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bdv

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Alle erstellten Inhalte von bdv

  1. Quod erat demonstrandum: Der Rechteinhaber hat ein Recht darauf, jemandem zu verklagen, aber keine Pflicht. Was dann dabei aber vor Gericht rauskommt, oder ob die Klage vom jeweiligen Gericht überhaupt angenommen wird, ist wieder eine ganz andere Frage. Das habe ich nämlich gesagt, daß hier nämlich keinerlei Automatismen wie aus dem Strafrecht greifen, was dann eben StGB wäre. Was anderes hast auch du nicht beweisen können. Darüberhinaus noch ein kleiner Fehler, was deine Auflistung angeht: §22 KUG bezieht sich nicht auf die zumeist bei Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Werke im Internet gemeinte Thematik, sondern auf das Recht am eigenen Bild, wenn man z. B. auf der Straße photographiert wird; der Abgebildete hat dann das Recht, die Veröffentlichung des von ihm gemachten Bildes zu untersagen. Auch hier besteht die einzige juristische Durchsetzungsmöglichkeit im Streitfalle in einer Zivilklage, nicht in einer strafrechtliche Automatismen in Gang setzenden Anzeige. Was sind das überhaupt für Rechtskenntnisse in diesem Forum, daß hier immer wieder mit Automatismen und Inquisitionsmaxime wie aus dem StGB hantiert wird, also dauernd StGB und BGB verwechselt werden? Das ist derselbe Unsinn wie neulich, als behauptet wurde, das Finanzamt würde von Selbständigen und Unternehmern grundsätzlich verlangen, Wucherpreise zu nehmen. Darüberhinaus entspricht das übrigens genau der Hetzkampagnen der Contentindustrie, die beim Urheberrecht so gerne in verlogener Weise suggeriert, es ginge ihr erstens um das reine Wohl der Künstler, sowie daß es hier zweitens nicht um bürgerliches, sondern um Strafrecht ginge; das Ergebnis dieser Kampagnen kann man auch wunderbar hier im Forum beobachten.
  2. Das ist eine begründete Vermutung, die man haben kann. Andererseits scheinen wir Schmalfilmer ja auch gerne als Putztruppe eingesetzt zu werden.
  3. Aha, also Umkehrentwicklung von nichtmaskiertem Negativmaterial (oder einfach digital invertiertes Material auf nichtmaskiertem Negativ ausbelichten?). Das klärt schonmal einiges auf. Die unsachgemäße Entwicklung mag Qualitätseinbußen bringen, aber das muß man dann sehen, in welchem Rahmen sich das bewegt.
  4. Naja, du hast dieselbe Frage nach dem Projizieren von Negativ gestellt, Friedemann. Und seitdem habe ich hier noch keine befriedigende Antwort darauf gesehen, außer, Rudolf will eben tatsächlich ein Negativ projizieren.
  5. Aaton, wenn ich deine zurückliegenden Posts richtig im Kopf habe, drehst du schon seit den 60ern ausschließlich auf 9,5mm und Kodachrome, weil dir alles andere von vornherein sowieso nicht durchdacht genug war. Was regst du dich dann darüber auf, daß das für dich sowieso Undurchdachte auch weiterhin so bleibt? Und tust so, als wenn du ganz kurz vor einer ganz großen Wende in deiner ganz persönlichen Schmalfilmkarriere stündest, weil's bei 8mm nachwievor nicht so läuft, wie du dir das vorstellst?
  6. Wie kommt das Bild aber erst auf den Monitor? Nein, nicht klar. Invertierst du das Negativmaterial digital zu Positiv, mitsamt Farbkorrektur zur Kompensierung der Negativmaske? Oder versuchst du, Negativ auf Negativ zu belichten? Hast du da nicht auch Probleme mit der Negativmaske? Ahaaaaaaaaa! Es geht dir also nur um Ausbelichtung von genuin digitalem Material, nicht um das Drehen auf Film in freier Wildbahn. Aber was machst du mit dem Negativ, daß du in der Ausbelichtung produzierst? Negativ auf deinem einen modifizierten Projektor projizieren?
  7. (Mal wieder abgesehen davon, daß die Literatur bis auf die E6-Sache jedesmal mit genauen Daten und Fakten, wie z. B. der Erfindung und Verwendung des *PAPIER*-Tonbands ab 1928 und dem ersten Einsatz von Magnetton im Film Anfang der 30er, mir Recht gegeben hat, worauf mir dann geantwortet wurde, daß Literatur von daher nichts wert wäre, wenn sie sich schon im Internet befände.) Ich nehme mal an, daß du dir auch keine Gedanken darüber gemacht hast, in welche Richtung meine volkswirtschaftlichen Ausführungen eigentlich hingehen. Nämlich dahin, wer wesentlich mehr Geld von Künstlern, Handwerkern und Konsumenten klaut als durch sämtliche globale nichtkommerzielle Mißachtung des Urheberrechts zusammengenommen. Nämlich dieselben Konzerne, die auch den Staat soweit ausplündern, daß kaum noch Geld für Bau, Betrieb und Instandhaltung von Infrastruktur wie Straßen, Schulen und Millionen anderer Dinge übrig ist. Soviel zu deinem Durchblick. Und deinem Verantwortungsgefühl. Von Menschen, die aufgrund von Überakkumulation und selbstbewußtem Klassenkampf von oben in Form des Neoliberalismus, wie es u. a. die Hartzgesetze, die Agenda2010, Thatcherismus und Reagonomics ("Trickle-Through", sprich: "Durchsapschen" zu dem Pöbel, dessen Armut einen letztendlich ankotzt) waren und sind, die Hauptschuldigen an der momentanen Weltwirtschaftskrise darstellen. Und dann regst du dich auf, wenn ein paar kleine Leute sich etwas von dem gesellschaftlichen Reichtum zurückholen, den sie als Schicht erarbeitet haben und nicht diejenigen, denen in den letzten drei Jahrzehnten aufgrund von Privatisierung, globaler Maximierung der Umverteilung von Unten nach oben und brutalstmöglicher Zertrümmerung des Sozialstaats, wie er über weite Strecken des 20. Jahrhunderts Bestand hatte, die Gewinne daraus zugeflossen sind. Und schlußendlich habe ich nie was davon gesagt, daß ich etwas gegen das Bezahlen von Waren und Dienstleistungen habe. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe was gegen die momentane Form der Vergütungssysteme und die Art und Weise, wie verkrustete Systeme und Strukturen mit Gewalt der Konzerne gegen die Gesamtbevölkerung und Allgemeinheit aufrechtzuerhalten versucht werden, Strukturen, die nicht zuletzt den Künstlern und Handwerkern, die primär für die eigentlich schöpferische Leistung zuständig sind, ihre gerechte Entlohnung vorsätzlich vorenthalten. Zeig' mir doch mal das Gesetz, wo im BGB steht, daß nichtkommerzielle Mißachtung des Urheberrechts durch Festlegung eines staatlichen Bußgelds geahndet würde. Ein solches Gesetz existiert nämlich nicht. Was es gibt, sind ein vollkommen fiktiver zivilrechtlicher Streitwert (auch wenn dieser z. T. normiert worden ist, nämlich gerade zur Eindämmung der unersättlichen Maximalforderungen der Contentmafia und Abmahngangster, wie hier von judikativer und legislativer Seite, nämlich Staat, Gerichten, Staatsanwälten etc. argumentiert wurde) zwischen Kläger und Beklagtem, den auch Gerichte mangels betriebswirtschaftlicher Beweisbarkeit oft nicht anerkennen, sowie die Praxis, Abmahnungen (enthaltend eine Reihe an unhaltbaren, aber einschüchternden Drohungen) vollkommen willkürlich durch Abarbeitung des Telephonbuchs zu verschicken, die ohne rechtzeitigen Widerspruch durch die verschreckten Bürger zu einer einklagbaren Rechnung werden.
  8. Ihr wollt also auf nichtprojizierbarem Negativ drehen und dann von dir, Rudolf, ausbelichten lassen, mit einem Format, für das es momentan noch garkeine Abtaster oder Positivkopiergeräte gibt? Wie soll das Material denn erstmal für deinen Ausbelichter digitalisiert werden? Willst du das von der Leinwand abfilmen?
  9. Wenn man hier schon von *RECHT* spricht, besteht eigentlich nur das Recht (und keine Pflicht!) des Rechteinhabers auf Klage, und auch keine Verfolgungspflicht von Seiten der Exekutive (die mit der nichtkommerziellen Mißachtung des Urheberrechts sowieso nichts zu tun hat), weil wir eben beim BGB sind, und nicht beim StGB. BGB funktioniert im allgemeinen nach dem Prinzip Ruhestörung, was da heißt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich, wer beispielsweise einsam auf dem Land lebt, kann problemlos bis spät in die Nacht Parties mit lauter Musik feiern, weil eben erst eingeschritten wird, wenn sich jemand gestört fühlt und sich daraufhin beschwert. Darüberhinaus ist für jeden Rechteinhaber natürlich auch die Kosten-Nutzen-Rechnung zu beachten, die ein zivilrechtlicher Prozeß mit sich bringt, zusammen mit der Frage, was aus dem Beklagten überhaupt rauszupressen ist, was in den allermeisten Fällen lächerlich gering ist (es gibt sowieso einen reziproken Zusammenhang zwischen der Zahlungskräftigkeit der Konsumenten und der Anzahl der Downloads; wer es sich also leisten kann, der greift in der Regel auch auf die offiziellen Kanäle zurück und bezahlt ordnungsgemäß). Zusammen mit der Unfähigkeit, juristisch hieb- und stichfest nachweisen zu können, wie hoch eigentlich der entstandene fiktive Ausfall an möglicherweise deshalb nichtverkauften Medien aussieht (wir erinnern uns: Fehlt die Kaufkraft, ob individuell oder volkswirtschaftlich, um die von der Industrie verlangten Preise zu bezahlen, desto mehr Downloads gibt's), sowie den für die Allgemeinheit entstehenden Gerichtskosten und dem Mangel an öffentlichem bzw. staatlichen Verfolgungsinteresse gibt es beiderseits des Atlantiks nicht wenige Gerichte, die von vornherein die Klage gegen einzelne Privatpersonen wegen nichtkommerzieller Mißachtung des Urheberrechts, hierbei bevorzugt beim bloßen Download, von vornherein als unbegründet, ja, als frivol zurückgewiesen haben. Die Zivilgerichte verspüren offensichtlich keine große Lust, als Handlanger der milliardenschweren Industrien zur privatwirtschaftlichen Gewinnmaximierung auf Kosten des kleinen Mannes instrumentalisiert zu werden. In den USA hat die Contentmafia, die selber Künstler, Handwerker wie Konsumenten um wesentlich höhere Summen ausbeutet, als durch Downloads angeblich flöten gehen sollen, daraufhin zuerst vor allem mit Sammelklagen gegen tausende Internetnutzer reagiert, bis sie begriffen hat, daß es zur Eindämmung des angeblichen Downloadunwesens viel effizienter ist, einfach eigene kostengünstige Streamingangebote online zu stellen. In Deutschland wiederum wurde das für Abmahngangster lukrative Geschäft der Abmahnung entdeckt, die so, wie sie beim Urheberrecht im Internet momentan zur Anwendung kommt, rechtlich gesehen als zivilrechtlich einzuklagende Rechnung im Sinne der Geldforderung für eine erbrachte Leistung gilt (nämlich für das Produkt, das downgeloadet wurde, ob nun über offizielle Kanäle oder nicht). Gegen diese Abmahnungen kann man ganz einfach vorgehen, indem man rechtzeitig innerhalb der Frist Widerspruch beim Gericht wegen Gegenstandslosigkeit einreicht (schließlich ist nie ein offizieller Kaufvertrag zustandegekommen, man hat beim Kläger nie etwas bestellt oder in Auftrag gegeben), sonst wird die Rechnung rechtskräftig. Zusätzlich schickt man am besten noch per Anwalt ein separates Schreiben an die Kanzlei der Abmahngangster, in dem man seinerseits mit Klage wegen gegenstandsloser Belästigung und/oder groben Unfugs droht. Dann ist für die Abmahngangster im jeweiligen Fall erstmal Schicht im Schacht.
  10. Wozu schluchzen, wenn man für knapp 30 EUR bei Wittner zuverlässig eine Leerkassette mit Abwickelkern bekommt? Oder sind die nur einmal einsetzbar? http://www.wittner-k...mm/s8_meter.php So eine Leerkassette in Einzelteilen dürfte auch Rudolf für die genaue Vermessung dienlich sein. *nochmal nachles* Ach so, du willst Single8! Und ich hatte bis heute keine Probleme mit dem Lauf von E100D. Bei diesen Monat von Wittner zurückerhaltenen E100D-Filmen nur einiges an Geblitze mitten in Einstellungen (was mich etwas an die Ergebnisse mit der Agfa Microflex ohne Griff erinnert, wo man immer so leicht zwischendurch vom Knopf abrutscht), was wohl mit der Entwicklung zu tun haben muß.
  11. Aus eigener Erfahrung mit YouTube weiß ich: Ärger gibt's deswegen nicht mit irgendwelchen Abmahnungen (die darüberhinaus nur beim aktiven Knacken eines Kopierschutzes und beim Upload greifen, was kaum einer weiß, weil die bezahlten Lohnschreiber unserer Massenmedien lieber im Auftrag der Contentmafia FEAR, UNCERTAINTY, and DOUBT (FUD) verbreiten), das schlimmste, was passieren kann, ist, daß YouTube deine Videos so sperrt, daß nurnoch du sie ankucken kannst. Für alle Territorien außerhalb Deutschlands hat YouTube übrigens schon entsprechende Verträge mit den Musikgiganten abgeschlossen, die den kostenfreien Musikupload auf YouTube für den kleinen Mann gestatten, solange YouTube pro Klick was an die Rechteinhaber abdrückt, nur die deutsche GEMA kriegt den Hals nicht vollgenug und hat bisher noch keinem solchen Angebot von YouTube zugestimmt. Übrigens: Obwohl es bei den hiesigen Hetzkampagnen auch gerne in einen Topf geworfen wird, ist die nichtkommerzielle Mißachtung des Urheberrechts nur bürgerliches Recht nach BGB per optionaler, vor einem Zivilgericht zu verhandelnder Klage auf finanzielle Kompensation, und nicht Strafrecht nach StGB mit Inquisitionsmaxime, also Verfolgungszwang, und Gefängnisstrafen. Insgesamt ist die momentane deutsche Situation in puncto YouTube aber auch so bizarr und international einzigartig, und die GEMA dürfte inzwischen gemerkt haben, daß sie sich mit ihrer YouTube-Politik zur so ziemlich unbeliebtesten Behörde des Landes gemacht hat, deren Auflösung inzwischen auch und gerade von Künstlern und Rechteinhabern selber fast täglich zornig gefordert wird (wenn wir mal von ein paar geschmierten Dummköpfen wie z. B. Jan Delay absehen, der im Grunde die hirnrissige automatische Sperrung der von seiner eigenen Plattenfirma vorgenommenen offiziellen Uploads rechtfertigt), so daß dieser deutsche Irrsinn kaum noch länger als 2-3 Jahre andauern kann, bis nämlich auch die GEMA sich endlich mal besinnt und eines der zahlreichen Angebote von YouTube annimmt. Bis dahin würd' ich's einfach drauf ankommen lassen, wie lange es dauert, bis sie's merken (bzw. die automatische Software der GEMA irgendwas registriert haben will und automatisch sperrt, was YouTube sogar für viele Plattenfirmen, die die Rechte ja haben, unattraktiv macht), wie's Millionen anderer Leute auf YouTube machen, denn das schlimmste, was dabei rauskommen kann, ist eben die Sperrung des jeweiligen Videos für alle außer dich selber. Blöd halt, wenn du dich dann schon von selber bei denen gemeldet hast. Lizenz ist darüberhinaus bei der Verwendung kommerzieller Werke, wie's diese Songs sind, sowohl für Lizenzgeber wie -nehmer äußerst unattraktiv, wenn kein Geld aus Beteiligung an kommerziellen Einnahmen fließt, und du verdienst mit deinen Filmen ja kein Geld. Wie's bei Vimeo läuft, weiß ich nicht, aber ich weiß, daß in deren AGBs auch steht, daß du selber alle Rechte haben mußt. Und was die sonstige Distribution angeht, kannst du problemlos DVDs oder sonstige Datenträger herstellen, solange du sie nicht im Internet veröffentlichst oder damit Geld verdienst. Filmfestivals wiederum (ob für Film oder Video) als weitere Distributionsmöglichkeit handeln das sehr liberal (sofern's halt nicht die Ebene von Cannes oder Berlinale ist), da darfst du so ziemlich alles, was das Unterlegen mit Musik angeht und nach Möglichkeit die korrekten Rechte im Abspann erwähnst, selbst wenn's ein Preisgeld für die besten Beiträge gibt und du einer der Gewinner bist. Wenn die besten Beiträge des Festivals dann wiederum auf DVD veröffentlicht werden, wird dann aber jede nicht-GEMA-freie Musik, für die keine DVD-Lizenz erworben wird, zwangsweise wieder weggelassen, weshalb so manche Festival-DVDs recht merkwürdig anmutend daherkommen, und dann hin und wieder in einem Filmabspann erwähnt wird, daß die Rechte an der Musik für die DVD-Veröffentlichung fehlen.
  12. Oder eben der Chip, der als primäres Aufnahmemedium im Vergleich zu Film nur Matsch macht.
  13. In einer utopischen fernen Zukunft, wo man auch mit Video dieselben Bilder an Rohmaterial machen könnte, ja, so leid es mir tut, dann wäre Film für mich als Produktionsmedium nichtmehr interessant. Ich fürchte nur, daß Film schon viel früher mit Gewalt der Hahn zugedreht wird, s. Röhrenfernseher und Glühbirne. Die Zwischenzeit von den 80ern des 20. Jahrhunderts bis zu jenem utopischen Tag in der Zukunft wäre aber weiterhin das dunkle Zeitalter für mich, ganz abgesehen von der Haltbarkeit von Video. Nämlich die Zeit, als die Menschen so blöd waren und Film für eine minderwertige Abbildungstechnik links haben liegen lassen, bei deren Betrachtung auf dem Bildschirm oder gebeamt einem nur schlecht wird. Die Zeit davor wurde zum Glück massenweise auf einem brauchbaren Medium, sprich Film, festgehalten, ähnlich den heute noch staunenswerten und historisch wertvollen Photoplatten aus dem 19. Jahrhundert, für deren adäquate Erhaltung uns ähnlich wie bei der Mona Lisa nichts zu teuer sein sollte!
  14. Und morgen wacht Rudolf dann mit'nem Riesenkater auf und hat alles vergessen! :mrgreen:
  15. Tja, was soll man antworten, wenn du auf das Feld infallibler imaginärer abergläubischer Dogmen ausweichst? ;-) Obwohl, ohne persönlich werden zu wollen...
  16. Eben nicht. Helle Bildbereiche reißen bei Video viel früher aus, im dunklen Bereich matscht alles zu einem undifferenzierten Dunkelgrau zusammen, die Farben dazwischen sind furchtbar flau und matschig, und nachwievor haben wir es bei Videoproduktionen zu 99% mit der übelkeits- und kopfschmerzerregenden Verschlußgeschwindigkeit von Halbbildern zu tun. Das sind alles eindeutige technische Defizite von Video als Aufnahmemedium, die beim überlegenen Film auf dem Bildschirm nicht auftreten.
  17. Eben nicht. Darum habe ich ja unter anderem auch mit Alan Smithee hier längere Diskussionen geführt, daß meistens nichtmal Digital Cinematography an die technische Qualität von Film rankommt. Oder nehmen wir den Vergleich von Tagesschauberichten auf 16mm aus den 70ern (wo die Abtastungsqualität noch wesentlich niedriger war als heute) mit denen auf Video aus den mittleren bis späten 80ern. Jedesmal hat Video eindeutig das Nachsehen, was die Bildqualität angeht. Und das ist eben keine Verarsche. Mir geht es, wenn ich auf Schmalfilm drehe, um die Frage, wie ich die beste Bildqualität für den Bildschirm erziele. Das ist genau der Grund, weshalb ich seit ca. 2000 auf Schmalfilm umgestiegen bin. Die Projektion kenne ich, fühle mich aber, der ich mit den ungleich größeren Möglichkeiten und der einfacheren Vorführbarkeit und Distribution von Digital großgeworden ist, in den Möglichkeiten wirklich zu eingeschränkt, geradezu eingesperrt, solange sich das Material noch auf der Emulsion befindet. Und sowohl, was den Konsum, als auch die Produktion angeht, gehöre ich offenbar zu Millionen, die das ähnlich sehen, auch wenn die Sensibilität für Bildqualität auf dem Bildschirm dank Marketinggedöns für Video als Aufnahmemedium momentan im Niedergang begriffen ist. Deshalb: Film für Qualität auf dem Bildschirm. Denn sonst wird es allzubald garkeine erträgliche Qualität in den Massenmedien mehr geben.
  18. Ich sag's mal so: Ich würde nie im Leben eine Arbeit machen, von der ich nicht 100% überzeugt bin, sondern nur eine, hinter der ich stehen kann. Hier treffen eben emotionale Neigung und die Möglichkeit des (bescheidenen) Lebensunterhalts mal zufällig zusammen, sprich, weder verkaufe ich mich, noch ist's eine brotlose Kunst. Jedenfalls im Vergleich zu dem, was ich sonst so machen würde.
  19. Ich hoffe, du meinst nicht die geäußerte Vorstellung, daß: "einem das Finanzamt Ärger" machen würde, wenn man keine Wucherpreise nimmt. Du scheinst nachwievor Abtastung ausschließlich mit Negativ gleichzusetzen. Ich habe gerade betont, daß auch die Existenz von 35mm heutzutage von der Präsenz auf dem Bildschirm abhängt, so gerne ich auch ins Kino gehe (hauptsächlich der Bildgröße wegen). Die Frage danach, ob die DVD eines Kinoklassikers eigentlich Film ist oder Video, hatten wir ja schon. Trotzdem ist es aber eben so, daß die Gewinne der Filmindustrie heutzutage größtenteils über Scheiben und (zumindest in den USA schon) auch mit Streams laufen. Und damit eben auch die meisten Gewinne für 35mm-Filme. Dasselbe gilt für Schmalfilm inklusive Umkehr, was neben der Entwicklung von Video und seinem Marketing mit ein gewichtiger Grund dafür ist, daß dessen Gewinne in den letzten zwei Jahrzehnten so massiv sinken: Er ist einfach nicht dort in ansprechender Qualität präsent, wo auch die meisten 35mm-Filme gesehen werden. Das mag dir zwar nicht gefallen, aber an den globalen Verkaufszahlen, wo und wie echter Film sich nämlich am meisten verkauft, wirst auch du nichts ändern. Das ist nämlich keine Geschmacksfrage, sondern die Tatsache, wo und wie die Massen und ihr Geld für den Erhalt des Schmalfilms erreichbar sind, und das ist eben bei weitem nichtmehr auf der Leinwand. Und wo wir schon bei 35mm sind: Ist ein Negativphoto auf 35mm eigentlich auch kein Photo, bloß weil du das Negativ nicht in den Diaprojektor klemmst? Du merkst, wie absurd das ganze wird.
  20. "Das ist Rudolf. Rudolf ist ein D/A-Wandler. Man tut vorne Video rein und hinten kommt Film raus. Klingt komisch, ist aber so!"
  21. Zumindest für die zweite Staffel gibt IMDB für die Innenaufnahmen Video an: http://www.imdb.com/...ref_=tt_dt_spec Und wenn ich mir die Augenfolter gerade wieder auf YouTube ankucke, würde ich auch für die erste Staffel nichts anderes annehmen. Bei Lawless ist's wenigstens nur das Aufnahmeformat, Geister hätte darüberhinaus auch ungemein von Stativen, besserer Beleuchtung und Weißabgleich profitiert. Bei Geister ist darüberhinaus der Kontrast zwischen genialer Story, Schauspielern, und teilweise Bildideen einerseits und wirklich mieser Bildqualität und ständigem Rumgehampel der Kamera andererseits wesentlich größer, sprich, die Serie hätte mit den entsprechenden technischen Grundvoraussetzungen noch wesentlich mehr zu gewinnen! So aber ist man ständig gebannt, ohne wegkucken zu können, und fühlt sich hinterher körperlich wirklich wie von Lars von Trier gefoltert und gerädert! >.<
  22. Nein, Anna nicht tot, aber dafür jetzt Maggie tot.
  23. Erinnert mich etwas an die Photographen des 19. Jahrhunderts, die mit der Dunkelkammer im Pferdewagen durch die Lande gezogen sind. Natürlich noch mit Platten! Auf die lange Zeit noch eine schnell angerührte Backmischung mit dem Pinsel aufgestrichen wurde, bis die Trockenplatten aus Marmelade, äh, Gelatine kamen... Bevor wir aber mal wieder eine gute alte Zeit verklären, die's so nie gab: Viele dieser Pioniere sind ja gerade deswegen ziemlich früh in die Kiste gefallen, weil diese ganze teuflische Hexenküchenalchemie ganz und garnicht gesund war. Sie gaben ihr Leben für die Kunst! Und sind dabei jämmerlich verreckt...
  24. Sähe aber eben auch nicht nach Film aus, wie man's in der Preisklasse erst recht nicht mit irgendwelchen Filtern hinbekommt. Das klappt ja meistens nichtmal bei Digital Cinematography. Ich dachte, du verteidigst doch den Schmal- als unbedingten Amateurfilm? Beim Amateurfilm, wie er jahrzehntelang auf Umkehr betrieben wurde, sieht man nämlich wesentlich häufiger schlecht-...nein, sagen wir lieber, eigenwillig gefilmte Bierwampen. Was also gerade das Gegenteil von der Profiarbeit ist, für die die Visions gedacht sind. Das ist auch noch Schmalfilm, weil Schmalfilm laut der Definition auch dieses Forums ganz einfach Film ist, der schmaler als 35mm ist, genauso, wie die Visions auch in 35mm echter Film sind. Auch, wenn das meiste Geld heute mit DVDs und nichtmehr mit Kinokarten verdient wird, weil man nämlich eben auch auf DVD und YouTube nachwievor klar sieht, was auf Film gedreht wurde, und was nicht. Deshalb die Visions, deshalb Abtastung (auch wenn Abtastung nicht gleich Negativ bzw. nur für Negativ gut wäre). Denn auch die Zukunft des Schmalfilms (ob Umkehr oder Negativ) wird heutzutage genau wie beim 35mm-Film auf dem Bildschirm entschieden. Je mehr der heutige Schmalfilm vom Bildschirm wegbleibt, desto schneller wird er aussterben. Je mehr der Schmalfilm aber auf dem Bildschirm zu sehen ist und je besser er sich dort präsentiert, desto mehr wird er auch solchen Leuten wieder positiv und, ja, begehrenswert auffallen, die Film als vermeintlich vorsintflutliches Artefakt aus Erzählungen mythischer Vorzeiten vom Hörensagen längst abgehakt haben.
  25. War vor allem *WÄHREND*, aber auch noch etwas am nächsten Morgen (schwarze Leichen, Trümmer...). Und ich denke, bei einer der SPIEGEL-TV-Nazi-Farbfilm-Dokus wurden die Aufnahmen von der Sprecherin als: "Kodak-Farbfilm-Material" deklariert. Auch Eva Braun hat bis '42/'43 auf Kodachrome gedreht, zuletzt durch Import der beschlagnahmten Bestände aus den besetzten Ländern, bis auch sie auf Agfa umsteigen mußte.
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