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tomas katz

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Alle erstellten Inhalte von tomas katz

  1. M.E. beziehen sich alle diese Vorgaben auf Sozialabgaben et.al., aber eben nicht auf Steuern. Auf der Webseite der Minijob-Zentrale sind die rechtlichen Aspekte der Pauschalbesteuerung recht umfassend erklärt. Im Übrigen: die Pauschalbesteuerung ist eine freiwillige Option des AG, es hindert einen keine Vorschrift, die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte zu machen, auch wenn die Abzüge des AN dann sogar noch höher sein können. Ich habe hier aktuell einen Fall, wo ein studentischer Mitarbeiter bisher bei mir allein beschäftigt war und auf LSt-Klasse I gemeldet. Dann hat er vorübergehend einen Zweitjob an der Uni angenommen. Die haben sich über ElStaM als Hauptarbeitgeber angemeldet, worauf das Finanzamt beim nächsten ElStaM-Abgleich mich rückwirkend als Nebenarbeitgeber einstuft, und mein Lohnbuchhaltungsprogramm berechnet rückwirkend(!) Steuern auf LSt-Klasse VI. Ich kann das nur bereinigen, indem ich entweder mit dem Baseballschläger in der Personalabteilung der Uni auftauche :-D oder ihn pauschal besteuere, was den AG 2% teurer macht.
  2. Bitte nicht Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in einen Topf schmeißen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Selbstverständlich kann Lohnsteuer bei Minijobs anfallen. Beispiel (aus meiner Praxis): AN hat Hauptjob (sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig). AN hat daneben Minijob mit wenigen Stunden in der Woche. Für diesen werden pauschale Abgaben fällig, die der Arbeitgeber trägt (auch 2% pauschale Lohnsteuer). AN möchte noch einen weiteren Minijob mit ebenfalls wenigen Stunden pro Woche dazu nehmen. Dieser muss zwingend auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden, da man nicht zwei pauschalierte Minijobs neben einem Hauptjob machen darf. AN kann die steuerlichen Abzüge über Einkommenssteuererklärung wieder zurück bekommen, ist ihm aber zu viel Gedöns und kündigt ersten Minijob.
  3. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht weiter möglich sein sollte, die entsprechende Seite der Minijob-Zentrale schweigt sich zu diesem Punkt aber aus. Wenn ein AN nur einen Minijob hat, also weniger als 8300,- € verdienst, ist es aber die dümmste aller Möglichkeiten, pauschale Lohnsteuer abzuführen. Wenn man den AN auf (elektronischer) Lohnsteuerkarte abrechnet, fällt in diesem Fall überhaupt keine Lohnsteuer an, weder für den AG noch AN. Pauschale Lohnsteuer wird nur dann ein Thema, wenn der AN mehrfachbeschäftigt ist.
  4. Danke für das Zitat, es ist allen AN und AG empfohlen, die Webseite der Minijob-Zentrale zu besuchen, da diese die Sachverhalte sehr gut erklärt. Was sich im Wesentlichen geändert hat zum 1.1.2013 ist, dass vorher die Rentenbeiträge des AN freiwillig und auf schriftliche Erklärung abgeführt wurden, und für Neueinstellungen nach dem 1.1.2013 standardmäßig die Rentenversicherungspflicht gilt, wenn man es nicht explizit ausschließt. Also genau anders herum.
  5. Leider falsch. Die Rentenversicherungspflicht gilt für alle Minijobs, die ab dem 1.1.2013 aufgenommen wurden, unabhängig von der Lohnhöhe. Mindestbemessungsgrundlage sind 175,- €, d.h. es wird mindestens der Beitragsanteil auf einen Monatslohn von 175,- € berechnet, weswegen es sich lohnt bei geringem Verdienst, sich davon befreien zu lassen. Die standardmäßige Befreiung bei Altverträgen von vor dem 1.1.2013 erlischt, wenn der Monatsverdienst von einem oder mehreren Minijobs zusammen 400,- € übersteigt. Leider schreibt der Diskussionseröffner nicht, ob er noch einen Hauptjob hat. Es kann auch sein, dass er auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, dann ist man mit einem sozialversichungspflichtigem Hauptjob automatisch in Lohnsteuerklasse 6 und hat krasse Abzüge. Davon ab ist der Mindestlohn von 8,50 € selbstredend ein Bruttolohn, von dem Abzüge zu erwarten sind. Dass für Minijobber keine Abzüge anfallen müssen, ist nur der besonderen Minijob-Gesetzgebung geschuldet.
  6. Generell braucht man für die EN-DE-Fassung immer das passende DCP. Die Untertitel werden dann gerne als separates VersionFile-DCP mitgeliefert oder - wie hier beschrieben - von UPI per Email verschickt, da sie nur wenige MB groß sind. Manchmal ist die CPL mit der EN-DE-Fassung auch im DCP schon vorhanden. Beim HOBBIT 3 werden die OmU-Fassungen auf separaten Festplatten verschickt. Wenn der KDM nicht auf die entsprechende Fassung "anbeißt", fehlt euch die Fassung vermutlich. Genaueres verrät der Blick in die KDM mit einem Texteditor, da hier der Name der EN-DE-Fassung genau aufgeführt wird.
  7. Deine LX1600 ist das alte Modell von Veronese. Der Nachfolger SX1600 ist von der Konstruktion möglicherweise besser und kam ca. 2003 auf den Markt. Welche Lichtleistung haben denn die anderen portablen Projektoren? Veronese gehören m.E. zu den wenigen wirklich portablen (35kg) mit 1600 oder sogar 2500 Watt Xenon-Kolben. Wir haben mir einer nagelneuen Veronese (notfallweise) eine 12m-Bildwand bespielt und bei unserer kleinen Open-Air-Leinwand mussten wir immer runter regeln, weil es sonst zu hell war.
  8. Ich weiß von einem Kino, dass Ende letzter Woche den Bescheid erhalten hat. In der Regel hat man aber eine Frist zur Installation bis ins Erste Quartal hinein.
  9. Die entsprechenden Tonspuren sind in der App, das ist ja der Clou an Greta&Starks.
  10. Wir haben den Film auf unserem kleinen NAS (tragbar): Rheingold_FTR-2_F-177_DE-XX-CCAP_DE_51-VI_2K_SEN_20140714_CPP_IOP_OV Als Export vom Sony-Server. Kannst du dir gerne abholen, falls das was hilft. Größe ist 150 GB. Kopieren auf eine externe Festplatte geht im Prinzip auch, dauert aber mind. 2 Std. Handynummer schicke ich per PM.
  11. Muss ich nachschauen... sage Bescheid, wenn ich im Kino bin.
  12. Du musst die Blende auf der linken Seite abschrauben...
  13. Werden Festplatten mit der aktuellen Software-Version eigentlich read-only gemountet? Bei 1.10.2 war das offensichtlich noch der Fall, ab 1.20 kann man doch auf Festplatten exportieren?
  14. Das heißt mit anderen Worten, dass die beliebte Kombi Kinoton-Projektor und Dolby-Server die erste ist, die komplett abgekündigt wurde? (Abgesehen von Serie I-Geräten und G3-Solo-Servern etc.) Ich kenne Betreiber, die waren der Meinung, mit dieser Kombination hätten sie den Mercedes unter den Projektoren gekauft...
  15. Wir hatten unsere Veronese direkt ans Mischpult angeschlossen vom XLR-Ausgang und von da ging es in die Endstufen.
  16. Kein Grund, sich gleich aufzuregen. "olle Kamelle" ist hier durchaus aus der Sicht der Mehrheit des heutigen Kinopublikums gemeint, dass eben keine Kinokarte für diese Filme mehr löst. Wir haben z.B. fast alle Filme aus der Arthaus-Klassiker Reihe gespielt und die Zuschauerzahlen waren alle pro Vorstellung einstellig bis ganz schwach zweistellig. Es ist allerdings richtig, dass ich mit den Spencer/Hill-Filmen nicht so viel anfangen kann, im Fernsehen habe ich meist nach 5 Minuten gelangweilt weggeschaltet. Dagegen finde ich "Aguirre" aus der selben Zeit so genial, dass ich am liebsten durch die Leinwand steigen würde. Was ein Klassiker ist, hat jeder seine eigene Definition. Nur daraus abzuleiten, dass die Leute wieder in Massen ins Kino strömen würden, finde ich gewagt. Das funktioniert m.E. nur noch im Rahmen eines Festivals o.ä. Wenn ein Kinomacher bereit ist, im Zweifel mehrere Hundert Euro für so eine Vorstellung auszugeben, nur zu. Bin ich der Letzte, der dagegen wäre.
  17. Hierzu gibt es ein lesenswertes Pamphlet von Roger Ebert. Ist schade, da die Sony-Projektoren im Solo-2D-Betrieb brightness galore haben. Ansonsten muss man leider konstatieren, dass das Berufsbild des Vorführers im rein digitalen Kino erloschen ist. Vielmehr sind jetzt Techniker und (ggf. mehr) Servicepersonal gefragt. Dementsprechend ist der Bildwerferraum kein Arbeitsplatz mehr, sondern ein Technikraum.
  18. Ach ja, die chique Veronese! Standardmäßig hat sie Monoton. Wenn eine Stereozelle verbaut ist am Tongerät, müsste man das eigentlich erkennen können. Kann das nur noch aus schwacher Erinnerung sagen, aber die Maschine hat einen eingebauten Verstärker, an den man vorne einen Lautsprecher Marke Brüllwürfel anschließen kann, hinten ist eine Art Vorverstärkerausgang, der bei unserer Maschine damals umgebaut wurde, da die Tontechnik darin nicht den Normen entsprach. Möglicherweise war da was mit symmetrischem und asymmetrischem Ausgang. Habe mir der Maschine immer sehr gerne vorgeführt...
  19. Entweder gibt es da unterschiedliche Versionen, die im KDM-Namen nicht sofort ins Auge springen, oder die KDM sind defekt -> Hotline von Arri
  20. Habt ihr euch schon im Arri-Portal eingeloggt und geprüft, ob die KDM richtig bestellt wurden? Dort sind alle aktuellen KDM aufgelistet und können auch noch mal geladen werden.
  21. Wie beim Teil 2 bin ich der Meinung, in Teil 3 klingt der Drache in der OV besser als in der DE-Fassung. Die DE-Fassung spielen wir auf Orpheum-Pegel 6.3 ;-) und die OV werden wir bei knapp unter 7.0 spielen.
  22. Täuscht mich das, oder ist der Ansturm allgemein etwas verhaltener als bei Teil 2?
  23. Bei uns ohne Probs und ausreichend schnell. 2K-DCP erstaunlich klein...
  24. Nachtrag: standardmäßig ist keine Lüftersteuerung mitgeliefert, sondern muss bei Bedarf gesondert installiert werden. Sooo schlimm ist der Lüfter in Vollrausch jetzt aber auch nicht. Stell dich mal neben einen Kinoton-Digitalprojektor...
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