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sir.tommes

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Alle erstellten Inhalte von sir.tommes

  1. Es ist ja nicht alleine die luca App. Auch z.B. cinetixx inlineverkauf reicht nicht für die Kontaktermittlung aus. Da muss man nur die Mailadresse angeben. Diese reicht aber nicht aus.
  2. Tja, manche Gastonomen schreiben das - aber ich finde da niergendwo eine klare Aussage zu.
  3. Sehe ich ganz genau so. Es wurde aber schon immer auf Fußball geschoben. Dann können wir im nächsten jahr gleich während der WM alles das Kino dicht machen. Ich sehe eher den PCR- Schnelltest als Handicap für den Kinobesuch. Bei uns kann man gar nicht Sonntags ins Kino gehen, da kein Schnelltestzentrum Sonntags geöffnet hat. Samstag um 15:00 Uhr ist Schicht im Schacht. Bleiben nur noch die 3G`s - und das sind bisher "nur" 33% der Bevölkerung.
  4. Den größten Teil nicht. Dennoch ist es nicht einfach zu handhaben, da bei onlinekauf lediglisch die E-Mailadresse angegeben werden muss. Und dies reicht nicht aus für eine Kontaktnachverfolgung. Folglich muss wieder Zettelwirtschaft in Kombination mit z.B. luca App erfolgen. Ein zu großer Aufwand für ein "Stoßgeschäft". Nun ja, in GB wurde quasi an jedem dicken Baum geimpft - ja, ging schnell. Allerdings ohne Registrierung und schon gar nicht für die Zweitimpfung. Darum sollten sich die Menschen selbst kümmern ... Das Ergebnis sieht man jetzt. Nun läuft alles aus dem Ruder. Dann doch lieber unsere gute alte deutsche Bürokratie.
  5. Hoffentlich liegt ein Fehler bei RLP und der sitzplatzgenauen Kontaktverfolgung. 😅
  6. aaaalso, bei mir hängt diese Leuchtreklame noch am Haus. Ist aber in einer Höhe, bei welcher es nicht so einfach abzuhängen ist ....
  7. Einheitlich, oder Länderbezogen?
  8. Ich habe das eben so von unserer Verwaltung zugesendet bekommen. Finde allerdings nichts im Netz darüber.
  9. Eben wurden neue geplante Öffnungsschritte für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben: Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen: Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung. Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet. Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet. Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet. Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht. Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden. Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen. Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen. Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich. Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung. Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen. Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen. Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich. In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant: Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen. Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich. Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen. Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich. Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.
  10. Blues Brothers wird in DE von Universal verliehen.
  11. Hoffen wir mal, dass in weniger als 4 Wochen die platzgenaue Kontakterfassung verfällt. Für Kinos ist das nicht einfach zu handhaben. Da fällt mir noch ein Thema ein. Im letzten Jahr war es so, dass, wenn eine Familie mit 5 Personen das Kino besuchte, wurden nur die Daten einer Person erfasst und nur die Vornamen der Familienmitglieder auf dem Zettel dazu geschrieben. Bei einer manuellen Erfassung über luca geht das aber nicht, da Platzgenau. Da müsste theoretisch jeder seine Daten hinterlassen. Welch ein Aufwand. Oder man müsste Sitzblöcke als Tischnummern eingeben ... Je mehr ich darüber nachdenke, desto sinnfreier halte ich unter solchen Bedingungen eine Kinoöffnung. Das bedarf einen enormen personellen Aufwand.
  12. Und die Gefahr ist groß, dass Gäste sich einfach einen anderen Code aussuchen zum scannen. Und wenn der Film noch nicht losgeht, bestraft man alle anderen Gäste wegen eines Gastes. Und wenn bei Gästen ohne Smartphone oder luca APP die Daten manuell später nachtragt, stimmt schon die Uhrzeit nicht mehr ... Ich weiß nicht, ist keine gute Lösung. Für Kinos in der Tat sehr schwierig. Da habe ich noch eine andere Frage - wenn die Gäste die Tickets im VVK online erwerben, man das Ticket dann vpr Ort ausdruckt oder abscannt, ist es doch im Nachhinein eigentlich nicht mehr im System erkennbar wo der Gast gesessen hat. Oder sehe ich das falsch?
  13. Und wie handhabt ihr das für Gäste, welche nicht die luca-App haben, oder eben kein Smartphone?
  14. Hallo Carsten, prinzipiell finde ich die luca-App gut. Mit der erweiterte Rückverfolgbarkeit über Sitzplatznummern habe ich auch meine Probleme. Wie soll man kontrollieren, ob die Gäste auch wirklich im Saal den QR-Code scannen? Besser wäre es im Vorfeld - aber wie soll man das bewerkstelligen? Und willst du wirklich - wie viele Plätze habt ihr noch mal - für jeden Sitzplatz einen QR-Code anlegen und ausdrucken? Das ist schon ein wahnsinns Aufwand.
  15. Nun ja, aber man kennt ja auch den Satz in den Verträgen: " 50% aber mindestens 3,75€" oder ähnlich ...
  16. Sehe ich genau so. Bleibt die Frage offen, welche Konditionnen bieten die anderen Verleiher? Weiß da jemand schon mehr? Zum Beispiel Warner? F&F 9 drei Wochen in allen Vorstellungen ist schon sicher. Quit Place 2 nur am Abend und Peter Hase nur mittags. Aber Godzilla vs. Kong? Oder Monster Hunter oder Croods? Da gibt es wohl noch keine Info.
  17. Da merkt man, dass man schon sieben Monate kein Kino mehr gemacht hat. Stimmt! Sorry.
  18. In Deutschland, ja. Aber auch nur noch der jetzige. Im übrigen spielt der verleiher keine Rolle - vielmehr das Produktionsstudio. 😉
  19. sir.tommes

    Angebot vom "Maus Haus"

    Ach so - den Bond sehe ich nun auch nicht mehr im Kino ... der wird in den USA mal für einige Tage in den Kinos laufen, der Oscar wegen - aber das war es dann.
  20. sir.tommes

    Angebot vom "Maus Haus"

    Das sehe ich aber ganz und gar nicht so. Dazu müsste sich das Steaming rechnen - und wie man gesehen hat, tut es dies nicht. Siehe Mulan, Soul ect. Und wenn die Kinos eh nur verlieren können, wie du schreibst, dann füttere ich bis dahin ganz sicher nicht diesen Verleih. Wenn allerdings die Kinos wieder bei dieser Aktion den Kopf einziehen und sich alles gefallen lassen, dann verlieren die Kinos auf ganzer Ebene. Dann machen andere Verleiher die gleiche Show. Aber genau so wird es wieder kommen, den Schwanz einziehen, alles hört auf Verleihers Kommando und schön die Füsse still halten ... Selbst wenn es wie bei "Godzilla vs. Kong" in den Kinos angeblich die Hölle los ist, trotz streaming gleichzeitig - dennoch dürfen diese Konditionen nicht sein.
  21. sir.tommes

    Angebot vom "Maus Haus"

    ... uuuuund schon sind beide Filme auf unserer Webseite entfernt ... Und das sollte jeder tun! Aber leider fehlt da der Zusammenhalt - wie schon immer - in der Branche. Mal angenommen ... kein Kino in DE setzt die Filme ein ...
  22. Das sehe ich genau so. Maskenpflicht am Sitzplatz ist unwirtschaflich. Verzehrverbot ebenso. Zudem - wie kontrolliert man ob die Maske nicht im dunklen abgenommen wird? Soll man mit Nachtsichtgeräten rumlaufen? Verzehrverbot - denkt ihr nicht, dass die Gäste in diesem Fall, wir dürfen ja nichts verkaufen, ihre Sachen selbst mitbringen, den Müll zurück lassen und zum Verzehr die Masken abnehmen? So kann man kein Kino machen. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum so dringen auf Öffnung gedrängt wird. Ich möchte auch so schnell wie möglich wieder Kino machen dürfen, aber nicht so. Auch möchte ich mich nicht mehr nur durchfüttern lassen. Ich möchte einfach nur wieder Kino machen.
  23. Mit Schnelltest und oder Maskenpflicht ist das doch nicht wirtschaftlich. Und dann evtl. noch Verzehrverbot?
  24. Oh wie blöd von mir. Sorry.
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