Zum Inhalt springen

Vorhang färben?


EIX

Empfohlene Beiträge

Hat schon einmal jemand einen Vorhang färben lassen?

 

Mir ist natürlich klar, dass man einen dunkelblauen Vorhang nicht in Richtung hellrosa färben kann. Dagegen müßte aber z.B. hellrosa in dunkelrot möglich sein.

 

Geht sowas? Hat schon jemand so etwas machen lassen?

 

Geschätzte Größe der Stoffbahnen jeweils 15 x 5 Meter. Passt leider nicht in meine Waschmaschine, sonst würde ich es einfach ausprobieren. :wink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmh, vor dem Färben sollte man die Vorhänge waschen, dabei würden sie die Brandschutzklasse verlieren.

 

Auch die Nähte würden ausribbeln.

 

Vielleicht könnte ein Kinderplanschbecken als Färbetopf dienen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Färben kann man nur Naturtextilien, Kunstfaser nimmt die Farbe nicht an. Bei Mischgewebe kann man zu einem akzeptablen Ergebnis kommen, wenn der Kunstfaseranteil nicht zu groß ist. Allerdings sind Nähte sehr häufig aus Kunstfaser, das könnte im Ergebnis sonderbar aussehen. Falls es geht, einfach mal ein kleines Stück Vorhang rausschneiden (zum Beispiel aus einem Bereich, wo die Textilie sowieso umgeklappt genäht ist) und ausprobieren.

Wie TJ schon schrieb, die Brandschutzklasse geht beim Waschen verloren. Kann aber nachimpägniert werden, allerdings kenne ich keinen Anbieter dieser Imprägnierungsflüssigkeit. Weiß hier sicher jemand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was die Jmprägnierung angeht, die geht auch im Laufe der Zeit von alleine heraus, durch die Luftfeuchtigkeit. Auf diesen Umstand wird auch immer in den mitgelieferten MPA Bescheinigungen hingewiesen.

Ich glaube nicht, daß man das selber nachimprägnieren darf, denn bei diesen Dingen wie harmonisierter Brandschutz in Europa gibt es sicherlich die Pflicht vorher eine entsprechende Zertifizierung zu haben.

Trotz dieses Umstandes der notwendigen Nachimprägnierung von Baumwolle (Wolle ist schwer entflammbar), kenne ich kaum jemanden, der das im Lauf der Jahre gemacht hätte, ich auch nicht.

Bei Kunstfasern tlw nicht nötig, aber da kann man auch nicht umfärben.

 

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann nachbeschichten, verlangt teilweise die Feuerwehr auf Bühnen, bei denen Mollton und andere BW Tücher unbekannter Herkunft eingesetzt wird. Flammschutzmittel dafür gibt bei den Bühnen und Veranstaltungstechnikgroßhändlern.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir haben unseren (denkmalgeschützten) Vorhang mal nachimprägnieren lassen (vom professionellen Dienstleister). Das hat ihm allerdings nicht gut getan. Ist bei uns immer ein Kampf zwischen Brandschutz- und Denkmalschutz Auflagen.

 

Dass ne Färbung gutgeht, kann ich mir nicht vorstellen. Es sei denn, man steht auf Batik.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.