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mibere

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Alle erstellten Inhalte von mibere

  1. mibere

    35mm Film kopieren

    Hallo Thomas, warum so polemisch? Ich finde es schon wichtig, jemanden darauf aufmerksam zu machen, wie die rechtliche Situation aussieht - auch wenn das Ergebnis uns nicht immer gefällt. Letztendlich gibt es schon viel zu viele (teure!) Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen, Klagen, Unterlassungsverfügungen und Schadensersatzforderungen von Rechteinhabern gegen "ahnungslose" und vor allem unbedarft handelnde Filmfreunde. Immer wieder erlebe ich es, wie naiv einige Filmfreunde gegen das Urheberrecht verstoßen. Da kann ein Fachanwalt für Medienrecht teilweise nur noch die (berechtigte!) Schadensersatzforderung des Lizenzinahbers in der Höhe ein wenig drücken! Ich selbst haben es hier schon erlebt, dass wegen "Naivität" eine zu zahlende Summe von über 6.500 Euro aufgelaufen ist für Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und Schadensersatz, weil die Lizenzierung für schlappe 350 Euro vergessen wurde. Von daher sei mir eine Warnung gestattet. ... oder siehst du das anders? Folge dem Link in meinem obigen Posting. Da habe ich für den Laien leicht verständlich beschrieben, was IMO privat erlaubt ist und was nicht. Genau derartige "gut gemeinte" Ratschläge zur Urheberrechtsverletzung führen teilweise zu Problemen, die nicht der Tippgeber ausbadet - sondern derjenige, der diesen "Ratschlag" angenommen hat.
  2. mibere

    35mm Film kopieren

    Technisch ist eine Kopie der 35mm-Fassung problemlos möglich. Aber du bekommst ein ganz anderes Problem. Du verstößt massiv gegen das Urheberrecht! Ich gehe davon aus, dass du keine Lizenz des Rechteinhabers/Urhebers besitzt, um diesen Film für gewerbliche Zwecke einer öffentlichen Vorführung vervielfältigen zu dürfen. Selbst eine Kopie für eine rein "private Nutzung" untersagt das Urheberrecht in deinem Fall aus zwei Gründen. 1. Eine "Privatkopie" darf zwar grundsätzlich von Dritten (z.B. Freunden, Firma) angefertigt werden, das muss aber zwingend unentgeltlich geschehen! 2. Du hast keinerlei Rechte am Film erworben! Hier habe ich etwas dazu geschrieben: KLICK! In deiner Haut möchte ich nicht stecken, wenn das auffliegt! Das ist zumindest der richtige (legale) Weg. Sollte der Jugendfilmverleih überhaupt noch die Rechte an dem Film besitzen, bezweifel ich, dass sie dir das Recht einräumen, diesen Film zu vervielfältigen. In sofern sie dafür überhaupt befugt sind, würden im (unwahrscheinlichen) Fall einer Rechteeinräumung für eine Vervielfältigung deinerseits neben den Kopierkosten auch noch Lizenzgebühren anfallen.
  3. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    So ganz Off-Topic finde ich die Thematik nicht. Mit folgendem Posting (1. Seite) ist die Diskussion ja (zu recht) angeschoben worden. ... und ein wenig "Rechtssicherheit" im Umgang mit diesen Kopien finde ich schon informativ. :smile: Back to Topic: Ich gehe davon aus, dass du auch 2D-Filme schaust und dafür "nur" einen der Epson-Projektoren nutzt. Dadurch dürfte die Maximalhelligkeit der Projektoren inzwischen voneinander abweichen. Hast du diesbezüglich in 3D eine Veränderung bemerkt? - Musstest du neu kalibrieren?
  4. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    Im Grunde verstehe ich die ganze Diskussion nicht. Jeder hier sollte eigentlich wissen, was PRIVATE NUTZUNG bedeutet. Ich fass das mal allgemeinverständlich (unvollständig) zusammen. Private Nutzung: - z.B. eine Blu-ray wird gekauft - diese Blu-ray schaue ich zu Hause an - ich zeige den Film der Familie und Freunden - ich kopiere mir die Blu-ray auf "was auch immer" - dafür umgehe ich den Kopierschutz (wie auch immer) - die Kopie wird verändert, weil sie nun keinen Kopierschutz mehr besitzt - die Kopien behalte ich als Sicherheitskopie oder verschenke sie an Familienmitglieder und enge Freunde - diese "Privatkopien" fertigt ein Dritter (z.B. ein Freund oder eine Firma) unentgeltlich an All das ist theretisch erlaubt. Problematisch wird es allerdings, wenn das ORIGINAL verkauft oder verschenkt wird. Dann müssen ALLE Kopien (auch die an Freunde/Familie verschenkten Kopien) mit abgegeben oder vernichtet werden. Auch der Verlust (z.B. durch Beschädigung oder verloren oder gestohlen worden) kann bei einer "Prüfung" zu Problemen führen. Im Zweifel muss nämlich nachgewiesen werden, woher die Kopie stammt. Verboten ist jede nicht lizenzierte: - gewerbliche und/oder öffentliche Vorführung - Veräußerung der Kopie - Veröffentlichung (z.B. Internet) - Weitergabe der Kopie an Dritte - alles Andere, was nicht explizit erlaubt wurde "Kopierschutzumgeher/knacker" dürfen in Deutschland NICHT hergestellt, beworben, verkauft oder in Umlauf gebracht werden. "Kopierschutzumgeher/knacker" dürfen in Deutschland für PRIVATE ZWECKE aber genutzt werden. Ebenfalls ist der Besitz erlaubt! Problematisch ist vielmehr, dass sich einige Paragrafen im URHG zu widersprechen scheinen. Liest man aber den Begleittext der Paragrafen SEHR GENAU und legt diesen sehr streng aus, gibt es praktisch keine (oder nur sehr wenige!) Widersprüche. Mitleid mit den "großen" Urhebern muss man eigentlich auch nicht haben. Auf nahezu jedes Aufnahmemedium zahlt der Käufer heute eine Urheberabgabe. Diese Gebühr ist im Kaufpreis bereits enthalten. Je nach Produkt beträgt diese Gebühr wenige Cent (z.B. CD) bis mehrere hundert Euro (Kopiergeräte). Für einen USB-Stick beträgt die Gebühr aktuell um 10 Cent herum, aber die GEMA will diese Gebühr auf knapp 2,00 Euro erhöhen. All diese Abgaben (plus Lizenzgebühren z.B. aus Sendungen/Aufführungen) fließen nach Abzug von Verwaltungsgebühren (z.B. der GEMA) an die Rechteinhaber/Urheber. Da kommt schon ein stattlicher Betrag zustande. Auch die VG-Wort schüttet regelmäßig "Gebühren" an ihre Mitglieder aus, die nachweislich Berichte in Onlinemedien publiziert haben. Diese "Gebühren" stammen beispielsweise aus den Urheberabgaben, die auf Festplatten und CD/DVD-Laufwerke mit Aufnahmefunktion erhoben werden.
  5. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    Dafür mal ein Blick ins URHG: Zunächst einmal ist die Umgehung des Kopierschutzes illegal! Soweit ist das recht deutlich formuliert. Doch schauen wir mal weiter: Das verstehe ich so: Wenn eine Privatperson für rein private Zwecke einen Film kopiert und dabei den Kopierschutz umgeht, ist das zwar illegal, aber es droht ihm keine Strafe. Das hat einen Grund: Die "private Nutzung" fällt meines Wissens unter die "Schrankenbestimmungen". Der Urheber bestimmt zunächst allein, wer sein Werk wie (lange) nutzen darf. Durch diese Schrankenbestimmungen soll Folgendes erreicht werden: Um einer "Willkür" des Urhebers vorzubeugen, sollen beispielsweise Schulen und Forschungen diese Werke nutzen dürfen. Lt. Deutschem Journalistenverband ist diese Nutzung aber Honorar/Lizenzpflichtig.
  6. Die Umsatzzahlen von DVD sind seit 2005 rückläufig? - Ich behaupte mal, dass 2015 der DVD-Markt tot ist! Dann dürfte auch die letzte Privatperson einen Blu-ray-Player besitzen... Natürlich weiß die Filmindustrie, dass die derzeitige Filmverwertung nicht optimal ist. Aber die Industrie kennt keine Alternative, die GARANTIERT besser ist. Wenn das Verleihfenster erst einmal aufgehoben wurde und Filme zeitleich auf verschiedenen Medien (Kino, Blu-ray, DVD, PayTV, Internet) erscheinen, lässt sich das Rad nicht mehr zurück drehen, wenn die erhofften Einnahmen ausbleiben. Mehrfachnutzer wie Kinogänger, die den Film später auf DVD/Blu-ray kaufen oder leihen wird es dann kaum noch geben. Sony, Warner und Universal haben noch jetzt mit dem finanziellen Fiasko aus dem Musikbereich zu kämpfen, nachdem Musikstücke kostenlos(!) im Internet angeboten worden sind. Etwas Ähnliches wollen diese Firmen im Filmbereich keinesfalls wiederholt wissen. Das weiß auch der CEO von Time Warner, wenn er seine Wünsche öffentlich äußert. Darüber hinaus sehe ich eine Verleihfensterreduzierung auf 3 Monate nicht sonderlich problematisch. Die größten Umsätze werden IMO im Kino in aller Regel in den ersten 3 bis 4 Wochen generiert.
  7. mibere

    25 Bilder pro Sekunde?

    Ich denke, das NIEMAND hier im Forum erkennen wird, ob ein Film mit 24 oder 25 Bilder/Sekunde abgespielt wird, wenn er ihn zum ersten Mal sieht... ;-)
  8. Das UCI mit I-Sense nimmt sogar 16,- Euro pro Karte für "The Avengers". Darüber hinaus haben viele Kinobetreiben, mit denen ich mich ausgetauscht habe, unabhängig voneinander bestätigt, dass in den allermeisten Fällen die 3D-Fassung von den zahlenden Besuchern bevorzugt wird. Sogar ein Großteil der Familien, die über die höheren Eintrittspreise für 3D "jammern", besuchen diese Vorstellungen, wenn zeitgleich eine 2D-Alternative angeboten wird. Die Unterschiede werden vielfach als so groß beschrieben, dass die 2D-Vorführung nicht mehr wirtschaftlich sind. Ärgern tun sich nach meiner Beobachtung (in diversen Foren) überwiegend Leute über die nicht vorhandene Auswahlmöglichkeit zwischen 2D und 3D, die ohnehin nicht (oder nur sehr selten) ins Kino gehen. Ausnahmen bilden grundsätzlich Personen, die aufgrund eines Sehfehlers nicht 3D sehen können. 16,- Euro Eintritt bin ich NICHT bereit zu zahlen für einen Film, den ich mir aus Langeweile und spontaner Kinolust anschauen möchte. Da ist meine persönliche Schmerzgrenze 12,- Euro. Ausnahmen bilden da eher "Events", Sonderveranstaltungen und exklusive Kinobesuche wie in der "Astor Filmlounge" in Berlin, die einen exklusiven Service bieten (inkl. kostenlosen Parkservice für den PKW). Vor wenigen Tagen hatte ich 5,- Euro am Kinotag für "Dark Shadows" bezahlt - mitten in Hamburg im "Studio-Kino"! Da hab ich mich dann spontan und gerne für entschieden.
  9. Das wundert mich nicht. Kein Geschäftsführer kann es sich erlauben, den berechtigten(!) Vorwurf eines Vertragsbruches seines Unternehmens öffentlich im Raum stehen zu lassen, wenn er weiterhin ein als seriös dastehendes Unternehmen leiten will. Da bestand massiver Handlungsbedarf! @pesinecki: Hat sich Sony bei euch diesbezüglich schon geäußert?
  10. Ich würde folgendes tun: Schreib mal direkt an den Vorstandsvorsitzenden/Geschäftsführer (steht im Impressum) von Sony und berichte den Fall, weil Du keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen willst. DEN WIRD DAS INTERESSIEREN! Mach denen klar, dass du bislang davon ausgegangen bist, dass Sony seine Verträge einhält - und dass du dieses Verhalten als ausgesprochen professionell empfunden hast all die Jahre, weil Du ähnlich denkst und bislang gehandelt hast. Die Art und Weise wie Sony diesen Vertrag aber jetzt gebrochen hat, zeigt dir, dass du dich ganz offensichtlich in der Vertragstreue von Sony getäuscht hast. Um die Situation NICHT exkalieren zu lassen, mache keine Andeutungen in Richtung Presse - sondern bitte höflich um eine Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden oder des Geschäftsführers zu dieser für Euch unerfreulichen Thematik. Räume denen noch die Chance ein, positiv (also in Eurem Sinne) zu reagieren und schreibe, dass es sich möglicherweise ja nur um einen Fehler auf Seiten von Sony gehandelt haben könnte... Damit ist ein Dialog möglich, aus den beide Seiten als "Sieger" herausgehen können. Viel Zeit bis zum Filmstart bleibt ja nicht mehr. Sende das Schreiben daher vorab als Fax... ;-)
  11. Trotz schriftlicher Zusage vorab? - Gibt es eine entsprechende Klausel im Vertrag, die eine "Rausnahme" durch den Verleiher beinhaltet? Sind Verleiherabgaben (Mindestabgabe, Garantiebetrag) festgeschrieben? Wenn eine Mindestabgabe pro Vorstellung Vertragsgegenstand ist, dreht den Spieß um und fordert vom Garantiebetrag den Prozentualen Kinoanteil pro Vorstellung ein - und zwar für die gesamte Vertragslaufzeit... Das haben wir mal über einen Fachanwalt für Medienrecht gemacht - und daraufhin den Film doch bekommen! Die Anwaltskosten hatten wir uns auch erstatten lassen vom Verleih!
  12. Die Rechte der deutschen Blu-ray liegen bei 20th Centure Fox Home Entertainmend. Allerdings bezweifel ich, dass Fox Home Entertainmend auch die Rechte erworben hat, um den Film für gewerbliche öffentliche Filmvorführungen im Kino auszugeben. Aber vielleicht kann Fox dir bei der Suche nach dem Lizenzinhaber behilflich sein.
  13. mibere

    25 Bilder pro Sekunde?

    Es gibt zahlreiche deutschsprachige DVD-Versionen, die eine "Tonhöhenkorrektur" erfahren haben, damit sie tonal so klingen wie mit 24 Bilder/sek. Als Beispiele nenne ich mal Herr der Ringe 2, Matrix 2. Für die spätere Blu-ray wurden dann genau diese Master verwendet. Der "Tonhöhenkorrigierte Ton" wurde wie das Bild auf die Blu-ray transportiert und läuft mit 24 Hz (24 Bilder/sek.). Während das Bild in seiner korrekten Geschwindigkeit abgespielt wird, klingt der Ton nun gruselig "muffig" im Hochtonbereich. Dieser Fehler wurde dann später korrigert in einer Neuauflage. Bei Matrix 2 gab es in der Tat überschwengliche User-Testberichte auf zahlreichen Forenseiten, die voll des Lobes für den tollen Ton waren. Sogar bei Amazon und blu-ray.de ist das immer noch nachzulesen. Erst nachdem ein "Sound-Bug" allgemein publik wurde, änderten sich die Reviews und der Ton wurde verrissen... Ich glaube, dass viele Menschen den Unterschied in der Praxis nicht wahrnehmen ohne A/B-Vergleich. Auf der anderen Seite haben einige User von bekannten Filmen wie Rambo in den Foren gepostet, dass John Rambo auf einmal mit deutlich tieferer und sonorerer Stimme auf Blu-ray spricht. Das galt es dann zu erklären. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass Unterschiede im Ton bei bekannten(!) Soundtracks durchaus auffallen, wenn diese mit anderer Geschwindigkeit abgespielt werden.
  14. Bei all diese Vorschlägen, stelle ich mir die Frage, warum das CinemaxX nicht einfach wieder das Leibeigentum einführt... Dass ein Mitarbeiter an Kasse, Einlass und Gastro arbeitet und den Saal aufräumt, halte ich noch für normal. Aber die Streichung von Sonn/Feiertagen und die Umwandlung der Arbeits/Urlaubszeit in eine 7-Tage-Woche... :lol: Da hat irgend jemand offensichtlich zu viele Science-fiction Filme geschaut...
  15. Hallo Dirk, das ist ja eine unerfreuliche Geschichte. Wie hast du bezahlt? - Per PayPal? - Wenn ja, Geld zurück buchen und Konflikt melden.
  16. mibere

    Tonformat Die Hard

    Hallo Stefan, was ist der Grund dafür, dass Soundsysteme in THX-lizenzierten Kinos "im hinteren Drittel des Saales" eingemessen werden?
  17. Hm...? - Wurden die Kussszenen rausgeschnitten...? ;-)
  18. In Hamburger CinemaxX (Saal 1) am Damtor wird meines Wissens ebenfalls ein "Specialobjektiv" für die 35mm-Projektion genutzt, um auf der dortigen Curved Screen ein scharfes Bild bis an die Ränder abbilden zu können.
  19. Darüber hinaus ist auf dem Screenshot gut zu erkennen, was für Probleme sich mit Curved-Screens ergeben können. Der untere Bereich ist so weit abgeschnitten, dass wichtige Bildinformationen verloren gehen. Auch die Bildschärfe verläuft nicht gleichmäßig. Die linke Bildseite ist sehr scharf abgebildet, zur rechten Bildseite hin wird es dann zunehmend unscharf. Der Grund dürfte in der geringen "Schärfestrecke" des Objektivs begründet sind. Das Testbild zeigt hier deutlich auf, dass eine scharfe Projektion über die gesamte (gebogene) Bildbreite nicht möglich ist.
  20. Das wären dann rund 3200 Lumen auf der Bildwand (Gain 2,0). So falsch ist die Schätzung mit 2500 Lumen gar nicht... Bleiben nur die Fragen, wie diese 22 fL gemessen worden sind? - Hinter der 3D-Brille? - Lichtstrommessung? - Reflektiv von der Bildwand?
  21. RED hat in einem "Kino" mit 100 Plätzen den Projektor bereits vorgeführt. Gezeigt wurde 3D-Kontent mit Polarisationsbrillen. Lt. eines Besuchers betrug die Lichtleistung geschätzte 2000 bis 2500 Lumen, der native Kontrastumfang und der Schwarzwert waren nicht so dolle. Projiziert wurde auf eine Silverscreen Steward 5D mit Gain 2,0, die rund 7 Meter breit war. Es wurde von deutlich sichtbarem Crosstalk berichtet. Auf einen Sitzabstand von 8 Metern war kein Screendoor sichtbar. 2D und 4K wurden nicht gezeigt. Hier der ganze Bericht in der deutschen Übersetzung: RED 4K-Projektorvorstellung
  22. mibere

    Titanic 3D

    Kurze Zwischenfrage: Wie haben euch die 3D-Effekte gefallen? Vielleicht kann jemand mal etwas dazu schreiben, ob Polarisation/Infitec oder Shutter zum Einsatz kam. Insgesamt war ich schon ein wenig enttäuscht von den Effekten. Besser als Harry Potter 7.2 fand ich die Räumlichkeit nicht per Sony 4K-SXRD. Die nachträgliche Konvertierung von 2D in 3D empfinde ich mittlerweile als wenig Zuträglich für 3D.
  23. Derartige Veranstaltungen (von wenigen Ausnahmen originaler 16mm Filmaufnahmen mal abgesehen) öffnen DCI Tür und Tor. Der Zuschauer erkennt auf den ersten Blick, dass die neue digitale Technik besser ist als das, was ihm da gerade vorgesetzt wird. Vereinzelnt dürften dann auch berechtigte Fragen aufkommen, warum bei mangelnder Verfügbarkei einer 35/70mm Filmkopie (oder 2/4K-DCI) nur eine 16mm-Fassung von STAR WARS oder WEST SIDE STORY gezeigt wird, anstatt einer Blu-ray?
  24. Etwas wirklich Lustiges hatte ich neulich erlebt, kurz nachdem "The Artist" im Saal gestartet ist. Etwa 15 Minuten nach Filmstart kamen zwei Zuschauer aus dem Saal. Er Mitte 20, extrem Bodybuilder, sie etwa 19, Typ Girlie. Zuschauer: Ihr habt doch ein Tonsystem? Kassierer (etwas nachdenklich): Ja... Zuschauer: Euer Vorführer hat versehentlich den Tonkanal abgeschaltet. Kassierer: Den was? Zuschauer: Den Tonkanal. Den Center. Das Ding, wo zu Hause liegt unter dem Plasma. Ich will mein Geld zurück! So´n Scheiß lass ich mir nicht bieten. Unfähiges Personal! Kassierer (bleibt sachlich): Der Center gibt nicht nur die Dialoge wieder, sondern auch Musik und Geräusche. Aber hier ist alles richtig eingeschaltet. Zuschauer: Die sprechen aber nicht mehr im Film. In der Vorschau wurde aber noch gesprochen. Der Vorführer hat den Tonknopf ausgeschaltet! Kassierer: "The Artist" ist ein Stummfilm. Der Zuschauer guckt etwas nachdenklich... Kassierer: Da gibt es Musikuntermalung. Deshalb auch die Zwischentitel. Der Zuschauer dreht sich um, geht Richtung Saal und motzt dabei seine Freundin an: Das ist ein Stummfilm. Da wird nicht geredet. Blöde Nuss! Damit war der Spaß aber noch lange nicht zu Ende. Direkt nach Ende des Films kam der Typ aus dem Kino gestürmt und baute sich unmittelbar vor dem Kassierer bedrohlich auf. Zuschauer: Willst du mich verarschen?! Kassierer: Nein. Zuschauer: Ich will mein Geld zurück! Kassierer: Was ist passiert? Zuschauer: Der Vorführer hat doch noch den Knopf für den Sprachenkanal gefunden. Kassierer: Den Center? Zuschauer: Und er hat ihn heimlich eingeschaltet! Kassierer: Der Center war die ganze Zeit eingeschaltet. Zuschauer: War der niiicht! Kassierer: ... Zuschauer: Kurz vor Ende fangen die nämlich doch noch an zu reden! Girlie: Wir wollen unser Geld zurück! Das ist ein Fehler. Und ich will jetzt nichts hören von Stilmittel... Danach gab es dann einen Aushang für die ganz "Schlauen"...
  25. Großer Beliebtheit erfreuen sich im privaten Bereich Leinwandtücher von Gerriets (Opera-Folie) und von Schiebeck die Cheap-Trick (akustisch transparentes Gewebetuch). Die Cheap-Trick besitzt auf heimkinotypische Sitzabstände keinerlei sichtbare Perforation! Der Hochtonbereich über 10.000 Hertz wird um gerade mal 3dB abgesenkt. Das gleicht jeder Equalizer problemlos aus. Gebrauchte Bildwandtücher würde ich aus den von Stefan2 genannten Gründen auch nicht kaufen. Schon ein 6 Jahre altes Tuch weist deutliche "Verfärbungen" auf, wie ich kürzlich erst wieder feststellen musste.
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