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Potter und Taschenkontrollen...


Kai

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

Ihr habt doch sicher auch das nette Schreiben der WB bezüglich Videofilmer im Kino bei H.P. bekommen, oder?

 

Hier werden die Kinobetreiber aufgefordert Taschenkontrollen beim Publikum durchzuführen...

 

Wie ist denn da die Rechtslage? Im Kaufhaus darf das Personal auch bei Diebstahlsverdacht nicht in Deine Taschen schauen, sondern muß die Polizei holen. Im Kino soll das plötzlich gehen?

 

Außerdem macht sich der Weltgrößte Medienkonzern AOL-Time-Warner doch lächerlich. Wenn prof. Raubkopierer den Potter in Deutscher Sprache haben wollen, dann bekommen sie den auch.

 

Kai

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Ok ich versuchs mal mit meinen begrenzten Rechtskenntnissen:

 

Würde mal sagen, eine Durchsuchung der Taschen wäre nicht entsprechend mit § 242 BGB also entgegen Treu und Glauben, unübliches vorgehen. Selbsthilfe § 229 BGB wäre hier also unangemessen (Im Rahmen von wegnehmen 229) , weil die Sachlage das nicht zuließe, denn obrigkeitliche Hilfe muss nicht rechtzeitig erlangen zu sein, da keine unmittelbare "Gefahr" besteht - es ist also laut BGB nicht zulässig Polizei zu spielen...

 

Als Beispiel würde ich hier ein Kaufhaus anführen, denen ist es ebenfalls untersagt pauschal alle Handtaschen zu durchwühlen, mit dem Argument Diebstahl unterbinden zu wollen - auf konkreten Verdacht natürlich schon

 

Wenn, dann schätze ich mal darf das höchstens die Polizei...

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Wie weit wollen die Verleiher eigentlich noch gehen!?!

 

Wenn das so weitergeht, dann hat das Kinomanagement bald gar nichts mehr zu sagen und die Verleiher haben die Kinos völlig in der Hand!

 

Es fängt doch schon mit den vorkopierten Trailern an. (Die natürlich gnadenlos rausgeschnitten werden, es sei denn, man kann sie wirklich gebrauchen...) :-p

 

Mittlerweile schreiben die uns sogar schon vor, welche Filmplakate im Foyer zu hängen haben.

 

Und von den Kinos zu verlangen, daß sie in die Privatsphäre der Besucher eindringen ist ja wohl das hinterletzte! Ich habe das Schreiben zwar nicht gesehen, aber allein, die Tatsache, daß sowas von den Verleihern, bzw. in diesem Fall von einem, rausgegeben wird spricht ja wohl für sich!

 

So, ich hoffe, ich hab mich nicht zu sehr im Ton vergriffen. Falls doch, Entschuldigung!

 

Aber irgendwann muß doch mit dieser Gängelung mal Schluß sein.

 

Wie seht Ihr das? Habt Ihr auch derlei Erfahrungen gemacht?

 

--

Grüße aus Hamburg!

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Hi

 

Sind wir hier irgendwo in nem Kriegsland oder was????

Man könnte ja noch Taschenkontrolle wegen Waffen einführen!

Das gabs mal bei uns in der Schule. Ich war da noch nicht in dieser Schule. Aber seit es in den Pausen mehr Polizei gibt, wird es wohl bald ne Waffenkontrolle geben, weil es in den Pausen immer Schlägereien gibt. Sooo, zurück zum Thema:

 

Das finde ich irgendwie "zuviel", denn in einigen Kinos muss man Rucksäcke draussen lassen, nur Handtaschen kann man mitnehmen.

Naja, ich bin ein Gegner dieser Kampagne.

 

--

THE AUDIENCE IS LISTENING

 

THX

 

(Patrick)

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Also ich finde das ist eine Schweinerei, das man das jetzt den Kinos unterschiebt!! So ziemlich alle Filme die im Netz auftauchen, bekommt man schon vor der eigentlichen Premiere im Kino!! Die sollten lieber im Kopierwerk, oder bei Pressevorstellungen aufpassen, das es da keine undichten Stellen gibt!

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Ist doch eine bodenlose Frechheit vom Verleih, so etwas zu verlangen.

Nicht nur weil es für das Personal unmöglich ist, jeden einzelnen Besucher zu durchsuchen; nein, es ist auch noch rechtlich absolut nicht durchführbar.

Verweisen möchte ich hier auf die §226 des BGB: Schikaneverbot

sowie §231: Irrtümliche Selbsthilfe. Ein Verstoss beispielsweise gegen §231 hätte eine Schadensersatzaufforderung zur Folge.

Die Verleihe sollen sich einfach um ihren Kram kümmern. Schlimm genug, was die mit den Trailern produzieren.

 

So das war's.

 

Leonard:rolleyes: :-p

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Hi,

 

das das mit dem post eigenlich strafbar ist, wissen wir alle.......

 

.....das es den HPII jetzt schon im I-Net gibt, wissen wir auch.

 

 

Mich würde mal interessieren, wie man dem ganzen mit der abfilmerei mal nen ende machen könnte

 

 

 

gruß

 

Ciniwa

--

Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten!

"Nur ein Bauer-Projektor ist ein guter Projektor!"

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Original von Ciniwa:

das das mit dem post eigenlich strafbar ist, wissen wir alle.......

 

Jetzt ist es kein Link mehr und sollte damit passen. :hasi:

http://www.freedomforlinks.de/

 

 

--

Live long and prosper

 

Henri

 

 

Henri@filmvorfuehrer.de

http://www.in-solution.de/

 

 

Aahz&Gesetz:

>> Wer im Netz schnell an Informationen kommen will, sollte keine Fragen stellen, sondern falsche Informationen losschicken

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Original von Ciniwa:

 

Mich würde mal interessieren, wie man dem ganzen mit der abfilmerei mal nen ende machen könnte

 

 

 

gruß

 

Ciniwa

--

Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten!

"Nur ein Bauer-Projektor ist ein guter Projektor!"

einfach die blidfrequenz auf 23 bilder in der Sekunde runterschauben, dann flackerts im sucher der Videokamera nur noch und kein bild ist richtig zu erkennen

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@ Leonard

 

Garnicht schlecht: Durch irrtümliche Selbsthilfe § 231, also eine widerrechlich durchgeführte Selbsthilfe §229, basteln wir einen Schadensersatzanspruch, besser gesagt ein Herausgabeanspruch nach § 812 BGB >> Verplichtung zur Herausgabe. SchE nach 823 wäre nur möglich wenn ein absolutes Recht auf Leben, Eigentum usw. verletzt würde das kann hier eher nicht geschehen...

 

 

:D :D :D

 

Gruss

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