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Filmverleih genossenschaftlich - Kinobetrieb genossenschaftlich?


Enthusiast

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Es ist Wahnsinn: Vor drei Jahren hatte ich hier im Forum ein Profil angelegt, aber es NIE geschafft, hier endlich mal aktiv zu werden. Dabei lese ich stets gerne als Gast mit... :-)

 

Nun als erster Beitrag (da es hier keinen Bereich zur gegenseitigen Vorstellung gibt) etwas Werbung für Drop-Out Cinema eG. Ein Projekt mit dem ich mehr als eng verbandelt bin... eine Genossenschaft aus Kinos/Kinomachern (und anderen Kinophilen), die sich um den Verleih von Filmen kümmert, die unter normalen Voraussetzungen gar nicht ins Kino kommen würden.

 

---> www.dropoutcinema.org

 

Nun gibt es ja auch schon eine ganze Reihe an genossenschaftlichen Kinos: Meine Frage an dieser Stelle: Welche Vorteile hätte ein genossenschaftlich geführtes Kino gegenüber einem Kinoverein? Wenn ich gefragt werde, welche Rechtsform für eine Kinoneugründung zu empfehlen wäre, empfehle ich stets den e.V. (in Zeiten des "Kinosterbens" aus meiner Sicht die widerstandsfähigste Geschäftsform für Kinos).

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Nun gibt es ja auch schon eine ganze Reihe an genossenschaftlichen Kinos: Meine Frage an dieser Stelle: Welche Vorteile hätte ein genossenschaftlich geführtes Kino gegenüber einem Kinoverein? Wenn ich gefragt werde, welche Rechtsform für eine Kinoneugründung zu empfehlen wäre, empfehle ich stets den e.V. (in Zeiten des "Kinosterbens" aus meiner Sicht die widerstandsfähigste Geschäftsform für Kinos).

 

Ich weiß aus Diskussionen eines Kinoprojekts, das sich genau diese Frage stellt (also Verein oder Genossenschaft), dass als Argument ins Feld geführt wird, die Genossen würden sich als Mit-"Eigentümer" ihres Kinos besonders mit dem Projekt identifizieren. Außerdem ist es naütrlich über Genossenschaftseinlagen relativ einfach, relativ viel Geld zu aquirieren.

Gegen eine Genossenschaft (und für einen Verein) spricht natürlich, dass ein Verein über Mitgliedsbeiträge dauerhaft Gelder der MItglieder einnimmt - ein mitgliedsstarker Verein ist eine relativ solide, dauerhafte Finanzquelle.

Zudem kann man ggf. den Status der Gemeinnützigkeit erreichen, was sehr hilfreich ist um Spenden zu erzielen.

 

Ich kann nur dazu raten, sich einen guten Steuerberater zu suchen, der mit so was Erfahrung hat. Ist nicht leicht, so jemand zu finden, aber alles, was danach kommst, ist auch nicht leicht ;-)

(Sage ich als jemand, der ein von einem gemeinnützigen Verein mit 800+ MItgliedern geführtes Kino leitet.)

 

Beste Grüße,

Matthias

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Genossenschaftlich geführte Kinos sind im weiteren die Neuen Kammerlichtspiele in Klein-Machnow bei Berlin oder die Kurbel in Karlsruhe.

Die Kapitalbeschaffung kann relativ schnell realisiert werden.

Selber bevorzuge ich den vereinsgebundenen Zweckbetrieb, der aufgrund der Gemeinnuetzigkeit Zuschüsse und auch Steuerbefreiung beantragen kann. Ein mögliches Modell in Berlin Moabit kennst du ja bestens... funktioniert seit 26 Jahren.

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ich versteh vor allem die frage nicht!!!

 

die "rechtsform" ist nicht das allentscheidende kriterium.

 

Die Unternehmung, die Idee, das Konzept ist entscheidend.

 

Die Folge daraus ist dann ein möglicherweise sinnigeres Unternehmensmodell oder weniger geeignetes. Aber vorraussetzung ist was anderes als die Rechtsform.

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@Ulli.TD:

Ja, die Frage war zugegebenermaßen etwas unpräzise gestellt. Mir geht es vorr allem um Kinos/Kinoinitiativen, die eine Lücke dort schließen, wor der Markt versagt. Wo es also nicht mehr um ein Kino mit Gewinnabsicht geht, sondern um ein Kino, das sich der Pflege des Filmabspiels widmet, wo es wirtschaftlich kaum noch Sinn macht.

 

Und da würde ich generell immer die Empfehlung geben, dies als gemeinnütziger Verein zu konzipieren.

 

Die Genossenschaft als Rechtsform aber könnte dort Sinn machen, wo man innerhalb kürzester Zeit großes Kapital aufbringen muss, z.B. zum Erwerb einer Immobilie oder Übernahme eines insolvent gegangenen Kinos. Hier hat die Genossenschaft vielleicht den Vorteil, dass die Genossen ja tatsächliche Mit-Eigentümer des Kinos werden, was den einen oder anderen vielleicht motiviert, kräftiger zu investieren. Was Gemeinnützigkeit angeht: auch Genossenschaften können wohl prinzipiell Gemeinnützigkeit beantragen. Andereseits stehen als nicht-gemeinnütziges Kino andere Quellen zur Finanzierung bereit (die eher in den Bereich der Wirtschaftsförderung fallen).

 

Grüße, Jörg

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das - meiner meinung nach - sinnigste ist schlicht ein e.V. (ohne gemeinnützigkeit). an dem "g" sehe ich da keinen großen Vorteil....

 

Genosschaft: hm, ist dem Grunde nach auf Gewinnerzielung ausgerichtet gleich einer Handelsgesellschaft.

Braucht man Geld, um ein Kino spielfertig zu machen lassen sich - so vermute ich - viel eher Mitglieder eines Vereins finden, die dann vielleicht da eine Arbeit verrichten oder etwas spenden oder so, als wenn erzwungenermaßen Genossenschaftsanteile erworben werden müssen mit den dauraus folgenden Gewinnverteilungen etc.

 

ich würde lieber einem Verein beitreten, als einer Genossenschaft.

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Das mit dem Kinobetrieb als gemeinnütziger Verein ist übrigens ohnehin nicht so einfach - der Betrieb eines Kinos ist nämlich nicht per se gemeinnützig. Da kann man noch so sehr mit Förderung von Kunst und Kultur argumentieren - ein Kino wird von den Finanzämtern erstmal als Gewerbebetrieb angesehen.

Selbst schon mehrfach erlebt. Man muss dann in der Satzung schon ein paar Klimmzüge machen, damit der Betrieb des Kinos nicht (Haupt-)Satzungszweck ist.

 

Dagegen spricht nicht, dass es viele gemeinnützige Vereine um solche Kinokonzepte herum gibt - schaut man in deren Satzungen, sieht man erst dann wirklich, wie das tatsächlich umgesetzt wurde. Nach aussen stellt sich das meistens ganz anders dar.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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D.h., man ist in Sachen Gemeinnützigkeit auch auf das "Wohlwollen" des zuständigen Finanzamts angewiesen. Und der Kinobetrieb sollte nach Möglichkeit nur ein Nebenzweck sein. In Städten/Regionen, wo es schon längere Zeit überhaupt kein Kino mehr gibt, dürfte man da eventuell leichteres Spiel haben.

 

@carsten: Stimmt natürlich, der Vorteil eines Vereins ist vielleicht, das man eher ehrenamtliche Helferlein findet. Und: Als gemeinnütziger Verein kann man solche Helfer dann auch sehr günstig mit einer Aufwandsentschädigung entlohnen. (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2014/116/steuerfreie_aufwandsentschaedigungen)

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D.h., man ist in Sachen Gemeinnützigkeit auch auf das "Wohlwollen" des zuständigen Finanzamts angewiesen. Und der Kinobetrieb sollte nach Möglichkeit nur ein Nebenzweck sein. In Städten/Regionen, wo es schon längere Zeit überhaupt kein Kino mehr gibt, dürfte man da eventuell leichteres Spiel haben.

 

Das hat man mit entsprechendem Programm, das Lücken schließt, ansonsten auch. Es ist keineswegs notwendig, dass das Kino nur ein Nebenzweck ist - in unserem Fall ist der Vereinszweck "Förderung von Kunst und Kultur" und das Kino ist in der Satzung explizit als Hauptbetätigungsfeld des Vereins genannt.

Hilfreich ist allerdings, wenn der Verein paralllel zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb einen regulär besteuerten Wirtschaftsbetrieb hat (z.B. eine Gastronomie), für den auch regulär Steuern bezahlt werden. Ein Problem für die Gemeinnützigkeit ist das nicht, im Gegenteil.

Ein sehr guter Steuerberater ist aber auf jeden Fall von Vorteil ...

 

Schöne Grüße,

Matthias

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