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DVDs und Blu-rays im Kino abzuspielen kann rechtlich problematisch sein!


mibere

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Hallo Carsten,

 

soweit ich mich nicht irre bezieht sich §52 nur auf Kopien (im auch digital, im "Intranet"), nicht aber auf Vorführungen. Vorführungen sind eben dann öffentlich, wenn nicht bei _allen_ Beteiligten untereinander persönliche Beziehungen bestehen. Wobei wohl bei Schulklassen doch davon ausgegangen wird, dass dies normalerweise der Fall ist - hätte dies selber eher bezweifelt und anders in Erinnerung.

 

Zurück zur Frage von FinnLos: innerhalb der "Institutsgruppe" sollte es daher problemlos sein, für einen größeren Kreis eben nicht...

 

Beste Grüße,

 

skyluke

 

 

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es ist ja schon immer lustig, wenn man bei dvds und blu-rays am anfagstext liest, dass der film nicht in schulbussen und auf bohrinseln gezeigt werden darf, wäre doch so richtig amüsant, wenn da auch noch kino mit dabei stehen würde

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wäre doch so richtig amüsant, wenn da auch noch kino mit dabei stehen würde

Vorführungsdisclaimer im Film. Auch sehr nett :)

In der Super8 Kurzfassung (ca. 15 Minuten) des Trickfilms "Die Schlümpfe und die Zauberflöte" (1975) sprechen die Trickfiguren während sie sich in Trance innerhalb eines Verwandlungsprozesses befinden, davon, dass man in ein RICHTIGES Kino gehen muss, um ihre Abenteuer zu erleben. In der Rückverwandlungsszene sagt die eine Figur dann sogar: "Ich würde viel lieber drauf aufpassen, ob man unseren Zuschauern kein Eintrittsgeld abgenommen hat um uns zu sehen."

In der Kinoversion (und meines Wissens auch auf der DVD) fehlen diese Dialoge natürlich.

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Da werden sich in Zukunft bestimmt einige Rechtsanwälte auf dieses Thema stürzen. Da die rechtliche Situation für viele unklar ist,

werden die Advokaten bestimmt irgendann mit Abmahnungen oder ähnliches beginnen.

 

Claus-Dieter

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Da werden sich in Zukunft bestimmt einige Rechtsanwälte auf dieses Thema stürzen. Da die rechtliche Situation für viele unklar ist,

werden die Advokaten bestimmt irgendann mit Abmahnungen oder ähnliches beginnen.

 

Claus-Dieter

... und das würde sicherlich viele davon abhalten, weiterhin öffentliche Vorführungen von älteren Filmen zu betreiben. Und eine Frechheit von Seiten der Rechtsprechung, solche Machenschaften (Abmahnungen) weiterhin zu dulden.

Zumal, davon gehe ich aus, niemand, der eine Archivkopie, DVD und dergleichen gewerblich aufführen will, dieses nicht im Vorfeld mit dem Rechtinhaber abklärt, bzw. abzuklären versucht und mit Vorsatz handelt.

 

Wir wenden uns in solchen Fällen an den vdf. Bislang konnten sie uns immer weiterhelfen.

 

Im letzten Jahr wollten wir die Ur-Version von "Amadeus" als DVD zeigen. Die Lizenzrechte dazu liegen bei Warner Home Video, da aber auch nur, soweit ich das noch weiß, der Directors Cut.

Entsprechend mußten wir uns dann direkt an die Saul Zaentz Company wenden, was auch ohne Probleme funktionierte.

 

Es ist schade, dass es keine zentrale Datei für aktuelle Lizenz- und Urheberrechte gibt?! Angesehen davon, dass diese zu pflegen wäre, verdienen die Rechteinhaber doch an jedem Einsatz ihrer Filme, oder nicht?!

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Im letzten Jahr wollten wir die Ur-Version von "Amadeus" als DVD zeigen. Die Lizenzrechte dazu liegen bei Warner Home Video, da aber auch nur, soweit ich das noch weiß, der Directors Cut.

Entsprechend mußten wir uns dann direkt an die Saul Zaentz Company wenden, was auch ohne Probleme funktionierte.

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Sehr interessant. Als im Jahre 2005 während des Widescreen Weekends in Bradford die 70mm-Kopie der ursprünglichen Kinofassung gezeigt werden sollte, musste diese durch die 35mm-Kopie des Director's Cut ersetzt werden, da es für die Erstversion keine Rechte mehr gab

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Sehr interessant. Als im Jahre 2005 während des Widescreen Weekends in Bradford die 70mm-Kopie der ursprünglichen Kinofassung gezeigt werden sollte, musste diese durch die 35mm-Kopie des Director's Cut ersetzt werden, da es für die Erstversion keine Rechte mehr gab

Das wundert mich schon, denn nach Kontaktaufnahme mit der Company hat man uns schnell und unkompliziert weitergeholfen. Sie haben auch gefragt, was wir für die anderen Filme unserer "Musikfilmtage" als Gebühr bezahlt haben. Demnach gehe ich davon aus, dass sie mit solchen Anfragen eher selten zu tun haben?! Und eigentlich müssten dann die 70mm-Rechte auch bei Saul Zaentz liegen?!

 

Aber vielleicht ist das bei 70mm Kopien dann doch ein ganz anderes Thema. Und unsere Vorführung wurde im Rahmen einer kirchlichen gemeinnützigen Veranstaltung durchgeführt.

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