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Frage an die Ymagis-Kinos: Constantin?


marktgerecht

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Ymagis läuft langam die Zeit davon, wenn es um neue Verleihpartner geht.

 

Aber es geht auch noch um Werbemittler, die bislang hier nicht erwähnt sind, und die können auch sehr stur sein.

 

Oder ist es vielleicht doch einfacher für Ymagis, die "Strafgebühren" für Einsätze anderer Verleiher von den Kinos einzusammeln statt im Zuge von Verhandlungen mit den tatsächlich Begünstigten nachzugeben? Und für die Vorführung digitaler Werbung natürlich auch?

 

Fragen über Fragen.......

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Ymagis läuft keine die Zeit davon, lediglich das Zeitfenster für Kinobetreiber die einen Vertrag mit Ymagis schließen möchten, wird enger.

 

Mit den Content-Anbietern/Verleihern können und werden auch Verträge nach 2012 geschlossen werden, sowie auch kleinere Verleiher aus Budget-Planungsgründen bevorzugen Free Rider Vereinbarungen auf Film zu Film Basis zu schließen. Es liegt der Gedanke nahe, dass Verleiher die sich erst spät für eine Teilnahme entscheiden, am wenigsten in den "Topf" einzahlen - hier muss aber fair kompensiert werden.

 

Warum sollte ein Kino mit uns einen Vertrag mit Ymagis schließen, wenn es doch selbst für den Verleih zahlen möchte? Für die Rückfinanzierung der Digitalisierungskosten ist eine langfristige Vereinbarung mit den Content-Anbietern bzw. eine langfristige Einzahlungen in "Topf" wesentlich sicherer für die Rückfinanzierung. Die "Ymagis-Kinos" die bereits regelmäßige Ymagis Zahlungen erhalten, sind hier bestimmt die objektivste Ansprechpartner, wenn es um mögliche "Nachteile" des Modells geht. "Strafzahlungen" sind jedenfalls in unseren Verträgen nicht vorgesehen! Trotzdem sind die Verträge offen für Sonderlösungen.

 

Die Werbeverwaltungen haben die höchsten 35mm Kosten und profitieren nachweislich am meisten von der Digitalisierung - wäre es fair sie auszuschließen? Deren Anteil bedeutet für den Kinobetreiber einen etwa 5%tigen höheren Zuschuss! Aber hier (als Option in unseren Verträgen) ist der Kinobetreiber frei diesen Beitrag selbst auszuhandeln. Bei Zustimmung durch den Kinobetreiber, können die Werbeverwaltungen auch noch die Netzwerkstrukturen nutzen und müssen keine eigene Struktur / Hardware liefern. Kleinere Werbeverwaltungen haben bereits diese Vorteile erkannt und auch bei den Marktführern gibt es bereits erste konstruktive Gespräche.

 

"Sturheit" hat sich bisher immer nur als kaufmännisches Instrument erwiesen, da ohne Zweifel alle Marktteilnehmer ein schnelles Ergebnis wollen, um die teuere Hybridphase abzuschließen.

Noch einmal, es geht hier um große Investititionen die rückfinanziert werden müssen. Das benötigt einen verlässlichen Finanzierungsplan - Ymagis ist eine Option.

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Es stehen heute ca. 106 Kinocenter (1-12 Kinosäle) in Deutschland unter Vertrag (einige Betreiber mit mehreren Kinobetrieben), es sind aber noch nicht alle umgerüstet (abhängig von den Fördermitteln).

Damit haben in Westeuropa mehr als 2700 Kinosäle Ymagis gewählt.

Ohne Zustimmung der Kinobetreiber darf ich keine Betreiber namentlich nennen.

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Mich würde vielmehr als die Anzahl der Vertrags-Kinos die Anzahl der Verleiher interessieren, die vertraglich mit im Boot sind besonders im Bereich Arthouse. Wenn es wirklich um Vielfalt erhalten geht - und das wäre mir sehr wichtig - ist da bei den kleinen deutschen Verleihern noch ein weites Feld zu beackern. Ohne die wird es im Arthouse- und Programmkino- Bereich wohl nichts werden.

Die Unterscheidung zwischen Programmkino und Marktkino finde ich im Übrigen sehr fragwürdig. Weil auch der vielfältigere Programmkino-Bereich ein Markt ist. Die Trennung würde ich wenn schon dann bei der unabhängikkeit der Programmplanung von reinem Markt-Kalkül machen. (Also von der Geschichte mit dem leckern Haufen und den Fliegen)

Programmkinos im ursprünglichen Sinn gibt es nicht mehr viele. Meist wird doch Montags auf Donnerstags disponiert und die Programmhefte werden zu unverbindlichen Werbeblättchen.

Aber zurück zum Thema.

Bei uns aktuell im Programmheft finde ich 13 von 17 Filmen, die einen deutschen Verleih haben (teilweise disponiert von Majors) davon 1 Startkopie und eine Förderkopie ok, das ist nicht immer so, aber die Tendenz stimmt schon. Macht da ein Ymagis-Vertrag Sinn ? Einzelverhandlungen mit den Verleihern sicher auch nicht. Aber woher kriegen wir die VPF-Gelder? War da nicht mal so eine Einmal-Zahlung der Verleiher über die FFA angedacht ? Weiss da jemand den Stand der Verhandlungen ?

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Doch, der VPF-Pool kann als Eigenkapitalanteil für die Förderanträge angerechnet werden, soweit ich weiß.

 

Die Unterscheidung zwischen Marktkinos und Kriterienkinos (zu denen viele Programmkinos gehören dürften) ist so getroffen worden, um die Förderwürdigkeit bei den BKM-Fördermitteln zu beschreiben. Über die inhaltliche Ausrichtung sagt das nichts aus.

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Wer frühzeitig vor Förderzusagen umgestellt hat, hatte zum einen offensichtlich die finanziellen Mittel, das allein zu schultern, und zum anderen offensichtlich die finanzielle Risikobereitschaft dazu. Wenn man sich deswegen nachher selber für dumm erklären will, ist das glaube ich nicht so richtig angemessen. Hoffnung und Enttäuschung liegen halt zwangsläufig eng beieinander.

 

Immerhin hatte man speziell bei den in der Vergangenheit sehr erfolgreichen 3D Titeln auch einen enstprechenden wirtschaftlichen Vorteil aus der Investition. Es hindert einen im Übrigen niemand daran, angesichts dieser Umstände mit den Verleihern Sonderkonditionen zu verhandeln.

Und vielleicht nimmt einen jemand wie Ymagis ja sogar nachträglich unter Vertrag, so man attraktiv ist.

 

 

- Carsten

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Sorry, sehe ich anders.

 

Ymagis hat mit Förderungen gar nichts zu tun, das läuft völlig unabhängig von einander.

 

Und wer Digitalisiert, nur weil es Förderungen gibt, und erst dann, kalkuliert aber sehr knapp.

 

Jedenfalls wäre es eine Ungleichbehandlung, denn entweder wird Digitalisierung gefördert, oder nicht.

 

Und ob diese Ungleichbehandlung, die ausschließlich das Kriterium "wann" ansetzt, rechtens wäre, wird zu überprüfen sein.

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Hat niemand behauptet, dass YMAGIS 'fördert'.

 

Aber wer selbst investiert hat, kann ja trotzdem grundsätzlich auch nachträglich die Verleiher daran beteiligen, so er einen Partner findet, der das bündelt.

 

 

Dass Förderungen auch im öffentlichen Bereich an Bedingungen und Fristen gebunden sind - das dürfte wohl nichts Neues sein. Eigenheimzulage, Elterngeld, etc. Ein Tag zu spät, Pech gehabt. Ist halt so.

 

Auch bei der gegenwärtig bewilligten Förderung gibt es Fristen einzuhalten. Förderung ist kein Grundrecht.

 

- Carsten

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