Zum Inhalt springen

Der rosarote Panther

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.034
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    14

Alle erstellten Inhalte von Der rosarote Panther

  1. Lieber Claus, ich habe da mal eine Frage an dich: Warum postest Du sowas hier in diesem Thread? Das hat alles nichts mit dem Thread-Thema zu tun. Mach doch bitte für deine Feststellungen und Fragen in Sachen Tonsysteme einen anderen Thread auf. Hier soll es nur um witzige Beiträge rund um das Thema Film und Kino gehen. Danke für dein Verständnis.
  2. "Lederhosen-Otto", klingt witzig 😄 Lass mich mal raten, den Spitznamen hatte er deshalb, weil er stehts in Lederhosen zur Arbeit kam 😁
  3. Hier ein Video, das einst der Vorführer selbst gemacht hat:
  4. Nun gut, also zunächst einmal denke ich, dass dein Beitrag in einem anderen Thread besser aufgehoben gewesen wäre, als hier. Zweitens, kenne ich das Regina. Es steht in einem Nachbarort, nicht weit weg von mir. Und wenn Michael (der Betreiber) auf seiner Webseite schreibt, dass er noch die 35mm-Maschinen hat, dann ist das auch so. Und das gleiche gilt dann wohl auch für das Tonsystem, warum sollte er lügen? Ich kenne Michael nun schon etwas über 20 Jahre und ich habe mich immer gut mit ihm Verstanden. Ich habe das Haus zwar schon länger nicht mehr von innen gesehen, erst recht nicht die Vorführräume, aber als ich das letzte Mal dort war, war alles so, wie auf der Webseite es beschrieben ist. Und der neue Avatar wird mit Sicherheit digital bei ihm gespielt werden. Davon kann man (leider) getrost ausgehen. Er ist übrigens auch kein Digital-Fan, aber dafür ein Kinomacher mit Leib und Seele.
  5. Hier noch ein Nachtrag in Sachen FSK-Freigabe und Filmzensur im französisch besetzten Saarland bis zum 31.12.1956: 6) Filmzensur zur Saarstaat-Zeit Neue Filme mussten im Saarland von einer Filmkommission begutachtet werden, bevor man sie aufführen durfte. Häufig wurden dabei anstößige oder gewalttätige Szenen herausgeschnitten. Dafür war die "Filmprüfungsstelle des Saarlandes" eingerichtet worden; sie hatte ihren Sitz in Saarbrücken, Am Staden 27. Viele Filme wurden erst ab 16 oder 18 Jahren freigegeben ("Charley's Tante" mit Heinz Rühmann wurde z. B. "ab 18" eingestuft!), und es sollen sogar Filme erst "ab 21" zugelassen worden sein. Die "Zensurvorstellungen" fanden im Union-Theater (UT) statt. Ein großer Teil der Filme wurde in der deutschen Fassung geprüft. Sie hatten die Zensur der Alliierten und ab 1949 diejenige der bundesrepublikanischen FSK (freiwillige Selbstkontrolle) bereits passiert und dort eine Altersfreigabe erhalten, gegebenenfalls auch angeordnete Schnitte erlitten. Die saarländischen Zensoren sahen sich die Filme aber schwerpunktmäßig noch einmal an, allerdings durch eine noch strengere (religiöse!) Brille. Dabei achteten sie zusätzlich darauf, dass in ihnen sowohl Frankreich als auch das Saarland nur positiv dargestellt wurden. Zum Thema Filmzensur berichten Zeitzeugen: Im Saarland war ja eine Reihe von Filmen nur "Jugendfrei ab 18", und die Einhaltung wurde auch des Öfteren durch Polizeikontrollen nach der Wochenschau überwacht. Dieser Altersgrenze unterlag damals im Saarland auch der Film "Das Gänseblümchen wird entblättert", mit Brigitte Bardot in der Hauptrolle. Aber in Forbach, also in Frankreich, war der Film (unter dem Titel "En effeuillant la marguerite") bereits ab 16 Jahren zugänglich. Da fuhr dann so mancher Schüler mit der Straßenbahn bis zur Goldenen Bremm und nach Umsteigen weiter nach Forbach. In welchem Jahr das war? Ich denke, 1956 oder 1957. (Dietrich Arbenz) Ich kann mich erinnern, dass eines Tages in einem Film mit der Tänzerin Marika Rökk eine vier bis fünf Minuten lange Tanzszene fehlte - obwohl sie bestimmt nicht "obszön" war. Man fragte den zuständigen Kommissar, warum er dies veranlasst habe. Er soll geantwortet haben, sie sei ihm "zu langweilig" gewesen... (Ernst Becker) Hier folgt eine Anekdote zur Filmzensur in den 50er-Jahren, erzählt von dem Völklinger Günther Theis, (geb. 1927) [1] und aufgeschrieben von Karl Presser: "Damals mussten wir beispielsweise Filme aus Deutschland importieren und verzollen. Und obwohl die Filme in Deutschland schon durch die Zensur gelaufen waren, wurden sie hier noch einmal zensiert, ehe sie gespielt werden durften. 1951 kam der Film "Eva und der Frauenarzt" ins Kino - eine Mischung aus Drama und Erotik. Der Film war erst ab 18 Jahren freigegeben, und die Kinobetreiber wurden angewiesen, ihn nur in getrennten Vorstellungen für Frauen und Männer zu zeigen (!). Wir haben uns nicht daran gehalten und einfach ein Seil in der Mitte des Kinos gespannt. Links davon saßen die Damen, rechts die Herren. Doch das reichte den Sittenwächtern nicht. Als das rauskam, gab's einen Riesenärger." [1] Anm. zu Günter Theis: Die Kinogeschichte des Saarlandes ist eng mit dem Namen der Völklinger Familie Theis verbunden. Günther Theis, in zweiter Generation Besitzer und langjähriger Betreiber mehrerer Kinos (siehe Seite Saarländische Kinos unter Völklingen), war bis 1997 der letzte Vorsitzende des bis dahin eigenständigen 'Wirtschaftsverbandes saarländischer Filmtheater'. Quelle: www.saar-nostalgie.de
  6. Vergesst bitte die Normal-8-Fans hier nicht. Von daher muss es unbedingt ein Zweiformat-Projektor sein.
  7. Aus meiner Schallplattensammlung: Und hier könnt Ihr den Song hören:
  8. Wer Kennt den Film noch? Hier die Super-8-Veröffentlichung des Originaltrailers durch die Fa. Piccolo Film:
  9. Auch eine Strategie. Werbung machen, mit dem, was man nicht zeigen darf, als Schwarzbild mit Sound. Aber ob das aufgeht, bzw. aufging ist eine andere Frage.
  10. Natürlich, da gebe ich dir Recht. Die fallen eigentlich mittlerweile schon eher unter den Begriff "Mainstream". Ich wollte den Online-Artikel auch nur der Vollständigkeit halber hier verlinken. BTW: Wo wir gerade beim Mainstream sind: Gestern Abend lief auf Tele 5 die japanische Originalverfilmung von "The Ring". Ich kannte bis dahin nur das amerikanische Pendant und muss sagen, dass ausgerechnet die US-Version des Films mir besser gefällt. Ich finde sie um ein vielfaches grusseliger, obwohl das Original ganz gut daher kommt. Grüße vom Panther
  11. @ThomasTolle Fotos! In welchem BALI wurden die gemacht, und wann? Was geschah mit dem Haus?
  12. Diese 10 Horrorfilme wurden für einen Oskar nominiert: Unheimlich gut! 10 Horrorfilme, die für einen Oscar nominiert wurden (msn.com)
  13. Selbst die Wissenschaft interessiert sich für Horror-Filme: Die gruseligsten Horrorfilme aller Zeiten laut Wissenschaft (msn.com)
  14. Was ich jetzt schreibe gilt nur unter Vorbehalt, daher bitte nicht gleich hauen: Ich habe vorhin meinen Vater gefragt. Er ist Jahrgang 1949 und ist sich daher auch nicht ganz sicher. Und vielleicht ist es auch der Tatsache geschuldet, dass das Saarland ja erst zum 01. Januar 1957 der Bundesrepublik beitrat und davor unter französischer Verwaltung stand. Aber er meinte, dass es diese Altersfreigabe (21) bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gab. Vielleicht war das bei uns im Französisch besetzten Saarland tatsächlich etwas anders geregelt. Wäre ja möglich. Leider kann ich meinen Ur-Opa nicht mehr fragen. Er war bis 1973 als Vorführer tätig und verstarb im Jahre 1982. Aber auf keinen Fall gab es eine FSK-Freigabe ab 21 mehr in den 70er-Jahren, das weiß selbst mein Vater. Grüße vom Panther
  15. Es ist u, U. möglich, dass es das tatsächlich mal gab, denn noch bis Anfang der 70er-Jaher war man erst mit 21 Volljährig. Die Bundesregierung änderte das am 22.03.1974. Erst ab diesem Datum war man mit 18 Volljährig. Ich frage mal meinen Vater, wie sich im Kino das so verhielt mit der FSK-Freigabe. Der müsste das u. U. noch wissen, da er schon immer ein begeisterter Kinogänger seit frühester Kindheit war und ist. Er durfte auch fast alles im Kino sehen, da (wie an anderer Stelle schon mal erwähnt) mein Ur-Großvater Filmvorführer in meinem Ort war. Von daher ließ er ihn praktisch alles sehen, auch Gruselschocker. Die einzige Ausnahme waren Filme mit erotischen Szenen. Vielleicht wissen das aber die älteren Kollegen hier im Forum auch noch, wie es damals war. Das ganze hilft leider nicht wirklich weiter. Wenn man die Lupe anklickt, sieht man das Bild zwar im Ganzen, aber den Artikel kann man dennoch nicht lesen. Die Webseite verlangt, dass man dafür ein kostenpflichtiges Abo abschließt. Hast Du vielleicht den Text vorliegen? Wenn ja, dann versuche doch mal, ob Du ihn hier reinkopieren kannst. Danke.
  16. Hier ein Artikel über Horrorfilme, die auf einer wahren Begebenheit beruhen: Diese Horrorfilme basieren auf wahren Begebenheiten (msn.com)
  17. Danke. ich werde nach dem Teil mal Ausschau halten. PS: Hier noch ein anderer passender Artikel zum Thema: Vorsicht, Schocker! DAS sind die krassesten Horrorfilme aller Zeiten – wie viele davon haben Sie schon gesehen? (msn.com)
  18. Und da gebe ich dir auch vollkommen Recht. Das hätte ich tatsächlich tun sollen. Aber ich tat es deshalb nicht, weil ich den abgelaufenen Akt ja gleich wieder auf den Bobby aufzog und in die passende Dose verpackte. Ich schrieb außerdem auf die Dose (in gebrochenem Schul-Englisch) einen Hinweis für den Nachspieler drauf, dass die Markierungen fehlen. Danach legte ich sofort den nächsten Akt ein und so weiter und so weiter. Ich war etwas leicht gestresst in diesem Moment. Die Besucher hat das damals offensichtlich auch nicht weiter gestört, das meine überblendungen nicht korrekt waren. Es hat sich niemand beschwert. Erst recht nicht der Mann, der unser Haus damals gemietet hatte. Vielleicht dachten sie alle, das muss so sein, wer weiß... Und wie schon gesagt: Von da an, war ich um eine Erfahrung reicher. Dieser Fehler passierte mir nie wieder. ich erzählte das sogar meinem Boss. Der meinte nur, dass käme ab und zu mal vor. Aber mir wäre es lieber gewesen, ich hätte es vorher erfahren, da ich (wie schon erwähnt) noch in der Lehre war. So habe ich es halt direkt durch die eigens ausgeführte Praxis erfahren. Asche auf mein Haupt...
  19. Ich habe mir den Clip nochmal an der Stelle angesehen, in der die Überblendung gemacht wurde und kann nur die Markierungen, des Kollegen erkennen. Einkopierte Markierungen sind definitiv nicht vorhanden. Selbstgemachte Überblendzeichen habe ich mit dem Lauf der Jahre immer wieder mal gesehen, wenn die einkopierten schlecht erkennbar waren bzw. musste sie selber anbringen, wenn sie gänzlich fehlten, was ich damals schon vom Kopierwerk ziemlich daneben fand. Vor allem dann, wenn es keinen wirklichen Hinweis darauf gab, dass sie fehlen. Es stand dann auch nichts auf der Dose drauf. Das erste Mal (und meistens war es später auch so) ist mir sowas bei den Kopien, die aus dem englischen Rank-Labor kamen aufgefallen. Ich spielte seinerzeit (Anfang der 90er-Jahre) für eine Gruppe Tamilen sehr oft diese Bollywood-Filme. Ich zog die Akte alle auf 600-Meter-Spulen auf, da der Film nur eine (höchstens zwei) Vorstellung(en) lang lief. Ein koppeln der Akte machte da definitiv keinen Sinn und ich wollte auch nicht das teure Filmklebeband verschwenden. Als es dann ans Überblenden von Akt 1 auf 2 ging, war ich auf einmal total perplex, als das Schlussband durchlief und ich noch dachte, ich hätte einen Sehfehler, oder sowas, eben weil ich keine Markierung bemerkte. Bei der nächsten Überblendung das gleiche Spiel. Und so zog sich das ganze durch die gesamte Vorstellung. Bei der nächsten Vorstellung vier Wochen später, war ich dann schon etwas schlauer und vorsichtiger. Wieder kam die Kopie aus den Rank-Labors und ich schaute mir das Ende eines jeden Aktes diesmal genauer an. Prompt und sauber wieder keine Markierungen und so machte ich mir halt meine eigenen, auch mit einem Wachsstift. Das klappte auch ganz gut. Aber als mir das beim ersten Mal passierte, war mir das richtig peinlich. Nur wer hätte das ahnen können. Gerechnet habe ich mit sowas einfach nicht. Ich war noch ein Anfänger zu diesem Zeitpunkt und diese Vorstellung war noch zu meiner Ausbildungszeit geschehen. Grüße vom Panther
  20. Ist der Streifen auch bei uns gelaufen? Den kenne ich ehrlichgesagt nicht. Der Trailer macht Lust auf mehr.
  21. Hier noch so ein "Fall". "Smile", der angeblich schlimmste Schocker des Jahres. Wenn er tatsächlich so furchtbar sein soll, wie beschrieben, warum hat er dann die FSK-Freigabe 16 und nicht 18? Horror-Schocker „Smile“: Kino-Zuschauer fallen in Ohnmacht und rasten aus! Ist DAS der schlimmste Grusel-Film aller Zeiten? (msn.com)
  22. Ja, ich weiß, es gibt zwar fast nichts mehr auf Film. Aber dass ein Kopierwerk, bei einer (vor zwei Jahren gezogenen) krachneuen 70mm-Kopie (von "Joker") die Überblendmarkierungen weglässt, finde ich ziemlich erbärmlich. Der Kollege muss mit einem Wachsstift selber was einzeichnen, damit er seine Überblendung nicht verpasst (zu sehen ab dem Time-Code 06:50). Gut, das Problem ist nicht wirklich neu. Ich denke, das hat jeder von uns schon mal erlebt. Aber warum wird denn da eigentlich dran gespart? Das ist doch einfach nur lächerlich.
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.