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Kinderfilm mit Bierwerbung


e10

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Normalerweise hätten wir die drei Tabakfilme durch die beiden Bierfilme getrennt. Die Tabakfilme sind jetzt mit Brot-für-die-Welt und einem Umweltschutzfilmchen aufgelockert, bei der Bierwerbung läuft jetzt ein Nescafespot vom letzten Jahr. Bei Vorspännern (und allen anderen Trennfilmen natürlich auch!) ist ja das Problem, das die sich wieder am Hauptfilm mit der niedrigsten Altersfreigabe orientieren müssen, damit wir sie einsetzen können. So ist z.B. die neue Eigenwerbung von Heinefilm ab 6 Jahre freigegeben und bleibt somit im Karton.

 

Grüße

e10 :?

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Oder auch nicht. Wer kann sich denn heute noch leisten, einen Kurzfilm ins Vorprogramm einzubauen? Oder spielt ihr gar noch Fox tönende Wochenschau? Und die Trailer laufen bei uns als Block nach der Werbung. Ist alles nicht so einfach, wie sich die das in der Werbeverwaltung vorstellen.

 

Gruß,

coyote

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Kurzfilme sind bei uns natürlich schon lange out und die Trailer laufen logischerweise auch als Block am Ende vom Vorprogramm. Einen 2-minütigen Trailer will auch keiner als Zigarettentrenner haben.

 

Grüße

e10

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Spielen wir das Ganze noch weiter...

Bei uns: Zig + Bier / Regional / Überregional

Im letzten Teil soll ein Werbefilm ab 6 rein (neuestes Ballerspiel). 1. Vorstellung Hauptfilm ab 0, danach anderer Film ab 12. Super, da muss man also nur bei der ersten Vst. neben dem Projektor stehenbleiben und zwischendurch eine Minute lang abblenden.

 

Bei einem ähnlichen Fall lief der Film der ab 12 war erst um 20.00. Also haben wir den besagten Werbefilm in den Zig-Block geklebt. An einem Tag mussten wir wg. einer Sondervorstellung den Saal tauschen. In der ersten Vorstellung lief jetzt ein Kinderfilm ab 6 im jenem Saal. Trotzdem haben wir den Zig-Block mit Ballerfilm vorlaufen lassen. Heinefilm war aber auch mit im Saal, vermisste eben diesen Werbefilm und.......

vielleicht kennt ihr das ja.

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Die Sache mit dem Saaltausch ist bei uns eigentlich fast jede Woche ein Problem, wir tauschen dann teilweise die Hauptfilme zusammen mit dem Vorprogramm, weil es die Altersfreigabe nicht anders zulässt. Schließlich kann man bei Bärenbrüder den Kill Bill Vol.2-Trailer u.ä. nicht zeigen.

 

Grüße

e10

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Dass man Tabak und Alkwerbung als Block an den Anfang stellt ist schon klar. Aber was macht ihr, wenn ihr nur drei Tabakfilmchen habt und nichts für dazwischen? Laut Werbeanweisung soll man ja Werbefilme der gleichen Produktgruppe nicht direkt hintereinander zeigen. Da steht dann immer sowas wie "Hier mit Trailer oder Kurzfilm trennen".

 

Gruß,

coyote

 

Ganz einfach. Weischer ist der Meinung man kann ja Trennfilme einsetzen. Also Handy aus, Kinogutschein etc. Wenn ihr keine habt, dann mußen die Werbeverwaltungen für Abhilfe sorgen. Andern Falls ist die "bitte" um das Trennen von branchengleichen Spots unerheblich. Leider will man vor solch einen kurzen Spot, ich glaube um die 20 Euro. Meine Meinug: Pech gehabt.

 

Ich sehe das so; wenn die Werbeindustrie das will, dann muß sie auch dafür sorgen, daß die Möglichkeit der Abhilfe besteht. Zum Selbstkostenpreis. PASTA

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...da kann jede werbegesellschaft schreiben was sie will!

diese vorstellungen bleiben alkohol und zigarettenfrei!

Hallo,

 

würde ich auch gerne so halten,

du kannst dir aber nicht vorstellen, welchen Ärger es bei uns gibt, wenn bei einer Werbekontrolle ein Spot fehlt; netterweise kommt die Reklamation meist erst nach zehn Wochen, wer soll da noch nachvollziehen warum etwas nicht gelaufen ist.

Die Dispo ist leider nicht so clever, Animationsfilme statt auf 18:00 auf 17:45 Uhr zu legen. :cry:

 

ich habe keinen bock auf ewige diskussionen mit den besuchern.

 

Mann, das kenne ich, was habe ich jubiliert, als die Entscheidung kam, daß Alkoholwerbung erst ab 18:00 zu zeigen ist.

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So ist z.B. die neue Eigenwerbung von Heinefilm ab 6 Jahre freigegeben und bleibt somit im Karton.

Hallo,

 

da kann man nur den Kopf schütteln!

Ein eindeutiges Zeichen dafür, daß die Werbeverwalter das Problem noch nicht realisiert haben. :evil:

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...hauptfilm sollte immer mit dem vp zusammen getauscht werden- alleine schon wegen der altersfreigabe.

 

Uns hat man immer wieder eingebleut, daß die Werbung in dem Kino laufen muß, für die sie gebucht wurde. Bei der teilweise irrwitzigen Filmtauscherei ist das aber gar nicht möglich, weil der Chef in jedem Fall darauf besteht, daß die Trailer im Vorprogramm laufen.

 

Grüße

e10 8)

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...hauptfilm sollte immer mit dem vp zusammen getauscht werden- alleine schon wegen der altersfreigabe.

 

Uns hat man immer wieder eingebleut, daß die Werbung in dem Kino laufen muß, für die sie gebucht wurde. Bei der teilweise irrwitzigen Filmtauscherei ist das aber gar nicht möglich, weil der Chef in jedem Fall darauf besteht, daß die Trailer im Vorprogramm laufen.

 

Grüße

e10 8)

 

...somit ist der stress bei euch vorprogramiert.

wir haben das ein für alle mal abgeklärt- und getauscht wird nur alles komplett- schließlich hat der kunde wegen dem hauptfilm die werbung im saal X gebucht- und nicht wegen der schönen wandbespannung... :wink:

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...da kann jede werbegesellschaft schreiben was sie will!

diese vorstellungen bleiben alkohol und zigarettenfrei!

Hallo,

 

würde ich auch gerne so halten,

du kannst dir aber nicht vorstellen, welchen Ärger es bei uns gibt, wenn bei einer Werbekontrolle ein Spot fehlt; netterweise kommt die Reklamation meist erst nach zehn Wochen, wer soll da noch nachvollziehen warum etwas nicht gelaufen ist.

Die Dispo ist leider nicht so clever, Animationsfilme statt auf 18:00 auf 17:45 Uhr zu legen. :cry:

 

ich habe keinen bock auf ewige diskussionen mit den besuchern.

 

Mann, das kenne ich, was habe ich jubiliert, als die Entscheidung kam, daß Alkoholwerbung erst ab 18:00 zu zeigen ist.

 

...diese "irrsinnigen" kontrollen hatten wir auch mal....nach fast 3 monaten eine reklamation- wir haben alles zurückgeschickt- und gefragt was dieser schwachsinn soll- auch nicht weiter reagiert. uns wurde angedroht das die abrechnung beim nächsten fehler rapide gekürzt würde.... :lol:

 

nach der 2. kontrolle gab die pfeiffe von "kontrolleur" an, das wieder einige werbung nicht gezeigt wurde- wieder wurde eine auflistung der reihenfolge aller trailer beigelegt- pech für diese pappnase war, das der gleiche film immer noch lief- und die werbung ebenfalls, fast in gleicher reihenfolge- er gab u.a. folgende details an:

 

beginn der vorstellung um 20.17

begann allerdings wirklich um 20.00!

 

anzahl der besucher ca. 165

dieser "saal" verfügt nur über 62 plätze!

 

3 werbefilme die angegeben waren hatten wir noch NIE im programm- nachweislich!

 

soviel zum thema kontrollen!

 

wir haben der werbegesellschaft daraufhin mitgeteilt, das wir um eine stellungnahme bitten....antwort 0 !

also wandern in zukunft solche "ergüsse" auch direkt in die tonne.

 

...übrigens hat sich seit diesem vorfall niemand mehr bei uns blicken lassen...

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tja,

 

wir haben nun ein neues Problem. Bei uns läuft ein Fitness-Werbefilm "fit for fun" in diesem sieht man den nackten Busen einer Frau, der sich "rhytmisch" bewegt und im Hintergrund ein stöhnen. Währenddessen wird sie von einem Mann rund um den Bauchnabel geküßt. Dieser Werbefilm hat FSK 0 !!! ( http://www.fsk-online.de/PDF/0403/97483K.pdf )

Der Werbefilm läuft dementsprechend auch nachtmittags, auch der "ein Kater macht Theater", doch die einzigen die immer mehr Theater machen sind die Eltern....

Ich meine, ich will keine "Amerikanischen Verhältnisse", doch so was vor Zeichentrickfilmen zuzulassen, ist vielleicht nicht ideal. Klar, im TV kann man sowas auch sehn, ich kann aber auch die Eltern verstehn, die mit ihren kleinen Kindern ins Kino gehn, und von sowas dann nicht sehr erfreut sind.

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Bei uns wird der Hauptfilm auch mit dem Vorprogramm zusammen getauscht. Alles andere führt dazu das alles schief geht.

Tabak- und Alkoholwerbung werden durch andere Spots getrennt. Kurzfilme gibt es keine, Trailer sind zu lang. Und sind keine anderen Spots da: Pech gehabt, kann ich ja nichts für.

 

Leonard

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beginn der vorstellung um 20.17

begann allerdings wirklich um 20.00!

 

anzahl der besucher ca. 165

dieser "saal" verfügt nur über 62 plätze!

 

 

Hallo,

 

vielleicht war er in einem anderem Kino in einer anderen Stadt!?! :D

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Dass man Tabak und Alkwerbung als Block an den Anfang stellt ist schon klar. Aber was macht ihr, wenn ihr nur drei Tabakfilmchen habt und nichts für dazwischen? Laut Werbeanweisung soll man ja Werbefilme der gleichen Produktgruppe nicht direkt hintereinander zeigen. Da steht dann immer sowas wie "Hier mit Trailer oder Kurzfilm trennen".

 

Gruß,

coyote

 

Ganz einfach. Weischer ist der Meinung man kann ja Trennfilme einsetzen. Also Handy aus, Kinogutschein etc. Wenn ihr keine habt, dann mußen die Werbeverwaltungen für Abhilfe sorgen. Andern Falls ist die "bitte" um das Trennen von branchengleichen Spots unerheblich. Leider will man vor solch einen kurzen Spot, ich glaube um die 20 Euro. Meine Meinug: Pech gehabt.

 

Ich sehe das so; wenn die Werbeindustrie das will, dann muß sie auch dafür sorgen, daß die Möglichkeit der Abhilfe besteht. Zum Selbstkostenpreis. PASTA

 

 

Hallo, wie so viele andere Vorführer hast du noch nicht verstanden, das der WerbeKUNDE, der einen Werbefilm über den Mittler bei dir schaltet, euer KUNDE ist. Wenn du der Meinung bist, die Werbefilme nicht so zu schalten wie es die Regeln verlangen, denen letztlich auch der zahlende Werbekunde zugestimmt hat, dann solltet ihr mal drüber nachdenken die Werbung abzuschaffen oder mit dem Werbemittler zu vereinbaren, das ihr gewisse Schaltungen ablehnen könnt, was aber wieder Werbeeinnahmeverluste nach sich ziehen würde. Damit wäre dann sicher auch keiner einverstanden.

 

Also, ganz so selbstgefällig sollte man nicht sein.

 

Und @ Manfred,

auch du solltest dir mal eure Verträge mit dem Werbemittler ansehen. Entweder habt ihr Verträge die ein solches Verhalten zulassen, (aus deinen Postings lässt sich aber erkennen das dem nicht so sein wird) oder auch du verhälst dich sehr selbstgefällig. Die Verträge lassen dir keinen spielraum zu entscheiden ob du etwas schaltest oder nicht.

Aussagen wie :...da kann jede werbegesellschaft schreiben was sie will!

diese vorstellungen bleiben alkohol und zigarettenfrei!

helfen da nicht weiter, weil du dich damit etwas zu weit aus dem Fenster lehnst. Oder aber, ihr habt euch das Recht dazu einräumen lassen und teilt die Auschaltung dem Mittler mit.

 

Und die Auflösung des Rätsels: Was mache ich bei einem Filmtausch:

 

Grundsätzlich wird die Werbung Saalbezogen gebucht. D.h. das das Vorprogramm bei einem Saaltausch nicht mitwandern kann. Bei einem im Spielplan schon fest vorgesehenen Saaltausch kann man das in den Vorprogrammen berücksichtigen. Wer das nicht macht, handelt wahrscheinlich aus Bequemlichkeit. Bei einem spontanen Saaltausch wandert bei uns die Werbung ebenfalls mit. Aber das hat der Theaterleiter unter vollem Wissen der Problematik dann so angeordnet und übernimmt somit auch die Verantwortung.

 

Also, merke! Der Werbekunde ist euer KUNDE!

 

Im übrigen, die Kontrollen bei uns machen Tonbandaufnahmen, die nacher keinen Zweifel zulassen.

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beginn der vorstellung um 20.17

begann allerdings wirklich um 20.00!

 

anzahl der besucher ca. 165

dieser "saal" verfügt nur über 62 plätze!

 

 

Hallo,

 

vielleicht war er in einem anderem Kino in einer anderen Stadt!?! :D

 

 

...eher in einem anderen universum...es sind doch eh meistens studies die sich hier eine schnelle mark verdienen- den warheitsgehalt lasse ich mal aussen vor.....WER KONTROLLIERT DIE KONTROLLEURE ?????

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Dass man Tabak und Alkwerbung als Block an den Anfang stellt ist schon klar. Aber was macht ihr, wenn ihr nur drei Tabakfilmchen habt und nichts für dazwischen? Laut Werbeanweisung soll man ja Werbefilme der gleichen Produktgruppe nicht direkt hintereinander zeigen. Da steht dann immer sowas wie "Hier mit Trailer oder Kurzfilm trennen".

 

Gruß,

coyote

 

 

Und @ Manfred,

auch du solltest dir mal eure Verträge mit dem Werbemittler ansehen. Entweder habt ihr Verträge die ein solches Verhalten zulassen, (aus deinen Postings lässt sich aber erkennen das dem nicht so sein wird) oder auch du verhälst dich sehr selbstgefällig. Die Verträge lassen dir keinen spielraum zu entscheiden ob du etwas schaltest oder nicht.

Aussagen wie :...da kann jede werbegesellschaft schreiben was sie will!

diese vorstellungen bleiben alkohol und zigarettenfrei!

helfen da nicht weiter, weil du dich damit etwas zu weit aus dem Fenster lehnst. Oder aber, ihr habt euch das Recht dazu einräumen lassen und teilt die Auschaltung dem Mittler mit.

 

Und die Auflösung des Rätsels: Was mache ich bei einem Filmtausch:

 

Grundsätzlich wird die Werbung Saalbezogen gebucht. D.h. das das Vorprogramm bei einem Saaltausch nicht mitwandern kann. Bei einem im Spielplan schon fest vorgesehenen Saaltausch kann man das in den Vorprogrammen berücksichtigen. Wer das nicht macht, handelt wahrscheinlich aus Bequemlichkeit. Bei einem spontanen Saaltausch wandert bei uns die Werbung ebenfalls mit. Aber das hat der Theaterleiter unter vollem Wissen der Problematik dann so angeordnet und übernimmt somit auch die Verantwortung.

 

Also, merke! Der Werbekunde ist euer KUNDE!

 

Im übrigen, die Kontrollen bei uns machen Tonbandaufnahmen, die nacher keinen Zweifel zulassen.

 

...es hat absolut nichts mit selbstgefäligkeit zu tun- sondern eher mit selbstschutz. der gesetzgeber hat diese sachen seinerzeit eindeutig geregelt. unsere verträge und absprachen lassen mir diese handlungsfähigkeit- und ich richte mich hier eindeutig nach dem zahlenden publikum. wenn auch in der 20.00 vorstellung mit der FSK ab 0 nahezu 90 kinder mit ihren erziehungsberechtigten eine vorstellung besuchen- und müssen sich dann vor dem hauptfilm z.b. diese sexistische werbung- wie vorab beschrieben- ansehen oder aber alkohol werbung a´la becks jim beam und co ansehen, dann haben die eltern das recht sich darüber zu beschweren.

 

...schließlich ist die werbegesellschaft nicht der liebe gott!

 

uns nützen unzufrieden besucher nichts, die dann später unsere häuser meiden, weil sie und ihr nachwuchs dort mit werbung überhäuft werden, die in dieser vorstellung absolut nichts zu suchen hat!

 

diese vorgehensweise ist der werbegesellschaft mitgeteilt worden- und sie hat das zu akzeptieren! keiner in unserem haus hat die lust und die zeit sich mit einer horde von wütenden eltern zu beschäftigen die ihrem unmut nach einer solchen vorstellung berechtigter weise luft machen- da ist der werbekunde für uns nun mal das letzte glied in der kette!

 

ferner frage ich mich schon in letzter zeit wie eine werbegesellschaft so mit dem klammerbeutel gepudert sein kann- und bis zu 40 werbefilme pro haus schalten will...das publikum ist sauer und betritt in der regel erst beim hauptfilm den saal...auch das wurde mehrere male mitgeteilt, interessiert aber diese sesselpupser nicht- sie schalten munter weiter, nach dem motto...geld geld geld pro meter....das die werbung aber nicht mehr ankommt- und die qualität nebenher auch immer mieser wird- interssiert niemanden!

 

...bitte schalten sie diesen werbefilm nach möglichkeit als letzten im vorprogramm...aber gerne!...nur wenn das mittlerweile jeder will, dann projezieren wir am besten übereinander...dann hat jeder seinen willen. auch das zeigt, das diese herrschaften von der materie keine ahnung und vor allem daran kein intersse haben...den ärger haben wir wieder vor ort wenn der kunde seine werbung nicht als letzte schaltung wieder findet....

 

ein thema das man unendlich fortsetzen könnte...

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schön auch sowas: ein fax im februar mit folgendem inhalt:

 

"wie uns der kunde heute mitteilte, liegt eine gerichtliche verfügung vor, dass der werbefilm xy aus rechtlichen gründen nicht eingeschaltet werden darf ... bitte diese werbung sofort aus der vorführung nehmen"

 

zwei monate später die reklamation:

 

"von einem werbeeinschalt-kontrollinstitut wurde festgestellt, dass der angewiesene werbefilm xy nicht vorgeführt wurde"

 

die kontrolle fand am gleichen tag statt, an dem uns auch das fax erreichte. beweist ja eigentlich nur, dass wir solche anweisung auch umgehend ausführen...

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Habe mal in meinen Unterlagen gewühlt:

 

Alkohol und Tabak nicht vor 18.00 Uhr

Freiwillige Selbstbeschränkung der Zigarettenindustrie, der Brauereien und der Spirituosenhersteller KEINE dieser Werbungen vor an Kinder gerichtete Zeichtrick- und Animationsfilmen.

Eigenmächtige Beschränkungen nicht zulässig, bei Werbefilmen die nicht eingesetzt werden können (FSK passt nicht zum Hauptfilm) da gibt es eine kleine Meldung per Fax an die Werbefirma (Hier Union/Heinefilm/Weischer),

Kunde bekommt über Werbemittler Neue Buchung und wir unsere Kohle.

Werbung ist IMMER für den Saal gebucht worden (IVW) also bei Filmtausch: Kommerzielle Werbung bleibt da wo sie ist, bei Sälen mit gleicher IVW gibts normalerweise keine Probleme, wenn Werbung mitwandert.

Ansonsten hat Guido mal wieder zu 100% Recht, der KUNDE hat dafür bezahlt und der Werbeetat wird auch bei Großfirmen immer mehr gekürzt und wir sind mit unseren Kinos die Ersten, die das spüren.

 

Also sorgt bitte dafür, dass diese Einnahmequelle nicht versiegt.

 

MfG

Fridi

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Naja, wenn wir schonmal dabei sind, unsere Werbefirma "CAG", unterteilt die Werbung in der Einschaltanweisung in Blöcke, und wir sollen die Werbung auch in diesen Blocks gestaffelt einsetzten.

Das lustige ist aber nun das meistens in jedem der 3 Blöcke ein Zigarettenfilm drin hängt.......

Nochmals betont, diese Anweisung steht direkt unter dem Teil mit "Zigarettenfilme sind durch "andere" von einander zu trennen und keine Tabak und Alkoholwerbung vor 18 uhr bzw. bei Zeichentrickfilmen".

 

Wer mir dieses Problem löst wird von mir zum Vorführer des Monats gewählt :-)

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@cedric

Wo ist das Problem?

Trailer

Zigarette

Trailer oder Gutschein

Zigarette

Folie fur Stop "Durchlauf erster Block für Nachmittags"

Trailer

Werbefilm

etc.

Eiswerbung

Folie für Eispause und Gong

Hauptfilm

 

 

Werbung fängt mit Trailer an , Werbefirmen möchten keinen Werbefilm als Start.

 

MfG

 

Fridi

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