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Geschrieben

Hi Carsten,

Ich mache jetzt 52 Jahre Kino und noch niemals den Fall, dass jemand mit einem Assistenzhund ins Kino wollte. Ich denke, wenn es mal dazu kommen sollte, würde ich den Versuch wagen, aber auch den Hinweis geben, dass der Hund evtl. Probleme wegen der Lautstärke bekommt. Wenn er ruhig bleibt, ist es OK. 

 

Ich glaube nicht, dass es mal vorkommen wird.

 

Handlungsspielraum hat man schon mit seinem Hausrecht. 

  • Thumsbup 1
Geschrieben (bearbeitet)

War heute mit Kollegen essen, und während dessen bekam er einen Anruf von einer Mitarbeiterin, dass jemand reserviert und angekündigt hatte, mit Assistenzhund zu kommen. Gab dann diverse Telefonate, wie damit zu verfahren sei. Das ist jetzt allerdings kein Blockbusterkino gewesen.

 

Wir hatten in der Vergangenheit gelegentlich Anfragen von Hundehaltern, ob sie ihre Vierbeiner nicht ins Kino mitbringen dürfen. Bisher habe ich immer abgelehnt. Einmal hat eine Frau, die vorher schon vergeblich gefragt hatte, ihren Kleinhund mal unterm Mantel reingeschmuggelt. Das fiel dann doch auf, weil der beim Abspann einmal gebellt hat und die Sitznachbarn leicht überrascht waren. Die Situation war dann eher lustig, aber seitdem war der Hund nicht mehr dabei (soweit ich weiß).

 

 

https://www.petbook.de/hunde/kino-in-bochum-erlaubt-hunde

 

Seit den neuesten Gesetzgebungsverfahren hat man da wohl auch mit Hausrecht keinen Spielraum mehr. Wenn die Hunde offiziell als Assistenzhunde zertifiziert sind, darf man den Zugang nicht verweigern. Ist allerdings ne interessante Frage, ob man qua Vertragsfreiheit als Kinobetreiber dem Hundehalter einfach den Zugang verweigern darf, ohne explizit den Hund als Argument zu bringen.

 

Wir haben nen relativ großen Saal. Ich würde es wohl mal probieren, nachdem es da jetzt offenbar recht eindeutige Gesetze gibt, hat sich das Argument mit dem Präzedenzfall wohl erledigt. Schätze auch, dass es nicht allzu oft vorkommen wird. Die meisten Hundehalter werden ihren Assistenzhunden wohl die Lautstärke nicht zumuten wollen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb carstenk:

 

Wir hatten in der Vergangenheit gelegentlich Anfragen von Hundehaltern, ob sie ihre Vierbeiner nicht ins Kino mitbringen dürfen. Bisher habe ich immer abgelehnt.

 

OK, solche Anfragen hatten wir auch schon, aber es handelte sich nie um einen Assistenzhund, vielmehr, weil die Person den Hund nicht alleine lassen konnte und er unbedingt ins Kino möchte. Habe ich bisher auch immer abgelehnt. 

Geschrieben

Ich mach den Leuten, die das Anfragen immer ein ganz schlechtes Gewissen in dem ich Frage ob die "Kinolautstärke nicht doch etwas schädlich für Ihr Tier wäre" und die meisten sind auf die Frage nicht vorbereitet und sind dann nicht mehr gesehen. Die Leute die dann trotdem mit Hund kommen - passiert einmal in fünf Jahren bei uns - die versprechen, dass Ihr Hund keinen Sitznachbar stört, lassen wir auch rein - unter den Hinweis, dass wenn sich ein anderer Besucher durch den Hund gestört fühlt - sie leider wieder den Saal verlassen müssten.


Gab da bisher nie Schwierigkeiten. Die Nachfrage wegen der "Lautstärke" schreckt aber wirklich viele Hundebesitzer ab - da sie wohl nicht als Tierquäler gelten wollen.

 

Jörg

Geschrieben

Ja, das ist taktisch glaube ich sinnvoll, das über das schlechte Gewissen einzustielen.

 

 

Bei uns gab es in der Vergangenheit bei der Filmauswahl auch immer Diskussionen darüber, ob nicht Filme mit maßgeblich dargestellten Hunden besonders publikumswirksam wären, weil dann die ganzen Hundefans kommen würden. Nee, wer Hundefan ist, hat in der Regel auch einen Hund, und der lässt ihn in der Regel Abends nicht alleine, um andere Hunde auf der Leinwand anzugucken.

Geschrieben (bearbeitet)

Assistenzhunde sind streßresistente Tiere mit einer speziellen Ausbildung, die 18-24 Monate dauert. Mit lautem Filmton dürften sie ohne weiteres zurechtkommen.

 

"Für das Zutrittsrecht für Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes im Sinne des § 12e Absatz 1 BGG genügt die Kennzeichnung des Assistenzhundes mit dem Kennzeichen mit Assistenzhund-Logo (Anlage 10 der AHundV) oder das Vorzeigen des Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (Anlage 9 der AHundV). Ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich. [...] Bereiche, die Menschen in Straßenkleidung offenstehen, wie Arztpraxen, Therapieräume, offene Pflege- und Krankenstationen, Ambulanzen und Cafeteria, können daher auch Menschen mit Assistenzhunden grundsätzlich betreten."

 

Quelle: Fragen und Antworten zur Assistenzhundeverordnung (AHundV) BMAS

 

 

Bearbeitet von magentacine (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Wir hatten den Fall schon! 

Wie oben beschrieben hat der Gast das Recht, einen Assistenzhund mitzubringen. 

Wir haben vor der Vorstellung einmal kurz die übrigen Gäste im Saal darauf aufmerksam gemacht, dass der Assistenzhund dabei ist, dass er kein "normaler" Hund sondern für die Person notwendig ist und gefragt, ob sich dadurch jemand gestört fühlt. 

Zum Glück hatte niemand etwas dagegen. 

Und weiterhin hatten wir Glück, dass es ein Pudel war (wegen Allergikern). Wenn ein anderer Gast sich daran gestört hätte, hätten wir ihm das Ticket erstattet. 

Geschrieben

Hunde haben bei uns keinen Zugang - obwohl es immer wieder Anfragen gibt.

In den Fällen, in denen MA sich haben breitschlagen lassen, gabs dann oft Knatsch, weil die Hunde dann doch deutlich lauter / unruhiger sind und/oder strenger riechen als die Halter:innen das denken.

 

Aber:

Natürlich haben Assistenzhunde Zugang. Wir haben eine (sehr kleine) Stammkundschaft aus Blinden und Sehbehinderten, da gibt es ein oder zwei Leute mit Assistenzhunden.

Diese Tiere sind extrem gut ausgebildet und machen keinerlei Probleme. Gleichzeitig sind sie der wertvollste Besitz ihrer Halter:innen - wissen sehr genau, was sie ihnen zumuten können (und buchen z.B. gezielt Plätze vorn am Rand, wo der Hund sich ohne zu stören in den Gang legen kann).

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