Zum Inhalt springen

Update fürs Kassensystem wegen neuartiger FFA-Meldung


Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe den Brief von der FFA erstmal unbeachtet liegengelassen und nun mitgekriegt, daß die neuartige elektronische Meldung der

Besucher-/Umsatzzahlen bereits für Januar Pflicht ist. Nun meine Frage: wir haben seit langer Zeit kein Update von unserer Kassen-Software-Firma (Compeso) gekriegt und ich frage mich, ob die uns vergessen haben oder ob man das gar nicht dafür braucht?

Überhaupt finde ich das von der FFA ganz schön frech, so eine Umstellung so kurzfristig einzufordern. Der Brief ist vom 19.1.15. Darf ich als Betreiber nicht mehr in Urlaub fahren und denken die, daß ich den ganzen Tag nix zu tun habe und auf deren Aufforderung hin sofort losspringe und mache und tue?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe heute per Post die Update CD bekommen (Compeso).

 

Hatte allerdings auch direkt nach Erhalt des FFA-Schreibens bei Compeso angefragt, wie das gelöst wird. Daraufhin kam eine Mail mit dem Hinweis, dass ich eine CD mit einem Update bekomme. Und heute war dann alles in der Post.

Jetzt nur noch das Update machen und dann sollte das klappen!

 

Allerdings muß ich mich bei dem FFA Portal noch registrieren, da war bisher immer soviel los (vermute ich) dass ich nicht durchkam...............

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Info! Ohne Anforderung haben wir von Compeso nichts gekriegt bisher. Nicht gerade sehr Service orientiert wenn man bedenkt, daß die monatlich ne Rechnung schicken für Wartung. Aber vielleicht erwarte ich einfach zu viel (und habe wegen diesem ganzen Kram einfach nur wieder etwas schlechte Laune gekriegt).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte die Nutzungsbedingungen lesen:

 

"§ 4 Portalnutzung

4. Die Meldungen dürfen nicht vollautomatisch durchgeführt werden, sondern der Nutzer muss die Meldung bewusst manuell auslösen. Der Nutzer ist verpflichtet dafür Sorge tragen, dass seine eingesetzte Kassensoftware diese Vorgaben erfüllt.

5. Bei Funktionsausfällen der Kassensoftware kann eine manuelle Eingabe der Filmabgabe nur nach Freischaltung durch die FFA erfolgen. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns unter nachfolgender E-Mail-Adresse in Verbindung (filmabgabe[at]ffa.de).

...

§6 Meldung der Filmabgabe und Stammdaten

3. Die Meldung der Filmabgabe erfolgt durch die Kinobetreiber mittels Hochladen der durch das Kassensystem generierten Datei bzw. manuelle Eingabe der Daten sowie durch die Programmanbieter durch manuelle Eingabe der Daten zum 10. des Folgemonats. " (Quelle: https://filmabgabe.f...estimmungen.pdf)

Bearbeitet von tomas katz (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin da auch sehr entspannt..........gerade in der Anfangszeit und gerade weil alles so knapp ist, wird die FFA nicht meckern, wenn Sie -zumindest in irgendeiner Form - die Zahlen bekommt.

 

Ansonsten sind mir bei der FFA bisher nur nette Mitarbeiter begegnet und man hat für alles immer eine Lösung gefunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kally:

Das kommt ein wenig darauf an, wen man, warum und aus welchem Grund spricht und ob einem die Antworten genügen oder nicht.

Die FFA ist eine Behörde und verhält sich auch so (und das ist nicht als Kompliment gemeint).

 

Zur FFA-Meldung:

 

Den Brief habe ich natürlich auch erhalten.

Zuerst einmal empfinde ich es als eine Frechheit, diesen Brief mit "wir freuen uns" zu beginnen. Denn hinter dieser Entwicklung steckt für die Kinos mitunter ein Kostenaufwand. Mindestens aber ein Arbeitsaufwand und eine bindende Verpflichtung. Die große Erleichterung ist es vor allem für die FFA (was ich ihr auch zugestehe!) für den Kinobetreiber macht es im Grunde keinen Unterschied oder führt gelegentlich sogar zu Mehrarbeit. Die Kinos, die disponiert werden und die bislang von der Dispo die Zahlenmeldung erledigen lassen konnten müssen diese nun mitunter selbst anstoßen ihn Ihrem Kassensystem.

 

Die zweite Frechheit, die ich in dem Schreiben sehe, ist in der Tat die Kurzfristigkeit zwischen Posteingang und Verpflichtung von nur ca. 20 Tagen. Eigentlich sogar nur 10 Tage, da die Verpflichtung ja mit dem 1.2. beginnt.

 

Abgesehen davon ist das Schreiben auch noch juristisch nicht korrekt meiner (und auch der von Kollegen) Meinung nach. Wir Kinobetreiber sind nämlich nicht nach §70 Abs. 3 FFG verpflichtet, sondern weil die FFA nach §70 Abs. 3 FFG Gebrauch von ihrem darin überlassenen Recht macht, zu bestimmen dass die Daten elektronisch zu liefern sind. Die FFA mußte also einen Verwaltungsakt durchführen, um das zu erreichen. Ohne dieses besteht keine Verpflichtung laut Gesetz. (Aber das auch nur am Rande, denn irgendwo wird die FFA ja dieses "Bestimmen" vorgenommen haben.

 

Damit wir uns nicht falsch verstehen:

Ich bin sehr für Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen etc.!!!

 

Dennoch.

In dem Brief wird ja quasi erstmal ihre Tätigkeit und Entwicklung hochgepriesen, dass wir Kinobetreiber jetzt elektronisch melden KÖNNEN... Im letzten Absatz auf Seite 1 dagegen wird die Verpflichtung zur Nutzung beschrieben. Können und Müssen sind zwei unterschiedliche Dinge. Für mich sieht das aus - meine Meinung - als könne die FFA gelegentlich mit der deutschen Sprache nicht umgehen. So unterscheidet sie zum Beispiel auch nicht zwischen "Fristversäumins" und "Weigerung". (Aber auch das nur am Rande).

 

 

Interessant wird es jetzt aber speziell für meinen Fall:

Ich verwende ein elektronisches Kassensystem. Dieses ist von mir selbst programmiert.

Die FFA hat mir aber Auskunft über die Schnittstellenbeschreibung zur Übermittlung der Daten auf elektronischem Wege verweigert.

 

Wie soll ich denn rechtskonform jetzt die Daten liefern!?

 

 

Nachtrag:

Im Übrigen kann ich das Portal aus rechtlichen Gründen nicht nutzen, da ich mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bin. Insbesondere hier § 4 Abs. 4: Die Meldungen dürfen nicht vollautomatisch durchgeführt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"3. Die Meldung der Filmabgabe erfolgt durch die Kinobetreiber mittels Hochladen der durch das Kassensystem generierten Datei bzw. manuelle Eingabe der Daten sowie durch die Programmanbieter durch manuelle Eingabe der Daten zum 10. des Folgemonats." (https://filmabgabe.ffa.de/Downloads/Nutzungsbestimmungen.pdf)

 

Also automatische bzw.,manuelle Eingabe ... man hat die Wahl. Niemand MUSS auf vollautomatisches Melden updaten ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die manuelle Eingabe der Daten ist für Kinos ohne elektronisches Kassensystem.

 

Siehe Schreiben der FFA vom 19.01. Seite 1 unterster Absatz in Fettschrift:

"Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass, sofern ein elektronisches Kassensystem in Ihrem Kino eingesetzt wird, eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des Portals für die Meldung ab Januar 2015 besteht. Demnach sin Sie gemäß §70 Abs. 3 FFG verpflichtet, Ihre Meldung online hochzuladen."

Und als passender Hinweis, was online hochzuladen bedeutet, steht noch in normalstarker Schrift: "Ihr Kassensoftwarehersteller hat, um die hierfür erforderliche Schnittstelle zu programmieren, alle notwendigen Informationen erhalten..."

 

Gemäß Gesetz bleibt für Kinobetreiber ohne elektronisches Kassensystem die Verpflichtung zur schriftlichen Abgabe. Eine mögliche Verpflichtung zur "manuellen" Eingabe über eine Webseite als einzig zulässige Abgabemöglichkeit der Zahlen wäre sogar rechtswidrig.

 

Dieses ist aber auch noch mal in folgendem Link nachzulesen Seite 7:

 

https://filmabgabe.ffa.de/Downloads/Kinobetreiber_Vorstellung%20des%20Online-Portals.pdf

 

Auch in Fett:

NUR für Kinobetreiber OHNE elektronisches Kassensystem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke, Ulli, Du verstehst mich wenigstens und redest diesen "Bürokratie- Müll" nicht auch noch schön!

Sollte mein Kassen-Software-Anbieter nun auch noch finanzielle Ansprüche (wie der von "Lindenhof") stellen, werde ich in Verweigerung treten!

 

Die im Anschreiben der FFA im letzten Absatz genannte "Begeisterung für unser neues Portal" wird bei mir definitiv nicht aufkommen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Elektronisches Kassensystem meint dann hier aber die üblichen Verdächtigen mit Zertifizierung durch den VdF (also Mars, Compeso, Cinetixx, Ticket International, ggf. auch Bildstein). Dein selbstprogrammiertes System ist doch eher eine elektronische Zählhilfe zur Erfassung von Rollenkartennummern, oder? Solange am Ende Rollenkarten zum Einsatz kommen, gilt diese Verpflichtung nicht, egal wie man über diese Buch führt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die zertifizierten Kassensystemanbieter wissen seit mehreren Monaten (!) von dieser gesetzlich ab 01.02.2015 festgelegten Verpflichtung.

 

Ob ein update, das ausschließlich aufgrund gesetzlicher Änderungen erfolgt, für Dich kostenpflichtig oder kostenfrei ist richtet sich nach Deinem Nutzungsvertrag mit dem Anbieter.

 

Eine Meldung ist ab der Meldung 01/15, die nicht sofort am 01.02. erfolgen muss, gesetzlich nur noch als xml-Datei direkt aus der zertifizierten Software zulässig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die zertifizierten Kassensystemanbieter wissen seit mehreren Monaten (!) von dieser gesetzlich ab 01.02.2015 festgelegten Verpflichtung

 

weshalb haben denn die davon hauptsächlich Betroffenen, die Kinobetreiber, erst mit Schreiben vom 19.1.15 davon erfahren? Oder habe ich da was verpasst?! Ein wenig mehr Vorbereitungszeit wäre sicher von Vorteil gewesen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ tomas katz:

also abgesehen von der tatsache, dass ich keine rollenkarten mehr benutze sondern "computerkarten" bedrucke ist für eine elektronische Kasse die frage des kartendesigns wohl auch nicht entscheidend. auch mit rollenkarten habe ich aufgrund der datensätze alle vorgänge wie ein "echtes" kassensystem. also angefangen von karten und süßwarenverkauf über tages-kassen-abschluss bis hin zur spielfilmabrechnung sowie der ffa meldung. diese wurde zuletzt sogar vollautomatisch an die ffa übertragen ^^

 

@marktgerecht:

Im grunde aber eben auch nur diese!

die Annahme der FFA es gäbe außer den vieren oder fünfen in ganz deutschland kein anderes kassensystem ist weltfremd! Und erst recht die Weigerung auch einzelne qualifizierte Hersteller (und wenns nur die eigene kasse ist) mit dem notwendigen wissen zu versorgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.