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Plus +Verfahrensregister (-Verzeichnis) +Löschkonzept +Technische und organisatorische Maßnahmen +Berechtigungskonzept +Prozess zur Sicherstellung der Betroffenenrechte (intern und extern) +Opt in bei Cookies zum Tracking +Kurzfristig Änderung des Art 25 Absatz 2 Satz 1 DS-GVO, Durch den Wegfall von "grundsätzlich" darfst Du nur noch die E-Mail Adresse für den Newsletter aufnehmen, weil weitere personenbezogener Daten nicht notwendig zur Übermittlung des Newsletters. +Löschung der Bewerberdaten nach AGG, 3 Monate nach Ende des Bewerbungsprozesses .... Wer unter dem alten BDSG gut aufgestellt war, der hatte weniger zu tun. Wer nix hatte, der war auch bisher schon nicht datenschutzkonform und hätte einen auf die Mütze bekommen können. Bei manch einem startet die DS-GVO auch erst am 26.5. ... Gut das die DCP's unter der DCI entsprechend abgesichert werden. Hat zwar nichts mit Datenschutz personenbezogener Daten zu tun, aber es beruhigt doch ein wenig. Wobei, wenn man es genau nimmt, kann bei einem "Ein Mann Betreiber Kino" auch der KDM Schluessel, als personenbezogen angesehen werden, da der Key grundsätzlich auf den Betreiber zurückzuführen ist und damit der natürlichen Person (Ein Mann Betrieb) zugeordnet werden könnte...?
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Ohne das ich jede Passage vollumfänglich gecheckt habe, aber das Filmvorführung Forum hat das Thema zeitgerecht umgesetzt. Top! Bei mach einem Vorredner ist zum 25.5 auf der Homepage nichts angepasst...
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Na dann sieh zu, dass das euere Homepage auch nach BDSG (alt) datenschutzkonform ist. Die ist jetzt schon Grotten schlecht. Dein Eintrag in den Kalender kommt eh zu spät. Wer hier nicht lesen kann und nichts versteht, steht mittlerweile ausser Frage...Auch wer im Urlaub war. Und da Du hier immer polemisch wirst: Mach was Du willst, die Aufsicht klopft dann bei Dir an. Mir reicht Mal wieder diese Uneinsichtigkeit von manchen Menschen. In diesem Sinne, viel Spaß bei entsprechenden Prüfungen durch offizielle.
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Lieber Carsten, Ein Verstoß gegen die DS-GVO ist kein Bagatellverstoß. Euere Webseite ist schon jetzt nicht datenschutzkonform. Anstelle das umgehend zu ändern, wehrst Du dich mit Händen und Füßen und meinst Deinen eigenen Rechtsrahmen festlegen zu können. Die haben doch gesagt...Der meinte es sei alles nicht so schlimm...das ist alles zu Heiss gekocht etc. etc., Was zählt sind Fakten und das ist die DS-GVO und das BDSG (neu). Nimm doch einfach Mal zur Kenntnis und setzt die rechtlichen Rahmen um. Anstelle den Vorpostern "Dank" zu zollen, die wertvolle Hinweise geben, bist Du weiterhin falsch abgebogen. Lg ins Rheinland
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...und dann kommt 16k, 32k, 64k... Ich werd wieder entschleunigen...lieber einmal nach Karlsruhe zum Festival...oder Zoo Palast oder Lichtburg.
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Na denen, die hier posten es sei alles Unfug und nichts machen, kann man grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorwerfen. Dazu § 42 Absatz 2 Punkt 1 BDSG (neu): "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet " Sowie DSGVO Bis zu 4% des weltweiten Vorjahres Umsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro. Wer da noch weiter sagt, dass ist nichts...und "nur" Ordnungswidrigkeiten... Aber im Rheinland scheint es den ein oder anderen nicht zu jucken... Es gab Mal einen Film: "User Cars" Der deutsche Titel passt dann zu denen, die nichts machen.
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Ich würde euch dringend raten, den Internetauftritt datenschutzrechtlich sauber zu gestalten. Der ist sowas von angreifbar. Beginnend mit dem Newsletter.
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Der Fürstenhof in Münster zeigte in den 70/80er ebenso die Klassiker in 70mm. Lawrence von Arabien 2001 Doktor Schiwago Alle Kopien beeindruckend auf der curved Screen. Hab mich nur immer gewundert, weshalb Ben Hur in der Schauburg in Münster gezeigt wurde, auch in 70mm. Da wurde im Zuge des Umbaus zu "Stadt New York" auch eine 70mm "Ben Hur" Top Kopie auf den Container geschmissen. Anscheinend hatte Familie W. und später Herr R. ein "Monopol" auf den Titel. 3-4 Stunden auf Holzbestuhlung, da wusste man was man gesehen hatte...aber es lohnte sich!
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Dann ist ja alles gut, wenn du so gut Bescheid weisst...
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Der Grund für die Pixelung ist nicht die DS-GVO, sondern das Kunstuhrhebergesetz kurz KunstUhrG, Siehe hierzu § 22 KunstUrhG Ausnahmen siehe §§ 23 KunstUrhG Alle meine Ausführungen oben: ohne Haftung!!! Und ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies ausschließlich eine freie Meinungsäußerung ist und in keinster Form eine Rechtsberatung!
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Doch, da Du gegen Art 13 DS-GVO verstößt. Und das kann Bußgeld behaftet sein. Bitte immer auch, sowohl auf der Anmeldeseite zum Newsletter, als auch im Newsletter die Widerrufmöglichkeit sichtlich aufzuführen Der Widerruf muss genauso einfach gestaltet werden, wie die Einwilligung. Einwilligung nur mit douple opt in. Im Newsletter die erhebende Stelle notieren! Bitte denkt alle an die Betroffenen rechte. Auf der Webseite muss klar angegeben sein, wo er die Betroffenenrechte zur Umsetzung adressieren kann. Thema Löschen: Die Antwort an euere Kunden muss lauten: Wir löschen nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß HGB, UWG, GwG etc. Achtet auf das Impressum! Und vor allem alle Rechte des Betroffenen. Zu nennen auch den Grund der Erhebung.... Da gibt s viele Kleinigkeiten die schnell übersehen werden. Bei Fragen schreibt ne PN, aber ich mache weder Rechtsberatung (!!!) und alle Tipps ohne Haftung! Und die Hinweise sind rein freundschaftlich, ohne monetären Hintergründe oder Forderungen. Dies nur als Hinweis. Ueberigens: Verantwortlich ist die erhebende Stelle, und damit die Geschäftsführung oder Vorstand
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Hat nur im beschriebenen Fall nichts genützt. Daher reine Theorie.
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Wie hieß denn noch die Bezeichnung des zuständigen Staatssekretär's.... Ich traue dem Heimatminister mehr zu...
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Woran liegt es? Wie beim BER am Brandschutz? Bald hat Osna überhaupt kein Kino mehr, wenn es so weiter geht...
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Lichtburg hat was! Und Essen auch!
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Genau, und ohne Feuerschutztrommel lebensgefahrlich!
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Grausam solche Klassiker als DCP. Kommerziell für die breite Masse OK, aber nichts für echte Cineasten. Wenn ich mir Laurel und Hardy als digitale Fassung vorstelle, bekomme ich Lymphdrüsenfieber.
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Hallo Cinerama, sehr interessantes Festival! Mir ist folgendes aufgefallen: Wie kann man denn 2001 innerhalb von nur 2 Stunden zwischen zwei anderen Programmen spielen? Der hat doch 149/161 Minuten Nettospielzeit. Haben die dort 2 Säle? Ist es ein Druckfehler? Oder handelt es sich um eine Digitversion. LG und danke
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Wo kann man die Tickets für die Lichtburg erwerben? Gibt es Forums Rabatte?
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Vor allem traurig!!!! Er lebt auf der Bildwand auch weiter als Leutnant "Mario de Monti"...ein Stück deutsches Kulturgut!
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Wenn Du so Fundstücke bekommst und jemand hat Klammerteile eingefügt und man hat es vorher auf dem Umroller nicht kontrolliert, dann fehlt nur eine unsaubere Klebestelle und das Material hängt im Bildfenster beim Riss. Ein wenig mehr Wärme und wumm fackelt der Film ab. Glücklicherweise waren es nur 3 Meter. Jedenfalls mir reicht die Erfahrung. Brauch ich kein zweites Mal. Deswegen nehme ich das Zeug nicht mehr in die Hand. Und wenn ich es geschenkt bekomme. Einen runtergefallenen Xenonkolben (war in der Halterung nicht gesichert) wo sich dann die Metallteile einmal durch den Raum bewegten und sich im Film, der auf dem Teller lag, ca. 1,5 cm tief reingebohrt haben, plus "Flammendes Inferno" im BWR sollten ausreichen, dass man vorsichtig wird. Es soll sogar jemanden gegeben haben, der ohne Sichtschutz den Dreck vom Kolben gekratzt hat. Ein Lebensmüder, sag ich nur.
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Hallo Siegfried, Da wäre ich vorsichtig, denn es könnte sich um eine Nitro Kopie handelt. Die kann dir schnell den ganzen Raum in Feuer abfackeln (eigene Erfahrungen!!!). Du erkennst das Material daran, das es ein wenig gelblich ist. Ansonsten ein (!!!!) Bild (nicht mehr!!!) abschneiden und draussen (!!) ein Streichholz angezündet dran halten. Ist es Nitro brennt es wie Zunder, ist es safetyfilm, dann schmilzt es langsam und brent sehr langsam. Nitro ist meines Wissens Mal unter das Sprengstoff Gesetz gefallen. 100% sicher bin ich mir da aber nicht mehr, da es für mich "Teufelszeug" ist. Sei also bitte vorsichtig und teste es erst draussen!!!- Vorlauf ist nicht normiert, nur das Startzeichen (9,8,7,6...1). Wenn Du 3 m hast, dürfte es locker für daheim ausreichen.
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Das muss natürlich heißen: In der Summe immer wieder schön bei euch zu sein, auch inkognito...!!!!! Blöde Autokorrektur, sorry
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@Herbert ... nachvollziehbar, wenngleich Schade. Dafür hast Du aber ein schönes Haus und die Specials sind der Hingucker. Leider gibt es ja nicht so eine regelmäßige Spätvorstellung der 100 besten Filme. Aber auch wirtschaftlich nachvollziehbar.- Hab leider "Mord im Orient Express" in 70mm zuletzt bei euch verpasst, da ich zu früh geschäftlich in Karlsruhe war, dann als Ersatz im Zoo Palast angesehen. Was soll's, war zumindest die 70mm Fassung. Leider hat mir bei euch ein Studdi an der Kasse so einen Quatsch zu 70mm erzählt, aber das war wo nicht sein Tag und ein Einzelfall. In der Summe immer wieder schön bei euch zu sein, auch inkognito...???
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@herbert Warum wurde eigentlich bei Euch der Balkon geschlossen? Wenn die Antwort lautet: Aus Kommerziellen Gründen, dann kann ich es nachvollziehen Wenn die Antwort lautet: braucht keiner sowas, dann wäre ich als Balkonliebhaber enttäuscht. Gerade die Balkons hatten den echten Zeitgeist. Aus der Loge blickte man in die Menschenmassen im Saal.
