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FSK - Kontrolle


CTSchorsch

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Hallo Ihrs,

 

durch den Thread mit dem Verhalten der Kinobesucher aufgeschreckt, hätte ich da mal eine Frage.

 

Wie handhabt Ihr die Kontrolle der Altersfreigabe. Gerade aktuell jetzt bei Starwars und Spiderman. Beide laut fsk ab 12. Wie Kontrolliert Ihr die Kinder, für die ja keine Ausweispflicht gillt.

 

Bei uns diskutieren die armen Saalkräfte immer und immer wieder mit dem Publikum das der 6 jährige Sohnemann den Film auf keine Fall zu sehen bekommt und auch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten daran nichts ändert. Dies ist schon oft sehr laut geworden und war ich als Vorführer dann der, der sich als letztes mit dem Kunden rumärgern durfte. Und ich muß sagen, ein paar mal war ich glaub ich kurz davor dem Kunden eine zu tacheln.

 

Ich bin der Meinung, wenn eine Alterfreigabe da ist, dann wird sich daran gehalten, entweder ist jemand 12 Jahre, oder nicht. Es gibt nicht "ein bischen Schwanger" ! Um mal einen bekannten Vorführer zu zitieren.

 

Freu mich auf Eure Antworten

 

Georg

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Hallo, versuchs doch mit folgendem oder ähnlichem Aushang:

 

"Ich will aber in den Film rein!!!!!!!!!!"

Manchmal können wir es nicht verhindern: Traurige Gesichter, oder sogar Tränen, im Foyer! Papa wollte mit seinem 11järigen Filius in den neuesten Actionkracher. Zu Hause guckt der Kleine sowas regelmäßig "und geschadet", weiß Papa, "hat es ihm auch nicht!"

 

Darauf können wir leider keine Rücksicht nehmen. Wir haben uns strikt an die Altersfreigaben der FSK zu halten, der F(reiwilligen) S(elbst) K(ontrolle) der Filmwirtschaft.

 

In diesem Gremium, das in Wiesbaden-Erbenheim zu Hause ist, sitzen Vertreter (ehrenamtlich tätige Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen, Filmhistoriker u.ä.m) dessen, was als "gesellschaftlich relevante Gruppe" bezeichnet wird. Also Kirchenverbände (evangelisch, katholisch, jüdisch), Jugendbehörden, Film--, bzw. Kinoverbände, also Gruppierungen, die nach Papas Ansicht "überhaupt keine Ahnung haben, was für meinen Sohn gut ist".

 

Diesen häufig gehörten Vorwurf möchten wir nicht kommentieren. Wir müssen uns an die Richtlinien der FSK halten --und zwar ohne Ausnahme. Und wenn der Filius erst morgen das "zugelassene Alter" erreicht, dann darf er auch erst morgen in ActionErotikAchterbahnBallerei.

 

So lautet das Gesetz. Verstoßen wir dagegen, kann man uns im schlimmsten Fall das Kino schließen, auf jeden Fall aber zu dicken Geldstrafen verdonnern.

Damit ist weder Papa noch uns geholfen.

 

Die bundesdeutsche FSK vergibt folgende Freigaben:

 

 

"o.A." ("ohne Alter", sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben)

"ab 6 Jahre"

"ab 12 Jahre"

"ab 16 Jahre"

"ab 18 Jahre"

 

Jetzt kann es sein, dass ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 23:00 Uhr läuft. Dann müssen 12jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Hier greift das Jugendschutzgesetz, das überall bei uns aushängt. Danach dürfen Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein.

 

Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen KINOPOLIS ggf. eine Enttäuschung bereiten muss. Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner, bzw. Wiener Gesetzgeber.

 

 

Letztendlich kann man es allen sowieso nicht recht machen, aber ein kleiner Hinweis darauf, das die bösen Kinobetreiber nicht schuld sind, kann nicht schaden. Im Allgemeinen sollte man sich auf jeden Fall dran halten.

 

Gruß Axel

:dance1:

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Hallo,

laßt euch von den Besuchern (Eltern) nicht verrückt machen. Das Jugendschutzgesetz IST GESETZ und da gibt es nichts zu rütteln.

"Ja, aber mein Sohn wird morgen 12." "Nein, dürfen wir nicht reinlassen, er darf ja auch VOR seinem 18. Geburtstag keinen Tag eher autofahren. (Das wirkt). Ich sage den Eltern: "Sie und ich, wir müssen uns an das Jugenschutzgesetz halten! Wir haben sehr viel Polizei im Kino, die Besucher sind. Wenn die uns erwischen, dann bekommen Sie und ich eine saftige Strafe. Bei Wiederholung wird uns der Laden dicht gemacht und das ist es mir nicht wert." So, oder so ähnlich argumentier ich und es funktioniert immer.

Jetzt gibt es auch die Besucher, die für andere Karten kaufen. Bei der Kontrolle werden sie dann nicht durchgelassen. Sie kommen an die Kasse und wollen ihr Geld zurück. Das heißt, bei ausverkauften Vorstellungen halte ich ihnen die Plätze frei, weise andere ab und jetzt habe ich leere Plätze. So geschehen bei HANNIBAL. Ich hatte bei jeder Vorstellung ganze Reihen hinterher frei, von Leuten, die zu jung waren, und an der Tagesabrechnung hingen pfundweise die stornierten Karten. Das war mir dann doch zu viel. Da entsteht mir Schaden. Ich dachte, na wartet, Euch werde ich helfen. Jetzt habe ich einen Aushang an der Kasse, der sagt: "Wer Karten für Besucher kauft, die das entsprechende Alter nicht haben, haben keinen Anspruch auf Geldrückgabe." Beim Verkauf, wenn einer mehrere Karten für andere einkauft, weise ich noch ausdrücklich auf diesen Vorgang mündlich hin. Und doch kommen wieder Leute, die ihr Geld zurück wollen, weil sie nicht reingekommen sind. Da bin ich aber eisern, denn durch diese Sitzblockierung ging mir schon eine Menge Geld verloren.

So machen wir das.

Jugendschutz ist Gesetz. Ich hatte schon mal eine Kontrolle von der Polizei. Es war bei einem 18er. Ein Mädchen war kurz vor 18, sah aus wie 20. Sie wurde von der Polizei des Kinos gewiesen. Ich bekam jedoch keine Anzeige.

 

Servus

Theo

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Hallo,

 

auch wir haben manchmal Ärger mit den Altersfreigaben.

 

Dazu kommt allerdings noch, dass wir fast nur Abendvorstellungen haben. Aber ab 20 Uhr dürfen Jugendliche unter 14 Jahren nur in Begleitung Erziehungsberechtigter Kinovorstellungen besuchen.

Also (auch wenn der Film ab 6 oder 12 Jahren ist) dürfen die Jugendlichen trotzdem nicht (allein) in den Film. Damit ergeben sich weitere Diskussionen.

 

Grüsse,

Chris

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Jau,

 

einen Aushang haben wir ähnlich wie oben. Wirkt ein bischen.

Die Idee mit "kein Geld zurück wenn zu jung" ist guuuuut :-))

 

Aber, wie kontrolliert ihr das Alter der Kinder ?

 

kleines Beispiel

 

"hallo, na kleiner, wie alt bist du denn"

Papa: "Mein Sohn ist zwölf"

dann zum Sohn: " kannst du mir auch sagen wie alt du bist"

Sohn: "ich bin acht !"

 

Tja, Pech. Aber was machen wenn Papa sagt zwölf, Sohnemann sagt zwölf und Sohnemann sieht aus wie 8 ??

 

oder hatt ich oft schon Ärger in der Art " der dahinten ist aber auch noch keine 12 und der ist drin "" !

 

Was dann ?

 

Gruß Georg

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Hallo Zusammen!

 

Wir haben zwar keine FSK in dem Sinne wie es Sie in Deutschland gibt. Wir haben uns Jedoch vom für die Sichtung und Festlegung der Freigaben zuständige Amt bei der Landesregierung einen Schrieb anfertigen lassen der mittlerweile an jeder Saaltüre hängt, somit haben wir die Disskussionen vom Einlassdiesnt wegbekommen und wenn überhaupt auf den Die Diensthabenden umgelenkt.

 

mfg

--

Let

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anm:

nebenbei ist es erschreckend wie sche...egal es den erziehungsberechtigten ist, was ihre kinder sehen dürfen- oder sich mit den eltern ansehen müssen?!

 

wenige, ganz wenige sind sogar dankbar das am einlass oder an der kasse nachgefragt wird, wie alt die jeweiligen besucher (kinder) sind.

 

das FSK thema zeigt sehr wohl wie weit die hemmschwelle hier in deutschland, bezüglich gewalt- und andere thematiken gesunken ist.

 

ok, einmal tagesthemen und zurück ist auch nicht gerade grimms märchen, aber hier sind die erziehungsberechtigten gefordert- und da ist handlungsbedarf- und das ohne ende...leider!

--

cu manfred

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Hallo!

 

Ich musste auch schon wie ein Bekloppter mit irgendwelchen uneinsichtigen Gästen diskutieren. Wenn es nicht die FSK ist, dann, weil einfach so mal die McDonlads-Tüten mit ins Kino geschleppt werden ("Das hab ich gekauft, also darf ich das auch mitnehemen"). Das mit dem Schreiben an der Tür, von thx-mike, klingt gut! Was steht da denn so alles drin??

 

Gruß, Jens.

:drink:

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Hallo Jens!

 

Im Klartext hat der leitende Beamte dieser Behörde geschrieben, dass die Jugendschutzbestimmungen es vorsehen, dass Kinder und Jugendliche falls Sie das nötige Alter (laut Aushang der Freigaben) nicht haben nicht in den Saal dürfen und das es auch im Beisein des Erziehungsberechtigten keine Ausnahme gibt. Da dieser ja nichts am Inhalt des Films ändert........

 

mfg

 

--

Let

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Hallo,

 

wie schon erwähnt haben wir auch so einen Aushang, aber er bringt nicht viel. Den Leuten ist es Sch***egal was da steht. Sie haben sich in den Kopf gesetzt "ich geh mit meinem Kind da rein" und dann versuchen sie das durchzusetzen.

 

Denen ist es egal ob in dem Film Köpfe fliegen.

 

Wir hatten schon einen der hat unsere Einlaßkräfte auf Seite geschuppst und hat sich seine Karten selbst abgerissen und ist mit Sohn da rein...

 

Die meisten denken wohl das Kino ein "Grundrecht" ist und man es ihnen nicht verweigern darf :-))))

 

 

Georg

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Ein Newbie will auch was sagen:

 

Hier im Kinepolis Schaffhausen ist es so:

Du kaufst eine Karte für einen film ab 12, gehst zum "Abreisser" und dann gehst Du in einen Film, der erst ab 16 ist.

Vor den Sälen gibt es keine Kontrolle, ob man eine Karte für diesen Film hat!!!!!

 

Das finde ich dumm!

 

--

THE AUDIENCE IS LISTENING

 

THX

 

(Patrick)

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leider ist es bei mangel an personal nicht moeglich fuer jeden saal einzeln den einlass zu machen.

fuer die durchschnittlichen 20 besucher in den ersten 2 vorstellungen kann man leider nicht einen einlasser/in pro saal einplanen, sowas ist wirtschaftlich einfach nicht vertretbar.

 

am besten ist es dann wenn man gerade am einlegen ist, und im saal rennt so ein knirps rum und der film ist ab 16 oder gar 18, dann ruf ich einfach mal an der kasse an, die sollen den da mal rausholen, leider musste ich das recht oft machen, weil das service personal einfach keinen bock hat sich vorher darum zu kuemmern :(

--

*** wer frueher stirbt ist laenger tot***

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Wir haben das bei den Vormittagsvorstellungen immer so geregelt, dass wir nach der Werbung die Eispause einfach so verlängert haben, dass zwei Leute nochmal durch das Kino gehen konnten, um sich die Gäste mal näher anzusehen (z.B. bei Hannibal).

 

Jens :D

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Wie schauts definitv aus, wenn es zur Anzeige kommt?

Wenn der Richter klar erkennt, daß Kindergarten im Hannibal sitzt, dann gibts Ärger. Das kostet, und nicht wenig.

Wenn aber ein Jugendlicher älter ausschaut, wie er wirklich ist, dann gibts Verwarnungen oder das Verfahren wird erst gar nicht eröffnet.

Man muß erkennen, ob Fahrläßigkeit vorhanden ist, oder ob es nicht erkennbar war.

Wenn allerdings Kinder sich eine Karte für Schneewittchen kaufen und dann in Hannibal reingehen, ist es in der Verantwortung des Theaterleiters. Er muß dafür sorgen, sagt der Richter, daß es Kindern nicht möglich ist, in so einen Film reinzugehen. So ist nun mal die Rechtslage.

 

Servus

Theo

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Hallo,

 

wie siehts in den großen Häusern aus? Mittags ein zentraler Einlaß für alle Ebenen und alle Programme laufen gleichzeitig.

Schneewittchen gelöst, Spider-Man geschaut ...

Wer kontrolliert da denn, und vor allem wie?

 

Gruß Jo

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Original von Theo:

Wie schauts definitv aus, wenn es zur Anzeige kommt?

 

das wird teuer und bringt eine menge ärger mit sich.

wir hatten den fall schon mal, konnten aber nachweisen, das der besucher beim einlass abgewiesen wurde- und sich dadurch rechtswiedrig zutritt zu dem saal verschafft hat. für den kunden brachte es eine empfindliche geldstrafe, da auch wir anzeige erstatte hatten.

 

was den ärger mit besucher angeht:

EXORZIST (neue fassung)

2 mädels im alter von 12 wollten da rein. sie wurden zur kasse zurückgeschickt. mit neuen karten für einen anderen film kamen sie wieder zum einlass.

 

nach 1 stunde kamen sie dann doch aus dem film EXORZIST raus- um die toilette aufzusuchen. ein weiterer zutritt wurde ihnen verwehrt, das geld nicht zurückerstattet. die eltern machten einen riesenaufstand- und drohten mit anzeige wegen betrug.

über 1 stunde lamentierten sie mit dem personal herum- es änderte an ihrer haltung nichts.

 

 

 

--

cu manfred

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andersherum:

Skorpion-König, nachmittags im Sommer. Nachspiel des Filmes.

Kommen jugendliche Besucher heraus und beschweren sich, daß der Film "geschnitten wäre", "was uns den einfallen würde, einfach Zensur zu üben, und die geilsten Szenen zu entfernen". Sie hatten den Film schon in Schwerin gesehen, und da wär "viel mehr dringewesen".

Lösung brachte die Zensurkarte, dort stand etwas von "gekürzter Fassung, FSK 12".

 

Dieses war, relativ selten heutzutage, ein Film, bei dem auch eine Zensurkarte vorlag. In den meisten Fällen wird ein Vertrag geschlossen, die FSK Daten sind dort noch nicht vorliegend. Die Prüfkarte, wozu zahlt Kino eigentlich Prüfkartengebühr(?), gibt es eigentlich nur noch bei Fox und UIP. Viele Andere Verleiher begnügen sich mit dem Hinweis "FSK ab XY beantragt" in ihrem Werbematerial.

Die Abrechnungsvordrucke werden aber nicht ins Kino, sondern ins Büro geschickt, dort ist u.U. die tatsächliche Freigabe zu ersehen, liegen jedoch im Kino zumindest bei Anspiel nicht immer vor.

Woher sollen wir eigentlich wissen, ab wann ein Film freigegeben ist. Sorry, (Hinweise auf Intranetdatenbanken muß ich ablehnen, die sind rechtlich gesehen unverbindlich, und das Surfen auf Firmenrechnern ist eh in den Meisten Fällen, wie bei uns, aus Sicherheitsgründen streng untersagt.)

 

Wer erinnert sich noch an Zeiten, als nur die Freigabe ab 6 Jahren gab? Damals durften Kindern unter 6 Jahren audiovisuelle Medien generell nicht zugänglich gemacht werden. Doch die staatlichen AV Anstalten verstießen täglich mit Programmen für Vorschulkinder wie "Sesame Street" und "Die Sendung mit der Maus" dagegen. Strafgefährdet waren die Eltern, die Ihren kleinsten, das AV Sehen ermöglichten.

 

Verantwortlich, das Jugendschutzgesetz durchzusetzen ist "der Inhaber des Filmtheaters", also nach meiner Auffassung der Vorstandvorsitzende bei Kapitalgesellschaften. denn wenn nachmittags an Einlaßkräften gespart wird, kann es nicht dem örtlichen Personal einschließlich Theaterleitung abverlangt werden, die Konsequenzen zu tragen. Das bleiben Wunschvortstellungen.

 

Stefan

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Folgende Situation habe ich erlebt:

16jähriger Schüler kontrolliert "zu jung" aussehende Besucher der Blade Vorstellungen.

Interessanterweise hat sich niemand, auch kein Zuschauer daran gestört. Rein rechtlich hätte er ja nicht mal den Ton im Saal regeln dürfen, tat er natürlich trotzdem.

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Es gibt ja auch andere Fälle,

 

wir hatten schon mal ein Elternpaar, das sich nach der Vorstellung von Herr der Ringe bei uns bedankt hat, das wir den 10 jährigen Sohn nicht reingelassen haben. Die meinten dann nur das er das wohl nicht verarbeitet hätte können...

 

So geht es also auch, nur leider sind solche Fälle selten.

 

Gruß

Georg

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Noch eine Kleinigkeit,

 

wir haben für die Fälle, in denen wir den Eltern das Alter ihrer Kinder nicht wirklich abnehmen, einen Zettel angefertigt. Hier trägt der Erziehungsberechtigte seine Ausweisnummer und seinen Namen ein und unterschreibt dann für das "angebliche"

Alter des Kindes. Dann seid ihr auch im Nachhinein auf der sicheren Seite.

 

Gruß Axel

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Moin'!

 

Es wäre diesbezüglich halt auch schön, wenn die Verleiher sich dazu durchringen könnten, regelmäßig die FSK-Freigabe auch bis zum Dispotag vor Filmstart (Montag morgen) bereits fertig (und schnell abrufbar für die Kinos) zu haben. In bestimmt 1/3 der startenden Filme sucht man auch auf den einschlägigen Seiten (Cinebiz.de / FSK.de / EDI...) vergeblich nach der Alterseinstufung. Oder am Starttag (!) wird noch schnell was geändert: Z.B. Monster AG, erst frei ab 0, Donnerstag morgen heißt es dann plötzlich: FSK 6. Um diese Zeit hat jeder seine teuer gedruckten Programme schon längst ausliegen (wird am Dienstag gedruckt und Mittwoch morgen geliefert), die HP ist fertig und bereits von tausenden abgerufen worden, Newsletter versandt. Daß dann eine ganze Reihe von Eltern an der Kasse steht und das Geld für Parkgebühren, die Anfahrt oder sogar den "entgangenen Samstag nachmittag" (fehlt der etwa jetzt???) nachfordert, ist bei uns Standard: "Es steht aber so im Programm und in der Zeitung". Aber die Verleiher müssen ja nicht mit den Eltern diskutieren.

 

 

Schaumi

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...mit sicherheit wäre das erleichternd für uns...

aber diese dummdussels bringen ja noch nicht mal fertig auf ihren teaser und trailern die FSK zu vermerken.

hin und wieder steht es bei einigen drauf...nur leider eh die ausßnahme als die regel!

 

auch wenn die FSK noch nicht für den film an sich feststeht, für die trailer müßte es bei auslieferung machbar sein.

--

cu manfred

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..das Prinzip ist eigentlich einfach (Infos auf Webseiten hin oder her): solange Du keine FSK Karte in der Hand hältst ist der Film, Trailer, Werbung schlicht "nicht Freigegeben unter 18 Jahren" alles andere ist "nice to have"...

 

Wenn man dies mal 'formaljuristisch' durchziehen würde käme evtl. Bewegung ins Spiel... aber wer startet schon (z.B. Monster AG) am Donnerst mit dem Zettel an der Kasse "ab 18 - bis auf Widerruf" oder druckt auf die Flyer "unbek. bei Redaktionsschluß - bitte tel. erfragen"...

 

Lui

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Hallo,

wenn das neue Jugendschutzgesetz kommt, wird es noch komplizierter. Hier ist neben den bisherigen Alterseinstufungen noch eine PG-Regelung vorgesehen, die es bei der Altersfreigabe ab 12 Jahren, Kindern bereits ab 6 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten ermöglicht, den Film zu sehen. Auf den ersten Blick nicht schlecht, aber da diese Regelung generell bei 12 Jahre-freigabe zum Tragen kommen soll, wird die FSK im Zweifelsfalle den Film erst ab 16 Jahren freigeben, weil ja immer damit gerechnet werden muß, daß auch 6jährige legal reinkommen könnten. Die Kinoverbände kämpfen momentan, daß dies abgeändert wird. Es soll die bisherige Regelung bleiben und die neue Einstufung "ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern" zusätzlich aufgenommen werden. So könnte man obiges verhindern, indem jeder 12Jahrefilm gesondert auf diese Möglichkeit geprüft werden könnte.

Den Besuchern dann klar zu machen, daß die Kleinen einmal mitdürfen und einmal nicht, macht die Sache sicher nicht einfacher.

Gruß Heinz

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