Zum Inhalt springen

Indizierten Film im Rahmen eines Vortrags


Iggi

Empfohlene Beiträge

Wir wollen gerne einen indizierte Sci-Fi Film im Rahmen eines Festivals zeigen und dazu einen Vortrag udn eine Gesprächsrunde veranstalten. Der Film ist noch im Verleih und Kopien sind vorhanden, allerdings sind wir usn nciht sicher, ob wir bei der Programmankündigung den Titel des Films nennen darf. Kennt sich da jemand mit aus?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wäre da grundsätzlich vorsichtig! Zum einen muß ja die FSK Angabe mit den Zuschauern passen, zum anderen steht der Film auf dem Index. Da muß man genau prüfen warum und wieso.

 

ggf. könntet Ihr Ausschnitte zeigen und dann diskutieren, im Zweifelsfall würde ich die zuständige Behörde (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) anschreiben und eine einmalige Erlaubnis erteilen lassen. Dann wärst Du 100% sicher. Aber das ist sicher wie bei Asterix erobert Rom...

 

 

 

 

Indizierungsgründe nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sind:

 

 

Unsittlichkeit

 

 

Gewaltdarstellungen

 

 

Anreizen zum Rassenhass, Verherrlichung der NS-Ideologie

 

 

Diskriminierung von Menschen

 

 

Verherrlichung/Verharmlosung von Drogenkonsum

 

 

Verherrlichung/Verharmlosung von Alkoholmissbrauch

 

 

Schwere Jugendgefährdung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Hinweise. Aber ich bräuchte ein paar echte Erfahrungsberichte.

Ausschnitte kommen nicht in Frage, wir wollen den Film komplett zeigen, zumal er auch regelmäßig auf RTL läuft.

"Jud Süß" soll im Rahmen einer Ringvorlesung über NS-Filme zufälligerweise auch im neuen Semester laufen. Allerdings scheint da die Rechtslage auch anders zu sein, weil er laut Wikipedia nicht indiziert ist, sondern irgendwie anders eingestuft. Aber vielleicht irrt sich auch Wikipedia.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OFFTOPIC @eastwood, wir wollen bei unserem Sci-Fi-Festival auch Godzilla (Das Original) zeigen, aber keine Ahnung, wie wir an eine Kopie kommen. Das British Film Institute hat den Film scheinbar 2005 in UK in die Kinos gebracht. Hast du da evtl. Connections?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jud Süß ist nicht indiziert, sondern ein Vorbehaltsfilm. Dafür gibt es keine gesetzlichen Auflagen - es ist einfach so, dass die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung als Rechteinhaber diesen Film nur mit der Auflage eines begleitenden Vortrages verleiht. Also 'nur' spezielle Verleihbedingungen setzt.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir wollen gerne einen indizierte Sci-Fi Film im Rahmen eines Festivals zeigen und dazu einen Vortrag udn eine Gesprächsrunde veranstalten. Der Film ist noch im Verleih und Kopien sind vorhanden, allerdings sind wir usn nciht sicher, ob wir bei der Programmankündigung den Titel des Films nennen darf. Kennt sich da jemand mit aus?

 

Das sollte eigentlich der Verleih wissen, oder sitzt der nicht in Deutschland?

 

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Judd Süß wird doch auch ab und zu im Kino gezeigt und auch der Titel angekündigt, wenn ich nicht irre.

 

Ja, mit einer Einführungsveranstaltung mit Dr. Namenvergessen, welcher sehr symphatisch ist, und als Cateringwunsch nur eine Bockwurst mit Kartoffelsalat hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zuerst einmal: Wenn ein Film indiziert ist ist er indiziert und das betrifft auch "Ausschnitte". Wäre ja auch sinnlos einen Splatterfilm zu verbieten wenn ein Zusammenschnitt der schönsten Highlights legal wäre.

 

Wir hatten in Pforzheim im KoKi vor ca. 17 Jahren einen Vortrag zum Thema Indizierung mit einem Referentden der FSK. Selbiger hat dann Ausschnitte aus indizierten Filmen (und Videospielen) mitgebracht und anhand derer die Arbeit und Begründungen erläutert.

 

Auch der von @preston sturges genannte Dr. Gerhard Albrecht war zu Gast und hat innerhalb einer Filmreihe über den nationalsozialistischen Krieh einführungen sowohl zu "Jud Süß" als auch "Hitlerjunge Quex" gehalten.

 

Ich würde mich einfach bei der FSK erkundigen wie vorzugehen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der besagte Nazistreifen war meines Wissens nach lange lange Zeit verboten.

 

In der jüngsten Vergangenheit hat man dies gelockert. Finde ich auch gut, denn wenn die Leute nicht wissen welche schlimmen und miesen Filme damals produziert wurden, gibt das nur Volumen für Spekulationen und hinterher erreicht man das Gegenteil!

 

Zum Thema Godzilla (auch in deutsch), frag doch mal bei "Pranke Filmverleih" im schönen Gelsenkirchen nach. ggf. können die Dir helfen...Kleiner Tipp.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für den Tipp!

 

Darf man dann eigentlich die TV-Fassung zeigen? 8)

 

Wenn die TV-Fassung der indizierten Version entspricht, dann darf auch diese weder beworben noch Minderjährigen zugänglich gemacht werden. Die Rechtslage ist hier eindeutig und nicht interpretierbar. Ab und an bekommen die TV-Anstalten Sondergenehmigungen, um indizierte Filme auszustrahlen. Das muss man jetzt nicht verstehen, ist aber so. Wir sind eben alle gleich. Nur manche sind gleicher als wir. :wink:

 

By the way: handelt es sich bei Eurem Sci-Fi-Film um einen mit dem kalifornischen Gouverneur in der Hauptrolle? :wink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, den mein ich. Ist es möglich, dass nur di DVD-Fassung indiziert ist?

 

http://www-fakkw.uni-paderborn.de/mfs/Folien-verbotene-buecher/starshiptroopersentscheid.htm

 

Im VIDEOFILME/DVD INDEX wird STARSHIP TROOPERS nach wie vor als indiziert gelistet. Inwieweit diese Indizierung auch Kinokopien betrifft, weiß ich leider nicht. Mir hatte mal jemand gesagt, dass eine Indizierung auch für den Kinofilm gelten würde. Ob's stimmt? Wir haben ja genügend Kinobetreiber hier im Forum. Von denen kann das bestimmt einer ganz sicher sagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

BVI hat "ST" nur ungeschnitten als FSK18 rausgebracht. Der Film lief ungeschnitten im Kino, und ist auch ungeschnitten auf DVD.

Die TV Sender haben in Eigenregie 16er Fassungen gebastelt.

 

PS: Ihr solltet aber überlegen ob ihr den Film nicht lieber in der OV zeigt, da die deutsche Synchro den Film stark verändert.

http://www.schnittberichte.com/schnittb...hp?ID=1547

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab ich auch überlegt. aber ich wiess nicht, wie das beim Publikum ankommt. Aber auf die Änderungen kann man im Vortrag vielleicht eingehen und die deutsche Fassung ist bis auf diese Inhaltlichen Änderungen ganz gut gelungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

also wenn ich mich richtig erinnere hat der Film fürs Kino seinerzeit ein "Nicht Freigegeben unter 18 Jahren" erhalten, was ja nach wie vor Gültigkeit hat. Indiziert durch die BPjM wurde später das (von der FSK ebenfalls mit FSK-18 bewertete) Video-Tape von Buana -Vista (eingestuft als jugendgefährdend). Alle inhaltsgleichen Medien sind somit ebenfalls indiziert.

Das betrifft meines Wissens nach aber nicht die Vorführung im Kino.

 

Ausserdem hat die JK der SPIO der indizierten Fassung dann irgendwann ein "jurustisch geprüft" bzw. ein "strafrechtlich unbedenklich" verpaßt und diese Fassung ist - soweit ich weiß - bis heute von keinem Richter wegen strafrechtlicher Belange beschlagnahmt worden.

 

Somit steht in meinen Augen erstmal nix im Wege für eine Vorführung. ->

Ihr müsst halt nur strenge Auflagen erfüllen, dass keiner Jugendlicher in der Lage ist diesen Film zu sehen (strenge Alterskontrolle am Eingang und vielleicht auch noch ein paar Auflagen mehr. ich vermute FSK fragen hilft hier). Scheinbar dürft ihr dafür sogar werben. Das schließe ich aus einem persönlichen Beispiel, denn:

199x hatte z.B. der "Aachener Kultursommer" "Tito and Tarantula" auf großer Open-Air-Bühne und es wurde als "Special Feature" auch "From Dusk Till Dawn" in der FSK18-Version auf großer Wand gezeigt.

 

Die haben den Film sowohl auf allen Plakaten mit beworben als auch ausgestrahlt (nur halt mit der erwähnten sehr strengen Eingangskontrolle). Ich denke bei Starship Troopers im Rahmen eines Festivals sollte das ähnlich klappen und durchführbar sein.

Ungeprüfte Film dürfen ja auch auf einem Festival gezeigt werden ;)

 

Also solange ihr da nix beschlagnahmungswürdiges zeigt (und selbst da laufen die Urteile ja auch nach relativ kurzer Zeit aus) sollte die Sache (ggf. unter genannten Auflagen) durchführbar sein. Viel Erfolg dabei! Wenn das Festival in der Nähe von Aachen ist komm ich vielleicht diese Verhoeven-Perle anschauen ;)

 

Gruß

Mario

 

Anhang: allgemein zum Thema. die BPjM kümmert sich halt wie ihr Name schon sagt nur um "Medien". Eine Filmvorführung ist ja kein "Medium" ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.