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  1. Hoffentlich bleibt Europa von missglückten 70mm-Kopien aus den filmliebenden Händen des Meisters verschont. In den letzten 15 Jahren war fast ausnahmslos das "Markenzeichen" von 70mm-Kopien: - missglückte Lichtbestimmungen, mangelnder Szenenausgleich, falsche Grundabstimmung - falsche Gradation, absaufende oder verfärbte Schatten - gelb-grüner Farbstich - mittelmässige Schärfe der Intermediates - leichte Bildunsauberkeit und Negativverregnung "Kaum ein Unterschied zu 35mm", war oft zu hören. Und Hartwig Tegeler schreibt über Quentin Tarantino: "Wenn man seine Filme der letzten Jahre sieht, dann bekommt man immer das Gefühl, als ob sich hier etwas vollkommen verselbständigt hat. Ich möchte übrigens noch ganz kurz einmal einen Satz von Richard Brody aus dem vorhin erwähnten US-amerikanischen Artikel über Tarantinos Film zitieren, der sagt, Tarantino mache am Ende Sandkasten-Blutkuchenspiele aus der Geschichte und bleibt am Ende einfach ein immer jugendlicher Filmemacher."
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  2. Noch mal zum Ursprungsthema - weg von eingeschlagenen Fensterscheiben und E-Bikes ... Das Jugendschutzgesetz sollte in der Tat mal überarbeitet werden, liegt aber nicht in unserer Macht und ist sicherlich Ansichtssache. Allerdings wenn jemand online eine Karte kauft und wir aus Grund des Jugendschutzgesetzes keinen Eintritt gewähren dürfen, werden wir immer den Kunden auszahlen. Die Vorverkaufsgebühr allerdings nicht. Der Eintrittspreis aber komplett. Es stellt ja nun mal kein Problem oder Arbeitsaufwand dar, die Karte(n) zu stornieren. Und dies hat nichts mit "alles gefallen lassen" zu tun. Das ist Service. Und erspart noch mehr Diskussion als eh schon entsteht. Nächste Frage wäre, ob es rechtlich korrekt wäre den Eintrittspreis einzubehalten ohne Leistung zu erbringen. Weiß ich nicht, interessiert mich auch ehrlich nicht, da wir wie geschrieben immer auszahlen werden. Ohne Diskussion oder murren. Das darf natürlich jeder anders machen und anders sehen ... jeder führt eben sein Geschäft so, wie er es für sich am besten zu hält. ?
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  3. Dein Maskenschatten hat eine bestimmte Breite, die du wegmaskierst. Der ist je nach Abstand der Maske größer oder kleiner. Je dichter die Maske am Film, desto schmaler der Mskenschatten. Deshalb wählt man halt die Brennweite meist etwas kürzer, um das sichtbare nutzbare Bild ohne Schatten maximal groß zu bekommen. Damit schneidet man etwas vom Bild ab, das ist jedoch berücksichtigt beim Drehen. Würde man das nicht wollen, wären alle Filme bei der Produktion so belichtet, das man keine Masken bräuchte, also vormaskiert. Oftmals hats du jedoch volle Bildhöhe auf dem Film, obwohl du im Format BW/1,85 projizierts, als oben und unten mit dem Projektor wegmaskierst. Und die MAske liegt in einenr anderen Schärfeebene, also unscharf auf der Leinwand. Also schwarzer Kasch als Umrandung der Leiwand. Jetzt rechen halt mal, wieweit die ca. 10 -15cm die Bildgröße und Brennweite beeinflussen. Mehr als 1% oder weniger, und wie gut ist dein Bildstand etc. Und wie genau sind überhaupt die Brennweitenangaben auf den Optiken., welchen fehler haben die usw. Also eine eher theoretische Frage, wo man den Nullpunkt beim Messen der Projektionsentfernung setzt, ob auf den Bildebene oder am Objektivhalter. Jens
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