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Geschrieben

Liebe Film- und Kinofans,

 

ich möchte demnächst ein mobiles Kino für einen kleinen Zuschauerkreis bis 75 Besucher starten, da ich als Jugendlicher selbst in einem Kino gejobbt habe und die Filmwelt auch in den ländlichen Raum bringen möchte. Technik (Leinwand, Blurayplayer, Beamer, PA-Anlage) habe ich im Blick, organisatorisch so weit auch alles im Entwurf (Gema, Versicherung, Anmeldung bei Verleihern usw.), eine FFA-Nummer liegt mir bereits vor.

 

Jetzt stellen sich mir nur zwei Fragen:

Handelt es sich bei einem mobilen Kino um ein Reisegewerbe? Habe ich durch die Anmeldung eines Reisegewerbes einen Nachteil, außer dass ich für die Anmeldung 200 Euro extra zahlen muss?

Wie versichert ihr solche Veranstaltungen? Über eine Eventversicherung pro Veranstaltung (wird teuer)? Ich habe von Fimavo eine günstige Open Air-Versicherung für 90 Euro gefunden. Hat damit jemand Erfahrungen?

 

Ich würde quasi in Biergärten, Freibädern oder Marktplätzen die Filme gegen Eintritt vorführen wollen. Die Tickets können im online im Vorverkauf und Restkarten an der Abendkasse gekauft werden.

 

Danke schon mal und Gruß

Sascha

  • Popcorn 1
Geschrieben

Wichtiger als sich Gedanken um die Gewerbeart (nicht Stationär = mobil = Reisegewerbe) sind die örtlichen Voraussetzungen und Genehmigungen durch die Behörden. (Ordnungsamt und Polizei) das kann nämlich ganz schön ins Geld gehen.

Kino in Freibädern sehe ich übrigens derzeit als nicht mehr durchführbar an, die Auflagen, dür die DU als Veranstalter aufkommen musst, sind für einen Einzelkämpfer nicht mehr zu stemmen. Bei deinen Ideen musst du IMMER die Verwaltung mit ins Boot holen, einfach so machen geht nicht. Insbesondere bei Eintritt sind auch seitens der Verleiher Vorgaben zu erfüllen, durch die teils immense Kosten auf Dich zu kommen (Absperrungen, Sicherheitsdienst, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Gaststätten- und Versammlungsrechtliche Genehmigungen...) 

Wir machen sowas seit 20 Jahren und allein die Kosten für ein 9 Tägiges Event im Stadtzentrum sind inzwischen 5-stellig.

Mit einer reinen OA Versicherung kommst du bei den geplanten Events (Freibad etc. nicht weit, das kann ich Dir aus Erfahrung sagen.

 

FFA Nummer? meinst Du die Leinwandnummer oder meinst die einen Registrierten Kinobetrieb, also die Betreibernummer - beides ist nicht zu verwechseln. 

Und "Kino" ist nicht einfach nur "Leinwand, Beamer und Blu-Ray" aber das wurde hier schon ausführlich diskutiert.

 

Ach ja: Wenn schon ein Kollege in der Region/Stadt OA´s durchführt. Lass ihn das machen und such Dir einen anderen Standort, sonst sorgt das nur für Verdruss mit den Verleihern und ggf, den Kollegen, die hier 6-7 Stellig in ihre Technik und Schulungen investiert haben.

Geschrieben

Hallo TK-Chris,

 

als Mitarbeiter einer Behörde mache ich selbstverständlich nicht einfach so.
Aber vielen Dank für den Tipp, da man in den Punkten schon auf die Schnauze fallen kann. 🙂 

 

FFA hat mir die Betreibernummer, Kinonummer und Leinwandnummer angelegt.

Bzgl. Behörden gibt es kein Problem und ist alles geklärt. 

Von Verleihern habe ich auch schon Lizenzzusagen.

Bisher haben wir auch schon über Dorfkinoeinfach mit dem örtlichen Kulturkreis Freiluftkino veranstaltet. 🙂
Ich starte somit nicht von null und habe, wie schon erwähnt, als Jugendlicher in einem Kino gejobbt.

 

Bei diesen beiden Punkten hänge ich:

Die Sachbearbeiterin vom Landratsamt konnte mir nur nicht sagen, ob ich ein Reisegewerbe anmelden muss.
Versicherung? Wenn ich es in einem Biergarten oder Pfarrheim durchführe, sollte die Versicherung der Location aufkommen, wenn jemand stürzt. Aber wenn meine Leinwand oder ein Lautsprecher jemanden drauf fällt, brauche ich noch eine Lösung. 🙂

 

Besten Dank!

 

Grüße

Sascha

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Sascha,

scheint mir, ich habe einen Klon, nur beim Namen passts nicht so ganz 😉 Allerdings ist das eine nicht gleichzeitig die Voraussetzung im Anderen alles richtig zu machen - realer Kinobetrieb steht nirgends in der VSV 😉 

 

Wenn Du deinen Betrieb in Ort X hast und als Dienstleister für Verein X in Ort Y "Kino" machst, dann brauchst du keinen Reisegewerbeschein. Hast Du allerdings einen mobilen Kinobetrieb und führst deine Filme an verschiedenen Orten mit dortigem Eintritt etc. vor, dann brauchst Du den Reisegewerbeschein. 

 

Versicherung: Wenn Du in einem Biergarten oder Pfarrheim Kino machst, bist Du der Veranstalter und musst über eine dementsprechende Versicherung verfügen, der "Platzgeber" ist hier außen vor, da es nicht seine Veranstaltung ist, als Dienstleister im Auftrag eben analog. Unabhängig davon brauchst Du eine Veranstalterhaftpflichtversicherung die auch mobiles Gewerbe mit einschließt. 

 

Mein gut gemeinter Ratschlag: DCI Technik! Alles andere ist eigentlich heute nicht mehr vertretbar.

 

VG
Christian

Bearbeitet von TK-Chris (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Hallo TK-Chris,

 

wow, vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort, die meine Fragen perfekt beantwortet hat. 🙂

 

Damit kann ich etwas anfangen und gut planen. Genau so war es bisher über den Verein mit einer Veranstalterhaftpflicht versichert.

 

Dann schaue ich mal nach einer passenden Versicherung und überlege mir, ob ich wirklich die OA-Orte wegen ein paar Kilometer Luftlinie ändere oder einfach am gleichen Standort bleibe und an evtl anderen Standorten als Dienstleister für den Verein auftrete.

 

Liebe Grüße 

Sascha

Geschrieben

Chris hatte Deine Fragen schon sehr gut beantwortet. Ich kann nur hinzufügen, selbst in Gemeinden, die wohlwollend selber eine OA Veranstaltung wollen, kommt auf einmal das OA mit einem mehrseitigen Anforderungsbogen des deutschen Städte und Gemeindetages, der minutiös zu beantworten ist. Da sind bei Gewitter Rückzugsräume mit Blitzschutz zu benennen, Statiken und Baugenehmigung für Bildwandgestelle und Rahmen über 3 m Breite und diverse Anforderungen.

Im Freundeskreise helfe ich gerne mit Technik für solche Vorstellungen, DCI ist heute ein Muß, kein Kino "beamt" oder nutzt DVD/BD (mehr).

Auch 1994/95 mußten wir für unser Open Air bei der damaligen UIP das Vorhandensein von DTS Digital und leistungsfähigem Projektor nachweisen, denn wie mir der Verleihchef am Telefon sagte "Eine Rolex kauft man nicht am Bahnhofskiosk, und unsere Filme laufen mit Mindestbedingen." 

Da kam dann auch extra jemand mit Frankfurter Kennzeichen, kaufte eine Karte und ging, nachdem am DTS 6 die "Digital" Lampe angegangen war, und er den 1994er Filmprojektor ital. Fertigung sehen konnte. Es ging gegen bestimmte Glühbirnen Kofferapparate, die gerade das Land fluteten. Und das zu Recht.

 

Nach dem Aufkommen dieser Anforderungsliste war der Bekannte eigentlich nicht mehr gewillt, die Vorstellungen durchzuführen. Denn eigentlich war es eine Sache des Tourismusamts gewesen, an der kaum etwas zu verdienen war.

Es sind ganz andere Probleme, mit denen man sich herumschlagen muß. Versicherungen und/ oder Gewerbeanmeldung sind da noch der kleinste Teil.

  • Like 2
  • Thumsbup 1
Geschrieben (bearbeitet)

Dann würde z. B. Airscreen gar nichts verkaufen https://www.airscreen.com/de/produkte/airscreen-nano

In München gibt es mindestens ein Programmkino ohne DCI.

 

Anderes Konzept, anderes Publikum und anderes Programm. Ich möchte ja nicht Blockbuster und Konkurrenz für die üblichen Kinos machen, sondern ergänzend gute Filme aufs Land bringen. Auch zum jeweiligen Film passende Aktionen.

Genau damit habe ich auch einige Leute wieder auf die Idee gebracht, sich 20 Minuten ins Auto zu setzen und zum Multiplex zu fahren, das uns sogar mit Popcorn-Spenden unterstützt.

 

Wie gesagt, für Ordnungsamt und Bauamt alles i. O.

 

Vielen Dank für die Tipps! 🙂

Bearbeitet von slechner (Änderungen anzeigen)
  • Thumsbup 1
Geschrieben

Das Münchner Programmkino ohne DCI zeigst Du mir mal bitte 🙂 es gab mal eines, das inzwischen durch Betreiberwechsel auch eine DCI Anlage installiert hat, und das Werkstattkino läuft mit sehr speziellem Programm, das es auf DCI gar nicht gibt 😉 und da läuft auch sehr sehr viel in 35mm, teils sogar von VHS oder anderen obskuren Formaten 🙂 Der Rest der Münchner Kinolandschaft ist mit DCI Standard ausgerüstet, vieles davon habe ich seinerzeit selbst verbaut.

Geschrieben

Airscreens haben eine Typengenehmigung, und beim Einhalten der Aufbauanleitung? Genehmigungsvorgaben ist das ohne Einzelnachweis benutzbar. Ggf. bleibt eine Bauanzeige nach, wo dann das Amt Einsicht in das Pruefbuch und den Typennachweis nehmen kann.

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