Zum Inhalt springen

Handies und Dumping-Löhne


Rundkino

Empfohlene Beiträge

Mahlzeit! Wir sollten Herrn Flebbe mal ein Jahr lang für 6,50 € die Stunde arbeiten lassen. So wie ich das aber sehe, würde er sich mit seinen Thesen auch nahtlos in unsere neu Bundesregierung einreihen lassen. Es macht bald echt keinen Spaß mehr sich für immer weniger immer mehr den Arsch aufzureißen. :twisted:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Also ich kann zum Thema nur sagen, dass die Herren vom HDF sich mit dieser Preispolitik nur ruinieren werden. Wie man ja in diversen Beiträgen hier im Forum schon gelesen hat, ist es nicht nur eine Schande, dass es nur noch wenige Filmvorführer gibt, die ihr Handwerk auch künstlerisch betrachten, d.h. als Leidenschaft, weil sie Ahnung haben, worauf es ankommt bei einer guten Projektion, andererseits ist auch das Kinopersonal immer unmotivierter bei solchen Gehältern, so dass die wenigsten Kinos noch den Titel "Filmtheater" im ursprünglichen Sinne verdienen.

Eine Reduzierung des Anfangsgehalts von Angestellten führt zudem nur dazu, dass bei der Schichtenverteilung diejenigen bevorzugt werden, die weniger verdienen, da es in der Regel laut Tarifvertrag nur einen Anspruch auf 4 Stunden pro Woche gibt. Die alten Angestellten können somit in Häusern, in denen es keinen Betriebsrat gibt,der auf Gleichberechtigungen achtet, problemlos verdrängt werden, indem man sie zwingt, einen anderen Job zu suchen, um ihre Miete bezahlen zu können, weil sie mit €24 in der Woche wohl höchstens noch ihre Stromrechnung begleichen können. Festangestellte mit 38 Stunden gibt es nur noch in den wenigstens Häusern, die meisten Platzanweiser und Filmvorführer sind heutzutage doch eh Studenten, die hoffen, in ein paar Jahren einen anständig bezahlten Job machen zu können.

Ich kann daher jedem Haus nur raten, einen BR zu gründen, um dem vorzubeugen. Dazu braucht man nur ein paar mutige Leute, die ja, sobald sie ihren Plan, einen BR zu gründen öffentlich gemacht haben, gesetzlich geschützt und somit unkündbar sind (für die Zeit der Gründung plus Nachfrist). Mehr dazu findet ihr im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). VerDi hilft euch auch gerne, egal was man von VerDi nun halten mag.

 

Das BetrVG findet ihr unter:

http://www.soliserv.de/betrvg.htm

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja, man darf das aber auch nicht soo einseitig sehen. Klar sind die Löhne schon sehr niedrig, aber schon heute schließt ein Kino nach dem anderen, und der wirtschaftliche Gesichtspunkt ist nun mal, dass du die überleben die richtig kalkulieren. Wenn die Personalausgaben höher sind als die Einnahmen kann ein Kino nicht lange überleben. Und in heutigen Zeiten, wo die Kinobranche nicht gerade in ihrer Blüte steht müssen halt alle, und wirklich alle, auch zu Kompromissen bereit sein. Klar geht das auf den eigenen Geldbeutel, aber lieber in paar euro weniger in der Tasche als zusehen wie das Haus in dem man arbeitet den Bach runter geht, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Halllooooo ... ich weiß wirklich nicht, warum sich hier über einen Stundenlohn von 6,50 Euro aufgeregt wird. Das ist doch ein Spitzenlohn.

 

In den meisten Kinos verdienen doch Kassierer und Tresenkräfte maximal 4 - 4,50 Euro und Vorführer maximal 5 Euro.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.