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THE PUNISHER


GloriaKC

Empfohlene Beiträge

Hallo !

Heute hatte ich ein längeres Gespräch mit Columbia bezl. Punisher .

Der Verleih kürzt gerade mächtig die Kopienzahl da die FSK wieder voll zugeschlagen hat ! Selbst bei der FSK 18 mußten mehrere szenen ganz rausgeschnippelt werden um den Film überhaupt ins Kino zu bekommen .

Kurzzeitig wurde sogar in Erwägung gezogen auf den Kinoensatz gänzlich zu verzichten !!! Nun kommt er wohl etwas entstellt ab 18J .

Ich kann das alles nicht nachvollziehen!

Es wird darüber natürlich auch schon bei unseren DVD feunden mächtig diskutiert

http://www.areadvd.de/vb/showthread.php?s=b73630483c418b009ea5b11a554a67e5&threadid=16391&perpage=20&pagenumber=1

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Selbst bei der FSK 18 mußten mehrere szenen ganz rausgeschnippelt werden um den Film überhaupt ins Kino zu bekommen .

 

Hallo,

 

würd' mich schon interessieren welche Art von Szenen geschnitten wurden! :?:

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Hallo,

 

würd' mich schon interessieren welche Art von Szenen geschnitten wurden! :?:

 

Mal ehrlich, ist das wirklich wichtig bei einem Titel der ohnehin schon ab 18 ist?

 

Aber ich kann nur sagen bitte weiter so. Soll das Kino nur den cut Stempel aufgedrückt bekommen, auch wenn Columbia _in diesem Fall_ nichts dafür kann (im Gegensatz zur BB2 VÖ). Bin schon gespannt ob die deutsche DVD uncut rauskommen wird und wenn nicht, dann wann sie uncut kommt.

 

mfG

Christian Mueller

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Hallo,

 

würd' mich schon interessieren welche Art von Szenen geschnitten wurden! :?:

Mal ehrlich, ist das wirklich wichtig bei einem Titel der ohnehin schon ab 18 ist?

 

Genau das ist wichtig, wenn es irgendwelche Kinderschänderszenen sind oder Sequenzen mit absolut unnötiger Gewalt, dann kann ich Schnittauflagen verstehen, ansonten natürlich nicht.

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Hallo,

 

würd' mich schon interessieren welche Art von Szenen geschnitten wurden! :?:

Mal ehrlich, ist das wirklich wichtig bei einem Titel der ohnehin schon ab 18 ist?

 

Genau das ist wichtig, wenn es irgendwelche Kinderschänderszenen sind oder Sequenzen mit absolut unnötiger Gewalt, dann kann ich Schnittauflagen verstehen, ansonten natürlich nicht.

 

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen, daß es um Kinderschänder geht (da sowas natürlich auch in den USA kaum zugelassen werden würde und das vollkommen zurecht/da sind wir uns auch einig).

 

Und was genau siehst Du in einem Actionfilm der ohnehin ab 18 ist als "unnötige" Gewalt? Was die Filmcrew für den Streifen gedreht hat und dann auch reingeschnitten hat will zumindest ich alles sehen und sicher nicht nur das was irgendein verwirrter Pädagoge für zur Präsentation "nötig" erachtet. Immerhin geht es hier um einen Film der FSK 18 ist. Da hört sich der Spaß dann nämlich schon langsam auf.

 

mfG

Christian Mueller

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Hallo,

 

würd' mich schon interessieren welche Art von Szenen geschnitten wurden! :?:

Mal ehrlich, ist das wirklich wichtig bei einem Titel der ohnehin schon ab 18 ist?

 

Genau das ist wichtig, wenn es irgendwelche Kinderschänderszenen sind oder Sequenzen mit absolut unnötiger Gewalt, dann kann ich Schnittauflagen verstehen, ansonten natürlich nicht.

 

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen, daß es um Kinderschänder geht (da sowas natürlich auch in den USA kaum zugelassen werden würde und das vollkommen zurecht/da sind wir uns auch einig).

 

Und was genau siehst Du in einem Actionfilm der ohnehin ab 18 ist als "unnötige" Gewalt? Was die Filmcrew für den Streifen gedreht hat und dann auch reingeschnitten hat will zumindest ich alles sehen und sicher nicht nur das was irgendein verwirrter Pädagoge für zur Präsentation "nötig" erachtet. Immerhin geht es hier um einen Film der FSK 18 ist. Da hört sich der Spaß dann nämlich schon langsam auf.

 

Ein wirklich schwieriges Thema, in USA ist wahrscheinlich ein Grund Filme zu "raten", wenn Blut in gewisse Körperregionen schießt. :shock:

Doppelmoral, muß ich an dieser Stelle nicht unbedingt erwähnen. 8) Da sind wir uns einig.

 

Den "Punisher" habe ich natürlich noch nicht gesehen, kann daher nicht wirklich beurteilen, wie grausam er ist.

 

Was in der medizinischen Ausbildung "Kopf absetzen" bedeutet, braucht hier nicht viel Phantasie.

 

In Troja, wenn Achilles sein Schwert von halb hinten in die Schulter sticht, dann schockt mich das etwas, wie wirkt es auf einen sechsjährigen, der dank Elternprivileg, in diesem Film sitzt???

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Hallo,

ich verstehe das Geschimpfe auf die FSK ohnehin nie! Wir sollten doch froh sein, das wir eine unabhängige Einrichtung haben, die das Vertrauen des Staates und der Filmindustrie genießt und sich relativ aktuell und zeitnah dieser Dinge widmet. Eine rein staatliche Behörde würde wahrscheinlich immer noch nach Gesichtspunkten der 60er entscheiden. Natürlich verstehe auch ich manche Entscheidung der FSK nicht. Allerdings möchte ich mir auch nicht anmaßen, die Psyche der Kinder zu verstehen. Jeder hier, der eigene Kinder hat, wird mir beipflichten, dass es manchmal schon seltsam ist worüber Kinder sich fürchten. Das ist nicht immer das woran wir Erwachsene gerade gedacht haben. Aber es ist wie beim Fußball, jeder andere hätte es besser gemacht. Und wenn ein Familienfilm ab 6 freigegeben wird, und es Stress an der Kasse gibt weil der 4jährige nicht mit darf und deshalb die ganze Familie nicht rein geht, dann ist das nicht Sache der FSK, sondern eher der Verleiher.

Ich denke mal aus diesem Grund wurde die Neuerung bei der FSK 12 Regelung eingeführt. Somit kann "Papa" dann entscheiden das z.B. der neue Harry Potter für seinen 9 jährigen keine Gefahr darstellt. Aber auch dass wird hier im Forum verrissen mit dem Hinweis darauf, das die Eltern doch sicher nicht "mündig" genug seien, so etwas zu entscheiden. Da muss man natürlich die Gegenfrage stellen, ob die Forumsteilnehmer "mündig" genug sind, über ihnen völlig fremde Personen zu entscheiden!

 

Und ja, @TK Chris, es ist sogar sehr wichtig auch FSK 18 Filme zu schneiden, oder eventuell zu indizieren, und das nicht nur aus den von TJ genannten Gründen! Über 18 zu sein bedeutet ja nicht dass man alles kann, alles darf und vor allem alles versteht! Auch hier erhebe ich keinen Anspruch darauf, alles was die FSK gemacht hat auch zu verstehen.

 

Und eines noch, wenn man die FSK kritisiert, dann muss man auch den zeitlichen Rahmen beachten. Viele "ab16" Filme aus den 80ern würden heute locker eine "ab12" Freigabe bekommen.

 

Gruß

Guido

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Das Problem bei dem Film ist die Selbstjustiz.

Filme mit solchem Inhalt landen in Deutschland leider normalerweise auf dem Index und sind auch stafrechtl. nicht immer unbedenklich.

Seit Änderung des Jugendschutzes aber können Filme, die einmal von der FSK freigegeben wurden, nicht mehr indiziert werden. Und da für die DVD Auswertung, die Freigabe für´s Kino übernommen wird, muss der Film logischerweise schon im Kino gekürzt werden.

Somit kann man dann die ungekürzte DVD entweder ungeprüft veröffentlichen oder für die SPIO/JK Freigabe vorlegen und der Film kann dann indiziert werden. Ist halt ein klarer Nachteil der neuen Freigaben. Gäbs die schon länger, wären Filme wie "ST", "FDTD" niemals uncut im Kino gelaufen, weil man sie sonst hinterher nicht hätte indizieren können.

Ich finde in dieser Hinsicht, die neue Regelung schade, auch wenn ich die neue FSK 12 Freigabe bei einigen Filmen gut finde. Hat alles seine Vor- und Nachteile, wie man sieht.

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Hallo,

... Somit kann "Papa" dann entscheiden das z.B. der neue Harry Potter für seinen 9 jährigen keine Gefahr darstellt. ...

 

Wie soll denn das "Papa" entscheiden können, wenn er den Film nicht selbst vorher gesehen hat? :wink:

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Hallo,

... Somit kann "Papa" dann entscheiden das z.B. der neue Harry Potter für seinen 9 jährigen keine Gefahr darstellt. ...

 

Wie soll denn das "Papa" entscheiden können, wenn er den Film nicht selbst vorher gesehen hat? :wink:

 

Es besteht immer die Möglichkeit sich, im schlimmsten Fall durch vorheriges ansehen, zu informieren. Bekannte die den Film schon gesehen haben können helfen ect. Ich kenne einige die das soger in kauf nehmen würden. Das sind natürlich die wenigsten!

 

Gruß

Guido

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Im wesentlichen kommt es bei der neuen FSK 12 Regelung ja auch darauf an das die Eltern nach dem Film ihren Kindern helfen sollen/können diesen zu verarbeiten. Deshalb ja auch "die Erziehungsberechtigten", und keine Vertreter oä. Das könnte innerhalb der Familie soger deren Kommunikation fördern! Da ist doch auch nicht schlecht :D

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Hallo

Frage der Gesetzestext spricht doch nicht von den Erziehungsberechtigten der nötig ist einen Film mit der FSK-Freigabe ab 12 Jahren zu besuchen.

Soweit ich den Textlaut des Gesetzes im Kopf habe muss man "Personenführungsberechigt" sein.

Für mich klingt das wie ein ganz normaler 18jähriger, der dabei sein muss.

Korrigiert mich falls ich falsch liege.

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Hallo

Frage der Gesetzestext spricht doch nicht von den Erziehungsberechtigten der nötig ist einen Film mit der FSK-Freigabe ab 12 Jahren zu besuchen.

Soweit ich den Textlaut des Gesetzes im Kopf habe muss man "Personenführungsberechigt" sein.

Für mich klingt das wie ein ganz normaler 18jähriger, der dabei sein muss.

Korrigiert mich falls ich falsch liege.

 

 

Es sind die Eltern gemeint. Das steht aber nicht da, weil man sonst Probleme hätte mit Kindern, die im Heim leben. Da dürfen schätze ich mal die Erzieher mit.

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Hallo

Frage der Gesetzestext spricht doch nicht von den Erziehungsberechtigten der nötig ist einen Film mit der FSK-Freigabe ab 12 Jahren zu besuchen.

Soweit ich den Textlaut des Gesetzes im Kopf habe muss man "Personenführungsberechigt" sein.

Für mich klingt das wie ein ganz normaler 18jähriger, der dabei sein muss.

Korrigiert mich falls ich falsch liege.

 

 

Es sind die Eltern gemeint. Das steht aber nicht da, weil man sonst Probleme hätte mit Kindern, die im Heim leben. Da dürfen schätze ich mal die Erzieher mit.

 

@karl-otto:

"personenführungsberechtigt" oder "erziehungsberechtigt" bedeutet nicht immer eltern. es sind damit eigentlich immer menschen gemeint, die eine personenfürsorge für jemand anderes haben, zum bleistift vormund (bei pflegschaften von senioren, geistig verwirrten etc.), lehrer, kindergärtner, jugendgruppenleiter in sozialen einrichtungen und zu guter letzt auch die eltern. auch grosseltern oder erwachsene geschwister , im endeffekt auch erwachsene bekannte können erziehungsberechtigt sein, falls die eltern/erziehungsberechtigten dies gestatten. daher steht personenführungsberechtigt und nicht erziehungsberechtigt im gesetzestext.

also, deine erklärung ist etwas hirnrissig, insbesondere da auch für "heimkinder" ja erziehungsberechtigte vorhanden sind, nämlich deren betreuer.

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Hallo

Frage der Gesetzestext spricht doch nicht von den Erziehungsberechtigten der nötig ist einen Film mit der FSK-Freigabe ab 12 Jahren zu besuchen.

Soweit ich den Textlaut des Gesetzes im Kopf habe muss man "Personenführungsberechigt" sein.

Für mich klingt das wie ein ganz normaler 18jähriger, der dabei sein muss.

Korrigiert mich falls ich falsch liege.

 

 

Es sind die Eltern gemeint. Das steht aber nicht da, weil man sonst Probleme hätte mit Kindern, die im Heim leben. Da dürfen schätze ich mal die Erzieher mit.

 

@karl-otto:

"personenführungsberechtigt" oder "erziehungsberechtigt" bedeutet nicht immer eltern. es sind damit eigentlich immer menschen gemeint, die eine personenfürsorge für jemand anderes haben, zum bleistift vormund (bei pflegschaften von senioren, geistig verwirrten etc.), lehrer, kindergärtner, jugendgruppenleiter in sozialen einrichtungen und zu guter letzt auch die eltern. auch grosseltern oder erwachsene geschwister , im endeffekt auch erwachsene bekannte können erziehungsberechtigt sein, falls die eltern/erziehungsberechtigten dies gestatten. daher steht personenführungsberechtigt und nicht erziehungsberechtigt im gesetzestext.

also, deine erklärung ist etwas hirnrissig, insbesondere da auch für "heimkinder" ja erziehungsberechtigte vorhanden sind, nämlich deren betreuer.

 

Also entschuldige mal, aber ich glaub du hast da was nicht verstanden. Der Gesetzgeber unterscheiden zwischen "erziehungsberechtigt" und "personensorgeberechtigt"!

 

Da ich ja Hirnrissig bin zitier ich mal aus der FAQ der FSK:

"2. Dürfen Kinder in Begleitung von Erwachsenen Kinofilme mit einer höheren Altersfreigabe ansehen?

 

Seit dem 01. April 2003 gibt es die Möglichkeit, dass Eltern (nur Personensorgeberechtigte, nicht Erziehungsbeauftragte) mit ihren mindestens 6-jährigen Kindern im Kino Filme sehen dürfen, die mit "Freigegeben ab 12 Jahren" gekennzeichnet sind. In der Praxis kann zum Beispiel ein 10-Jähriger in Begleitung seiner Eltern in den Film "Star Wars" gehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Die Beurteilung, inwiefern 6 - 12-jährige Kinder in ihrer individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und verarbeiten können, wird somit den Eltern überlassen.

 

JuSchG § 11, 2:

 

„Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.“

 

§1 Begriffsbestimmungen, 1,3:

 

„Im Sinne des Gesetzes ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht.“

Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur für 6 - 12-Jährige bei Filmen, die "Freigegeben ab 12 Jahren" sind, nicht jedoch für die anderen Altersgruppen und Freigabeeinstufungen."

 

Daraus geht ganz klar hervor, dass Erziehungsberechtigte die Kinder nicht begleiten dürfen. Und so steht es auch im Gesetzestext.

 

Darüberhinaus zitier ich mal aus dem PDF, was die FSK für Filmtheater auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt:

 

"PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich

 

Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden.

1. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.

2. Diese Regelung trifft auf alle Filme zu, die das Kennzeichen „Freigegeben ab 12 Jahren“ tragen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. April 2003 gekennzeichnet worden sind.

3. Das Gesetz sieht in diesem Fall keine Überprüfungspflicht der Veranstalter und Gewerbetreibenden hinsichtlich der personensorgeberechtigten Person vor.

Bei Anhaltspunkten, dass es sich nicht um die Eltern des Kindes handelt, sollte beim Einlass nachgefragt werden, um einen Missbrauch zu unterbinden."

 

Anders ist es, wenn Abends jemand mit einem Kind ins Kino will, in einen Film, dass für das entsprechende Alter freigegeben ist. Denn da reicht es aus nur "erziehungsberechtigt" zu sein! Dies steht etwas weiter im gleichen PDF:

 

"Weiterhin bestehende Prüfungs- und Nachweispflichten der Filmtheater

 

Filmtheater haben in Zweifelsfällen – wie bisher - folgende Prüfungspflichten:

1. das Lebensalter, wenn es um die öffentliche Vorführung von Filmen geht, die nur für bestimmte Altersgruppen freigegeben sind;

2. die Berechtigung der erziehungsbeauftragten Person,

bei Kindern unter sechs Jahren;

bei Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr endet;

bei Jugendlichen unter sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr endet;

bei Jugendlichen ab sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr endet.

3. Die erziehungsbeauftragten Personen müssen auf Verlangen des Veranstalters ihre Berechtigung darlegen, andernfalls ist ihnen (und den Minderjährigen) der Eintritt zu verwehren.

4. Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb der vorgenannten Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist."

 

So ich hoffe, dass ist so ausreichend.

Achso, hier findet man das PDF: http://www.spio.de/juschg-kino.pdf und hier die FAQ: http://www.spio.de/2FRAMES/FSK.HTM

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Hallo,

 

 

Und ja, @TK Chris, es ist sogar sehr wichtig auch FSK 18 Filme zu schneiden, oder eventuell zu indizieren, und das nicht nur aus den von TJ genannten Gründen! Über 18 zu sein bedeutet ja nicht dass man alles kann, alles darf und vor allem alles versteht! Auch hier erhebe ich keinen Anspruch darauf, alles was die FSK gemacht hat auch zu verstehen.

 

Und eines noch, wenn man die FSK kritisiert, dann muss man auch den zeitlichen Rahmen beachten. Viele "ab16" Filme aus den 80ern würden heute locker eine "ab12" Freigabe bekommen.

 

Gruß

Guido

 

@odiug, eine ernsthafte frage mal: hat es dich sehr viel zeit und intensives nachdenken gekostet, um die obige gequollene scheisse zu scheiben?!?!?!? :x

 

sorry, aber anders kann man es nicht ausdrücken bei jemanden, der DAFÜR ist erwachsene leute über 18 jahre vorschreiben zu wollen, was sie anzusehen haben und was nicht!!!

 

ich weiss nicht wie alt du bist, aber wenn du schon über 18 jahre ist, dann rat ich dir nie mehr einen film ab 18 jahre anzusehen, denn es scheint mir, daß du einfach die reife nicht dazu hast, denn daß DU wohl eine der wenigen ausnahmen bist, die im erwachsenenalter beim anschauen von erwachsenen filmen psychische probleme bekommen und es nicht verkraften.....aber bitte lass den anderen "normalen" erwachsenen in ruhe erwachsenenfilme anschauen......anders kann ich mir deine oben abgegebene ansicht nicht erklären......

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@odiug, eine ernsthafte frage mal: hat es dich sehr viel zeit und intensives nachdenken gekostet, um die obige gequollene scheisse zu scheiben?!?!?!? :x

 

sorry, aber anders kann man es nicht ausdrücken bei jemanden, der DAFÜR ist erwachsene leute über 18 jahre vorschreiben zu wollen, was sie anzusehen haben und was nicht!!!

Hallo,

 

dein Nick scheint Programm zu sein.

 

Wir sind hier nicht im "GuckichmichGewaltDVDanundwichsmirein'Forum"!

 

Sorry! Aber wenn ich deinen Post lese, bauen sich sofort Feindbilder auf: Spiegelscratcher, Tagschmierer, Shitinstructer, Big Brother Gucker... :shock:

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@odiug, eine ernsthafte frage mal: hat es dich sehr viel zeit und intensives nachdenken gekostet, um die obige gequollene scheisse zu scheiben?!?!?!? :x

 

sorry, aber anders kann man es nicht ausdrücken bei jemanden, der DAFÜR ist erwachsene leute über 18 jahre vorschreiben zu wollen, was sie anzusehen haben und was nicht!!!

 

ich weiss nicht wie alt du bist, aber wenn du schon über 18 jahre ist, dann rat ich dir nie mehr einen film ab 18 jahre anzusehen, denn es scheint mir, daß du einfach die reife nicht dazu hast, denn daß DU wohl eine der wenigen ausnahmen bist, die im erwachsenenalter beim anschauen von erwachsenen filmen psychische probleme bekommen und es nicht verkraften.....aber bitte lass den anderen "normalen" erwachsenen in ruhe erwachsenenfilme anschauen......anders kann ich mir deine oben abgegebene ansicht nicht erklären......

 

Hallo unwissendbisgehtnich, hast du dir extra für dieses Antwortposting einen neuen Nick zugelegt? Ich glaube dein Posting zeigt doch ganz deutlich, das man nicht alles auf die Menschheit loslassen kann.

Du scheinst zu vergessen, das wir in einer Gemeinschaft leben, in der es Regeln gibt. Unter anderem gibt es da auch eine Fürsorgepflicht des Staates seinen Einwohnern gegenüber. Darunter fällt mit Sicherheit auch, das indizieren gewisser (in diesem Fall) Filme. Du lebst ja auch damit dass der Staat dich in deinen Rechten einschränkt. Wenn dir das nicht gefällt, dann kannst du das durch wählen oder gewählt werden versuchen zu verändern. Solltest du das nicht schaffen, kannst du die Gemeinschaft, und damit den Staat verlassen.

 

Um TJ´s Beispiel zu nehmen:

Würdest du es für richtig empfinden, den Erwachsenen wählen zu lassen ob er z.B. Kinderpornografie sehen will?? Die müsste ja gar nicht illegal mit Kindern produziert worden sein, das geht heute sicher auch mit dem Computer.

Würdest DU dann damit leben können das z.B. die Hemmschwelle zu solchen Gewalttaten bei einigen erwachsenen Perversen sinkt, solche Straftaten selber zu begehen? Ach ja, dieses Recht kann man ja für die erwachsenen Perversen einschränken, gelle? Nur wie erkenn ich die?!?

Ab wann ist man eigentlich Erwachsen? Ab 18 Jahren?? Ich möchte mal behaupten dass einige Mitbürger über 18, geistig immer noch nicht erwachsen sind.

Denke mal kurz über diese Argumente nach, und frage dich dann, ob es nicht besser ist, zum Wohle aller auf den letzten Kick zu verzichten!

 

Gruß

Guido

 

Noch´n Tipp: Bevor du eine Antwort verfasst, gehe raus in den Wald, schrei einmal so laut du kannst und komme dann zurück und fang an zu tippen :wink:

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Mhh T-J, jetzt wo du es ansprichst, eventuell ist das ein versprengter aus einem DVD Forum :lol:

 

Das würde ich mal so sehen. :shock:

 

Mal ehrlich, sind das die Leute, die denken, wenn sie statt VW Audi fahren, sie hätten es geschafft? Gesellschaftechnisch. :roll:

 

Armes Suspekt!

 

Mein alter Prof. würde sagen: "Sie sind ja gar kein Mensch!" :wink:

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@odiug, eine ernsthafte frage mal: hat es dich sehr viel zeit und intensives nachdenken gekostet, um die obige gequollene scheisse zu scheiben?!?!?!? :x

 

sorry, aber anders kann man es nicht ausdrücken bei jemanden, der DAFÜR ist erwachsene leute über 18 jahre vorschreiben zu wollen, was sie anzusehen haben und was nicht!!!

 

ich weiss nicht wie alt du bist, aber wenn du schon über 18 jahre ist, dann rat ich dir nie mehr einen film ab 18 jahre anzusehen, denn es scheint mir, daß du einfach die reife nicht dazu hast, denn daß DU wohl eine der wenigen ausnahmen bist, die im erwachsenenalter beim anschauen von erwachsenen filmen psychische probleme bekommen und es nicht verkraften.....aber bitte lass den anderen "normalen" erwachsenen in ruhe erwachsenenfilme anschauen......anders kann ich mir deine oben abgegebene ansicht nicht erklären......

 

Hallo unwissendbisgehtnich, hast du dir extra für dieses Antwortposting einen neuen Nick zugelegt? Ich glaube dein Posting zeigt doch ganz deutlich, das man nicht alles auf die Menschheit loslassen kann.

Du scheinst zu vergessen, das wir in einer Gemeinschaft leben, in der es Regeln gibt. Unter anderem gibt es da auch eine Fürsorgepflicht des Staates seinen Einwohnern gegenüber. Darunter fällt mit Sicherheit auch, das indizieren gewisser (in diesem Fall) Filme. Du lebst ja auch damit dass der Staat dich in deinen Rechten einschränkt. Wenn dir das nicht gefällt, dann kannst du das durch wählen oder gewählt werden versuchen zu verändern. Solltest du das nicht schaffen, kannst du die Gemeinschaft, und damit den Staat verlassen.

 

Um TJ´s Beispiel zu nehmen:

Würdest du es für richtig empfinden, den Erwachsenen wählen zu lassen ob er z.B. Kinderpornografie sehen will?? Die müsste ja gar nicht illegal mit Kindern produziert worden sein, das geht heute sicher auch mit dem Computer.

Würdest DU dann damit leben können das z.B. die Hemmschwelle zu solchen Gewalttaten bei einigen erwachsenen Perversen sinkt, solche Straftaten selber zu begehen? Ach ja, dieses Recht kann man ja für die erwachsenen Perversen einschränken, gelle? Nur wie erkenn ich die?!?

Ab wann ist man eigentlich Erwachsen? Ab 18 Jahren?? Ich möchte mal behaupten dass einige Mitbürger über 18, geistig immer noch nicht erwachsen sind.

Denke mal kurz über diese Argumente nach, und frage dich dann, ob es nicht besser ist, zum Wohle aller auf den letzten Kick zu verzichten!

 

Gruß

Guido

 

Noch´n Tipp: Bevor du eine Antwort verfasst, gehe raus in den Wald, schrei einmal so laut du kannst und komme dann zurück und fang an zu tippen :wink:

 

 

nein, von diesem schmarrn distanziere ich mich offiziell!

sowas denke ich nicht mal, wie der hier geschrieben hat!

 

kontrolliert meine log daten, ect... aber so einen scheiß schreib ich nicht!

und ich finde auch die antwort, von guido sachlich und treffend!

Punkt

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Hallo TK Chris, ich habe dich damit nicht ansprechen wollen, sonst hätte ich dich sicher beim Namen genannt! Ich fand es nur sehr interessant das ein wahrscheinlich passiver Forum User sich anmeldet und gleich mit der Tür ins Haus fällt. Ich denke mal da hat sich ein DVD Forum Kiddy angemeldet um spontan gegen einen Pfosten zu laufen. Im übrigen hast du oft genug unter Beweis gestellt, das du deine Meinung unter deinen Nick vertreten kannst, auch wenn die Antwort etwas derb formuliert war. :wink:

 

Gruß

Guido

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@odiug, eine ernsthafte frage mal: hat es dich sehr viel zeit und intensives nachdenken gekostet, um die obige gequollene scheisse zu scheiben?!?!?!? :x

 

sorry, aber anders kann man es nicht ausdrücken bei jemanden, der DAFÜR ist erwachsene leute über 18 jahre vorschreiben zu wollen, was sie anzusehen haben und was nicht!!!

Hallo,

 

dein Nick scheint Programm zu sein.

 

Wir sind hier nicht im "GuckichmichGewaltDVDanundwichsmirein'Forum"!

 

Sorry! Aber wenn ich deinen Post lese, bauen sich sofort Feindbilder auf: Spiegelscratcher, Tagschmierer, Shitinstructer, Big Brother Gucker... :shock:

 

hi, herr moderator, ich hab mir bei einem film noch nie einen gewichst und ich schau und mag filme ALLER GENRES an......von casablanca über 2001 und 8 1/2 und singin in the rain und disneys und billy wilders und hitchcocks und bergmans und kurosawas bis hin zu monumantalfilmen schau und liebe ich ALLE filme!!!

 

und bezüglich "punisher 2004" erwart ich eigentlich nix anderes als einen normalen eher durschnittlichen action-fim, den ich mir anschauen werde (ungeschnitten nur), weil ich fast alles anschaue (geh 3-5 mal die woche ins kino).

 

ich bin also nicht "gewaltgeil", obwohl ich auch tcm oder tdt sehr gut finde, weil sie qualität haben ( aufbau von atmosphäre, einsatz von ton, musik, kaeraeinstellungen etc).

 

ich bin 30 also kein "kiddy" vom dvd-forum (kann ich in euren kommentaren nicht eine gewisse abneigung (neid?!?!?!) und vorturteile gegenüber dieses andere forum erkennen?!??!)

 

audi und big brother hass ich, letzteres würd ich von der qualität etwa auf stufe von den springenden schäfchen nachts bei arte setzen.

 

deine anderen begriffe kenn ich nicht, aber scheinst dich doch näher mit diesen befasst zu haben, weil du sie ja kennst :roll:

 

ich hab nur generell etwas gegen zensur an erwachsenen, was nicht zu verwecheln ist mit jugendschutz.

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