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Gewicht von einem Philips FP5?


surfreak

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guten tag in die runde,

 

kann mir jemand mit dem gewicht von einem philips fp5 helfen? der hintergrund dazu: ich habe das teil bei mir als zierde im vorraum stehen (die wohnung ist ein neubau). demnächst werde ich zu meiner freundin ziehen - sie ist zum glück nicht abgeneigt, dass ich das teil mitnehme. allerdings wohnt sie in einer altbauwohnung. ich bin mir nicht sicher, ob die decke so ein schweres teil überhaupt trägt.

 

danke für eure hilfe und gruss aus wien,

 

reinhard

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Die Nutzlast bei Geschossdecken beträgt nach DIN 1055-3 1,5kN/qm bei Betondecken und 2,0kN/qm bei Holzbalkendecken (sic), in einem durschnittlich großen Altbauzimmer, also Holzbalkendecke, von, sagen wir mal 20qm müsste man also mindestens eine Last von 40kN parken können, was etwa der Kraft entspricht, die 4000kg bei einfacher Erdbeschleunigung ausüben. Daher sollten die 200kg einer FP5 keine Probleme machen, selbst wenn man ob des Alters der Decke von einer verminderten Tragfähigkeit ausgehen wollte, denn solche Baunormen sind als Mindestanforderung zu verstehen, wahrscheinlich liegt die eigentliche Tragkraft viel höher...Google ist doch toll :-D

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In etwa so: Kopf mit Motor ca. 40kg, Sockel ca. 50kg, Tisch ebenso, Lampenhaus je nach Inhalt wohl auch so bis 50kg. Uu mindestens ließ sich das ganze recht human aus dem 1. Stock in den Keller schaffen. Eine FP30 ist da schwerer, vor allem die älteren Modelle, da sie am Stück ist. Zusammengebaut ist sie etwas Leichter als eine FP5, je nach Lampenhaus. Ne MEO5 soll angeblich komplett ca. 230Kg wiegen, wenn man dem Aufdruck auf dem Typenschild glauben darf. Wohl je nach Sockelplatte.

Jens

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Die Nutzlast bei Geschossdecken beträgt nach DIN 1055-3 1,5kN/qm bei Betondecken und 2,0kN/qm bei Holzbalkendecken (sic), in einem durschnittlich großen Altbauzimmer, also Holzbalkendecke, von, sagen wir mal 20qm müsste man also mindestens eine Last von 40kN parken können, was etwa der Kraft entspricht, die 4000kg bei einfacher Erdbeschleunigung ausüben. Daher sollten die 200kg einer FP5 keine Probleme machen, selbst wenn man ob des Alters der Decke von einer verminderten Tragfähigkeit ausgehen wollte, denn solche Baunormen sind als Mindestanforderung zu verstehen, wahrscheinlich liegt die eigentliche Tragkraft viel höher...Google ist doch toll :-D

 

Preußische Landbauordnung um 1890: 8 fache Sicherheit gegen Überlast (Bruch). Auch heute, mit gealterten Balken machbar.

 

Eine FP oder B 8 macht im Altbau kaum Probleme, in der Ofenecke keine (Kachelofen 1000+ kg). Ne DP 70 wird problematisch...

 

Grüße

 

 

Stefan

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Hallo Reinhard,

du mußt dir überhaupt keine Gedanken machen, wenn das gute Stück an der Wand steht (was ich mal vermute).

Stell es dir so vor: Belastest du einen Balken nahe eines seiner Auflagepunkte, wird er eher auf Scherung als auf Biegung beansprucht. Verschiebst du jetzt die Last Richtung Mitte, verschiebt sich auch die Belastungsart Richtung Biegung. Versuch's mal mit einem Streichholz.

 

Kritisch wird's eigentlich erst, wenn du die Maschine aus der Ecke holst, und mit deinen Kumpels Freudensprünge rund um das Gerät machst. :smile:

 

Gruß nach Wien

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Übrigens noch ein Tipp, diesmal aus eigener Erfahrung vom Dinge an die Decke dübeln: Diese Holzbalken verlaufen immer von der Außenwand bis zur nächsten tragenden Wand, da bietet es sich an, die Maschine so zu positionieren, dass sie quer dazu steht, und die Last damit auf mehrere Balken verteilt wird. Steht sie längs dazu, kann sie, je nach Abstand, auch zwischen zwei Balken stehen, was keine Probleme bereiten sollte, aber vielleicht beruhigt es das Gewissen.

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Mein beiden Bauer U2 70 mm Projektoren stehen auch auf einer Holzbalkendenke aus dem Jahre 1910. Allerdings auf einem sehr massiven Holzpodest, daher einigermassen verteilt. Im Raum waren manchmal auch noch zusätzlich 15 Personen anwesend und bisher hat die Decke fast 30 Jahre gehalten.

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