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preston sturges

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Alle erstellten Inhalte von preston sturges

  1. Das bietet unser Programm auch an, der Anteil der Online Tickets liegt aktuell bei 76% aller Tickets, viele Gäste kommen dann mit der ausgefüllten Online-Bestellbestätigung und geben diese am Einlass ab. Wir waren gestern 2 x ausverkauft (mit der begrenzten Saal-Kapazität natürlich) und mussten sogar Gäste wegschicken. Hoffen wir, dass vielleicht bald eine Begrenzung auf 1 Meter Abstand kommen kann, das würde schon sehr helfen.
  2. Aus gegebenem Anlass (Coronavirus - größtenteils noch Schließungen je nach Bundesland und Betreibersicht) und daher mangels kritischer Masse und ganz ohne Neustarts entfallen auch diesen Sonntag (07.06.2020) die Top 30 ...
  3. Endlich die Wahrheit ...
  4. Zwei Abrechnungen ... hat man ja jetzt auch schon oft, wenn der Jahreswechsel in die laufende Spielwoche fällt. VVK = Es gilt der Tag der Wertstellung. Also der Tag, an dem die Vorstellung ist.
  5. Ich verstehe den Satz ... "Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat" ... so, dass das je nach Monat betrachtet wird.
  6. Also im März, April, Mai und Juni ja bestimmt ... wenn im Juli und August die 50% Rückgang nicht erreicht werden, dann ist es so und eiegntlich ja eher erfreulich. Alles kann man nun mal nicht habern.
  7. Aus dem gerade verkündeten Entwurf des Konjunkturpaketes ... "Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. ... Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen."
  8. Hallo Klischee ... auch in Kinos sind moderne Warenwirtschaftssysteme mir Abbildung des Echtbestandes und automatisiertem Bestellprozess durchaus nicht nur vereinzelt eingesetzt.
  9. ... und der Preis für den tiefgründigsten Post in diesem Thread geht an ...
  10. Jede Menge gebrauchte Rolltreppen -...
  11. Über den UFA Palast Stuttgart: "Mit dem UFA-Palast verliert Stuttgart eine einmalig unbefangene Kulturstätte. Sein letztes „Bahnhofskino“. Einen Ort, an dem man sich noch auf Abenteuer einlassen konnte, die dem Arthouse zu gefährlich und den Junkfood-Palästen hinter der Liederhalle zu unangepasst waren. Wer immer hier das Programm kuratiert hat, sie oder er besaß augenscheinlich ein ganz besonders großes und offenes Herz, gerade auch für die Stiefkinder der Filmkunst. Für die Kinofilme, die etwas wilder und unbefangener sind. Ruppige Meisterwerke, wie The Lodge von Veronika Franz & Serverin Fiala oder Die Hölle von Stefan Ruzowitzky konnte man in Stuttgart regulär leider nur dort auf der großen Leinwand erleben. Hier im UFA war zudem auch die Heimat des türkischen Kinos in Stuttgart. Hier liefen, weitestgehend unter dem Radar des multikulturellen Kulturbetriebs in dieser Stadt, aber dafür nicht selten in ausverkauften Kinosälen, große und kleine türkische Kinoerfolge, vorwiegend Komödien, Dramen, Horror- und Actionfilme. Besaß man auch nur ein klein wenig cinephile Abenteuerlust, so ließen sich in diesem gigantischen Kinobunker Entdeckungen ohne Ende machen. Der UFA-Palast war wie kein zweites Kino in dieser Stadt bei den um Abgrenzung bemühten Kulturpublikum verpönt. Es galt geradezu als unerhört von einem Kinobesuch in diesem als „prollig“ und „kulturlos“ verschmähten Kino zu schwärmen. Auch dafür konnte man diese Kino nur umso inniger lieben. Auch wenn diese Liebe schon immer mal wieder auch auf eine harte Probe gestellt wurde. So beispielsweise im glühenden Hochsommer von 2017, als die Theaterleitung, wie mir Angestellte damals berichteten, wohl die Klimaanlage herunterfuhr, um Betriebskosten zu sparen. Ein Schlag ins Gesicht, waren sicher auch die schrecklichen HD-Fernseher, auf denen in der Eingangshalle aktuelle Kinotrailer hochaufgelöst entstellt wurden und so einem jegliche Freude am Kinobild nahmen. Aber so what… das Herzklopfen, welches sich unweigerlich einstellte, betrat man einen der großen, dunklen Kinosäle, konnte das nicht vermindern. Ich kenne wenig Kinos, in denen der Überraschungseffekt darüber wie groß die Kinosäle hier sind, einnehmender ist, wie im UFA-Palast. Kaum war man durch die meist eher unscheinbar kleine Türe durch, stand man hohen Kathedrale, meist wunderbar steil abfallend, angenehm dunkel und auf den ersten Blick auch ganz wunderschön etwas abgeschrabbelt runtergeliebt. Der UFA-Palast war mit seinen insgesamt 4.235 Kinosesseln eines der größten Multiplex-Kinos in Deutschland. Seine 13 (zum Großteil gigantischen) Kinosälen lagen hinter einer komplett mit einem riesigen Kinoplakat beklebten Glasfront, deren etwas schale 80er Jahre Architektur über den Bahngleisen bis heute noch in den Himmel ragt. Gestern gab die Betreiberfamilie an, dass ihr Kino die Zeit der Pandemie-Schließung nicht überlebt hat und unwiederbringlich geschlossen bleiben wird. Die Stuttgarter Kinovielfalt bekommt damit einen Schlag versetzt, von dem es verdammt schwer werden wird, sich jemals wieder zu erholen." (Volltextzitat mit freundlicher Genehmigung des Autors) (C)
  12. nein ... umgekehrt. Die Längsachse deutete Richtung Zeil d.h. die Bildwand des Zeil Kinos lag parallel zur Zeil.
  13. Doch - das war Kino 1 ... umlaufende Gänge gab es vor dem U-Bahn Bau (und der damit verbundenen jahrelangen Schließung des Zeil Kinos) nicht. Kino 6 wurde später in den Zugang zu dem seitlichen Balkon verbaut, der nach der Wiedereröffnung nur noch rudimentär vorhanden war und für den Publikumsbetrieb nicht genutzt wurde.
  14. U-Bahn Surround gab‘s in Zeil-Kino 3 mit JBL 2-Weg aus der JBL Kinokollektion, ansonsten war dort (zumindest in den letzten 2 Jahren) CP650 verbaut ... Control 1 und Onkyo Heimkinoverstärker gab‘s in Zeil 5 (25 Plätze, ehemaliger Notausgang)
  15. Warst Du dort nicht viele Jahre beschäftigt gewesen? Und dann so "nachtreten"?
  16. Aus gegebenem Anlass (Coronavirus - größtenteils noch Schließungen je nach Bundesland und Betreibersicht) und daher mangels kritischer Masse und ganz ohne Neustarts entfallen auch diesen Sonntag (31.05.2020) die Top 30 ...
  17. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020. Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai Treffen im privaten Raum Veranstaltungen Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt. Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen. Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.
  18. Das ist richtig ... alles (bis auf Toilettencontainer und Notstromaggregat) in Eigentum und bezahlt. Sebstverständlich arbeiten wir, in Abstimmungen mit allen Beteiligten, an einem ""Plan B" oder "Open Air Light" ---- schauen wir mal.
  19. Unser Open Air ist sehr aufwändig ... da braucht man an den guten Tagen einfach Kapazität. Ich glaube auch nicht, dass sich an der Kapazitätsgrenze "500" etwas ändern wird, man möchte aus nahliegenden Gründen die Wein- und Volksfeste nicht haben.
  20. Das bisher auch in allen Länderverordnungen enthaltene Verbot von Großveranstaltungen über 500 Personen bis zum 31. August
  21. Wo und wie siehst Du dieses Jahr ein "reguläres Open-Air Geschäft"?
  22. Baden-Württemberg ... soeben in der PK verkündet: Vorausgesetzt, dass es feste Sitzplätze gibt und die Hygiene- und Abstandregeln eingehalten werden, dürfen öffentliche Veranstaltungen bis 100 Personen ab 1. Juni wieder stattfinden. Großveranstaltungen bis 500 Teilnehmer sind auf jeden Fall bis 31. August verboten. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag auf einer Pressekonferenz im Stuttgarter Landtag mitgeteilt. Damit bestehe jetzt wichtige Rechtssicherheit für Veranstalter laut Kretschmann. Also Kinos in BW ab 1. Juni erlaubt ...
  23. Hamburger Kinos dürfen ab 2. Juni wieder öffnen ...
  24. Bayern öffnet für Kinos ab 15. Juni. Selbstverständlich werden auch dann Einschränkungen gelten, zunächst eine pauschale Begrenzung auf bis zu 50 Gäste im Innenraum. http://www.mediabiz.de/film/news/x/450870?Nnr=450870&NL=LIBlitz&uid=56939
  25. Der Absatz ... "Der Betreiber der Einrichtung ist verpflichtet, die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) aller Besucher, Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung sowie die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen aufzunehmen, um eine Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen." ... ist auch nicht ohne. Ggfls. ist das ja auch Beginn und Ende der Vorführung. Anders geht es ja gar nicht. Mal sehen, was Baden-Württemberg heute verabschiedet.
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