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Was meinst du damit? Gib mal ein paar Beispiele. Irgendwie kann ich dir auf diesem Weg nicht ganz folgen. Mir ist aufgefallen, dass die Qualität der der Filme auf Blu-ray in den letzten (zugegeben wenigen) Jahren stetig verbessert worden ist. "Referenzscheiben" aus dem Jahre 2009 sind heute oftmals nur noch von "durchschnittlicher" Qualität. Auch die Player haben zugelegt, was die Bildqualitätswiedergabe anbelangt. Allerdings werden die Player inzwischen so preiswert (unter 100 Euro), das hier an anderer Stelle abgespeckt wird, was wiederum zu "Mängeln" an anderer Stelle führt. Ich kann aktuell eine höhere Fehlerquote in Material und Verarbeitung beobachten, was öfter als "früher" zu Bild/Tonausfällen führt. Auch 1 Chip DLP-Projektoren werden so massiv abgespeckt, um unter 2000 Euro überhaupt noch wirtschaftlich konkurrenzfähig zu sein, dass die eigentliche Stärke der DLP-DMDs verloren geht. Was nutzen DMDs, die über 10.000 Stunden haltbar sind, wenn die Farbräder nach 2000 Stunden zerbröseln oder die Netzteile nach 1000 Stunden abrauchen...? LCOS mal als Oberbegriff für die unterschiedlichen Systeme (SXRD, D-ILA, DRI usw.) verwendet. Seit 1997 nutze ich privat LCOS-Projektoren. Die Qualität hat über die Jahre massiv zugelegt. Das aktuelle Gerät hier bei mir verfügt über einen nativen(!) Kontrastumfang (On/Off) von 37.000:1 ohne Blendentricks! - Und das ist so auch in meinem HEIMKINO sichtbar. Ich kann mich noch daran erinnern, wie Stefan mit der Zunge geschnalzt hatte, als wir bei mir BLADERUNNER gesehen haben und einen älteren JAMES BOND. Sein Kommentar war (ich denke, ich darf das hier verraten): "Hast du diese Filme so schon mal im Kino gesehen?" - Da "musste" die Antwort leider nur lauten: Nein! Das sehe ich ähnlich wie du. Nur werden hier noch ein paar Jahre verstreichen. Bislang haben ja noch nicht einmal alle TV-Sender 1080p standardisiert. Sogar die Öffentlich Rechtlichen Sender (ARD, ZDF) wollen (haben) 720p einführen. Darüber hinaus zeigt er auf, wie gut "intelligentes" Skaling aussehen kann! Da wird nicht nur ein Line-Doubling von 2K auf 4K durchgeführt. Die interpolierten Zeilen werden so gut berechnet, dass sogar typischen "Treppenstufen" an diagonalen Linien durch den Skalierungsprozess beseitigt wird! Das sieht großartig aus.
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Muss das sein, Cinerama? - Immerhin bist auch du in diesem Thread schon korrigiert worden, weil Ausführungen von dir falsch waren. Zum Thema: Im Moment haben wir im HEIMKINO-Bereich (IMO) den höchsten Qualitäts-Standard erreicht. In einigen Punkten ist das HEIMKINO sogar dem gewerblichen KINO überlegen. Natürlich ist noch Spielraum für Verbesserungen vorhanden. Je näher sich HEIMKINO- und gewerblich genutzte "KINO"-Medien kommen, desto preiswerter wird die Produktion für die Industrie. Eine anamorphe Nutzung der Blu-ray wäre eine Kleinigkeit und sogar wünschenswert, aus den von dir genannten Gründen. Doch die Industrie tut sich diesbezüglich schwer. Auf DVD gibt es anamorphes Quellmaterial seit weit über 10 Jahren! Auch die Einführung der größeren Farbräume DCI und RGB wären machbar. Ich habe das Gefühl, dass diese Einführung aus kaufmännischen Gründen zeitlich hinausgeschoben wird. Auf diese Weise können noch jahrelang neue Projektoren, Player und TV-Geräte verkauft werden, wenn häppchenweise diese Dinge Einzug erhalten... Im gewerblichen KINO mit DCI-Standard wäre ebenfalls eine anamorphe Nutzung möglich - sogar wünschenswert! Bislang ist das aber in den DCI-Spezifikationen nicht vorgesehen. Das ist schade, hätte sich das "digitale Kino" hier noch deutlicher von der bisweilen (leider!) miserablen 35mm Filmkopie absetzen können. Da es aber von der Verabschiedung eines Standards über mehrere gewerblich ausgerichtete Unternehmen, die auch noch unterschiedliche Interessenschwerpunkte besitzen, bis zur Produktion von Hard- und Software, oftmals mehrere Jahre dauern kann, ist es doch nachvollziehbar, dass "Defizite" erst in der Praxis präsent werden. Hier nun über alle an den Standards beteiligten Unternehmen eine Änderung in Teilbereichen durchzuführen, ist alles andere als leicht. Leider! Leider vor allem deshalb, weil ganz am Ende der Kette, der Zuschauer von dieser Änderung wirklich profitieren würde. Darüber hinaus frage mal bei den Herstellern von Heimkinomedien nach, wer überhaupt ein eigenes Heimkino besitzt. Die Antwort dürfte dich überraschen. Bei einem großen italienischen Projektorenhersteller haben der gesamte Vorstand, die gesamte Entwicklungsabteilung und sogar der Vertrieb (!) zugegeben, dass sie überhaupt keinen Projektor aus dem eigenen Unternehmen privat besitzen. Aus Kostengründen vielleicht nocht nachvollziehbar. Deren Projektoren sind nun wirklich keine "Schnapper" oder in der "Brot&Butter"-Preisklasse angesiedelt. Unverständlich finde ich allerdings, dass diese Leute nicht mal ein eigenes Heimkino oder kaum mal einen Projektor von einem anderen Hersteller besitzen! - Das ergab eine höfliche Nachfrage auf der Messe! Da verwundert es doch nicht, dass Theorie und Praxis auseinander driften, wenn Menschen Standards verabschieden, aber ihre eigenen Produkte weder kennen noch nutzen...
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Immer wieder stelle ich mir die Frage, brauchen wir im HEIMKINO tatsächlich 4K? - Brauchen sicherlich nicht. Begehrlichkeiten werden aber beizeiten geweckt werden. Das bringt mich zu nächsten Frage: Wie groß ist der sichtbare Unterschied von 2K zu 4K im HEIMKINO? Stefan hat ja richtigerweise schon geschrieben, dass die Auflösung zunehmen sollte bei verringerten Sitzabstand. Doch wie sehen typische HEIMKINOS eigentlich aus? Ein Blick in den HEIMKINO-SCHREIN des Beisammen-Forums ist diesbezüglich ganz nützlich: Hier werden mehr als 50 HEIMKINOS mit Bildern und einer Kurzbeschreibung über Raum, Ausstattung und Equipment von den Besitzern selbst vorgestellt. Auffällig finde ich, dass (von wenigen Ausnahmen abgesehen) die typische Bildbreite zwischen 2 und 3 Meter liegt. Der Sitzabstand beträgt (von Ausnahmen abgesehen) zwischen 3 und 5 Meter sowohl im Wohnzimmerkino als auch im dedizierten Heimkinoraum! Auf 3,50 Meter Sitzabstand mit Blick auf ein 3 Meter breites Bild kann ich bei mir zu Hause schon keinen Screendoor mit einem LCOS-Projektor mehr erkennen, dank der hohen Füllrate von über 90%. Um den Screendoor zu erkennen, muss der Sitzabstand unter 3 Meter betragen! Sprich, ab einem Sitzabstands/Bildbreitenverhältnis von 1:1 und kleiner ist ein "Fliegengitter" auf der Bildwand erkennbar. Bei LCD- und DLP-Projektoren sehe ich den Screendoor allerdings noch aus 5 Meter Entfernung! Ein Sony VPL-VW1000 (SXRD-Technik) sorgt also dafür, dass ich bei mir in Sitzreihe 1 (Abstand 2,50 Meter zur Bildand) keinen Screendoor mehr erkennen würde. Mit einem JVC DLA-X3 mit 4K E-Shift-Device (im Grunde 2 x 2K Shiftprojektion) ist der Screendoor sogar aus 1 cm(!) Sitzabstand zur Leinwand NICHT mehr erkennbar! Das Bild sieht aus, als ob ein DIA projiziert wird! Es KEINERLEI Pixelstruktur zu erkennen! So etwas würde ich mir im großen KINO wünschen! Zurück zum HEIMKINO. Auf einem "Event" konnte ich 2K und 4K Heimkinoprojektoren direkt miteinander vergleichen. Auf Sitzabständen von 1:1,5 (wie sie im Heimkino meist vorzufinden sind) habe ich keinerlei sichtbaren Unterschied erkennen können zwischen einem JVC DLA-X30 und X70 und Sony VPL-VW1000. Die Unterschiede lagen eher in der Einstellung der Projektoren und der Projektortechnik selbst begründet. Einen Vergleich zwischen einem Sony VW90 (2K) und einem Sony SRX-R320 (4K) offenbarte einen ganz anderen Unterschied. Während der HEIMKINO-Projektor lediglich den Farbraum REC709 darstellte, projizierte der KINO-Projektor einen Film mit dem deutlich größeren Farbraum nach DCI-Norm! Dadurch wirkten Filme über den KINO-Projektor wesentlich farbgesättigter, brillanter und natürlicher, weil Farbverläufe deutlich homogener dargestellt wurden und die Farbdichte deutlich besser war. In diesem Punkt sehe ich den Vorteil der 4K-Technik im HEIMKINO! Wenn sich die Industrie durchringen sollte, 4K mit mindestens DCI-Farbraum (besser noch mit RGB-Farbraum) ins HEIMKINO zu transportieren, wird JEDER den Unterschied SOFORT erkennen - und zwar weniger in der dargestellten Bildauflösung als vielmehr in einem deutlich farbintensiveren Bild! Allein die Diskussionen hier und in anderen Foren zeigen, dass 4K bereits im HEIMKINO ein Thema ist. Daher wundere ich mich um so mehr, dass heute immer noch Kinobetreiber 2K-Projektoren in ihre Kinosäle stellen. Auch die im HEIMKINO inzwischen eingeführte E-Shiftfunktion (so neu ist diese Technik ja nun auch nicht - schon vor Jahren gab es DLP-Projektoren mit dieser Technik) wäre für die Zuschauer im großen KINO ein gewaltiger Fortschritt, da selbst aus nächsten Sitzabständen keinerlei Pixelstruktur erkennbar ist! Allerdings sollten dann auch die Bildwände selbst ausgewechselt werden gegen Tücher mit Mikroperforierung! Mein Fazit: Die 4K-Bildauflösung wird im HEIMKINO allein nicht für den Durchbruch in der Breite sorgen. Erst in Verbindung mit einem größeren Farbraum werden Unterschiede zur aktuellen Wiedergabetechnik deutlich erkennbar.
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Schöner Bericht auf Cine4Home, auch wenn er schon fast 6 Jahre alt ist... Im Beisammen-Forum gibt es übrigens eine sehr informative Diskussion über den Sony VPL-VW1000. Sony VPL-VW1000 in der Praxis!
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Ganz so einfach ist das nun auch nicht. Bei www.usenext.de kannst du dich regulär anmelden und bezahlst dafür knapp 100 Euro pro Jahr. Für knapp 120 Euro/Jahr steht dir dort "High-Speed-Volumen" mit 250 GB/Mon. (entspricht 350 CDs) kostenlos downloaden. Ein Laie, der sich dort nun anmeldet, geht erstmal davon aus, dass die dort eingestellten Filme und Serien legale Downloads sind. Das ist aber nicht der Fall. Das hat nichts mit einer Verschwörungstheorie zu tun... Was ich nicht ganz verstehe: Ein Forenbetreiber kann in die Mitstörerhaftung genommen werden, wenn in "seinem" Forum lediglich über Raubkopien diskutiert wird. Bei Usenext.de wird nicht nur über Raubkopien diskutiert, sondern diese werden dort sogar eingestellt und runtergeladen. Da geschieht nun nix. Diese Logik will sich mir nicht erschließen. Dazu Usenext: Vielleicht kannst du mich diesbezüglich mal "aufklären"...
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Legaler werden die Angebote und Downloadmöglichkeiten dadurch auf UseNex.de aber auch nicht!
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Viel schlimmer ist folgende Tatsache: Seit Jahren gibt es "UseNex.de", mit Impressum, realer Adresse in Deutschland, Handelsregistereintragung und Steuernummer. Dort werden seit Jahren illegale Kopien u.a. von Spielfilmen und TV-Serien für 120 Euro "Jahresbeitrag" zum kostenlosen Download angeboten! Die Pressestelle der GVU weiß davon - aber die GVU unternimmt trotzdem nichts dagegen! Dieser Dienst von UseNex.de wurde sogar von diversen Magazinen (Online und Print) GETESTET!!! - Mit den insgesamt guten Bewertungen für die "Programmvielfalt!" und die "Benutzerfreundlichkeit" macht UseNex nun sogar ganz offiziell Werbung für das eigene "Raubkopiererportal"! Für den Durchschnittsverbraucher ohne Jurastudium in Richtung Medienrecht sind die illegalen Angebote auf UseNex NICHT von den legalen Angeboten von beispielsweise Sky oder Love-Film zu unterscheiden! Ich finde das alles verlogen: Auf der einen Seite wird ein Erfolg gegen Kino.to als Riesenerfolg hochgejubelt, auf der anderen Seite weiß die GVU (und gibt dies sogar offiziell über die Pressestelle aus!!!), dass UseNex.de ein beitragspflichtiger Internetservice ist, in dem ein illegaler Dowloadservice angeboten wird! Das lasst euch mal in aller Ruhe auf der Zunge zergehen!
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In Deutschland ist der Download von nicht lizenzierten urheberrechtlich geschützten Werken illegal! Ich sehe es ähnlich wie lumi! Die Herren Rechtsanwälte, allen voran die Herren Massenabmahnanwälte, die sich bewusst auf Jugendliche stürzen und mittels übertriebenem Druckaufbau durch hohe Gegenstandswerte (60.000 Euro - die erstmal vor Gericht standhalten sollen!) und Strafandrohungen (Gefängnis bis 3 Jahre!) ein lukatives Hauptgeschäftsmodell aufgebaut haben, bewegen sich meiner Meinung nach ebenso im illegalen Bereich wie die Herren Raubkopierer selbst - nur unter dem Deckmantel von aktuell noch vorhandenen Paragraphen! Dagegen wird aber viel zu wenig unternommen! Ich würde mir mal wünschen, dass auch nur ein Fall bis zum Ende vor Gericht ausgefochten wird, in dem es um illegalen Download (Streaming) und vorübergehender Datenspeicherung auf der eigenen Festplatte geht. Nur davor kneift die Filmindustrie leider! Und die wissen auch ganz genau, warum. Ein guter Medienanwalt würde nämlich eine Verteidigungsstrategie aufbauen, die zur Lächerlichmachung der Filmindustrie führen würde! - Und somit das gesamte Abmahngeschäftsmodell zu nichte machen würde! Beispiel: Jemand schaut sich einen Stream auf einer illegalen Platform an, die oftmals von legalen Plattformen für einen Laien nicht zu unterscheiden sind. Es kommt zur Abmahnung. Der User zahlt aber nicht! Der Urheber muss klagen! Das tut er auch und fordert 3 Jahre Gefängnis und mehrere 100.000 Euro Schadensersatz. Der User macht glaubhaft, dass er einen Film gesehen hat und sich daher die DVD nicht mehr kauft. Schaden: unter 10 Euro für die entgangenen Einnahmen aus dem Verkauf der DVD desselben Titel. Inkl. Lizenzgebühren, Produktionskosten, Verpackung und Versand, nach Abzug vom VK-Aufschlag des Einzelhändlers, beträgt der Schaden für die Filmindustrie für EINEN nicht verkauften Datenträger max. 5 Euro! Klagt mal 5 Euro vor Gericht ein! Da wird der Richter dir nen Vogel zeigen und das Verfahren wegen Nichtigkeit vorab einstellen. ... und genau aus diesem Grund passiert das auch nicht! Im Fall von Kino.to sieht es anders aus. Hier geht es nicht um die gelegentlichen Nutzer der Platform, sondern um die Köpfe eines Unternehmens, die mit illegal organisierter Software Millionenbeträge erwirtschaftet haben! Hier finde ich Vorgehen/Verfahren/Urteile richtig! Auch die Werbekunden dahinter unterstützen eine kriminelle Vereinigung. Warum wird eigentlich gegen diese Unternehmen nicht vorgegangen? Wird da nicht geprüft, wo Werbung geschaltet wird? Kurz: Wenn es kein Geld mehr zu verdienen gibt, lohnen sich derartige Portale nicht für die Betreiber.
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Das sehe ich genau so wie du. Das habe ich weiter oben auch so kommuniziert. ... und eine "Blacklist" gibt es ja auch schon...
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Wenn bei dir die meisten Zuschauer durch die Hintertür ins Kino kommen und den Film ohne Eintritt zu zahlen ansehen, würdest du anders darüber denken - vor allem dann, wenn du für diese illegal anwesenden Zuschauer auch noch Verleiherabgaben zu zahlen hast... ;-)
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Hier gibt es einen ersten Test des Vorserienmodells inkl. Screenshots und Featurebeschreibungen vom Sony VPL-VW1000. KLICK
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Der Sony VPL-VW1000 wurde inzwischen auf mehreren Events vorgeführt. Auffallend gut war die Güte des Bildes. Konvergenzfehler, Chromatische Aberration und Skalierungsartefakte von 2K auf 4K waren nicht vorhanden. Auch die Farbdarstellung der dort vorgeführten Blu-rays im Farbraum REC709 sah fantastisch aus. Auf 5 Meter Bildbreite waren aus 2,50 Meter Sitzabstand keinerlei Pixelstrukturen erkennbar. Um diese noch sehen zu können, musste der Abstand auf 1 Meter an die Leinwand verringert werden! Dass der Projektor dafür ausgelegt ist, auf 15 Meter Bildbreite zu projizieren (wie hier im Thread behauptet), ist blanker Unsinn. Der Blick in die Specs zeigt dies auch deutlich auf. Die rund 0,3 KW UHP-Lampe ist dafür nicht leistungsstark genug! Kalibriert erreicht der Projektor um 2000 Lumen. Damit sind auf 4,50 Meter Bildbreite noch 16 fL möglich. Somit bedient der VW1000 eher typische Bildbreiten eines hochwertigen Heimkinos, die so zwischen 3 Meter und 4,50 Meter liegen dürften. Der aktuelle Peis liegt (unverhandelt) bei 18.800 Euro im Fachhandel (z.B. Grobi). Allein durch diesen Preis dürfte klar sein, dass dieses Gerät für ein ganz spezielles Kundenklientel konzipiert worden ist.
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Vermiete den Raum an PRIVAT. Ob dort nun eine Hochzeitsgesellschaft, eine Großfamilie oder ein Freundeskreis den Abend verbringen will, spielt keine Rolle. Die Nutzung dort bleibt privat. In dem Fall darf auch ein Vorführer die mitgebrachte DVD starten, da der private Rahmen eingehalten wird. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine "Nicht-Private-Veranstaltung" im rechtlichen Sinne, sollte das vorab im "Mietvertrag" vermerkt werden. Sollte ein lizenzpflichtiger Film auf DVD gezeigt werden, fallen für den "Mieter" halt zusätzliche Kosten an. In beiden Fällen ist der Kinobetreiber sicher, da er ja "nur" den Saal zur Verfügung stellt. Von ihm zu verlangen, dass er kontrolliert, ob die "Mieter" sich nun wirklich alle persönlich kennen und eng miteinander verbunden sind, kann ihm nicht zugemutet werden - wie auch? Es sei denn, es ist eine offensichtliche Werbeveranstaltung mit Plakaten und Werbeaufstellern im Foyer, damit auch "Laufkundschaft" hinzu stoßen kann.
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Es muss an dieser Stelle einfach unterschieden werden, ob Bildmaterial für private Zwecke genutzt wird (Musik anhören), was streng genommen auf einen Urheberrechtsverstoß hinauslaufen kann, oder ob ein Unternehmer sich ein Werk widerrechtlich "aneignet" (wie auch immer), dieses Werk kommerziell nutzt, um damit Einnahmen (z.B. durch Werbung) zu generieren. Der Unternehmer kann das Bild ja gerne nutzen, soll dann aber dafür bezahlen. Immerhin will er mit dem Bild ja Geld verdienen. Im Fall von Google, nutzen viele Journalisten und künstlerisch/publizistisch tätige Künstler diese Plattform sogar, um Urheberrechtsverstöße zu finden. Daher ja mein obiger Einwurf, dass im Fall von Google beide Seiten von der Google-Bildersuchseite profitieren. Google, generiert Zugriffe auf die eigene Website, was zu höheren Werbeeinnahmen führt, und der Urheber eines Bildwerkes bekommt Gratiswerbung und eine Art kostenloses "Kontrollmedium" an die Hand. Genau aus diesem Grund habe ich es für falsch gehalten, Google zu verklagen anstatt den eigentlichen Urheberrechtsverletzer. @Cybso: Danke für den Link und die weiteren Infos zu SONNENALLEE.
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Lt. Urhebergesetz ist der Nutzer eines Fotos dazu verpflichtet, sich direkt beim Urheber die Erlaubnis für die Bildnutzung einzuholen. Das war bislang auch richtig so und hatte sich in der Vergangenheit gut bewährt. Das Urteil kehrt dieses Passung nun um. Nun muss der Urheber vorab mitteilen, dass er die Nutzung auf Suchmaschinen grundsätzlich ausschließt. In dem konkreten Fall ging es aber um Folgendes: Ein Fotograf hat über Google (Bildersuche) herausgefunden, dass ein Dritter sein Bild unerlaubt nutzt. Anstatt vom Dritten Schadensersatz für die unerlaubte Bildnutzung zu verlangen, hat er Google auf Schadenersatz für die nicht erlaubte Bildnutzung verklagt. Das fand ich nicht sehr klug und habe es auch nicht ganz verstanden, warum er dies so handhabt. Immerhin profitierten beide (Urheber und Google) von der Suchmaschine. Bislang war das Urhebergesetz recht eindeutig formuliert. Alles, was an Rechten nicht eingeräumt wurde, darf grundsätzlich nicht genutzt werden. Das wurde mit dem Urteil nun ausgehebelt - sehr zum Schaden von publizistisch tätigen Künstlern/Journalisten, die von den Honoraren aus diesen Veröffentlichungen leben. Im Fall von SONNENALLEE liegt die Sache ähnlich, aufgrund meines aktuellen Kenntnisstandes. Die GEMA hat einen Vertrag mit dem Urheber (z.B. Produzent/Regisseur) von SONNENALLEE. Der Lizenznehmer (Verleih) stellt das Werk (Sonnenallee) auf Youtube ein. Nun will der andere Vertragspartner (GEMA) des Urhebers den ihm zugesicherten Teil aus der Verwertung haben. Eigentlich hätte sich Youtube beim Urheber die Nutzung einräumen lassen müssen. Das hat YouTube offenbar nicht getan und so gibt es unterschiedliche Forderungen von unterschiedlichen Lizenznehmern/Lizenzinhabern. Das klingt kompliziert - und ist es auch. Um einem Rechtsstreit mit der GEMA nun aus dem Weg zu gehen, nahm YouTube das Video einfach von seiner Website. Da schließt sich nun der Kreis. Auch Google hätte im anderen Fall auf Forderung des Fotografen das Bild von seiner Website genommen. Dann wäre die Sache erledigt gewesen. Aber der Fotograf wollte darüber hinaus für den Zeitraum der Bildnutzung Schadensersatzansprüche geltend machen.
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4K im Heimkino halte ich schon für etwas übertrieben zum jetzigen Zeitpunkt, wenn diese Bildauflösung nicht einmal flächendeckend von den Filmtheaterbesitzer bevorzugt wird - trotz deutlich geringerer Sitzabstände/Bildbreitenverhältnisse im Kino. Der Sony VPL-VW1000 zeigt aber deutlich auf, wohin die Reise geht. 4K wird im Heimkino kommen, es bleibt nur eine Frage der Zeit. In diesem Zusammenhang hat JVC mit den Modellen DLA-X70 und DLA-X90 zwei Konsumerprojektoren herausgebracht, die über eine 4K-Shiftfunktion verfügen. Vereinfacht formuliert wird 2K-Quellmaterial auf 4K-Bildauflösung hoch skaliert. Aus diesem 4K-Bild werden wieder zwei 2K-Bilder erzeugt, die dann unterschiedlich projiziert werden. Das 1. Frame normal. Das 2. Frame wird um 1/2 Pixel nach oben und nach rechts versetzt projiziert. Ermöglichen tut diese Darstellung eine "Speziallinse" im Lichtweg des Projektors. Je nach anliegender Spannung wird das Bild passieren gelassen oder aber geshiftet. Den JVC DLA-X70 habe ich mir mal angesehen. Selbst aus 2 cm (!) Sichtabstand auf eine 3 Meter breite Bildwand waren keinerlei Pixelstrukturen mehr erkennbar. Ein einfarbiges Testbild wurde ohne jeglichen Screendoor dargestellt. Das Bild sah aus wie eine hervorragende Diaprojektion. So etwas würde ich mir im KINO wünschen, damit auch die Zuschauer in den vorderen Reihen keinerlei Screendoor mehr erkennen. Die Preise für die JVC sind sogar bezahlbar: JVC DLA-X70 6.990 Euro JVC DLA-X90 9.990 Euro Der X90 verfügt zusätzlich über eine vollautomatische Bildkalibrierungsfunktion!
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Google-Tochter YouTube will also die von der GEMA für angebracht gehaltenen Nutzungsrechte nicht bezahlen. Daher wurde das Video "Sonnenallee" gesperrt. Der Film wurde offenbar vom Delphi Filmverleih bei YouTube eingestellt. Da frage ich mich schon, wieso da die Verwertungsrechte ungeklärt sind. Erst kürzlich hat Google den Prozess gegen einen Fotografen gewonnen, der Bildnutzungsrechte für seine von Google genutzten Fotoaufnahmen einforderte. Die Richter lehnten ab mit der saloppen Begründung "Google ist Internet". Wer Bilder ins Netz stellt, muss davon ausgehen, dass Google diese nutzt! Kostenlos! Schön, dass die GEMA hier etwas weiter kommt.
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Die Bedrohung für das Kinounternehmen ist einfach noch nicht unmittelbar genug! - Erst wenn es tatsächlich an die Existenz gehen sollte, wird es heftigen Widerstand geben - leider dann wohl zu spät. Die jüngere Generation hat sich schon lange an Downloads gewöhnt und diese zu schätzen gelernt. Die Qualität spielt dabei keine große Rolle mehr. Die "ältere" Generation kauft noch Datenträger. Aus Gewohnheit, aus Leidenschaft, aus Qualitätsgründen. Spätestens wenn auch diese Zielgruppe umdenkt, und qualitative hochwertige Angebote im Netz zur Verfügung stehen, wird der Einbruch dramatisch ausfallen. Allerdings werden die Menschen nach wie vor ins Kino gehen, so wie sie auch zum Fußball gehen. Doch genau dafür muss dem Publikum etwas Außergewöhnliches geboten werden. Angefangen mit gutem Service und einer exzellenten Bild- und Tonqualität. KINO muss etwas Besonderes bleiben. Dabei muss das KINO wieder aus der Vergangenheit lernen. Beispiel: Früher gingen die Menschen u.a. ins Kino, um sich über das "Weltgeschehen" zu informieren. Die Wochenschauen waren ein fester Bestandteil des Kinos vor dem Hauptfilm. Heute gibt es Parallelen. Für den Preis einer Kinokarte könnten sich "arme" Besucher beispielsweise an einem Buffet satt essen und auch noch einen Film sehen. Dafür muss es aber Sponsoren geben. Mit derartigen "Events" bleibt dem Zuschauer das KINO als Erlebnis positiv in Erinnerung. Vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien könnten so als Publikum langfristig gewonnen werden.
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Zum Glück sehen die Verleiher, dass das derzeitige Verleihgeschäft mit den Kinos zwar nicht optimal funktioniert aber es kein (garantiert) besser funktionierendes System zukünftig geben wird. Das Argument, "wenn die Filme ohnehin im Netz zu sehen sind, warum soll man den Raubkopienherstellern das Geschäft überlassen", greift meiner Meinung nach zu kurz. Stellen wir uns folgendes Szenarium mal vor. Ein neuer Blockbuster startet. Gleichzeitig wird der Film im Kino, im Handel (als DVD/Blu-ray), als Download (YouTube) und PayTV angeboten. Was macht der Nutzer? Okay, einige gehen weiterhin ins Kino, aufgrund des Erlebnisses. Ähnliches ist beim Fußball zu beobachten. Andere kaufen sich den Film im Handel auf DVD/Blu-ray. Die größte Gruppe dürfte aber vor der Wahl stehen: "Schaue ich mir den Film im Netz für 10 Euro an oder schaue ich mir den Film dort kostenlos an?" - Dank frei verfügbarer HD-Medien dürfte der Film bereits in bester Qualität als Raubkopie im Netz nach kürzester Zeit zur Verfügung stehen. PayTV hat sich in Deutschland bislang nicht durchsetzen können. Selbst SKY schreibt trotz exklusiver Vermarktungsrechte an Sportübertragungen (vor allem Fußball) rote Zahlen. Daran wird sich meiner Meinung nach auch nichts ändern, wenn nun aktuelle Kinofilme ausgestrahlt werden würden. Es werden allenfalls durch die gesamte Konkurrenzsituation die Preise insgesamt für das Medium Film fallen. Wenn YouTube aktuelle Blockbuster in einer Mischkalkulation tatsächlich für 99 Cent anbietet, wird sich so mancher Zuschauer überlegen, ob er noch ins Kino geht oder die DVD/Blu-ray kauft, es sei denn, auch dort werden die Preise reduziert. Und dennoch gehe ich davon aus, dass die Masse der "Sauger" selbst bei 99 Cent-Downloadpreisen die Filme weiterhin illegal aus dem Netz saugen dürfte. Frei nach dem Motto: "Warum soll ich für 100 Filme 99 Euro bezahlen, wenn ich das alles umsonst haben kann?!" Die Filmindustrie sieht (glücklicherweise) die Probleme der Musikbranche. Das Downloadgeschäft hat mehr Umsätze kaputt gemacht als zusätzlich generieren können. Ähnliches wäre im Filmsektor wohl auch zu erwarten, wenn das vorhandene Verwertungskonzept entsprechend verändert werden würde.
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Für Super 8 ein genialer, einfacher und preiswerter Tipp, um die Bildgröße zu vervierfachen: Es gibt ungeschliffene Rohgläser vom Optiker für kleines Geld zu kaufen. Mit -4 Dioptrien lässt sich die Bildgröße in etwas verdoppeln. Die erzielbare Größe hängt auch vom Abstand zum Objektiv und deren Brennweite ab. - 8 Dioptrien vergrößert das Bild um den Faktor 8 (wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe). Allerdings geht durch das dicke Glas relativ viel Maximalhelligkeit verloren und Chromatische Aberration sind vor allem am Bildrand auffällig. Ich hatte damals darüber in "Die Leinwand" berichtet. (Wichtig, da naheliegend: Für Digitalprojektoren funktionieren diese ungeschliffenen Rohgläser nicht!) Aktuell würde ich allerdings zu Weitwinkelkonvertern aus der Fototechnik raten. Derartige Optiken kosten ab 35 Euro bei Amazon und sind durchaus brauchbar. Einfach mal bestellen und ausprobieren, ob diese Konverter den gewünschten Effekt erzielen. Weitwinkelkonverter bei Amazon für 44,50 Euro Mit diesem Konverter "wird" aus einem 28mm-Objektiv ein 12,5mm-Objektiv.
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So, inzwischen wurde die verlinkte Seite wieder geschlossen, da sie gegen die Nutzungsbestimmungen von Google verstößt. Quelle: Programmrichtlinien von Google :P
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... und darüber hinaus wurde gezielt nach dem Passage-Kino in Hamburg gefragt. Für ein "allgemeines" Uni-Projektor doch sehr speziell! @Kinoforscher: Was ist das für ein Projekt? Von welcher Uni? Welches Ziel wird verfolgt? Wo ist das gesetzlich vorgeschriebene Impressum?
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Ja, die PS3 wird das können. Ein Update ist von Sony bereits angekündigt worden. Zunächst nur für "Fotos", ab Markteinführung des VW1000 auch für Filme. Richtig, der Sony kann 24p darstellen. Aber auch der VW200 nutzt eine Xenon-Lampe mit den bereits genannten Nachteilen.
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Das ist heute meiner Meinung nach nicht mehr nötig. Sowohl Sony mit seinem 4K-Projektor (VPL-VW1000) als auch JVC (DLA-X70 und X90) mit seiner 4K E-Shiftfunktion sind hier vorzuziehen. Heller sind beide Modelle allemal als ein 9" CRT. Darüber hinaus stellt der JVC DLA-X70 das Bild vollständig PIXELFREI (!) dar. Selbst aus 1 cm Betrachtungsabstand ist kein Screendoor auf der Leinwand zu erkennen. Einfarbige Testbilder sehen aus wie Diaprojektionen. Erstaunt war ich, dass auch keine "Treppenstufen" an diagonalen Linien mehr zu erkennen sind. Diese Technik würde ich mir im Kino wünschen. Damit wäre dann sogar eine 2K-Projektion völlig frei von Screendoor. In den großen Sälen, mit den typischen kurzen Betrachtungsabständen, würde niemand mehr in den vorderen Sitzreihen ein Fliegengitter sehen!
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Der VW100 kann leider keine 24 Hz wiedergeben! Damit müssen Blu-rays mit 60 Hz ausgegeben werden, was zum unschönen 3:2-Pulldownruckeln führt! Darüberhinaus kostet die Lampe rund 660 Euro! - Nach wenigen 100 Stunden soll die Maximalhelligkeit so weit eingbrochen sein, dass ein ordentlicher Filmgenuss mit der Xenonlampe kaum noch möglich ist. Inzwischen raten alle User bei Beisammen.de von dieser Lampentechnik ab. Offenbar ist auch Sony dieser Ansicht. In ihrem neuen (nativen!) 4K-Heimkinoprojektor (VPL-VW1000) kommt eine UHP-Lampe zum Einsatz.