HAPAHE
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Außerdem hat man immer noch die Möglichkeit das Kino vorzeitig zu verlassen, wenn man der Meinung sein sollte das der Film für seinen Nachwuchs ungeeignet ist. Gruß HAPAHE
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Hallo, zum Thema Öffentlichkeit habe ich bei der GEMA folgendes gefunden: Es dürfte im Auge des Gesetzes unrelevant sein ob ein Musikstück oder ein Film wiedergegeben wird. Auch das oben erwähnte "Kneipenkino" ist eine öffentliche Vorführung die ohne die entsprechenden Rechte illegal sein dürfte. Für Filme aus der Videothek gibt es überigens keine Aufführungsrechte - steht auch auf jeder DVD (Nur für den privaten Gebrauch - keine öffentliche Aufführung, Sendung ....) Eventuell kann das deutsche Filminstitut weiterhelfen: http://www.deutsches-filminstitut.de Dort liegen einige Kopien :lol: Gruß HAPAHE
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wendet euch mal an den HDF. Die haben mit einigen Versicherungen einen Paketpreis ausgehandelt (Nennt sich daher "Kino Einheitsversicherung") Dort wird euch sicherlich weitergeholfen Gruß HAPAHE
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Die Film Positiv Versicherung (Kopieenversicherung) ist doch eigentlich bestandteil der "Kino Einheitsversicherung" Die sollte man auf jedem Fall haben, da sie nicht nur für den Schaden an den Kopien haftet sondern auch wenn euren Besuchern etwas passiert und das kann schnell teuerer werden als die erwähnten - 1300€ Schlecht sieht es auch aus wenn ihr am Mittwoch die Kopie vergeigt und der Nachspieler mit evtl. Schadensersatzansprüchen kommt. :wink: Gruß HAPAHE
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Hallo war nicht im Filmecho sondern bei http://www.Kino-hdf.com Ich hoffe das hilft weiter :) und nun noch ein schönes Pfingstfest Gruß HAPAHE
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Die rechte für eine öffentliche Vorführung werden vom NDR vergeben Stand wenn ich mich recht erinnere im neuen Filmecho - werde morgen im kino noch mal nachschauen und dann hier posten. Gruß HAPAHE
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Wenn du als Privatmann einen Film ausleihst und ihn deinen Kindern zeigst brauchst du natürlich keine GEMA zu zahlen - anders sieht das aus wenn die Nachbarskinder mitschauen (streng genommen :wink: ) Es kommt immer darauf an, ob eine Veranstalltung im gesetzlichen Sinne als "öffentlich" anzusehen ist oder nicht. Als nichtöffentlich zählt im Auge des Gesetzgebers nur ein Personenkreis der mit dem Veranstalter persönlich verbunden ist (also in der Regel direkte Familienangehörige o.ä.) Genaueres hier http://www.gema.de/kunden/information_service/oeffentlichkeit.shtml Bei allen anderen Veranstalltungen ist also die GEMA mit von der Partie. Gruß HAPAHE
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Alle Open Air Veranstaltungen müssen beim VDF (Verband der Filmvereiher eV) angemeldet werden. Hierzu gibt es auf der Webseite (http://www.vdfkino.de) unter der Rubrik "Open Air" ein entsprechendes Formular (Status Blatt). Ansonsten kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen. Sollte es sich um eine nichtöffentliche unentgeldliche Vorführung (d.h. Vorführung für einen geschlossenen Personenkreis ohne öffentliche Werbung - also praktisch keine Werbung) handeln kann auch open Air Vorgeführt werden. Nur das dürfte sich praktisch kaum durchführen lassen. Das gleiche gilt überigens auch für Deine Vorführungen in Kneipen o.ä. Die Lizenzen gelten nur für den nichtgewerblichen Bereich ! Es darf für die jeweilige Vorführung keine Werbung gemacht werden und kein Eintrittsgeld erhoben werden. So steht es auch in den Verleihbedingungen Nun zum technischen: die benötigte Lichtleistung ist natürlich stark von der gewünschten Leinwandgröße abhängig. Mit 1600W Xenon lassen sich schon beachliche Ergebnisse erzielen. (Man darf eine 16mm Open Air Vorführung nicht mit 35mm vergleichen - hier zählt in der Regel nur der Eventcharakter und nicht so sehr die perfekte Bild und Tonqualität wie beim professionellen Kino). Wir haben auch schon mit 250W Halogen auf einem "etwas größeren Bettlaken" unseren Spaß gehabt :lol: also einfach ausprobieren. Aber nicht vergessen - sollte es ein gewerbsmäßiges Open Air werden geht es nicht ohne die offiziellen Lizenznehmer (Verleiher) Gruß HAPAHE
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guckst Du hier: http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopic.php?t=2836&highlight=dts Das ist der Grund warum DTS zur Zeit nicht bzw kaum noch ausgeliefert wird :evil: Das Problem soll aber inzwischen von DTS gelöst worden sein und die Troja CD sollen halt nicht mehr über den PC abspielbar sein, :P was hoffentlich wieder zu einer vermehrten Belieferung führt. Gruß HAPAHE
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Hallo, für den DTS 6 brauchst Du kein update. Ich habe mal probeweise unseren alten DTS 6 angeschlossen. Die Troja CDs laufen ohne Probleme :lol: sollte auch so sein, da die Software (DTS.exe) ja mit den CDs kommt. Gruß HAPAHE
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Das kann aber nicht an den Metallkufen liegen. Bärenbrüder 9.Woche Fehlerrate konstant 3-4 gespielt auf Bauer B8A (mit Metallkufen) Lesegerät Cat 702. Wenn der Kufendruck stimmt machen auch die Metallkufen keine Probleme - der Staub sollte natürlich nach jedem durchlauf entfernt werden :wink: Gruß HAPAHE
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Hallo, @Christian_Mueller dann müsste aber die original DTS-Spur mit geschnitten werden. Die DTS Spur wird aber meines wissens nach erst nach dem Schnitt aufgebracht Gruß HAPAHE
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Laut "fsk-online" Freigabekarte : Also BW :( und ab 12 :? Gruß HAPAHE PS. Da der Film 2 Freigabedaten hat (23.04 und 29.04) ist er wohl doch auf 12 herruntergeschnitten :evil: Ich höre jetzt schon die Besucher - ach warten wir doch auf die DVD da sehen wir den ganzen Film :oops:
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Hallo, ich habe so einen Jovy als Reservegleichrichter stehen. Müssten so um die 10.000 µF sein. Werde aber morgen mal nachsehen und das Ergebnis hier posten :) Gruß HAPAHE
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Hallo, wir ebenfalls Gruß HAPAHE
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@T-J Ist in Arbeit :wink: Gruß HAPAHE
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Wir haben alle Tonsysteme :wink:
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Spielst Du eventuell einen Film mit DTS Tonspur? Dann könnte es sein, das der Timcode mit abgetastet wird. Das hört sich dann so an wie das digitale "Tonpochen" bei Contact. :wink: Hatten wir auch mal bei einer Bauer B8A Nach dem einjustieren der Tonoptik war es wieder weg. Tritt aber nur auf einem Kanal auf. Gruß HAPAHE
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Diese Auskunft wurde mir von der örtlichen Bauaufsicht gegeben. Falls diese Info falsch sein sollte :oops: Ich werde denen mal auf die Füße treten Gruß HAPAHE
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Die gesetzliche Verantwortung für die Notausgänge trägt der Betreiber der Versammlungsstätte. Er hat in geeigneter Weise sicherzustellen, das sein Betrieb der Versammlungsstättenverordnung entspricht (d.h. das die Notausgänge benutzbar sind). Er kann diese Aufgabe deligieren, die Verantwortung bleibt jedoch bei Ihm :wink: . Gruß HAPAHE
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War doch früher schon so üblich. Nur wenn man eine fehlende Plombe reklamiert hat intressierte das auch keinen wirklich :( Kommt halt alles wieder :wink: Gruß HAPAHE
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So der HDF ist aufgewacht und hat die Beiträge gelöscht. (Wurde auch Zeit) Gruß HAPAHE
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@Manfred Bei uns ebenfalls. Wie stellen die Lautstärke nach je nach Publikum ein Mona Lisa eher etwas Leiser und Action Krachern eher etwas lauter :lol: Gruß HAPAHE
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@ GloriaKC Ich gebe Dir in allen Punkten recht !! Da es sich um ein Verbandsforum handelt denke und hoffe ich wird etwas ähnliches auch passieren. Gruß HAPAHE PS Ich kann nur wieder T-J zitieren ...ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte.
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Es geht schon wieder los :twisted: Seht mal hier: http://www.diskussion.kino-hdf.com/thread.php?goto=lastpost&threadid=222&sid=343fcea952ffa3c49e625656bbe543fb Gruß HAPAHE