Jump to content

Recommended Posts

Posted (edited)
Zitat

Und - falls noch nicht geschehen - die Freistellung von der Abzugsteuer nicht vergessen zu beantragen oder ggfls. diese Steuer bei Zahlung in Abzug bringen.

 

Das hier ist zwar kein Steuerberatungsforum, und unser Kassenwart ist Bilanzbuchhalter in Rente und wird sich da sicher auch selbst schlau machen können - aber da wir hier zum ersten Mal was in England gebucht haben - kannst Du das nochmal ausführen? Nach dem was ich auf die Schnelle finden konnte, hat das nichts mit Umsatzsteuern zu tun, sondern speziell mit Lizenzzahlungen?

 

Ich vermute, Du hast das öfter, u.a. wegen Park Circus?

 

- Carsten

 

 

Edited by carstenk (see edit history)
Posted
vor 22 Minuten schrieb carstenk:

 

- kannst Du das nochmal ausführen? Nach dem was ich auf die Schnelle finden konnte, hat das nichts mit Umsatzsteuern zu tun, sondern speziell mit Lizenzzahlungen?

 

 

 

Bin auch kein Steuerberater, aber hier Link zu einer FAQ Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt.)

 

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Abzugsteuern_gem_ 50_50a_EStG/Fragen_&_Antworten/Abzugsteuer_50_50a_faq_node.html#faq21402

 

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Abzugsteuerentlastung/abzugsteuerentlastung_node.html

 

Es betrifft - grob gesagt - Lizenzzahlungen ins Ausland. Von den Lizenzzahlungen ist eine Abzugsteuer hier in Deutschland zu entrichten bzw. ein Freistellungsantrag (für den Lizenzempfänger - si9ehe 2. link oben) zu beantragen. Steht soweit alles auf der o.a. Webseite.

 

Das betrifft z.B. auch Lizenzzahlungen an Real-D ...

Posted (edited)

Grrrr, mal wieder typisch deutsches Steuerrecht, dafür dass diese Geschichte im Resultat darauf hinauslaufen soll, von einer Steuer befreit zu werden, muss man sich dafür durch einen absurden Wust an Merkblättern und Formularen wühlen, in denen zum einen sehr komplexe 'wenn-dann-aber-nur-falls-nicht-oder' Bedingungen aufgeführt sind, zum anderen auch auf den ersten Blick widersprüchliche Informationen stehen. Letzter Stand nach all der investierten Recherchezeit ist dann, dass nach 

 

Reststeuersatzliste (PDF, 120 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

 

zumindest gegenwärtig, also auf jeden Fall bevor der Brexit umgesetzt ist, gar keine Steuer für Lizenzzahlungen nach Großbritannien anfällt (0% Steuersatz für Großbritannien). Demnach müsste man sich wohl auch nicht davon befreien lassen?

 

Typisch, der Aufwand zur Klärung übersteigt die Steuer um ein Mehrfaches, da zucken Finanzbeamte gelangweilt mit den Schultern und Steuerberater reiben sich die Hände...

 

Vielleicht ist es der AG Kino ja wert, dazu mal eine vereinfachte verbindliche Auskunft eines Steuerspezialisten zu veröffentlichen, denn das betrifft ja nun zweifellos die Deals, die die AG Kino im Herbst mit Park-Circus eingefädelt hat, und sicher alle deutschen Kinobetreiber gleichermaßen.

 

- Carsten

 

Edited by carstenk (see edit history)
  • 2 years later...
Posted

Ich hole den alten Post mal wieder nach vorne, da Trafalgar Releasing den Film am 18.04.19 (40. Jubiläum) wieder ins Kino bringt. Angeboten wird ein OV-DCP mit deutschen und englischen Untertiteln. Alternativ kann man auch die DVD/BluRay spielen. Jetzt habe ich in einigen Rezensionen auf Amazon gelesen, dass die BluRay eine neue Synchro hat. Weiß da jemand mehr, gab es vielleicht verschiedene Fassungen? Oder hat sich jemand gar schon ein DCP mit deutschem Ton gebastelt?

Posted
vor einer Stunde schrieb Billett:

 alternativ kann man auch die DVD/BluRay spielen. Jetzt habe ich in einigen Rezensionen auf Amazon gelesen, dass die BluRay eine neue Synchro hat.

 

Wäre mir neu ... m.W. gibt es (zum Glück) nur die Elsholtz Synchro der EA. Was es nicht in die BluRay geschafft hat, sind (leider) die deutschen Inserts der EA Fassung. 

Posted

Auf der Bluray ist der Ton in Stereo, das hört sich jedoch gut an. Als DCP gerechnet sieht das auch gut aus.

Jens

Posted

In den 1* Bewertungen steht u.a. "grauenhafte Neu-Syncro", "So wurde z.B. aus der "Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung" die "Lebensversicherungsgesellschaft"". Werde mal weiter forschen...

 

Posted
vor 6 Minuten schrieb Billett:

In den 1* Bewertungen steht u.a. "grauenhafte Neu-Syncro", "So wurde z.B. aus der "Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung" die "Lebensversicherungsgesellschaft"". Werde mal weiter forschen...

 

 

Dieses zitierte Beispiel bezieht sich auf DER SINN DES LEBENS und nicht auf DAS LEBEN DES BRIAN ... letzterer wurde nie neu synchronisiert (hätte man ja auch unmöglich besser machen können :—))

Posted (edited)
vor 5 Stunden schrieb tomas katz:

.. außer der judäischen Volksfront

 

Und ggfs. der stille Feiertag ?

 

Achja, und die lahmarschigen Reaktionszeiten bei Trafalgar, in der Regel habe ich Mitte November für Ende Dezember angefragt und den Brian typisch gespielt, noch bevor die Zusage da war...dafür haben sie aber auch immer ähnlich lange für die Rechnung gebraucht. Also früh genug buchen...

 

- Carsten

Edited by carstenk (see edit history)

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.