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Atlantis Kino Mannheim seit Februar geschlossen


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Geschrieben

Jaja, hier gallopiert der Amtsschimmel, wie so oft, in die völlig falsche Richtung. Es soll ja Brandschutzbeauftragte geben, die nachwievor meinen "Filme" im Kino können explodieren (und stehen bei der Begehung vor einer DCI Anlage)....

In Bayern ist es so, dass ein Betrieb 2 Jahre geschlossen sein muss (nicht insolvent) dass der Bestandsschutz verfällt. Bei einer Nutzungsänderung (durch an- oder umbau) siehts dann anders aus, hier muss neu bewertet werden.

 

Ich drücke den Kollegen die Daumen, dass sich dieses Problem bald erledigt, rate aber hier auf jeden Falls zu einem Fachanwalt für Bau- und Brandschutzrecht, egal wie "gut" die Zusammenarbeit mit der Stadt ist. 

Geschrieben

NUr mal als hinweis. Es gibt in DE keinen Bestandsschutz im rechtlichen System.

Abgeleitet wird das idR aus Art 14 GG, Recht auf Eigentum und Erbfolge.

Das ist in sofern anwendbar für einen Bau, der zum Errichtungszeitpunkt den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat, und der vom Erbauer/ Erstkäufer und seiner direkten Erbolge weiter

betrieben und genutzt wird.

Für alle anderen Nutzer gilt das nicht, weil es keine gesetzliche Grundlage für den Bestandsschutz gibt.

Im Brandschutz gibt es überhaupt keinen Bestandsschutz, so einhellig diverse Urteile zur Sache.

Chris hat mit einer Sache Recht, in den Ländern gibt es ein Agreement, daß bei Schluißungen von 6 Monaten, eventuell bis 2 Jahren beim Vorliegen der entsprechenden, genehmigten Unterlagen von weiteren, neueren Auflagen abgesehen werden kann. Und in der Praxis abgesehen oft wird.

Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, dann sieht es schlecht aus. Irgendeine "gute Zusammenarbeit" mit der Verwaltung oder Politik darf es eigentlich nicht geben, da es sich um sicherheitsrelevante Belange handelt.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Sonderbauverordnungen sehen explizit Bestandsschutz vor. Nur Versammlungsstätten mit über 5000 Personen Kapazität müssen auf aktuellem Stand gehalten werden (§45). Ohne formalen Bestandsschutz wäre jede Versammlungsstätte (und viele andere öffentlichen Gebäude) binnen kürzester Zeit wegen überholter und nicht mehr einzuhaltender Anforderungen dicht. Auch das ergibt sich aus dem Art 14 GG.

 

Eine Nachrüstpflicht für Versammlungsstätten kleiner 5000 BesucherInnen gibt es aber beim Nachweis konkreter erheblicher Gefährdungen für Leib und Leben. Das muss die Baurechtsbehörde bzw. die Bauaufsicht aber inhaltlich KONKRET nachweisen können, da reicht es nicht zu sagen, 'veraltet=gefährlich'. Und die Beweispflicht liegt hier zunächst bei der Behörde, nicht beim Betreiber.

 

https://www.bautheländ.de/fileadmin/redaktion/dateien/REF22/Downloads_Vorschriften/Grundsatzpapier_Brandschutzanforderungen_im_Bestand_-_Rechtslage.pdf

 

Auf einen Bestandsschutz berufen können sich die Betreiber des Atlantis freilich nur, soweit der 'Bestand' auch bekannt und nachgewiesen werden kann. Genau daran mangelte es dort aber, da eben die ursprünglichen Baugenehmigungen, Abnahmen, Betriebserlaubnisse etc. zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels nicht vorlagen bzw. nicht aufgetrieben werden konnten.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Was ich mich bei dieser ganzen Angelegenheit die ganze Zeit frage ist: Wie kann es überhaupt angehen, dass solch wichtige Unterlagen plötzlich im Nirvana verschwinden??? Das sind doch alles Papiere, die man als Hauseigentümer und Vermieter sein ganzes Leben lang aufbewahren muss. Ist sowas denn nicht auch gesetzlich festgelegt?

Geschrieben (bearbeitet)

Vermieterseitig nicht, aber er hat halt die Konsequenzen zu tragen, wenn es nicht auffindbar ist. Normalerweise befinden sich im zuständigen Amt aber Kopien. Wenn die nicht auffindbar sind, geht das aber trotzdem zu Lasten des Vermieters/Eigentümers.

 

Nun gab es im Fall des Atlantis aber offenbar mehrfach Besitzerwechsel und Insolvenz. Wer weiss, wo da der Aktenordner hingekommen ist.

 

Mir hat ein Bauamtsmitarbeiter auch mal die komplette Bauakte unseres Kinos für ein paar Wochen mitgegeben, damit ich mich in Ruhe damit befassen kann. Wenn die mir weggekommen wäre, hätte es, zumindest zum damaligen Zeitpunkt, auch nirgendwo ein weiteres Exemplar gegeben. Mittlerweile haben die die Akte digitalisiert.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Und das endet dann gewöhnlich -trotz vorhandener Unterlagen- in immer wieder "aktualisierten", überbordenden neuen Auflagen, die in der Summe eine wirtschaftliche Nutzung der Räumlichkeiten in letzter Konsequenz verunmöglichen. Egal ob Kino oder Kindergarten. Der Brandschutz ist mittlerweile ein Staat im Staate. Hier in der Stadt gipfelt das mit der Zwangsaufstellung von immer mehr Schidern mit Inhalt "Feuerwehr Bewegungszone"; auch vor dem Schwimmbad, das dort enthaltene Wasser ist ja bekanntlich hochbrennbar... . Außerdem vor zahllosen privaten lapidaren Garageneinfahrten. Wirklichkeitsfremde Entscheidungen der Bauverhinderungsbegörden. Bauturbo?

 

Martin

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