Zum Inhalt springen

Löhne für Teilzeitkräfte/Aushilfen bei Cinestar


christoph2010

Empfohlene Beiträge

Und davon, dass irgendein 400 Euro-Jobber schon irgendwo Urlaubs- oder Krankengeld bekommen hat, davon habe ich nun weder in unserer noch einer anderen Branche etwas gehört ... dann scheinen es wohl tausende Arbeitgeber falsch zu machen, oder?

Und wenn doch jemand glaubt, so etwas einfordern zu wollen .. dann kann er tanzen - nämlich abtanzen.

 

So seh ich das auch. Ich habe eine ganze Weile für eine gewisse Kette als springervorführer (kranheits-und urlaubsvertretung) in bis zu 10 Häusern gearbeitet. Lohn max. 5,70€ und Sozialleistungen null, Überall!

 

@Fernholz

 

Mittlerweile habe ich das vergnügen in einer neuen Firma das aushilfspersonal mit zu "verwalten". Man soll es mir nachsehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 117
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Und warum arbeiten dann in den meisten Kinos die Studenten für 3,50 bis maximal 5 Euro die Stunde - und das ohne auch nur jemals irgendwelche Fragen nach Urlaubs-, Krankengeld oder ähnlichem Luxus zu stellen?

weil sie unwissend sind bzw. in den standorten kein betriebsrat existiert, der sich für die belange der mitarbeiter einsetzt!

steht übrigens alles im bundestarifvertrag des HDF und dem gehören ziemlich viele kinos an...!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir reden hier - so dachte ich jedenfalls bisher - nicht von Festangestellten sondern von Aushilfskräften auf 400 Euro-Basis, wobei die 400 Euro-Grenze nicht überschritten wird.

 

Und in dieser Preisklasse gibt es keinerlei Rechte auf Sozialleistungen oder ähnlichem, denn ansonsten würde es sich für keinen der Beschäftigten mehr lohnen.

Und davon, dass irgendein 400 Euro-Jobber schon irgendwo Urlaubs- oder Krankengeld bekommen hat, davon habe ich nun weder in unserer noch einer anderen Branche etwas gehört ... dann scheinen es wohl tausende Arbeitgeber falsch zu machen, oder?

Und wenn doch jemand glaubt, so etwas einfordern zu wollen .. dann kann er tanzen - nämlich abtanzen.

davon reden wir auch, aber offensichtlich bist du ja ziemlich ahnungslos, so dass man nur hoffen kann, dass du nicht der chef des hauses bist! :roll:

und bevor du noch weiteren unsinn von dir gibst, solltest du besser halten! und zwar den mund...! :wink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

zum Thema 5,50 Euro: ich kenne einen Vorführer in Berlin, der verdient 6,50 die Stunde, da kann man sich ungefähr vorstellen was in diesem Kino das Service"Einstiegsgehalt" ist. (in Anführungszeichen weils nicht nur Einstiegsgehalt ist, meistens bleibts dabei)

 

Achso, ja, na klar, in nem Multiplex von Cinestar. Sicher. Kein kleines. Was man in nem Einzelhaus dieser Kette in einer strukturschwachen Region verdienen kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir reden hier - so dachte ich jedenfalls bisher - nicht von Festangestellten sondern von Aushilfskräften auf 400 Euro-Basis, wobei die 400 Euro-Grenze nicht überschritten wird.

 

Und in dieser Preisklasse gibt es keinerlei Rechte auf Sozialleistungen oder ähnlichem, denn ansonsten würde es sich für keinen der Beschäftigten mehr lohnen.

Und davon, dass irgendein 400 Euro-Jobber schon irgendwo Urlaubs- oder Krankengeld bekommen hat, davon habe ich nun weder in unserer noch einer anderen Branche etwas gehört...dann scheinen es wohl tausende Arbeitgeber falsch zu machen, oder?

Und wenn doch jemand glaubt, so etwas einfordern zu wollen .. dann kann er tanzen - nämlich abtanzen.

 

Wie war das noch mit dem denken? Wem sollte man das überlassen? :lol:

Ich hab da mal was zum lesen für Dich.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182...__nnn=true

 

Mit deiner arroganten Art, mit der Du augenscheinlich denjenigen einzuschüchtern versuchst, der das bekommen möchte was ihm zusteht, wirst Du nicht weit kommen.

 

Aber ich mach mal ein Angebot zur Güte:

Sollte einer deiner Mitarbeiter hier mitlesen und spontan interesse bekommen haben einen Betriebsrat zu gründen, der darf sich spontan per PN bei mir melden, denen kann geholfen werden.

Alternativ ist die Verdi natürlich ein guter Ansprechpartner für solche Vorhaben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbst Schuld, wer für "zu wenig Geld" arbeiten geht. Muss doch jeder selbst entscheiden wo er wann für welche Gegenleistung seinen Dienst tut, muss wissen was er/sie sich selbst wert ist.

Und seien wir mal offen - Aushilfen sind eben nur Aushilfen. Auch wenn der Umgang kollegial sein sollte, es sind nur Aushilfen. Nicht minderwertig gemeint, sondern Aushilfen - die uns aushelfen.

Und wenn ein AG nur 3 oder 4 Euro oder ein anderer 8 Euro / Stunde zahlt, es steht jedem frei für das Geld zu arbeiten oder es zu lassen.

Solange wie es Leute gibt die für 3 Euro arbeiten wollen, wird sich daran auch nichts ändern. Und in manchen Betrieben geht es wohl auch nicht anders, je nach dem wie die Möglichkeiten sind Mitabrieter zu entlohnen.

Ob es diese Sozialleistungen gibt oder nicht, kann ein zukünftiger Mitarbeiter im Vorfeld abchecken - aushandeln - und entscheiden ob und wo er arbeiten will oder sich was anderes sucht.

Es steht jedem frei für eine gewisse Arbeit eine gewisse Gegenleistung zu erhalten und er/sie muss es auch wert sein, diese zu erhalten.

 

Dann abhängig ob ich nen pupertierenden Schüler, nen halbwegs reifen Studi oder nen erwachsenen und berufserfahrenen Mitarbeiter im Betrieb habe, sollte sich auch der Lohn entsprechend richten.

Dass es auch in unserer Branche AGs gibt die nur die Dollars in den Augen sehen und das ausnutzen ist ja kein Geheimnis.

 

irgendwie sinnfrei das Ganze

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wenn ein AG nur 3 oder 4 Euro oder ein anderer 8 Euro / Stunde zahlt, es steht jedem frei für das Geld zu arbeiten oder es zu lassen.

 

- in zweifacher Hinsicht Widerspruch: 1.: auch wenns jedem freisteht für zuwenig Geld zu arbeiten darf nicht vergessen werden dass jeder Niedriglohn das gesamte Lohnniveau drückt! Also wer hier Niedriglöhne verteidigt schadet schon damit der Allgemeinheit und seiner Berufsgruppe (wenns denn seine ist und er nicht eher zu ner andren Ebene zählt, das sei mal dahingestellt)

2.: die Freiwilligkeit einen Job anzunehmen oder nicht ist angesichts der Konkurrenz die zwischen den Arbeitnehmern seit Jahren aufgebaut wird nicht mehr wirklich gegeben. Man wird dazu gedrängt. Durch Panikmache, oder auch direkter durchs Amt oder ähnliches.

 

UND: auch eine sogenannte Aushilfe könnte vielleicht ihre Lebenszeit sinnvoller verwenden als niedrig qualifizierte Arbeiten zu verrichten, alleine deswegen ist angemessene Entlohnung angebracht. Mal ganz abgesehn davon dass auf den Schultern dieser Aushilfen ganze Betriebe ruhen, die auch einiges abwerfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo BinKino,

 

war dein letzter Satz auf deinen Beitrag gemünzt, oder auf das Thema ;-)

 

Der Mitarbeiter ist nicht frei zu entscheiden, sonst wäre ein gesetzlicher Schutz ja unnötig. Nur wer das Geld nicht braucht kann frei entscheiden, der entscheidet sich dann wahrscheinlich aber für´s frei.

Einen Mitarbeiter, der erst nach Anstellung mitbekommt was ihn da durch die Lappen geht, zu empfehlen er könne sich ja was anderes suchen ist dreist. Besser ist es doch seinen AG dazu zu bringen mit dem Gesetzesbruch aufzuhören. Nur so erreicht man den totalen Zerfall des Lohngefüges.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

- in zweifacher Hinsicht Widerspruch: 1.: auch wenns jedem freisteht für zuwenig Geld zu arbeiten darf nicht vergessen werden dass jeder Niedriglohn das gesamte Lohnniveau drückt! Also wer hier Niedriglöhne verteidigt schadet schon damit der Allgemeinheit und seiner Berufsgruppe

ich verteidige die "Niedriglöhne" nicht.

2.: die Freiwilligkeit einen Job anzunehmen oder nicht ist angesichts der Konkurrenz die zwischen den Arbeitnehmern seit Jahren aufgebaut wird nicht mehr wirklich gegeben. Man wird dazu gedrängt. Durch Panikmache, oder auch direkter durchs Amt oder ähnliches.

richtig, WIRD!

Aber wer sich drängen lässt ...

Ich bekomm so viel mit wo Jobs zu vergeben sind = Leute gesucht werden, und die Kehrseite wo Leute keinen Job finden (angeblich)...

Ist alle zweiseitig.

Und "niedrig qualifiziert" ist das ja nun nicht im Kino zu arbeiten, denn Umgang mit Kunden, Geld- und Warenbewegungen, Sauberkeit usw der ganze Kram was so dazu gehört.

Selbst der Einlasser steht ja nicht nur da und reißt eintönig die Karten ab.

"Niedrig qualifiziert" wäre eher so etwas wie "Regale einräumen" (obwohl da manche Kapazitäten selbst dazu zu ... wären) Strasse fegen usw.

UND: auch eine sogenannte Aushilfe könnte vielleicht ihre Lebenszeit sinnvoller verwenden als niedrig qualifizierte Arbeiten zu verrichten, alleine deswegen ist angemessene Entlohnung angebracht. Mal ganz abgesehn davon dass auf den Schultern dieser Aushilfen ganze Betriebe ruhen, die auch einiges abwerfen.

Nichts anderes schreibe ich ja.

Ich kenn das nicht, dass man denen "zu wenig zahlt" - würde ich auch nicht unterstützen - und würde auch bei keinem solchem Betrieb arbeiten.

 

Wenn ein AG zu wenig zahlt, muss man bei dem ja auch nicht arbeiten.

Wenn wirklich einer den Fensterkitt fressen müsste (glaube da zahlt der Sozi sicherlich noch mehr) kann er so einen Job annehmen und die nächste Gelegenheit nutzen um den nächst besseren Job anzunehmen.

Dann sollen die halt Blättle (auch einer der undankbarsten Jobs die man sich vorstellen kann!) verteilen, bei Aldi (...) Regale einräumen, es gibt unzählige Möglichkeiten Geld zu verdienen. Fix wie auch nur als "Gelegenheitsjob" ...

Ich ging auch nicht "auf Rosenblüten" bis zum heutigen Tag durchs Leben, aber Arbeit mit passendem Lohn war nie ein Problem ...

Hallo BinKino,

war dein letzter Satz auf deinen Beitrag gemünzt, oder auf das Thema ;-)

Nja wenn ich ehrlich sein soll, das Thema :P Muss jeder Leser selbst entscheiden, ich hab ja bekanntlich ein dickes Fell :D

Der Mitarbeiter ist nicht frei zu entscheiden, sonst wäre ein gesetzlicher Schutz ja unnötig. Nur wer das Geld nicht braucht kann frei entscheiden, der entscheidet sich dann wahrscheinlich aber für´s frei.

Einen Mitarbeiter, der erst nach Anstellung mitbekommt was ihn da durch die Lappen geht, zu empfehlen er könne sich ja was anderes suchen ist dreist. Besser ist es doch seinen AG dazu zu bringen mit dem Gesetzesbruch aufzuhören. Nur so erreicht man den totalen Zerfall des Lohngefüges.

Ja wie gesagt, muss man eben im Vorfeld abklären, dafür gibt es ja auch Arbeitsverträge.

Solche Sprüche wie oben sind respektlos und sagen alles aus.

 

Und seine Freiheit zu entscheiden und die Gesetze - sehe ich wie die unzähligen Strassenschilder. Würde sich jeder an alles halten und den Denkapparat benutzen, bräuchten wir 3/4 der Schilder nicht :)

Aufklärung ist eben auch ein Punkt. Viele wissen auch nicht was ihnen zusteht, was man sich erlauben darf und wo man über die Stränge schlägt... was realistisch ist und was schon aus Anstand und Respekt auch hier das Minimum wäre.

 

Wie weiter oben "Betriebsrat" erwähnt wurde - fiel mir ein AG ein ... aber das gäbe jetzt ein Roman der den Server sprengen würde *schmunzel* war jedenfalls interessant wie schnell jemand schlaflose Nächte bekommen kann...

Findet aber auch immer wieder Personal ... faszinierend.

 

Nja. komm ich aus dem Gedanken auch schon zum nächsten, man könnte das Thema auch noch auf das Betriebsklima erweitern, das ist ja auch ein wichtiger Punkt; allein wenn man den gewissen Satz von oben zitiert...

 

naja solong erstmal... gut Nacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe bis vor ein paar Jahren als technischer Leiter in einem 5er Center in Berlin gearbeitet - und mein Arbeitgeber hat den geringfügig Beschäftigten und den studentischen Aushilfen sowohl bezahlten Urlaub gewährt als auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle - was auch so gesetzlich so geregelt ist. Der Stundenlohn lag bei 8 Euro die Stunde für die Leute, was ich sehr human finde.

Wenn hier in diesem Forum irgendwelche Arbeitgeber oder Personalverantwortliche solchen Unsinn wie "anubis" oder "lichtbringer" schreiben, dann stehen mir die Haare zu Berge.

Falls sich Mitarbeiter von solchen Arbeitgebern hier in diesem Forum befinden, dann kann ich diesen nur empfehlen Ihre Rechte einzu fordern und das schriftlich bei diesen Arbeitgebern mit Empfangsbestätigung dieser Schreiben. Sollte er Ihnen daraufhin kündigen, dann folgt als nächstes die Kündigungsschutzklage, denn er darf keinem wegen berechtfertigter Forderungen kündigen.

Ich gebe gerne per PN nähere Auskünfte und Tipps.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und mein Arbeitgeber hat den geringfügig Beschäftigten und den studentischen Aushilfen sowohl bezahlten Urlaub gewährt als auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

 

Darf ich mal fragen wie das Personal eingesetzt wurde?

 

Ich werfe jetzt noch mal eine Frage in den Raum:

Ist es denn gerechtfertigt einer 400 Euro Aushilfe welche zwei mal die Woche für je drei Stunden am tag da ist und als Schüler jeden anderen tag der Woche frei hat einen bezahlten Urlaub zu Gewehren.

 

Wenn ich eine Aushilfe habe welche acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche kommt oder auch weniger neben einem Hauptberuf arbeitet sind diese Sozialleistungen gerechtfertigt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich werfe jetzt noch mal eine Frage in den Raum:

Ist es denn gerechtfertigt einer 400 Euro Aushilfe welche zwei mal die Woche für je drei Stunden am tag da ist und als Schüler jeden anderen tag der Woche frei hat einen bezahlten Urlaub zu Gewehren.

 

Wenn ich eine Aushilfe habe welche acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche kommt oder auch weniger neben einem Hauptberuf arbeitet sind diese Sozialleistungen gerechtfertigt!

 

Wie schon von anderen geschrieben wurde: Die Gesetze kennen keine Unterscheidung zwischen 400 Euro Jobbern und "Aushilfen". Wenn jemand fünf Tage die Woche kommt mit acht Stunden Arbeitszeit ist er eine Vollkraft in meinen Augen.

 

Es geht nicht darum ob das gerechtfertigt ist. Es steht den Leuten zu! Das Gesetz unterscheidet auch nicht ob deine Leute Schüler und Studenten etc. sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]Ist es denn gerechtfertigt einer 400 Euro Aushilfe welche zwei mal die Woche für je drei Stunden am tag da ist und als Schüler jeden anderen tag der Woche frei hat einen bezahlten Urlaub zu Gewehren.

 

1. Du gewährst den nichts, es steht denen zu.

2. Wenn ein Schüler oder Student an allen anderen Tagen "frei" hat, dann haben die entweder Ferien oder es sind keine Schüler oder Studenten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ein Betrieb der seine Mitarbeiter nict bezahlen kann sollte vom Markt verschwinden...

 

Ja, ja dann soll es wohl so sein.

 

Aber egal wie du hier die moralkeule schwingst, ich habe in genug häusern gearbeitet und kenne die realität. Und jeder betreiber der tag für tag die türe aufschließt und ums bestehen kämpft, wird, wenn nicht unbedingt nötig oder gerechtfertigt, auf diese weise zusätzlich aushilfen bezahlen.

 

Aber DU würdest natürlich ungefragt jeder schüleraushilfe alle leistungen anbieten weil du so ein feiner kerl bist.

 

Geh einfach weiter filme einlegen... :roll:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm hallo? Deine Aushilfen sind doch keine Sklaven?

 

Haste schon mal bedacht das die Stundten auch ne Miete zu zahlen haben? Und in den Semsterferien auch mal 2 Wochen abschalten möchten ohne sich Sorgen zu machen wie sie ihre Miete zahlen können??

 

So kann man doch nicht seine Mitarbeiter behandeln!! Man kann doch nicht erwarten, dass die Mitarbeiten "sich ein Bein ausreißen" wenn die dafür nichts zurück bekommen?

 

Was für ein Betriebsklima ihr haben werdet ..

 

kein Verständnis ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Minijobber sind für Arbeitgeber - gleicher Bruttostundenlohn vorausgesetzt - die teuersten Mitarbeiter, da hier pauschal 30% Sozialabgaben und Lohnsteuer fällig werden.

Das wird gerne mal vergessen.

 

Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden arbeitgeberseitig nur 19,x% fällig, dafür hat natürlich auch der Arbeitnehmer Abzüge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich könnte schon wieder platzen. Niemand hat hier etwas von von Sklaven oder so erzählt, und in unserem Haus geht es trotz der relativ großen Anzahl der Mitarbeiter sehr familiär zu.

 

da hier pauschal 30% Sozialabgaben und Lohnsteuer fällig werden.
die, betont, der Arbeitgeber zahlen muss. So ein 400€ Job ist eine feine Sache, wenn man als Schüler keine steuern bezahlen muss... Trägt ja der Arbeitgeber...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber DU würdest natürlich ungefragt jeder schüleraushilfe alle leistungen anbieten weil du so ein feiner kerl bist.

 

Geh einfach weiter filme einlegen... :roll:

 

Ja, so einfach kann man es sich machen. Warum solltest Du deine Probleme auch nicht auf andere abwälzen?

 

Wenn es einen Unternehmen schlechtgeht, dann kann die Belegschaft für einen begrenzten Zeitraum ihren Teil dazu beitragen, sofern vernünftige Konzepte auf den Tisch liegen. Diese müssen zum Ziel haben, das Unternehmen auf solide Beine zu stellen. Einen Verzicht auf soziale Leistungen und dann auch noch für nur einen begrenzten Mitarbeiterkreis fällt natürlich nicht darunter. Denkbar wäre, in der "sauren Gurken Zeit" einen augedünnten Spielbterieb durch Urlaubssabbau zu organisieren.

Ich frage mich ob du auch mal auf den einen oder anderen Monatslohn verzichtest?

 

Ach, und wenn ich meine Filme einlege, dann mache ich wenigstens etwas von dem ich was verstehe. Ob Du das auch von dir behaupten kannst, ich habe da so meine Zweifel...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]wenn man als Schüler keine steuern bezahlen muss... Trägt ja der Arbeitgeber...

 

Meinst Du die 2% Steuern, die Du auch noch auf den Arbeitnehmer abwälzen könntest? Oder redest Du von den pauschalen Sozialabgaben?

Es wäre doch wohl ein Witz, Euch Vollzeitarbeitsplätze zerstören zu lassen um diese mit besseren "Schwarzarbeitern" aufzufüllen?!?

Mit den pauschalen Sozialabgaben zahlt ihr euren Beitrag dafür, dass ihr Mitarbeiter beschäftigen könnt die Lücken auffüllen. Es war nie gedacht, dass komplette Arbeitsbereiche in den Minijobbereich fällt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls sich Mitarbeiter von solchen Arbeitgebern hier in diesem Forum befinden, dann kann ich diesen nur empfehlen Ihre Rechte einzu fordern

 

Okay, ich uterstütze kein Lohndumping o.ä., aber eines möchte ich an dieser Stelle anmerken: Wenn Aushilfen ihre RECHTE einfordern wollen, dann sollten Sie sich entsprechend vorab über ihre PFLICHTEN als Arbeitnehmer informieren, denn dann werden keine Verfügbarkeiten mehr abgefragt, sondern der Mitarbeiter hat zu betriebsüblichen Zeiten zur Verfügung zu stehen und wenn bezahlter Urlaub gefordert wird, dann sollte der MA auch seiner Pflicht nachkommen, Urlaub zu beantragen und genehmigen zu lassen. DAS sind Dinge, die sehr viele vergessen, wenn sie auf Ihre Rechte pochen.

 

Wie gesagt: Ich möchte damit nicht das Lohndumping unterstützen, aber ich denke, die meisten Aushilfen haben es in den Kinos sehr gut, was Arbeitsaufwand und Handling in der Dienstplanung angeht, das sollte man auch bedenken. Und im Gegensatz zu mir als in Vollzeit angestellter Mitarbeiter haben die Minijobber die Zeit, sich ständig kostenlos Filme anzusehen. Auch dies ist ein Mehrwert, den der AG bietet, aber nicht bieten MUSS. Auch das wird sehr oft vergesen.

 

My 2 cent

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Wenn Aushilfen ihre RECHTE einfordern wollen, dann sollten Sie sich entsprechend vorab über ihre PFLICHTEN als Arbeitnehmer informieren, ....

...Und im Gegensatz zu mir als in Vollzeit angestellter Mitarbeiter haben die Minijobber die Zeit, sich ständig kostenlos Filme anzusehen. Auch dies ist ein Mehrwert, den der AG bietet, aber nicht bieten MUSS. Auch das wird sehr oft vergesen....

 

My 2 cent

 

Darum sind ja Aushilfen nur Aushilfen, weil diese in der Regel die Festangestellten unterstützen und nur "nebenbei" arbeiten, natürlich sind diese dann nicht jederzeit verfügbar (was auch ein Festangestellter nicht sein muss).

Wenn Aushilfen "einfach so" (bezahlten ?) Urlaub machen dann mangelt es in erster Linie an der Kommunikation im Unternehmen.

 

Bekanntermaßen ist es bei diversen Betreibern (auch Du kennst ja sicherlich ein Unternehmen) das Thema Rechte und Pflichten von Minijobbern/Studis ein gaanz großes Geheimnis was auf gar keinen Fall bekannt werden darf, da ist zuerst mal der AG in der Pflicht beiderseitig Rechte und Pflichten zu beachten, dann kann man drüber reden wer wem was gewährt oder warum eben nicht.

 

Zum freien Eintritt, in vielen Unternehmen sind Kinderbetreuung, Fitnesscenter, Freizeitangebote, Getränke uvm. für den Arbeitnehmer kostenlos verfügbar weil eben diese Unternehmen erkannt haben das ein motivierter Mitarbeiter das wichtigste "Firmenkapital" ist. Die tatsächlichen Kosten dieser Angebote (die auch aus Kooperationen bestehen können) sind im Gegensatz zu teuren Fehlzeiten gering.

 

Der "freie" Eintritt kostet das Kino garnichts, vor allem wenn die Mitarbeiter ohne Karte im Film sitzen :wink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]Wenn Aushilfen ihre RECHTE einfordern wollen, dann sollten Sie sich entsprechend vorab über ihre PFLICHTEN als Arbeitnehmer informieren, denn dann werden keine Verfügbarkeiten mehr abgefragt, sondern der Mitarbeiter hat zu betriebsüblichen Zeiten zur Verfügung zu stehen und wenn bezahlter Urlaub gefordert wird, dann sollte der MA auch seiner Pflicht nachkommen, Urlaub zu beantragen und genehmigen zu lassen.

 

Da hast Du vollkommen Recht. Wer Urlaub haben will muss ihn auch beantragen. Der Fürsorgepflicht des AG entspräche es, mit einer vorausschauenden Urlaubsjahresplanung alle Mitarbeiter ins Boot zu holen. Wer seinen Urlaub nicht beantragt, verliert ihn eh beim Jahreswechsel.

Zu den Punkt Personaleinsatz: Wer einen z.B. Schüler oder Studenten als

GFB einstellt, der weiß auch, dass der MA nur neben seiner Schulzeit arbeiten kann. Ihn am Mi. und Do. bis 2:00 Uhr Nachts einzusetzen in Kenntnis darüber, dass er am kommenden Morgen um 08:00 Uhr wieder Schule hat, geht natürlich nicht, deine betriebsüblichen Arbeitszeit hin oder her.

 

Nebenbei, für alle die ihren Laden gleich dichtmachen wollen, wenn die MA im vollen Unfang bezahlt würden: Habt ihr eigentlich eine Ahnung auf welch brüchigem Boden ihr euch bewegt? Nun stellt euch mal vor ein MA fordert seinen Urlaub ein, weil er erfährt das ihm der Zusteht. Das machen dann schnell auch die anderen Kollegen - für einen Zeitraum der letzten Jahre! Hier gibt es keine arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu den Punkt Personaleinsatz: Wer einen z.B. Schüler oder Studenten als

GFB einstellt, der weiß auch, dass der MA nur neben seiner Schulzeit arbeiten kann. Ihn am Mi. und Do. bis 2:00 Uhr Nachts einzusetzen in Kenntnis darüber, dass er am kommenden Morgen um 08:00 Uhr wieder Schule hat, geht natürlich nicht, deine betriebsüblichen Arbeitszeit hin oder her.

Du vergisst nur eines; wie oft sagen Mitarbeiter kurzfristig ab, weil sie etwas besseres vorhaben, da werden gerne auch mal Krankheiten vorgeschoben ! Wenn es so wie Du es forderst 100% korrekt zugehen soll, dann müssen die Mitarbeiter auch als GFB´s einen gelben Schein vorlegen, wenn nicht gibts ne Abmahnung ! Wenn das Betriebsklima stimmt und man mit dem Arbeitsumfeld zufrieden ist braucht man keinen Betriebsrat und muss nicht auf seinen rechten rumreiten, es ist mehr ein beidseitiges Geben und Nehmen, in der Regel klappt das auch bei kleinen Betreibern, da steht der Familienbetrieb oft auch für familäres Miteinander und das ist bei Ketten einfach nicht gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.