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mibere

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Alle erstellten Inhalte von mibere

  1. mibere

    ZUKUNFTEN

    Den "Sinneswandel" von REBEL/cosmin halte ich für SPAM - wie 90% seiner Beiträge in der Vergangenheit. Daher sollte dem Eingangsposting IMO nicht zuviel Aufmerksamkeit zukommen. Generell finde ich, dass die Digitalisierung im Bereich "Bildsektor" aktuell im Kino Arbeitsplätze kostet, gleichzeitig aber auch neue Arbeitsplätze an anderer Stelle schafft. Filmvorführer (wenn sie denn in Vollzeit angestellt sind) müssen sich halt weiterbilden und auf die neue technische Gegebenheiten einstellen - das ist in jedem anderen Berufszweig doch auch nicht anders, wenn technische Entwicklungsschritte durchgeführt werden. Egal ob "Technischer Zeichner", "Fotograf", "Dampflockführer", "KFZ-Mechaniker"... Die Interessen in der Gesellschaft ändern sich nun mal im Laufe der Zeit. Ich finde es gut, dass sich das Kino daran anpasst. Denn nach wie vor gibt es zahlreiche Regisseure, die ihre Filme im "Cinemascope-Format" drehen oder ihre Filme in diesem Zielformat vorsehen. Wenn der Zuschauer eine gesteigerte Bild/Tonqualität in einem "digitalen" Kinosaal feststellt, nachdem der Betreiber entsprechend modernisiert hat, fällt das Fazit nun mal aus: "Digital ist besser!" Nur ist das wirklich so? - Oder hätte der Betreiber die gleiche gesteigerte Bild/Tonqualität auch erreichen können, wenn er beizeiten auf neueste "Film/Tontechnik" modernisiert hätte? Diesbezüglich wird es garantiert Änderungen geben. Falsch finde ich das nicht aus Sicht des Konsumers oder des Filmfreundes. Ich möchte nun mal nicht 6 Monate warten, bis ein Film endlich für die eigene Filmsammlung gekauft werden darf. Darüber hinaus sind viele Filme im Kino nach 2 bis 3 Wochen Laufzeit ohnehin durch. Die Digitalisierung wird weiter fortschreiten - und zwar immer schneller und konsequenter. Aufhalten lässt sie sich IMO nicht mehr. Bald sind die Prozesse "Aufnahme => Postproduktion => Wiedergabe" vollständig digital ohne Qualitätsverlust ein Standard, den der Film in den letzten Jahren nur noch selten erreicht hat. 4K sieht atemberaubend aus. Da kann kaum eine aktuelle 35mm Serienkopie noch mithalten. Das sehen hier auch die Zuschauer so und kommunizieren das auch so in aller Deutlichkeit.
  2. Wenn ein User gesperrt wird, ist es dann so vorgesehen, dass er unter einem anderen Nickname weiter posten darf? Trolle werden leider auch "intelligenter" und posten gerne mal am Rande der Forumsregeln, ohne diese auf den ersten Blick zu übertreten. Aber nahezu sämtliche Beiträge dienen nur dem Zweck, eine negative Stimmung im Forum zu verbreiten und wütende Kommentare zu bewirken. Hier sollte die Forumsleiten viel konsequenter durchgreifen und derartige User sofort sperren, "Hausrecht" geltend machen und entsprechend rechtliche Schritte im Wiederholungsfall ergreifen.
  3. So eine pauschale Aussage verstehe ich nicht. Liegt es am Trägermedium, dass die Farben nicht dem Original entsprechen, oder liegt es an den Menschen dahinter, die "das Original" bearbeiten und auf ein (beliebiges) Trägermedium übertragen? Ich erinnere mich an zahlreiche 35mm Filme, die im Kino ganz offensichtlich nicht die Originalfarbton enthielten. Beispielsweise "Indiana Jones und das Königreich des Kristallschädels". Meines Wissens wurde die 35mm-Kinokopie von zwei verschiedenen Kopierwerken angefertigt. Aus Angst vor illegalen "Raubkopien" hatte das eine Kopierwerk die erste Hälfte des Films kopiert und das andere Kopierwerk die zweite Hälfte des Films. Eigentlich sollte man annehmen, dass zwei professionell arbeitende Kopierwerke in Europa in der Lage sind, mit gleichem Quellmaterial gleiche Tonwerte auf den Film zu bringen. Die überdeutlich erkennbare Farbveränderung mitten im Film zeigte aber auf, dass die Praxis anders aussieht. "Indy 4" ist beileibe auch nicht die erste qualitativ "verhunzte" Kopie eines Films gewesen, die nicht dem Original entsprach. Sind nun aber alle 35mm Filme deshalb grundsätzlich als schlecht zu bezeichnen...? Derartige Pauschalisierungen helfen doch niemandem weiter und gehen meiner Meinung nach an der Praxis vorbei.
  4. Nun ja, das Urteil des EU-Gerichtshofes, dass eine Fußballübertragung nicht unter das Urheberrecht fällt, finde ich dann schon als höchstrichterlich. Es wurde in dem Papier auch darauf hingewiesen, dass "Beiprogramm" (also Musik, Trailer, Spots usw.) urheberrechtlich geschützte Werke sein können, die es dann zu lizenzieren gilt. Wer also Musik spielt, wird um die GEMA-Abgabe nicht herumkommen. Da die meisten Kinobetreiber aber ohnehin GEMA-Gebühren bezahlen, sollte die Abwicklung für Musik (z.B. Hymnen) in der Fußballübertragung eigentlich Routine sein. GEZ-Gebühren fallen in Deutschland für die vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte natürlich auch an.
  5. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    Die von dir beschriebene Willkür durch den Lizenzinhaber/Urheber soll das "Schrankenrecht" verhindern. Es gibt inzwischen zahlreiche urheberrechtlich geschützte Werke von mir, die ich für "Schulungszwecke" und den "wissenschaftlichen Bereich der Forschung" zur Verfügung stellen muss(!), weil das Urheberrecht das so vorsieht - ob ich will oder nicht! Allerdings zahlen diese Institutionen für die Nutzung dann auch ein entsprechendes Honorar.
  6. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    Danke für die Info! :)
  7. mibere

    35mm Film kopieren

    Warum nicht mit einem hoch auflösenden Durchlichtscanner arbeiten? 15.840 Scanns und 11 Minuten Film sind auf dem PC. Farbanpassung und Restaurierung aller Bilder wird dann zum neuen Hobby... Für 4K-Bildauflösung bedarf es übrigens "nur" einer 8,3 Megapixel-Kamera.
  8. mibere

    35mm Film kopieren

    Leider ist das die Folge all dieser Gesetze. Inzwischen lebt schon ein ganzer Gewerbezweig (Anwaltszunft) ausschließlich von Abmahnungen. Nicht nur der abmahnende Anwalt, sondern auch der "Verteidiger", die Gerichte und alle damit zusammen hängenden Personen verdienen letztendlich daran mit... Die Kosten für dieses Pack übersteigt den eigentlichen "Schaden" (Ersatzanspruch) oftmals um ein Vielfaches! - Mich kotzt das schon lange an. Vor allem deshalb, weil oftmals mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Damit meine ich junge Menschen, die beispielsweise einen in den USA gekauften Film bei Ebay versteigern und dafür abgemahnt werden, weil sie keine "Verkaufslizenz" für Deutschland besitzen! - und letztendlich zahlen die meisten Menschen diese Forderungen, weil sie sich keinen eigenen Anwalt leisten können oder denken, dass sie selber Schuld haben (schließlich schreibt ihnen ja ein Anwalt, der es ja wissen muss!) oder sie scheuen eine Auseinandersetzung vor Gericht. Erstaunlich ist diesbezüglich nur, dass Händler (mit Ladengeschäften) meines Wissens noch NIE vor Gericht gezerrt worden sind, obwohl sie Filme aus anderen Ländern verkaufen. Hier sucht sich das Anwaltspack die schwächsten Opfer und nimmt diese aus! Einem Bekannten konnte ich diesbezüglich mal unter die Arme greifen, als er vom Abmahnanwalt vor Gericht gezerrt werden sollten, und ich diesem Abmahnanwalt den eigentlichen Schaden des Lizenzinhabers (Differenz aus Herstellungskosten und Händlerabgabepreis für eine DVD) vorgerechnet hatte... Wäre das Gericht dieser Argumentation gefolgt, würde das ganze Abmahngeschäft in sich zusammen brechen. Der Abmahnanwalt beließ es übrigens bei seinen Drohungen und zog nicht vor Gericht... Fazit: Es gibt berechtigte Gründe dafür, dass Filme nicht kopiert werden dürfen. Die meisten davon sind richtig. Leider gibt es auf beiden Seiten Menschen (illegale Kopierer mit gewerblichen Interessen im größeren Umfang und Abmahnanwälte), die IMO fragwürdig handeln und im Sinne der Kunst (und somit auch des Urhebers!) kontraproduktiv sind. Wenn ein Filmfreund (und damit werden wir wieder Topic!) eine beschädigte 35mm-Filmkopie in Eigenleistung erhalten will, dann macht er das, um ein künstlerisches Werk zu erhalten, und nicht um damit Millionen zu verdienen. Leider ist die dafür notwendige teure Kopierung des Films illegal. Somit gehen einige Filmkunstwerke dahin. Und das kann auch nicht im Sinne des Urhebers sein...
  9. mibere

    35mm Film kopieren

    Hallo Thomas, warum so polemisch? Ich finde es schon wichtig, jemanden darauf aufmerksam zu machen, wie die rechtliche Situation aussieht - auch wenn das Ergebnis uns nicht immer gefällt. Letztendlich gibt es schon viel zu viele (teure!) Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen, Klagen, Unterlassungsverfügungen und Schadensersatzforderungen von Rechteinhabern gegen "ahnungslose" und vor allem unbedarft handelnde Filmfreunde. Immer wieder erlebe ich es, wie naiv einige Filmfreunde gegen das Urheberrecht verstoßen. Da kann ein Fachanwalt für Medienrecht teilweise nur noch die (berechtigte!) Schadensersatzforderung des Lizenzinahbers in der Höhe ein wenig drücken! Ich selbst haben es hier schon erlebt, dass wegen "Naivität" eine zu zahlende Summe von über 6.500 Euro aufgelaufen ist für Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und Schadensersatz, weil die Lizenzierung für schlappe 350 Euro vergessen wurde. Von daher sei mir eine Warnung gestattet. ... oder siehst du das anders? Folge dem Link in meinem obigen Posting. Da habe ich für den Laien leicht verständlich beschrieben, was IMO privat erlaubt ist und was nicht. Genau derartige "gut gemeinte" Ratschläge zur Urheberrechtsverletzung führen teilweise zu Problemen, die nicht der Tippgeber ausbadet - sondern derjenige, der diesen "Ratschlag" angenommen hat.
  10. mibere

    35mm Film kopieren

    Technisch ist eine Kopie der 35mm-Fassung problemlos möglich. Aber du bekommst ein ganz anderes Problem. Du verstößt massiv gegen das Urheberrecht! Ich gehe davon aus, dass du keine Lizenz des Rechteinhabers/Urhebers besitzt, um diesen Film für gewerbliche Zwecke einer öffentlichen Vorführung vervielfältigen zu dürfen. Selbst eine Kopie für eine rein "private Nutzung" untersagt das Urheberrecht in deinem Fall aus zwei Gründen. 1. Eine "Privatkopie" darf zwar grundsätzlich von Dritten (z.B. Freunden, Firma) angefertigt werden, das muss aber zwingend unentgeltlich geschehen! 2. Du hast keinerlei Rechte am Film erworben! Hier habe ich etwas dazu geschrieben: KLICK! In deiner Haut möchte ich nicht stecken, wenn das auffliegt! Das ist zumindest der richtige (legale) Weg. Sollte der Jugendfilmverleih überhaupt noch die Rechte an dem Film besitzen, bezweifel ich, dass sie dir das Recht einräumen, diesen Film zu vervielfältigen. In sofern sie dafür überhaupt befugt sind, würden im (unwahrscheinlichen) Fall einer Rechteeinräumung für eine Vervielfältigung deinerseits neben den Kopierkosten auch noch Lizenzgebühren anfallen.
  11. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    So ganz Off-Topic finde ich die Thematik nicht. Mit folgendem Posting (1. Seite) ist die Diskussion ja (zu recht) angeschoben worden. ... und ein wenig "Rechtssicherheit" im Umgang mit diesen Kopien finde ich schon informativ. :smile: Back to Topic: Ich gehe davon aus, dass du auch 2D-Filme schaust und dafür "nur" einen der Epson-Projektoren nutzt. Dadurch dürfte die Maximalhelligkeit der Projektoren inzwischen voneinander abweichen. Hast du diesbezüglich in 3D eine Veränderung bemerkt? - Musstest du neu kalibrieren?
  12. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    Im Grunde verstehe ich die ganze Diskussion nicht. Jeder hier sollte eigentlich wissen, was PRIVATE NUTZUNG bedeutet. Ich fass das mal allgemeinverständlich (unvollständig) zusammen. Private Nutzung: - z.B. eine Blu-ray wird gekauft - diese Blu-ray schaue ich zu Hause an - ich zeige den Film der Familie und Freunden - ich kopiere mir die Blu-ray auf "was auch immer" - dafür umgehe ich den Kopierschutz (wie auch immer) - die Kopie wird verändert, weil sie nun keinen Kopierschutz mehr besitzt - die Kopien behalte ich als Sicherheitskopie oder verschenke sie an Familienmitglieder und enge Freunde - diese "Privatkopien" fertigt ein Dritter (z.B. ein Freund oder eine Firma) unentgeltlich an All das ist theretisch erlaubt. Problematisch wird es allerdings, wenn das ORIGINAL verkauft oder verschenkt wird. Dann müssen ALLE Kopien (auch die an Freunde/Familie verschenkten Kopien) mit abgegeben oder vernichtet werden. Auch der Verlust (z.B. durch Beschädigung oder verloren oder gestohlen worden) kann bei einer "Prüfung" zu Problemen führen. Im Zweifel muss nämlich nachgewiesen werden, woher die Kopie stammt. Verboten ist jede nicht lizenzierte: - gewerbliche und/oder öffentliche Vorführung - Veräußerung der Kopie - Veröffentlichung (z.B. Internet) - Weitergabe der Kopie an Dritte - alles Andere, was nicht explizit erlaubt wurde "Kopierschutzumgeher/knacker" dürfen in Deutschland NICHT hergestellt, beworben, verkauft oder in Umlauf gebracht werden. "Kopierschutzumgeher/knacker" dürfen in Deutschland für PRIVATE ZWECKE aber genutzt werden. Ebenfalls ist der Besitz erlaubt! Problematisch ist vielmehr, dass sich einige Paragrafen im URHG zu widersprechen scheinen. Liest man aber den Begleittext der Paragrafen SEHR GENAU und legt diesen sehr streng aus, gibt es praktisch keine (oder nur sehr wenige!) Widersprüche. Mitleid mit den "großen" Urhebern muss man eigentlich auch nicht haben. Auf nahezu jedes Aufnahmemedium zahlt der Käufer heute eine Urheberabgabe. Diese Gebühr ist im Kaufpreis bereits enthalten. Je nach Produkt beträgt diese Gebühr wenige Cent (z.B. CD) bis mehrere hundert Euro (Kopiergeräte). Für einen USB-Stick beträgt die Gebühr aktuell um 10 Cent herum, aber die GEMA will diese Gebühr auf knapp 2,00 Euro erhöhen. All diese Abgaben (plus Lizenzgebühren z.B. aus Sendungen/Aufführungen) fließen nach Abzug von Verwaltungsgebühren (z.B. der GEMA) an die Rechteinhaber/Urheber. Da kommt schon ein stattlicher Betrag zustande. Auch die VG-Wort schüttet regelmäßig "Gebühren" an ihre Mitglieder aus, die nachweislich Berichte in Onlinemedien publiziert haben. Diese "Gebühren" stammen beispielsweise aus den Urheberabgaben, die auf Festplatten und CD/DVD-Laufwerke mit Aufnahmefunktion erhoben werden.
  13. mibere

    Mein 3D Heimkino :)

    Dafür mal ein Blick ins URHG: Zunächst einmal ist die Umgehung des Kopierschutzes illegal! Soweit ist das recht deutlich formuliert. Doch schauen wir mal weiter: Das verstehe ich so: Wenn eine Privatperson für rein private Zwecke einen Film kopiert und dabei den Kopierschutz umgeht, ist das zwar illegal, aber es droht ihm keine Strafe. Das hat einen Grund: Die "private Nutzung" fällt meines Wissens unter die "Schrankenbestimmungen". Der Urheber bestimmt zunächst allein, wer sein Werk wie (lange) nutzen darf. Durch diese Schrankenbestimmungen soll Folgendes erreicht werden: Um einer "Willkür" des Urhebers vorzubeugen, sollen beispielsweise Schulen und Forschungen diese Werke nutzen dürfen. Lt. Deutschem Journalistenverband ist diese Nutzung aber Honorar/Lizenzpflichtig.
  14. Die Umsatzzahlen von DVD sind seit 2005 rückläufig? - Ich behaupte mal, dass 2015 der DVD-Markt tot ist! Dann dürfte auch die letzte Privatperson einen Blu-ray-Player besitzen... Natürlich weiß die Filmindustrie, dass die derzeitige Filmverwertung nicht optimal ist. Aber die Industrie kennt keine Alternative, die GARANTIERT besser ist. Wenn das Verleihfenster erst einmal aufgehoben wurde und Filme zeitleich auf verschiedenen Medien (Kino, Blu-ray, DVD, PayTV, Internet) erscheinen, lässt sich das Rad nicht mehr zurück drehen, wenn die erhofften Einnahmen ausbleiben. Mehrfachnutzer wie Kinogänger, die den Film später auf DVD/Blu-ray kaufen oder leihen wird es dann kaum noch geben. Sony, Warner und Universal haben noch jetzt mit dem finanziellen Fiasko aus dem Musikbereich zu kämpfen, nachdem Musikstücke kostenlos(!) im Internet angeboten worden sind. Etwas Ähnliches wollen diese Firmen im Filmbereich keinesfalls wiederholt wissen. Das weiß auch der CEO von Time Warner, wenn er seine Wünsche öffentlich äußert. Darüber hinaus sehe ich eine Verleihfensterreduzierung auf 3 Monate nicht sonderlich problematisch. Die größten Umsätze werden IMO im Kino in aller Regel in den ersten 3 bis 4 Wochen generiert.
  15. mibere

    25 Bilder pro Sekunde?

    Ich denke, das NIEMAND hier im Forum erkennen wird, ob ein Film mit 24 oder 25 Bilder/Sekunde abgespielt wird, wenn er ihn zum ersten Mal sieht... ;-)
  16. Das UCI mit I-Sense nimmt sogar 16,- Euro pro Karte für "The Avengers". Darüber hinaus haben viele Kinobetreiben, mit denen ich mich ausgetauscht habe, unabhängig voneinander bestätigt, dass in den allermeisten Fällen die 3D-Fassung von den zahlenden Besuchern bevorzugt wird. Sogar ein Großteil der Familien, die über die höheren Eintrittspreise für 3D "jammern", besuchen diese Vorstellungen, wenn zeitgleich eine 2D-Alternative angeboten wird. Die Unterschiede werden vielfach als so groß beschrieben, dass die 2D-Vorführung nicht mehr wirtschaftlich sind. Ärgern tun sich nach meiner Beobachtung (in diversen Foren) überwiegend Leute über die nicht vorhandene Auswahlmöglichkeit zwischen 2D und 3D, die ohnehin nicht (oder nur sehr selten) ins Kino gehen. Ausnahmen bilden grundsätzlich Personen, die aufgrund eines Sehfehlers nicht 3D sehen können. 16,- Euro Eintritt bin ich NICHT bereit zu zahlen für einen Film, den ich mir aus Langeweile und spontaner Kinolust anschauen möchte. Da ist meine persönliche Schmerzgrenze 12,- Euro. Ausnahmen bilden da eher "Events", Sonderveranstaltungen und exklusive Kinobesuche wie in der "Astor Filmlounge" in Berlin, die einen exklusiven Service bieten (inkl. kostenlosen Parkservice für den PKW). Vor wenigen Tagen hatte ich 5,- Euro am Kinotag für "Dark Shadows" bezahlt - mitten in Hamburg im "Studio-Kino"! Da hab ich mich dann spontan und gerne für entschieden.
  17. Das wundert mich nicht. Kein Geschäftsführer kann es sich erlauben, den berechtigten(!) Vorwurf eines Vertragsbruches seines Unternehmens öffentlich im Raum stehen zu lassen, wenn er weiterhin ein als seriös dastehendes Unternehmen leiten will. Da bestand massiver Handlungsbedarf! @pesinecki: Hat sich Sony bei euch diesbezüglich schon geäußert?
  18. Ich würde folgendes tun: Schreib mal direkt an den Vorstandsvorsitzenden/Geschäftsführer (steht im Impressum) von Sony und berichte den Fall, weil Du keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen willst. DEN WIRD DAS INTERESSIEREN! Mach denen klar, dass du bislang davon ausgegangen bist, dass Sony seine Verträge einhält - und dass du dieses Verhalten als ausgesprochen professionell empfunden hast all die Jahre, weil Du ähnlich denkst und bislang gehandelt hast. Die Art und Weise wie Sony diesen Vertrag aber jetzt gebrochen hat, zeigt dir, dass du dich ganz offensichtlich in der Vertragstreue von Sony getäuscht hast. Um die Situation NICHT exkalieren zu lassen, mache keine Andeutungen in Richtung Presse - sondern bitte höflich um eine Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden oder des Geschäftsführers zu dieser für Euch unerfreulichen Thematik. Räume denen noch die Chance ein, positiv (also in Eurem Sinne) zu reagieren und schreibe, dass es sich möglicherweise ja nur um einen Fehler auf Seiten von Sony gehandelt haben könnte... Damit ist ein Dialog möglich, aus den beide Seiten als "Sieger" herausgehen können. Viel Zeit bis zum Filmstart bleibt ja nicht mehr. Sende das Schreiben daher vorab als Fax... ;-)
  19. Trotz schriftlicher Zusage vorab? - Gibt es eine entsprechende Klausel im Vertrag, die eine "Rausnahme" durch den Verleiher beinhaltet? Sind Verleiherabgaben (Mindestabgabe, Garantiebetrag) festgeschrieben? Wenn eine Mindestabgabe pro Vorstellung Vertragsgegenstand ist, dreht den Spieß um und fordert vom Garantiebetrag den Prozentualen Kinoanteil pro Vorstellung ein - und zwar für die gesamte Vertragslaufzeit... Das haben wir mal über einen Fachanwalt für Medienrecht gemacht - und daraufhin den Film doch bekommen! Die Anwaltskosten hatten wir uns auch erstatten lassen vom Verleih!
  20. Die Rechte der deutschen Blu-ray liegen bei 20th Centure Fox Home Entertainmend. Allerdings bezweifel ich, dass Fox Home Entertainmend auch die Rechte erworben hat, um den Film für gewerbliche öffentliche Filmvorführungen im Kino auszugeben. Aber vielleicht kann Fox dir bei der Suche nach dem Lizenzinhaber behilflich sein.
  21. mibere

    25 Bilder pro Sekunde?

    Es gibt zahlreiche deutschsprachige DVD-Versionen, die eine "Tonhöhenkorrektur" erfahren haben, damit sie tonal so klingen wie mit 24 Bilder/sek. Als Beispiele nenne ich mal Herr der Ringe 2, Matrix 2. Für die spätere Blu-ray wurden dann genau diese Master verwendet. Der "Tonhöhenkorrigierte Ton" wurde wie das Bild auf die Blu-ray transportiert und läuft mit 24 Hz (24 Bilder/sek.). Während das Bild in seiner korrekten Geschwindigkeit abgespielt wird, klingt der Ton nun gruselig "muffig" im Hochtonbereich. Dieser Fehler wurde dann später korrigert in einer Neuauflage. Bei Matrix 2 gab es in der Tat überschwengliche User-Testberichte auf zahlreichen Forenseiten, die voll des Lobes für den tollen Ton waren. Sogar bei Amazon und blu-ray.de ist das immer noch nachzulesen. Erst nachdem ein "Sound-Bug" allgemein publik wurde, änderten sich die Reviews und der Ton wurde verrissen... Ich glaube, dass viele Menschen den Unterschied in der Praxis nicht wahrnehmen ohne A/B-Vergleich. Auf der anderen Seite haben einige User von bekannten Filmen wie Rambo in den Foren gepostet, dass John Rambo auf einmal mit deutlich tieferer und sonorerer Stimme auf Blu-ray spricht. Das galt es dann zu erklären. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass Unterschiede im Ton bei bekannten(!) Soundtracks durchaus auffallen, wenn diese mit anderer Geschwindigkeit abgespielt werden.
  22. Bei all diese Vorschlägen, stelle ich mir die Frage, warum das CinemaxX nicht einfach wieder das Leibeigentum einführt... Dass ein Mitarbeiter an Kasse, Einlass und Gastro arbeitet und den Saal aufräumt, halte ich noch für normal. Aber die Streichung von Sonn/Feiertagen und die Umwandlung der Arbeits/Urlaubszeit in eine 7-Tage-Woche... :lol: Da hat irgend jemand offensichtlich zu viele Science-fiction Filme geschaut...
  23. Hallo Dirk, das ist ja eine unerfreuliche Geschichte. Wie hast du bezahlt? - Per PayPal? - Wenn ja, Geld zurück buchen und Konflikt melden.
  24. mibere

    Tonformat Die Hard

    Hallo Stefan, was ist der Grund dafür, dass Soundsysteme in THX-lizenzierten Kinos "im hinteren Drittel des Saales" eingemessen werden?
  25. Hm...? - Wurden die Kussszenen rausgeschnitten...? ;-)
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