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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Ulli, Rechtsanwälte vertreten gerne die Auffassung dessen, der sie hinterher bezahlt, egal ob sie den Fall gewinnen oder verlieren, und unfehlbar sind weder Rechtsanwälte noch Richter, von der fachlichen Ausrichtung mal ganz zu schweigen. Hat dein Rechtsanwalt das Foyer und die Kamera vor Ort begutachtet? Wenn nicht, dann sollte er das BDSG lesen und solange keine Aussage dazu machen. Und selbst wenn er eine dazu macht muss die nicht richtig sein. Ich habe die Landgerichtsnummer im Übrigen nicht 'eingebracht' sondern lediglich als augenzwinkernden Verweis darauf abgehoben, dass man Gesetzeslage und Common Sense in solchen Diskussionen nicht vermischen sollte. Von einem 'Fehler' diesbezüglich war auch nicht die Rede. Wenn überhaupt, dann davon dass man, selbst wenn man glaubt sich seiner Sache noch so sicher sein zu können, sich garnicht selbst vor einem LG vertreten KANN. Und wenn man noch nichtmal das weiss, dann sollte man es auch besser garnicht erst versuchen und zukünftig lieber etwas vorsichtig mit der 'Selbstjustiz' sein. Ich habe im Übrigen REICHLICH zur Sache argumentiert, die Sache mit dem LG hast Du selbst unnötig aufgebauscht. Und ich habe auch vorläufig keinen Bock mehr, mich hier den Emotionen auszusetzen die Du merkwürdig häufig auch deinen Kunden gegenüber bringst. Ja, auch dazu gibts reichlich Zitate von Dir hier im Forum. Sorry für möglicherweise persönlich empfundene Angriffe, aber ich kann für deine merkwürdigen Empfindlichkeiten nichts. So ziemlich alle hier dürften Dir für dein Kinoprojekt grundsätzlich breite Sympathien entgegenbringen, da ist deine Reaktion in solchen Diskussionen hier manchmal schon etwas merkwürdig. - Carsten
  2. Ulli, was andere Firmen machen und wie die damit durchkommen ist zur Beurteilung dessen, was man laut Gesetz machen muss, vollkommen irrelevant. Ich finde es vollkommen absurd, dass Du einerseits auf Gesetzeslagen abhebst und andererseits als Begründung für deine Auffassung anführst, dass andere auch damit durchkommen. Genauso könnte ich als Trickbetrüger behaupten: 'Wenn ich nicht erwischt werde, ist es legal', oder 'wenn hier kein Starenkasten innerorts steht, darf ich 100 fahren'. Der Tankstellenbetreiber hat eben vom BDSG genausowenig Ahnung wie Du. Damit wird die Mir-Egal-Haltung dazu aber nicht rechtmäßig. Wer sich auf Gesetzeslagen beruft, sollte sie auch kennen und nicht nach aktueller Betroffenheitslage herbeifantasieren. Genauso war auch die Nummer mit dem LG zu verstehen. Wenn Du sowas im Übrigen nicht im Forum diskutiert sehen willst, dann darfst DU es auch nicht hier als erstes einbringen. Deine Postings zum Ärger mit deinem Vermieter und der Lüftungsanlage hier im Forum sind Legion, dir ist doch klar dass das hier kein Tagebuch ist. In den zitierten Kommentaren zum BDSG steht im Übrigen auch GANZ PRÄZISE drin, dass es eben nicht reicht, dass von der Eigentümerschaft eines Objektes automatisch auf die Verantwortlichkeit für die Überwachung geschlossen werden kann, und dass ein diesbezüglich konkreter schriftlicher Hinweis unabdingbar ist. Und das ist ja auch nicht die einzige Vorgabe dazu. Und nochmal, wir brandmarken dich nicht als 'Täter', weil Du eine nicht ordentlich dokumentierte Videoüberwachung in deinem Foyer betreibst. Wir diskutieren hier, damit Du und womöglich andere nicht irgendwann mal so bezeichnet werden, wenn ein Kunde das mal anzeigt. Ausserdem sollten wir alle auch aus Sicht der Überwachten ein Interesse daran haben, dass BDSG-Vorschriften eingehalten werden. Also bitte, Leberwurstmode Off! - Carsten
  3. Diese 'gute Sichtbarkeit' ist vermutlich auch der Grund dafür, dass diese Kamera nun schon in zwei von Dir selbst erwähnten Fällen nicht bemerkt wurde. Mag im Übrigen durchaus sein, dass eine demonstrativ angebrachte Kamera als Hinweis ausreichen könnte - aber den im BDSG zitierten Hinweispflichten, die Du ja mittlerweile gelesen haben solltest, kommst Du auch mit einer gut sichtbaren Kamera alleine nicht nach. Mal abgesehen davon, dass diese Kamera sicherlich auch Personen aufzeichnet, die nicht in der Nähe der Kamera stehen und diese wahrnehmen können. Wo/wie? In Bezug auf die Videoüberwachung, OHNE diese schriftlich zu erwähnen? Wie soll das gehen? Das solltest Du selbst wissen, denn das hast Du hier im Forum auch selbst öffentlich geschrieben. Ulli, deine verzweifelte Wortverdreherei in einer eigentlich sehr sinnvollen Diskussion nervt mittlerweile ziemlich. Niemand hat hier behauptet, dass Du eine Videoüberwachung schriftlich 'plakatieren' musst. Aber begriffen haben müsstest Du schon, dass Du deiner Hinweispflicht vollumfänglich nur schriftlich nachkommen kannst, von den anderen damit verbundenen im BDSG fixierten Vorschriften ganz zu schweigen. Kaum jemand wird hier beurteilen können wie die Situation in deinem Foyer diesbezüglich aussieht und es mag ja auch tatsächlich sein, dass die Umstände dort den Vorschriften entsprechend ausgelegt werden könnten. Nur: Du hast Dich nunmal bisher nur auf dein Hausrecht berufen und diese Vorschriften weder vorher benannt, noch, möchte ich mal behaupten, überhaupt gekannt, sonst hätte deine Argumentation von vorneherein anders ausgesehen. Soviel zu 'naheliegenden Verdächtigungen' ;-) Es ist durchaus wichtig, dass man als Kinobetreiber begreift, dass man eben KEIN uneingeschränktes Hausrecht hat. Wenn das Personal sowas nicht weiss, mag das noch entschuldbar sein, aber als Betreiber sollte man sich mal damit befassen statt Ausflüchte suchen. Auch das hat hier niemand behauptet. Es geht um Beweismöglichkeiten, Überwachungsvorschriften und Kundenumgang. Sei nicht albern Ulli, niemand hat dich hier zum Täter gemacht. Man hat Dir bestenfalls 'selber Schuld' vorgeworfen. Würde die Aufnahme von der Polizei als eindeutiger Beweis bewertet werden können, könntest Du natürlich auch noch Tage, Wochen und Monate danach zu deinem Recht kommen, natürlich ist der Rechtsanspruch auf das Geld nicht verwirkt. Nur denke ich eben, dass die Aufnahme alleine weder die Betrugsabsicht noch tatsächlichen Vollzug hergibt und deine Vermutungen bezüglich der Reaktionen und Absichten sind da vermutlich ebenfalls zu dünn. Anders gesagt: Wenn diejenigen sich auf eine nachträgliche Klärung eingelassen haben - warum zum Henker musst Du da unbedingt eine Betrugsabsicht konstruieren? Sogar aus dem Einlenken der beiden und dem freiwilligen Zeigen und Herausrücken 'eines' 50ers wird ne gezielte Strategie konstruiert. Ich halte das für ne grundsätzlich falsche Einstellung dem Kunden gegenüber. Erst kürzlich hast Du dich hier tierisch beleidigt gezeigt, weil zwei Damen dich wegen deines Versehens mit der Endautomation bezichtigt hätten, sie aus 'Profitgier' vor dem Abspann 'rauswerfen' zu wollen - einfach mal nen Schritt zurücktreten und sowas von zwei Seiten betrachten. Du bist im Dienstleistungsgewerbe. Richtig ist natürlich, das niemand hier deine Eindrücke vor Ort nachvollziehen kann und in solchen Fällen natürlich 'Vibes' ne große Rolle spielen. - Carsten
  4. Ulli, für jemanden der sich mal selbst vor nem Landgericht vertreten wollte sind deine 'Argumente' ein ganz schön dünnes Brett. Einfach mal ein bißchen googlen, gerade zur Videoüberwachung gibt es seit ein paar Jahren ja aus nachvollziehbaren Gründen genug Fundstellen. Und ganz ehrlich: Wenn ich die Nummer bei Dir mitbekommen hätte, oder selbst betroffen gewesen wäre, würde ich dein Kino nicht mehr aufsuchen. Ein Kassiererfehler ist ein Kassiererfehler, egal ob es dabei um 1 Euro oder 50 geht. Natürlich ist prinzipiell nix dagegen zu sagen, die Person hinterher mal drauf anzusprechen. Aber in diesem Fall hast Du schon mehr als Glück gehabt, dass die sich überhaupt auf eine Diskussion eingelassen haben. Hier einen Trickbetrug zu vermuten, halte ich für überzogen. Man sollte sich schon auch mal in andere Leute und Umstände hineinversetzen können. Wären das Trickbetrüger gewesen, hätten die dir keine Chance gegeben, die Sache zu klären. Mal drüber nachgedacht, warum der Mann überhaupt auf seinen 50er hingewiesen hat? Hätte er auch sein lassen können, oder? Aber auch so: Glaubst Du, das Vorhandensein eines beliebigen 50gers in seiner Geldbörse hätte irgendwas bewiesen, mit oder ohne Video? Alle anderen im Publikum mit nem 50er in der Tasche wären dann wohl Kumpane gewesen. - Carsten
  5. Viel höher kann die nicht, Bierdeckelstärke scheint mir schon das Limit, irgendwie ist das Bild eh schon ziemlich weit an der Oberkante des Projektionsfensters. Wundert mich immer wieder, obwohl Projektor und Fenster damals zusammen eingebaut wurden. Vielleicht hat man sich aber gleichzeitig mit dieser Sand/Estrich-Kombi bei der Höhe vertan. - Carsten
  6. Ulli, ein diesbezüglich nicht erfolgter Hinweis von Staatsanwaltschaft, Anwalt oder Polizei dazu aus einem früheren Fall ist keine Abklärung, sondern nur Glück gehabt. Die interessieren sich nicht dafür, solange keiner deiner Kunden ne Anzeige erstattet. Ich habe Verständnis dafür, dass Du nach deinen Erfahrungen ne Kamera da haben willst, aber mach es sauber! - Carsten
  7. Meines Wissens nach ist eine Kamera in einem PRIVATHAUSHALT ohne Hinweis zulässig. Auch wenn es DEIN Kino ist, ist aber nicht dein privates Heim, sondern ein 'Gebäude mit freizügigem öffentlichem Zugang'. Du erlaubst deinem Publikum, ohne vorherige Einschränkung dein Geschäft zu betreten. Dadurch hast Du auch ein paar Einschränkungen zu beachten. U.a., auch wenn viele das nicht glauben wollen, ist das Hausrecht etwas eingeschränkt - kann z.b. im Unterschied zu deinem Zuhause nicht willkürlich ausgeübt werden. Dass die Staatsanwaltschaft Dich diesbezüglich bei der anderen Sache nicht auf die Kamera angesprochen hat, spielt doch keine Rolle, das kannst Du dir doch denken, die haben anderes zu tun. Erst wenn sich ein Betroffener mal beschwert, könnte es da Ärger geben. - Carsten
  8. Ich habe wie man sich denken kann keinerlei Problem mit digitaler Aufnahmetechnik. Ich fand weder Knowing noch Kirschblüten-Hanami noch sonstirgendwas bisher diesbezüglich irgendwie unangenehm oder auffällig. Aber den Amateurvideolook und die teilweise grausamen Farben bei Public Enemies - da hört es bei mir auf. In meinen Augen ist das ein Effekt, den man zur Indikation von Amateurvideos im Film hernehmen sollte. Zumindest fehlt mir ne sinnvolle Erklärung, was das sein sollte in diesem Streifen. - Carsten
  9. Wenn die wirklich absichtlich beschissen hätten, hätten die sich aber glaube ich nicht auf die Diskussion einlassen müssen. Und auch die Verwunderung über die Überwachungskamera wäre verdammt cool gespielt in so einer Situation. Ich wäre mir im Übrigen nicht mal sicher, ob das Video wirklich einen Beweis dargestellt hätte. Nicht im Sinne zulässiger Verwertbarkeit, sondern ob die dargestellte Situation überhaupt zweifelsfrei den Ablauf und die Betrugsabsicht erkennen lässt. Dass es im Nachhinein betrachtet eine eindeutige Erklärung für den fehlenden Betrag liefert - unbenommen. Ich gehe oft mit meiner Frau aus und da geht mal Geld aus dem, mal aus dem Portemonnaie über den Tresen - und wenn so ein Schein aus der Geldbörse des anderen, warum auch immer, wieder zurückgeht - warum dann nicht in das Portemonnaie, aus dem er gekommen ist? Das alleine halte ich für keinen Beweis. Überleg mal: Genauso nachlässig beim Entgegennehmen des 50ers kann die Frau doch auch beim Entgegennehmen des Wechselgeldes gewesen sein. Man greift einfach nach dem, was man kriegt, und auf dem Weg zum Saal gibt die Frau den 50er wieder ihrem Mann zurück oder dieser nimmt ihn sich halt wieder weil er 'nicht gebraucht' wurde. Andere Variante ist natürlich, dass man, wie unsereinem das auch immer wieder passiert, irgendwo zuviel rauskriegt und dann entscheidet es sich in zäher Zeitlupe auf den paar zögerlichen Schritten von der Kasse zum Ausgang 'denk, denk, merk, oha, sowas, zurück, hmm, nee, also, watjetz, achwas...' Also eigentlich mit schlechtem Gewissen eingesteckt. Aber hinterher greift man dich raus und zeigt Dir das Überwachungsvideo und dann biste froh, dass Du mit der Aushändigung des Scheines davon kommst und gelobst für die Zukunft Besserung... Alles möglich... Ich glaube auch nicht, dass echte Trickbetrüger auf so eine schwache Chance spekulieren, wie sie sich durch deine Unachtsamkeit ergeben hat. Da würden die verhungern. Also mein Tip ist, entweder waren die selber nicht aufmerksam, oder haben es auch erst etwas später gemerkt und, naja... Im Übrigen denke ich, dass Du per Schild deutlich kenntlich machen musst, dass eine Überwachungskamera läuft. - Carsten
  10. Ja, Holz mit Justagewinkeln drauf sollte gehen. - Carsten
  11. Da steht nicht, wie dem speziellen spektralen Verhalten der Dolby-Filter und den zeitlichen Aspekten Rechnung getragen wurde. Klassische Lichtmessgeräte sind für solche Differenzierungen untauglich. Die Schmalbandigkeit der Dolby Filter lässt sich damit nicht messtechnisch, geschweige denn sehphysiologisch, berücksichtigen. Ich will nicht behaupten, dass Harkness das nicht kann, aber sie haben eben nicht beschrieben, wie sie gemessen haben. Und für ne grobe Aussage liegen mir die Zahlenwerte zu nah beieinander. Man sollte auch mal im 3D Kino die subjektiv empfundene Helligkeit mit und ohne Brille vergleichen und sich dann überlegen, wieviel spürbarer Unterschied ebenso subjektiv dann noch zwischen 12%, 15% und 18% übrig bleibt. - Carsten
  12. Ja. Der Lichtverlust bei XpanD ist allerdings noch verhältnismäßig einfach zu messen, jedenfalls mit ein paar vereinfachenden Grundannahmen. Etwas über 50% Shutterverlust + Transparenzmessung. Bei Dolby wegen der rotierenden Filter im Projektor und den Brillen sehr aufwendig, und vor allen Dingen dann nur sehr schwer mit der XpanD Messung vergleichbar. Sicher gibts Messtechnik, die das kann, die ist aber nicht gerade im Kinobereich verbreitet. Ich will nicht sagen, dass man den Unterschied zwischen Dolby3D und XpanD nicht bewerten kann, aber scheinbar präzise 'Zahlen' von 18% vs. 12% kann ich nicht glauben, wenn nicht präzise gesagt wird, wie das gemessen und verglichen wurde. Und überdies finde ich das auch nicht wirklich wichtig, man kann sich diesen Aspekt eh nicht aussuchen, muss halt ohnehin tendenziell IMMER mit möglichst hohen Lampenleistungen fahren und hat eben auch noch andere Entscheidungskriterien zwischen den Systemen. - Carsten
  13. Im KFZ Bereich findet man sowas gelegentlich auch als 1:10 Variante, um Lautsprecherausgänge eines Autoradios an Lineeingänge (10.000 Watt Autoendstufe) anzupassen. Sowas lieber nicht nehmen ;-) - Carsten
  14. Wie genau festgedübelt? Irgendwas eindeutig fixierbares mit Verstellmöglichkeit schwebt mir vor. Wir könnten natürlich Holzleisten oder Metallwinkel seitlich anlegen, Langlöcher, Flügelschrauben oder so. Justierbar muss das Ganze schon bleiben. - Carsten
  15. Wie gesagt - man kann das nicht einfach messen, und schon garnicht vergleichen. Nicht ohne Spektralphotometer und sinnvolle Bewertung und Zeitintegration. Da dürfte ein subjektiver Vergleich sinnvoller sein, auch wenn er keine 'Messwerte' liefert. - Carsten
  16. Wie kann ein Übertrager unsymmetrisch sein? Das sind keine Spartrafos ;-) Der von Dir verlinkte Übertrager hat nur verschiedene Übertragungsverhältnisse für Impedanz-/Pegelanpassungen, das ist eine spezielle Ausführung. Der Passus: 'Übergang von asymmetrisch nach symmetrisch und umgekehrt' bezeichnet keine spezielle Eigenschaft dieses Übertragers, sondern ein mögliches Einsatzgebiet, das gilt für jeden Übertrager. Ein ganz normaler Übertrager, ob hochwertig oder minderwertig, besteht aus zwei identischen Wicklungen und gut ist. Unsymmetrisch gibts dabei auf den Übertrager bezogen nicht, es sei denn man desymmetriert hinter dem Übertrager wieder durch die Verkabelung oder den Anschluss. Bei den hier im Kinobereich üblicherweise verwendeten Geräten ergibt sich diese Desymmetrierung schon alleine dadurch, dass die beteiligten Geräte und Kinoprozessoren keine/kaum symmetrische Ein/Ausgänge haben, da bleibt nur der Groundlift-Effekt der Übertrager zur Brummreduzierung übrig - aber das ist ja genau das, worum es in diesem Thread geht. - Carsten
  17. Ich habe bisher noch keine verlässlichen Messwerte zu diesen Brillentypen gesehen. Ist auch nicht so ganz einfach, weil eine normale Transparenzmessung da natürlich nicht ausreicht. Unterm Strich müsste man es subjektiv im direkten Vergleich bewerten und dabei den gleichen Projektor verwenden. Immerhin das ginge in der Kombination Dolby 3D und XpanD zumindest prinzipiell ja.
  18. Hoppla, Du bist doch der, der die GoogleMaps 3D-Kino-Karte erstellt hat, oder? Wie kann man denn da Korrekturen einbringen? - CArsten
  19. Unser 'ChiefTechnician' kennt die EIX schon seit 15 Jahren und hat da angeblich schon alles versucht. Angeblich leckt die auch nicht am Deckel, sondern von Innen. Aber ich werde mich mit ihm nochmal zusammensetzen und anschauen. - Carsten
  20. Der Grund für unsere Stahleinlagen war meines Wissens nach, dass die Erna schon immer geleckt hat und der Estrich dabei natürlich weich wurde. Als wir das Kino übernommen haben stand die Erna also quasi halb im Boden. - Carsten
  21. Also das elektronisch gedrehte Material in diesem Streifen ist meiner Meinung nach schon ne Zumutung. Ich habe bei kompetent geltenden Regisseuren und Kameraleuten ja immer deren Entscheidungsfreiheit diesbezüglich verteidigt, aber was man in diesem Film gesehen hat, kann man nur als misslungenes Experiment bezeichnen. Wenn man aus irgendwelchen Gründen absichtlich die Schärfentiefe dieser kleinen Sensoren haben will, okay, aber der größte Teil des Materials sah eher aus wie aus einem MakingOf oder einer amerikanischen TV-Gangsterdoku. Da war ja wirklich alles Negative dabei, was man Video im Kino so gemeinhin vorwirft, ausgefressene Spitzlichter, heftigste CA, Rauschen, vollkommen kaputtkorrigierte Farben. Bei aller Faszination, die in den Actionszenen teilweise auch durch diese Technik erzeugt wurde, unterm Strich doch ne Katastrophe. Auch die Story fand ich jetzt nicht wirklich gut gelungen, zuviele Brüche, zuviel lieblos (oder garnicht) ausgeführtes. Im Prinzip von der thematischen Anlage (bis hin in einzelne Motive) her ja fast ein Remake von 'Heat', aber nicht ansatzweise dessen Klasse. - Carsten
  22. Unsere EIX rüttelt sich regelmäßig nach links. Zu oft, wie ich finde. Der Boden im BWR ist so eine Art Estrich aus den 50ern mit Sandunterlage. Als vor 10 Jahren renoviert wurde, hat man unter den 4 Justagefüßen der Erna Stahlplatten oder Blöcke in den Boden (bündig) eingelassen. Das Problem ist gegenwärtig scheinbar, dass die Füße der Erna auf diesen Stahleinlagen nicht mehr ordentlich greifen. Der Grund mag in den abgenutzten Füßen liegen - aber teilweise auch in dem bekannten Ernemann-Problem - sie leckt Öl und davon befindet sich halt immer auch ein bißchen Schmier auf dem Stahl, dadurch lässt sich die schwere Maschine erstaunlich einfach darauf verschieben. Nun können wir aber nicht alle paar Tage die Maschine komplett wegstellen, Öl entfernen und wieder neu justieren. Worauf stehen die Maschinen bei Euch? Jemand Vorschläge, wie man diesem Problem begegnen kann? Irgendeine rutschfestere/rauhe Schicht auf die Stahlplatten/Füsse? - Carsten
  23. Gerade diese Fragen der Saalflexibilität für 3D werden in Zukunft immer wichtiger werden. Bisher war es wegen des dünnen Angebotes ja in größeren Multiplexen durchaus okay, einen dedizierten 3D Saal zu haben. Sobald mehr digitale Projektoren vorhanden sind und die Dichte/Spieldauer der Mainstream 3D Produktionen zunimmt, wird das so nur noch mit erheblichen Nachteilen gehen. Sollte man sich wirklich gut überlegen. Ich sehe u.a. deswegen die bisherige Dominanz von RealD zukünftig arg bröckeln, das ist an jedem Ende der Installation zu unflexibel. - Carsten
  24. Aber Vinyl ist doch soooo schön haptisch und knistert so heimelig. Und die großen bunten Cover. Wenn sich nur mal jemand fände der die CD verbieten würde, dann ließe sich mit Vinyl auch wieder richtig Geld verdienen. Darauf müssen wir hinarbeiten, alle zusammen... - Carsten
  25. Naja, mein Ranking unterscheidet eher zwischen Dolby/XpanD und RealD/Masterimage ;-) Ein Aspekt ist, dass die Brillen eben passiv sind, und leichter. XpanD hatte mit den anfänglichen 'Wegwerfbrillen' auch einen ganz schlechten Start, das hätte nicht sein müssen, sowas macht man heute einfach nicht mehr. Durch die aktive Bauweise eignen sich die gegenwärtigen XpanD Brillen nicht für eine automatisierte Reinigung in der Brillenspülmaschine. Das werden die wohl nochmal überarbeiten müssen. Ich fände auch aufladbare Akkus in den Brillen besser, wenn sie schon aktiv sein müssen. Aber neben der Reinigungs- auch noch die Ladelogistik... Bei den Dolby Brillen sind die Filtergläser in das Kunststoffgestell eingeschnappt. Das sieht mir nach einem ressourcensparenden Modell aus, da sich beide Komponenten getrennt reinigen oder ersetzen ließen, auch ist das Recycling so mit sicherheit sauberer. Ein Dolby3D Projektor lässt sich auch mit etwas geringerem Aufwand in 2D/3D Mischinstallationen einsetzen als die anderen Systeme, der Umrüstaufwand ist viel geringer bzw. ist gar keiner. Brillen einsammeln, 2D Publikum rein. Über 2D oder 3D entscheidet dann nur die Automation. Wenn man auch noch einen Dolby Server hat - die sind schon sehr gut im Handling. Hat aber natürlich auch seinen Preis. Wenn ich könnte wie ich wollte würde ich Dolby3D nehmen. Leider habe ich auch ein Faible für Sony Projektoren, ausgerechnet die werden aber vorzugsweise mit RealD gepaart. Ich hoffe, da gibts irgendwann vielleicht noch andere Kombinationsmöglichkeiten. RealD käme für MICH jedenfalls nicht in Frage. Bei wenigen Sälen empfände ich neben der technischen Qualität bei 3D auch die dauerhafte Silberleinwand für den 2D/3D Mischbetrieb als nachteilig. Die aus meiner Sicht optimale Lösung gibts derzeit leider noch nicht. Aber derzeit kommt es für uns eh noch nicht in Frage, von daher kann und muss ich eh noch warten... - Carsten
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