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2001 - Odyssee im Weltraum


Martin

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

 

Ich suche schon lange nach einer Kopie von 2001 - Odyssee im Weltraum für rein private Archivzwecke. Vielleicht weiß ja hier jemand, wer sowas hat, bzw. wo man an sowas drankommen kann. Das Format ist übrigens völlig egal:

Will heißen:

35mm Lichtton

16mm Licht oder Magnetton

Super8 Magnet oder Lichtton auch Vollbildkopie ok oder Scope oder Cineavision

 

Vielleicht weiß hier ja jemand Rat.

 

Gruß

Martin

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2001: Odysee im Weltraum wird mit : nicht mit - geschrieben.

 

Ich bin mir Sicher dieser Fehler ist auf menschliches Versagen zurückzuführen.

 

 

.....

 

 

Moment

 

 

 

....

 

 

 

Ich bekomme grade eine Meldung

 

 

 

...

 

 

 

 

....

 

 

 

 

Etwas mit der AE-35 Einheit scheint nicht in Ordnung zu sein.

 

 

 

...

 

 

 

 

...

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Original von x-ander:

Hallo,

 

Odyssee 2001 hat glaube ich zur Zeit einen Verleih.

Soweit ich weiß ist selbst der Besitz solcher Kopien verboten.

Es wäre Klasse wenn jemand wie im Fall Kinobesuchsvertrag die genaue Rechtslage posten könnte.

 

MfG Alex

 

 

+++++++++++++++++++++++++SNIP

 

bei den angaben die ich gemacht habe, handelt es sich um die auswertung in 16mm. dieser verleih verkauft hin- und wieder schmalfilmkopien die zwar noch spielbar- aber nicht mehr neuwertig sind. diese kopien werden verkauft mit dem hinweis

das eine kommerzielle nutzung gesetzlich untersagt ist.

 

die 35mm (neue) version befindet sich noch in der auswertung

und dürfte somit nicht zur disposition stehen!

--

cu manfred

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Mal eine Frage am Rande:

2001 wurde doch als 70mm Kopie veröffentlicht, traf dies auch auf die Wiederaufführung vor 2 Jahren zu?

Habe den Film im Kino "International" in Berlin gesehen und die können 70mm abspielen. Konnte nur nicht herrausfinden ob sie es gemacht haben oder nicht.

Weis jemand mehr?

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Hmm aber wie ist das nun bei Kopien die noch verliehen werden.

Z. B. die WA Version von Odyssee 2001. Wenn die jemand bei mir im Keller findet darf er sie beschlagnahmen?

Klar, er würde mich fragen wo ich sie her habe, und ich würde sagen ich hätte sie von irgend jemand auf einer Filmbörse gekauft.

Da die Kopien ja kodiert sind (mittlerweiler selbst in der Lichttonspur!) können sie ja nachschauen woher sie stammt.

Oder schreiten die Jungs vom Verleih erst ein wenn man eine nicht genehmigte Aufführung macht?

 

Gruß Alex

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eine 35mm kopie auf legale weise zu erwerben wird nicht möglich sein- es sei denn, das man sie- wie manche kleine organisationen- z.b. tierschutzbund u.ä., zur auswertung für einen gemeinnützigen zweck bekommt.

 

wer eine aktuelle kopie im "keller" hat, wird- im falle einer durchsuchung (warum auch immer) probleme bekommen....unwissenheit schützt vor strafe nicht....

 

und das sie eingezogen wird- dürfte sicher sein.

 

 

--

cu manfred

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Hallo

 

Zufälligerweise habe ich gestern jemanden kennengelernt, der etwas zu diesem Thema beitragen konnte.

Er sagte das Problem sei, daß die Filmkopie im Gegensatz zur Videokassette noch nicht als "juristischer Gegenstand" definiert sei. Desweiteren gibt es für Videokassetten einen "geregelten Leihverkehr" für 35mm Kopien nicht. Der Besitz von Kopien, die zur Zeit keinen Verleih haben ist legal. Aktuelle Kopien sind natürlich illegal. Knifflig wirds eben bei den Kopien die schon älter sind aber noch verliehen werden. Ich habe von zwei Prozessen gehört deren Aktenzeichen ich aber noch suche, die zugunsten der Sammler ausgingen. Soweit ich das richtig verstanden habe macht der Verleiher die Urheberechtsansprüche geltend und der Sammler plädiert darauf das der alleinige Besitz keine Verletzung darstellt. Der Richter entscheidet individuell.

Ich denke mir aber folgendes:

Wenn man eine Kopie, die aus dem Verleih geht (gut die sehen auch entsprechend aus) hochoffiziell erwerben darf, muß man sie doch nicht wieder abgeben wenn sie plötzlich wieder ins Programm genommen wird. Könnte passieren wenn zum Beispiel eine Fortsetzung gedreht wird.

 

Gruß Alex

 

(die Begriffe "juristischer Gegenstand" und "geregelten Leihverkehr" sind frei von mir gewählt also bitte nicht dran aufhängen)

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Hallo.

die kniffelige Sache ist, Filmkopien haben "2Teile", nämlich das Trägermaterial und die Bild-/Toninformationen. hier liegt auch das weite Betätigungsfeld juristischer Interpretation. Der Besitz einer Kopie, solange diese nicht gestohlen wurde (An Diebesgut kann man nie Eigentum erwerben!), dürfte an Sich keine Probleme bedeuten. Doch die Nutzung der Information bietet reichlich Spielraum für Interpretation, da das Copyright jemand Anderem gehört. Anders als beim Video /AV/ DVD, wo es anscheinend konkrete Richtlinien der Rechtsprechung gibt (Herstellung des Produktes für den Vertrieb an Endkunden), ist dieses bei Kinofilmen problematischer (Nicht für den Endanwender gedacht).

16 mm Film dürfte wiederum unproblematisch sein, da ein Heimformat, und nicht professionell gedacht.

Generell, Filmsammler hat es zu allen Zeiten der Kinogeschichte gegeben, und viele Filmwerke der Vergangenheit wären ohne Sammler heute verloren.

Viele Filmverleiher haben, einige auch nach dem Aufkommen von Video, Kopien nach Kinoauswertung verkauft. Heute ist dieses schwieriger, da ein generelles Mistrauen überwiegt, und die Konzernmütter in USA Kopien außerhalb des Einflußbereiches ihrer Töchter nur sehr ungern sehen.

Ganz illegal kann es nicht sein, verkauft doch Sabucat (Jeff Joseph) in Kalifornien USA in größerem Stil auch aktuelle Kinofilme und Klassiker fast aller Studios.

 

Noch etwas zu 2001, da gibt es eh nur eine Alternative zum Besitz:

70mm Ultra Panavision. Alle anderen Fassungen sind nicht die ganze Wahrheit, obschon der SDDS 8 Ton der 35 er Fassung dem Original recht nahe kommt. Doch stimmt das Bildseitenverhältnis nicht.

 

 

Stefan

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Ganz illegal kann es nicht sein, verkauft doch Sabucat (Jeff Joseph) in Kalifornien USA in größerem Stil auch aktuelle Kinofilme und Klassiker fast aller Studios.

 

++++++++++++++++++SNIP

 

nach US gesetzen vielleicht...nach deutscher rechtsprechung dürfte es mit sicherheit illegal sein.

--

cu manfred

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Original von Stefan2:

Hallo.

die kniffelige Sache ist, Filmkopien haben "2Teile", nämlich das Trägermaterial und die Bild-/Toninformationen. hier liegt auch das weite Betätigungsfeld juristischer Interpretation. Der Besitz einer Kopie, solange diese nicht gestohlen wurde (An Diebesgut kann man nie Eigentum erwerben!), dürfte an Sich keine Probleme bedeuten. Doch die Nutzung der Information bietet reichlich Spielraum für Interpretation, da das Copyright jemand Anderem gehört. Anders als beim Video /AV/ DVD, wo es anscheinend konkrete Richtlinien der Rechtsprechung gibt (Herstellung des Produktes für den Vertrieb an Endkunden), ist dieses bei Kinofilmen problematischer (Nicht für den Endanwender gedacht).

 

IMHO ist dies nicht so.

Wenn man legal in den Besitz einer Koipie gelangt ist so kann man damit machen was man will. Die einzige Einschränkung der man unterliegt ist das Urhebergesetz. Was letzendlich praktisch Bedeutet das öffentliche Vorführungen & komerzielle Nutzung untersagt ist. Theoretisch ist sogar das erstellen einer Sicherheitskopie zulässig, egal in welcher Form.

Das gilt natürlich nur wenn die Kopie legal erworben wurde.

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Hi,

Gab es da nicht vor geraumer Zeit mal eine grosse Räumungsaktion bei

einigen Filmsammlern im Kölner Raum. Soweit ich weiss haben die Ihre

Filme alle wiederbekommen. Wer weiss näheres.

 

Auf Film-Tech gabs auch mal eine Diskussion dazu. Die Verleiher sollten

das in Grenzen legalisieren, da sie selber nicht in der Lage sind

ihr Kulturerbe über lange Zeit zu sichern. Stefan hat da den, aus

meiner Sicht, wichtigsten Punkt schon angesprochen.

 

Michael.

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