Zum Inhalt springen

CinemaxX Gutscheine auf Ebay: 251313267604


DC

Empfohlene Beiträge

Hallo Perfogemeinde,

 

seit wann werden solche Tickets/Gutscheine denn so verkauft/"verramscht"?

 

Wie verhält sich das mit den Verleihern?

 

Und was mich verwundert ist: 730 mal verkauft und "1" Bewertungen (Stand eben)????

 

Kann jemand aufklären?

 

Ob sowas den Marktpreise gut tut? Was meint Ihr?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Verkauf über Ebay ist von der Firma CinemaxX nach meinen Informationen nicht vorgesehen - und wird noch heute gestoppt werden!

 

Die Käufer werden aber wohl die bezahlten Freikarten erhalten. Die Gutscheincodes sind alle aktiv und gültig. Dailydeal besitzt immer noch weit über 1000 Gutscheine, die bis zum 31.07.2015 Gültigkeit besitzen.

 

Hier findet ein Abverkauf einer größeren Menge Gutscheine statt, die Dailydeals bei CinemaxX gekauft (und ganz wichtig!) bereits bezahlt hat.

 

Wichtig:

Die Gutscheincodes sind nur für 2D-Filmvorführungen gültig. Wer damit einen 3D-Film anschauen will, muss 5 Euro an der Kasse pro Person/Vorstellung an Aufpreis bezahlen.

Bearbeitet von preston sturges
Edit auf Wunsch des Verfassers (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Michael,

 

hast Du mehr Infos zur Insolvenz von XXXXX. Ich kann dazu nichts finden. Ich bezweifle deine Infos nicht, bin nur neugierig und ansonsten machen die ja so weiter wie bisher.

Dass die Gutscheine über EBAY verkaufen finde ich aber schon merkwürdig.

 

Danke

Michael

Bearbeitet von UlliTD
Name gelöscht (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stand heute 11:48 Uhr

 

1663 mal verkauft je 29,90 Euro (Stand: 07. Aug. 2013 16:33:22 MESZ) = 49.723,70 Euro

 

87.307,50 (regulär) - 49.723,70 ("Ramsch") = 37.583,80 Euro Differenz

 

da würde sich manch ein Haus freuen, solche Umsätze in dieser kurzen Zeit zu machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hast Du mehr Infos zur Insolvenz von XXXX.

Ich hatte gerade mit XXXXKontakt.

Lt. Pressesprecher M. XXXX hat XXXX kein Insolvenzverfahren eingeleitet. Anders lautende Meldungen sind falsch.

 

Die Ebay-Aktion endet übrigens heute. Weitere Aktionen in dieser Art sind aber angedacht.

Bearbeitet von UlliTD
Namen gelöscht (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Preston, ist das so schlimm, ob brutto oder netto?

 

Die Schauburg würde sich über solche Ticketabsätze innerhalb von 24h freuen, oder liege ich da falsch?

 

Aber wenn alles seine Ordnung hat, ist es doch prima und alle freuen sich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Schauburg würde sich über solche Ticketabsätze innerhalb von 24h freuen, oder liege ich da falsch?

 

"Solche" Ticketabsätze (oder sagen wir mal: Umsätze in größerer Höhe) mit einem Gutschein-Verticker wie Dailydeal zu machen, ist gar nicht so schwer.

Ich nehme an, wir sind nicht die einzigen, die insbesondere von Gropon immer wieder genervt werden wegen ach so lukrativer Marketing-Aktionen.

(Über Dailydeal kann ich direkt nix sagen.)

 

Blöd ist halt nur, dass bei den Systemen eigentlich nur der Anbieter verdient und nicht das Kino -- bei den Angeboten, die ich kenne, hätte ich unterm Strich draufgezahlt. Wenn überhaupt, funktioniert so was nur, wenn man den Wert des Gutscheins mit Artikeln mit hoher Gewinnspanne (Popcorn) aufbläst -- und dass die Kunden dann am Schluss enttäuscht sind, wenn sie merken, dass sie letztlich eine Mogelpackung gekauft haben, ist dem Gutschein-Anbieter nur recht: Der zahlt nämlich erst ans Kino aus, wenn der Gutschein eingelöst ist. An einem nicht eingelösten Gutschein verdient er also umso mehr.

Natürlich kann man sagen (wie es die Gutschein-Anbieter tun), "jeder Kunde, der über so eine Aktion ins Haus kommt, ist ein potentieller Stammkunde", aber potentielle Stammkunden gleich mit einer Mogelpackung zu verprellen, scheint mri nicht allzu clever zu sein.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(...) ist dem Gutschein-Anbieter nur recht: Der zahlt nämlich erst ans Kino aus, wenn der Gutschein eingelöst ist. An einem nicht eingelösten Gutschein verdient er also umso mehr.

Hallo Matthias,

 

das stimmt in diesem Fall nicht.

Der obige Gutschein-Anbieter hat die Eintrittskarten/Gutscheine/Codes vorab allesamt bezahlt! - Allerdings hat er nicht den vollen Kaufpreis bezahlen müssen, sondern Sonderkonditionen erhalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Solche" Ticketabsätze (oder sagen wir mal: Umsätze in größerer Höhe) mit einem Gutschein-Verticker wie Dailydeal zu machen, ist gar nicht so schwer.

Ich nehme an, wir sind nicht die einzigen, die insbesondere von Gropon immer wieder genervt werden wegen ach so lukrativer Marketing-Aktionen.

(Über Dailydeal kann ich direkt nix sagen.)

 

Blöd ist halt nur, dass bei den Systemen eigentlich nur der Anbieter verdient und nicht das Kino -- bei den Angeboten, die ich kenne, hätte ich unterm Strich draufgezahlt. Wenn überhaupt, funktioniert so was nur, wenn man den Wert des Gutscheins mit Artikeln mit hoher Gewinnspanne (Popcorn) aufbläst -- und dass die Kunden dann am Schluss enttäuscht sind, wenn sie merken, dass sie letztlich eine Mogelpackung gekauft haben, ist dem Gutschein-Anbieter nur recht: Der zahlt nämlich erst ans Kino aus, wenn der Gutschein eingelöst ist. An einem nicht eingelösten Gutschein verdient er also umso mehr.

Natürlich kann man sagen (wie es die Gutschein-Anbieter tun), "jeder Kunde, der über so eine Aktion ins Haus kommt, ist ein potentieller Stammkunde", aber potentielle Stammkunden gleich mit einer Mogelpackung zu verprellen, scheint mri nicht allzu clever zu sein.

 

Schöne Grüße,

Matthias

 

Das stimmt so nicht ganz. Der Gutschein Anbieter bezahlt dem AG schon bei Verkauf die vereionbarte Summe.

Was die Kalkulation angeht, muß man wohl genau rechnen, wie viele Gutscheine nicht eingelöst werden, aber Umsatz brachten.Es werden nie 100% zurück kommen. Verloren, verlegt, zerstört, viele Gründe.

Prinzipiell ist das ja eine Art Kundenkredit, die ich da erhalte. Und in wirtschaftlich schwacher Zeit mag eine solche Aktion sogar hilfreich sein, um positiven Cashflow zu erzielen.

 

Mit dem Rest gebe ich Dir Recht. Da werden schon manch zweifelhafte Aktionen angeboten, bei denen der Kunde regulär besser dran gewesen wäre. Da geisterte doch ein Groupon Beispiel mit Autowäsche durch die Presse...

 

 

Stefan

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der obige Gutschein-Anbieter hat die Eintrittskarten/Gutscheine/Codes vorab allesamt bezahlt! - Allerdings hat er nicht den vollen Kaufpreis bezahlen müssen, sondern Sonderkonditionen erhalten.

 

Ich hatte ja geschrieben, dass ich die Dailydeal-Konditionen nicht kenne.

Dennoch wundert es mich, warum solche Aktionen immer wieder mal auftauchen -- ich vermute, dass die Kinos sich damit n den meistn Fällen keinen Gefallen tun.

 

Schöne Grüße, Matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klammern wir mal die genannte Auktion aus und kommen auf den Grundsatzaspekt zurück.

 

Ich als Kunde, würde mich verschaukelt fühlen, wenn ich andernorts einen günstigeren Preis bekomme, als beim "Originalanbieter". Das signalisiert doch nur: "Siehst Du, der Kinobetreiber verdient reichlich, sonst würde er solche Aktionen nicht machen" (Was ja nicht stimmt)

 

Außerdem hat Preisdumping noch nie langfristig zum Erlöserfolg geführt. Preis/Leistung muß passen.

 

Für kleinere Häuser, welche rein lokal operieren, macht sowas (aus meiner Sicht) eh keinen Sinn, dann lieber eine Aktion mit der Lokalzeitung, als bundesweite Werbetrommel.

 

 

Ich frage mich allerdings noch immer, wenn Ticketpreise gesenkt werden, so macht sich das doch auch bei den anteiligen Einnahmen der Verleiher bemerktbar? Oder liege ich da total falsch?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da kommt ein "Kunde" und will >8000 Eintrittskarten kaufen! Auf einen Schlag! Und er bezahlt sofort! Da wird jeder Kinobetreiber Sonderkonditionen machen. Wenn das ganze dann auch noch innerhalb einer Werbeaktion läuft, können beide Seiten davon profitieren. Überregionale Fernsehwerbung dürfte teurer sein als der Differenzbetrag von Sonderkonditionen zum Originalverkaufspreis.

 

Ungeachtet des realen Abgabepreises an den Kunden, wenn diese Gutscheine nun für unter 6,- Euro/pro Kinogutschein vom Kunden weiter verkauft werden, ist das dem Kinobetreiber erst mal egal - zumal dort die preiswerteste Kinokarte 6,50 Euro im Einzelverkauf kostet (Dienstag, CinemaxX Kino Hamburg-Dammtor).

Ob sich wirklich ein Kunde verschaukelt fühlt, wenn innerhalb einer Werbeaktion 5 Kinogutscheine preiswerter sind als 5 Kinokarten an der Kinokasse, bezweifel ich.

 

Darüber hinaus werden +8000 Kinobesucher sicherlich auch den Absatz von Coke und Popcorn im Kino erhöhen...

 

Auch ist es über die Gutschein-Codes recht einfach, zu analysieren, wie viele der ausgegebene Gutscheine in der Vergangenheit tatsächlich genutzt wurden. Es werden niemals 100 % der Gutscheine eingelöst werden, weil verloren, verlegt, zerstört, egal. In sofern müssen Sonderkonditionen für Großabnehmer, die deutlich unter dem "normalen" (durchschnittlichen) Verkaufspreis liegen, keinen "Verlust" bedeuten... - im Gegenteil!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bleibt die Frage, welcher Betrag dann mit dem Filmverleih abgerechnet wird. Normalerweise müsste vom Gewinn des "Second-Dealers" auch die prozentuale Abgabe an den Verleih erfolgen. Bei diesen Geschäften geht mir der Hut hoch....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum? Haben nicht vielmehr Kinobetreiber und Filmverleiher ein Vertragsverhältnis - und rechnen nach Verkaufspreis ab?

 

Hallo Michael,

 

demnach hätte der Verleih auch weniger in der Kasse, oder was meintest Du damit?

 

Würde bei 37.583,80 Euro Differenz bedeuten, das bei einer 40:60 Regelung (Annahme: LG:LN ) der Verleih 15.033,52 Euro weniger im Säckle hätte. Stimmt das Deiner Meinung?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum? Haben nicht vielmehr Kinobetreiber und Filmverleiher ein Vertragsverhältnis - und rechnen nach Verkaufspreis ab?

 

Ganz einfaches Beispiel: Du verkaufst als Kinobetreiber die Karten an eine weitere Verkaufstelle. Z.B. zum Dumpingpreis von 1.-- (Nur als Rechenbeispiel, ungeachtet der Mindest-Ticketpreise, die eine Verleiher vielleicht fordert). Von diesem Euro bekommt der Verleiher seine (auch hier vereinfacht) 50%. Die Verkaufstelle verkauft die Karten an die Kunden weiter, für immer noch günstige EUR 3.--. Pro Karte wird nun (beide Verkaufstellen zusammengerechnet) EUR 2,50 verdient: Der Verleih bekommt davon EUR 0,50.

 

So ähnlich hört sich für mich das obige Ebay Angebot an und finde das nicht korrekt: Aber vielleicht sehe ich das ja auch falsch...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt aber mal ernsthaft.

Es gibt doch noch andere Verkaufsmodelle. Ich denke an die "Kino-Flatrate". Einmal 399 Euro bezahlen und 1 Jahr lang so oft ins Kino gehen wie man will - oder Freikarten.

Auch diese Dinge werden mit dem Verleiher abgerechnet...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Utschke ... es werden ja keine Karten, sondern Gutscheine verkauft. Gutscheine z.B. für 10 Kinobesuche zu 59,00 Euro = 5,90 Euro pro Kinobesuch. Eine Kinokarte (für einen bestimmten Film) wird ja erst ausgegeben, wenn der Kunde mit seinem Gutschein an der Kasse steht und in einen konkreten Film möchte. Diese Karte sollte dann Euro 5,90 kosten und wird m.W. so abgerechnet. Verdient wird an den "No-Shows" (Gutscheine, die nie eingelöst werden, aber trotzdem ja bereits bezahlt wurden) und daran, dass das ganze Marketing und Werbegetrommel für diese Aktion der Gutschein-Mittler bezahlt und man damit auch in den Genuss einer kostenlosen überregionalen Werbung kommt. Ebenfalls sind diese Kunden für die nächsten Kinobesuche erst einmal an das den Gutschein ausstellende Unternehmen gebunden. Wir sind auch schon des Öfteren von diesen Gutschein "Dealern" angesprochen worden, machen das aber nicht. Ein Kino sollte durch Programm, guten Service, einwandfreie Projektion und angenehmes Ambiente die Kunden ziehen, aber nicht durch Schnäppchen-Markt und Ausverkauf Aktionen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lt. Eingangsposting wurden 5 Kinogutscheine (für 5 Filme in 2D inkl. aller Zuschläge) für je 5,98 Euro verkauft = 29,90 Euro

 

So ein "Schnapper" ist das auch nicht, wenn ich berücksichtige, dass Erwachsene in Halle von Mo - Do 5 bis 6 Euro bezahlen und am Wochenende 7,80 Euro.

Schüler und Studenten 1 Euro weniger...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Kino sollte durch Programm, guten Service, einwandfreie Projektion und angenehmes Ambiente die Kunden ziehen, aber nicht durch Schnäppchen-Markt und Ausverkauf Aktionen.

 

Preston, da kann ich Dir nur zustimmen! Es freut mich, das es noch echte Cineasten gibt! -

 

Langfristigkeit und Beständigkeit tut nicht nur in Bayern gut. (Meine Meinung) -

 

Beste Grüße in die Residenz des Rechts

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.