Zum Inhalt springen

Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Hallo in die Runde,

ich bin auf der Suche nach einer Druckerei, welche Gutscheine erstellt in welchen man nur noch den Betrag einsetzen kann. Möglicgst online und zum selbstgestalten. Bin im Netzt nicht so richtig fĂŒndig geworden.

 

Woher bekommt ihr eure Gutscheine?

 

Danke fĂŒr eure Antworten.

Geschrieben

flyeralarm kann auch Gutscheine drucken (mit Nummerierung z.B.) Allerdings muss man die Vorlagen komplett selber gestalten. Das machen wir mit Scribus (Open-Source).

 

Gegenfrage: mit welchen Steuersatz verkauft Ihr die Gutscheine?

Geschrieben

Hierbei stellt sich die Frage, wann die umsatzsteuerpflichtige Leistung vorliegt: ob bei Ausgabe oder erst bei Einlösung des Gutscheins. Nach einer immer noch gĂŒltigen VerfĂŒgung der OFD Karlsruhe wird dabei unterschieden, ob es sich um einen "allgemeinen" oder um einen "konkreten" Gutschein handelt.

 

Bei einem "allgemeinen" Gutschein handelt es sich um den Umtausch eines Zahlungsmittels (z.B. Bargeld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein). Bei diesen Gutschein wird die Leistung nicht genau bezeichnet. Die Hingabe stellt keine Lieferung dar. Diese Gutscheine unterliegen erst beim Einlösen der Umsatzsteuer.

 

"Konkrete" Gutscheine werden ĂŒber eine bestimmte, konkret bezeichnete Leistung ausgestellt. Hier unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung.

Geschrieben

Doppelte Besteuerung, weil jemand mit einem Gutschein bezahlt?

Die Steuer fĂŒhrt man doch normalerweise erst beim Verkauf der Eintrittskarte ab.

Willst Du bei jedem eingelösten Gutschein die Steuer fĂŒr die verkauften Eintrittskarten

korrigieren?

Wir verkaufen noch von Hand ausgestellte Gutscheine, die dann spÀter gegen

Eintrittskarten und auch Concession-Artikel eingelöst werden können. Unsere

Gutscheine sind daher ohne Steuer.

Geschrieben

Wir haben unsere Gutscheine auch bei Flyeralarm drucken lassen. Wie Thomas katz schon schrieb, haben auch wir das Layout selbst erstellt und dann von der Druckerei drucken lassen. Die QualitĂ€t ist wirklich gut und preislich gĂŒnstig.

Geschrieben

Doppelte Besteuerung, weil jemand mit einem Gutschein bezahlt?

Die Steuer fĂŒhrt man doch normalerweise erst beim Verkauf der Eintrittskarte ab.

Willst Du bei jedem eingelösten Gutschein die Steuer fĂŒr die verkauften Eintrittskarten

korrigieren?

Wir verkaufen noch von Hand ausgestellte Gutscheine, die dann spÀter gegen

Eintrittskarten und auch Concession-Artikel eingelöst werden können. Unsere

Gutscheine sind daher ohne Steuer.

 

Nein, doppelt wird das natĂŒrlich nicht besteuert. Beim Einlösen des "konkreten" Gutscheins werden dann die "erhaltenen Anzahlungen" inklusive USt dementsprechend gekĂŒrzt und auf der anderen Seite ein Umsatz inklusive USt gebucht. Somit ist das dann wieder umsatzsteuertechnisch neutral.

Geschrieben

Und dabei die verschiedenen Ust. SĂ€tze beachten Kino und Gastro haben unterschiedliche SĂ€tze. Problem bei der Kasse dĂŒrfte sein, das der Betrag als Plus erstmal ohne Leistung gebucht wird. Nur denke ich, das es einfacher ist, das als Einnahme zu verbuchen, entsprechend der SteuersĂ€tze der BetrĂ€ge, und bei Einlösung kein großen Aufwand darum zu betreiben. Als Kinokarte muß man gegenbuchen, sonst weist die Kasse ein Minus aus. Oder man sagt Danke und bucht es unter Freikarte.

Jens

Geschrieben

Oder man sagt Danke und bucht es unter Freikarte.

Jens

 

Ich glaube da wĂŒrden sich die Verleiher sehr drĂŒber freuen, wenn Gutscheine als Freikarten gebucht werden... ;-)

Geschrieben

Ich habe in meiner BWA ein Gutscheinkonto angelegt wo die ein und ausgĂ€nge gebucht werden. Bei der Einlösung der Gutscheine werden diese dann auch erst versteuert jenachdem fĂŒr was der Gutschein eingelöst wird. Der Wert des eingelösten Betrages von Gutscheinen wird extra im Tagesabschluss angezeigt, diese Funktion sollte eigentlich jedes Kinokassenprogramm haben.

Olaf

Geschrieben

Interessante Antworten, die an der Frage aber irgendwie vorbei gehen;)

 

Dann mal mein Statement zur eigentlichen Frage:

 

Ich lasse mir meine Gutscheine von einer örtlichen kleinen Druckerei erstellen. Ich hab mal versucht das von ner Onlinedruckerei machen zu lassen, jedoch wird dort das Papier hĂ€ufig mit noch einer durchsichtigen Schicht ĂŒberzogen, so dass man auf dem Papier dann nicht mehr drucken kann.

Denn meine Gutscheine sind auch erstmal "blanko" und werden dann bei Bedarf ĂŒber einen Belegdrucker bedruckt. Sieht besser aus, als wenn man da handschriftlich drauf rumkritzelt.... FĂŒrs Design hatte ich n Freund, der das gemacht hat.

 

Soviel teurer ist eine örtliche kleine Druckerei dann auch nicht, find ich.

 

 

Nun zur Steuerfrage:

Da stimme ich mit ĂŒberein. Ist der Gutschein lediglich der Tausch eines Zahlungsmittels (Also ich verkaufe einen Gutschein ĂŒber 5 Euro z.B. mit dem der Kunde im Kino allgemein bezahlen kann) muß erst mit Erbringen der Leistung die USt. abgefĂŒhrt werden. Dann in der fĂŒr die Leistung zustĂ€ndigen Höhe (7% oder 19% zur Zeit).

Ist der Gutschein jedoch auf eine bestimmte Leistung ausgestellt, wird mit Verkauf die USt. fĂ€llig in entsprechender Höhe (ggf. natĂŒrlich auch kombiniert).

 

Einer Kasse/BuchfĂŒhrung sollte es problemlos möglich sein, den Wert zu verarbeiten.

 

Letztlich wird ja auf den eigentlichen Verkauf der Eintrittskarte (oder den SĂŒĂŸwaren) die USt. verbucht.

Der Gutschein kann also im Grunde schlicht wieder gegen den Verkauf desselben verbucht werden. Somit gleicht sich die Steuer dann aus.

 

Also

Gutschein verkauf +100 Euro (+19 Euro Ust.)

Gutschein einlösen -100 Euro (-19 Euro USt.)

  • 4 Wochen spĂ€ter...
Geschrieben

Interessante Antworten, die an der Frage aber irgendwie vorbei gehen;)

 

Dann mal mein Statement zur eigentlichen Frage:

 

Ich lasse mir meine Gutscheine von einer örtlichen kleinen Druckerei erstellen. Ich hab mal versucht das von ner Onlinedruckerei machen zu lassen, jedoch wird dort das Papier hĂ€ufig mit noch einer durchsichtigen Schicht ĂŒberzogen, so dass man auf dem Papier dann nicht mehr drucken kann.

Denn meine Gutscheine sind auch erstmal "blanko" und werden dann bei Bedarf ĂŒber einen Belegdrucker bedruckt. Sieht besser aus, als wenn man da handschriftlich drauf rumkritzelt.... FĂŒrs Design hatte ich n Freund, der das gemacht hat.

 

Soviel teurer ist eine örtliche kleine Druckerei dann auch nicht, find ich.

 

 

Du musst drauf achten, auf was fĂŒr Papier du drucken lĂ€sst. Deine "durchsichtige Schicht" ist entweder matt oder glĂ€nzend bestrichenes Papier. Folienkaschiertes Papier wird es wahrscheinlich nicht sein. Wobei die meisten Drucker auch auf bestrichenem Papier drucken können ... in Deinem Fall anscheinend nicht. Kommt auch drauf an, wie viel Lack da draufgeknallt wird. Wo es auch noch zu Problemen mit dem Heimdrucker kommen könnte ist die Grammatur ... manche Drucker streiken bei allem, was schwerer als 160g Papier ist, bei anderen widerum kann man auch mal 250 bis 300g Karton durchprĂŒgeln :mrgreen:

 

Papier/Karton, der nicht bestrichen wurde, wird auch von den meisten Onlinedruckerein gefĂŒhrt. Der heißt dann entweder auch "unbestrichen" oder meistens "Offsetpapier" bzw. "Offsetkarton" ... dieser ist von der Beschaffenheit wie Briefpapier, nur von höherer PapierstĂ€rke.

 

Wenn Du zufrieden bist mit Deiner Druckerei vor Ort dann bleib doch dabei. Das, was Flyeralarm und Co da betreiben ist ziemliches Preisdumping und macht den kleinen Druckern echt zu schaffen. Und die wurden auch schon mehr als einmal angezĂ€hlt, weil die Mitarbeiter wohl nicht nach Tariflohn bezahlt wurden / werden(?). Irgendwo mĂŒssen die ja sparen, um auf den gĂŒnstigen Preis zu kommen. Das geht wie immer am besten bei den GehĂ€ltern. Mal davon ab, dass der Service nicht zu vergleichen ist.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto fĂŒr unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

FilmvorfĂŒhrer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem GerĂ€t speichern und/oder abrufen
  • DatenĂŒbermittlung an Partner, auch n LĂ€nder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse ĂŒber Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem GerĂ€t bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen fĂŒr diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. DarĂŒber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die ĂŒbermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. WeiterfĂŒhrende Details finden Sie in unserer  DatenschutzerklĂ€rung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.