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Trickbetrug an der Kasse????


UlliTD

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Manchmal...

 

Also...

Einlass. Läuft "normal"....

 

Während der Vorstellung mache ich einen Kassensturz. 50 Euro fehlen.

 

Nach erfolglosem Suchen nehme ich mir die Überwachungskamera zu Hilfe.

 

Und siehe da, auf den Fotos gut zu erkennen: Eine Frau hat einen 50-Euro-Schein aus dem Portemonaie genommen, hält ihn in der Hand und steckt ihn dann wieder ein. Da ich aufgrund einer kleinen Begebenheit vermutlich etwas abgelenkt war (vielleicht war ich einfach auch nur schlampig), habe ich auf diese 50 Euro rausgegeben, diesen aber nicht verlangt.... So hatte sie ihn also wieder eingesteckt und auch das Wechselgeld genommen.

 

An sich nciht weiter schlimm, es kommt ja schon mal vor. Andere dürfen genauso schludrig sein, wie ich....

Da ich es gemerkt habe und die Kamera dieses ja glücklicherweise aufgezeichnet hat, sollte das auch kein Problem sein, dachte ich mir, das zu klären.

 

Bei dem Einlass zur nächsten Vorstellung (Ausnahmsweise folgen die Filme fast nahtlos aufeinander heute) unterbreche ich den Kassiervorgang und "fange" die Dame ab.

 

Erkläre ihr im Flüsterton, daß uns da ein kleines Maleur passiert ist... und sie den 50er aus Versehen wieder eingesteckt hat (Ich erwähnte explizit, das UNS das passiert ist, ich hätte ja den 50er verlangen können....).

 

Sie macht das Portemonaie auf und dort sind nur kleinere Scheine...

 

Ich bitte sie zum Monitor, um sich die Überwachungsbilder anzusehen... Tut sie auch, bleibt aber dabei, daß sie ja nur kleinere Scheine im Portemonaie hat. Nach ein paar Sekunden weiterer Diskussion schaltet sich ihr Ehemann, Begleiter o.ä. ein hat ein Portemonaie gezogen und dort befindet sich ein 50er... Er bemerkt verwundert "Da ist er ja..." und erzählt was, daß IHM das passiert sei... Und gibt mir aber recht, daß das der 50er ist, der mir fehlt in der Kasse und sagt, daß ich ihn mir nehmen soll.

 

Die Frau fängt dann beim Rausgehen an sich darüber zu beschweren, daß eine Überwachungskamera läuft... und das sei ja keine gute Werbung...

 

So...

Wenn ich mir das jetzt zurecht reime...

Ist ihr das (und das ist eine gutartige Unterstellung) erst im Nachhinein aufgefallen, daß sie den 50er wieder eingesteckt hat. DANN aber muß sie den dem Anschein nach aber ihrem Begleiter gegeben haben... Was aber natürlich nur eine Vermutung meinerseits ist. Ob er den Vorgang insgesamt mitbekommen hat, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, wundert es mich aber, daß er plötzlich den Schein als "meinen" Identifiziert, den er dabei hat. SIE widerspricht dem aber auch nicht...

 

Nunja, ich glaube ich bin froh, daß gerade Einlass war und da noch 10 Leute direkt dabei standen... Sonst hätten die (oder einer von denen) möglicherweise nicht eingelenkt (?)

 

Alles ein dummes Mißgeschick? Ich kann mich des leichten Eindruckes nicht erwehren hier gerade noch so einem versuchten Betruges entkommen zu sein. Ich möchte aber auch keinem Unrecht tun!!!

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Obigen Beitrag hatte ich erst unter Talk...

 

Finde ihn nun aber doch wichtiger, um ihn hier zu posten....

 

Denn...

 

Nachdem ich mir die Bilder noch einmal angesehen habe und mit Freunden darüber gesprochen, bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, daß es ein Trickbetrugsversuch gewesen sein könnte.

 

Der Mann hatte nämlich einen 50er auf den Tresen gelegt, während SIE noch am Kassiervorgang war, was vermutlich zur Irritation meinerseits beitrug...

 

Indizien sind ja, daß sie nachher keinen 50er mehr im Geldbeutel hatte und gerade ER dann einen 50er rauskramte und so tat, als würde er da die Ursache des Mißverständnisses sein und mir den Schein überließ...

 

Ich denke, ich werde morgen mal bei der Polizei anrufen und fragen ob sich für sowas ein Fachmann zwecks Gespräch mal bereit erklärt...

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Fast genau so ist es mir auch schon ergangen, nur mit dem Unterschied, daß es ein und dieselbe Person war, die mir erst den größeren Schein entgegenstreckte, ich glaube, es war ein Zwanni, um gleich danach einen Zehner vorzulegen und noch Zehn verlangte. In der Verwirrung gab ich also auf Zehn zuviel heraus.

 

Es sind ganz bestimmt Betrugsversuche, die auch oft klappen. Die Kamera finde ich voll in Ordnung.

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Wenn die wirklich absichtlich beschissen hätten, hätten die sich aber glaube ich nicht auf die Diskussion einlassen müssen. Und auch die Verwunderung über die Überwachungskamera wäre verdammt cool gespielt in so einer Situation.

 

 

Ich wäre mir im Übrigen nicht mal sicher, ob das Video wirklich einen Beweis dargestellt hätte. Nicht im Sinne zulässiger Verwertbarkeit, sondern ob die dargestellte Situation überhaupt zweifelsfrei den Ablauf und die Betrugsabsicht erkennen lässt. Dass es im Nachhinein betrachtet eine eindeutige Erklärung für den fehlenden Betrag liefert - unbenommen.

 

Ich gehe oft mit meiner Frau aus und da geht mal Geld aus dem, mal aus dem Portemonnaie über den Tresen - und wenn so ein Schein aus der Geldbörse des anderen, warum auch immer, wieder zurückgeht - warum dann nicht in das Portemonnaie, aus dem er gekommen ist? Das alleine halte ich für keinen Beweis. Überleg mal: Genauso nachlässig beim Entgegennehmen des 50ers kann die Frau doch auch beim Entgegennehmen des Wechselgeldes gewesen sein. Man greift einfach nach dem, was man kriegt, und auf dem Weg zum Saal gibt die Frau den 50er wieder ihrem Mann zurück oder dieser nimmt ihn sich halt wieder weil er 'nicht gebraucht' wurde.

 

Andere Variante ist natürlich, dass man, wie unsereinem das auch immer wieder passiert, irgendwo zuviel rauskriegt und dann entscheidet es sich in zäher Zeitlupe auf den paar zögerlichen Schritten von der Kasse zum Ausgang 'denk, denk, merk, oha, sowas, zurück, hmm, nee, also, watjetz, achwas...'

Also eigentlich mit schlechtem Gewissen eingesteckt. Aber hinterher greift man dich raus und zeigt Dir das Überwachungsvideo und dann biste froh, dass Du mit der Aushändigung des Scheines davon kommst und gelobst für die Zukunft Besserung...

 

Alles möglich... Ich glaube auch nicht, dass echte Trickbetrüger auf so eine schwache Chance spekulieren, wie sie sich durch deine Unachtsamkeit ergeben hat. Da würden die verhungern.

 

Also mein Tip ist, entweder waren die selber nicht aufmerksam, oder haben es auch erst etwas später gemerkt und, naja...

 

 

Im Übrigen denke ich, dass Du per Schild deutlich kenntlich machen musst, dass eine Überwachungskamera läuft.

 

 

 

- Carsten

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In welchem der Portemonnaies des Paares der 50er steckte wird kein verwertbarer Beweis sein, ich würde eher vermuten, daß es Zufall war, und sie es eben mitnehmen wollten. Würde ich vielleicht auch. 8)

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Es war weniger Verwunderung als Verärgerung über die Kamera...

 

Ich hätte gedacht, als ich sie drauf ansprach macht sie das Portemonaie auf stellt fest, das ein fufi drinn ist und wir schaun die bilder an und sie sagt, oh, ja, tut mir leid...

 

Sie hat aber nicht mal erklärt, warum denn wohl der fufi, den sie wieder eingesteckt hat, nicht mehr drin ist...

 

Statt dessen bekomme ich einen fufi plötzlich von IHM...

 

Eine ungewöhnliche Situation sicher für beide, da sie vor Publikum NACH dem Vorfall mit Videobildern konfrontiert werden. Der erste Moment, wo sie ihr Portemonaie zeigt, das keinen 50er enthält ist noch geplant gewesen...

 

 

Solch Irrtümer kommen vor, daher kann man das auch wunderbar als Vorwand nehmen. Normalerweise passt aber einer von beiden auf und bemerkt dann noch den Irrtum.

 

Diese "schwache Chance" kann man verbessern durch Ablenkung bzw. Verwirrung. Klappt sicherlich nicht immer, aber bestimmt häufig genug.

 

Die ganzen Umstände sind hier natürlich nicht soo deutlich zu beschreiben, und wenn ich es morgen der Polizei zeige, kann die entscheiden ob das ein typischer Betrugsversuch ist, oder nur eine kette dummer Zufälle, die haben da sicher mehr Ahnung. Aber vielleicht haben sich da ja auch schon andere gemeldet, die das erst hinterher gemerkt haben...

 

Wenn die sagen, daß da nix verdächtiges drann ist, soll es mir auch recht sein...

 

 

Zum Schild für eine Kamera:

Ein vielfacher Irrtum.

 

Begründet mit dem Datenschutzgesetz. Dieses gilt aber nur für öffentliche Gebäude. Was mein Kino nicht ist da ja privatwirtschaftlich.

 

Wenn man das ANALOG dem Datenschutzgesetz sehen würde, sollte die Kamera nicht versteckt sein. Was sie nicht ist. Sie ist ganz offen einzusehen und blinkt sogar brav vor sich hin...

 

Ich habe auch schon eine Anzeige erhalten von einem der sie besser auch gesehen hätte (er griff mich verbal und tätlich an), weder Polizei noch Staatsanwaltschaft hielten es für nötig, mir auch nur einen Fragebogen deswegen zu schicken...

 

Ausgenommen wäre vielleicht eine Cam auf dem Klo, weil sie den Intimbereich verletzten würde, aber an der Kasse...

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Also offen gesagt, Überwachungskamera-Problematik hin oder her, so ziemlich das letzte, was ich als Kunde will, ist 2 Stunden nach Zahlung meine Börse durchwühlen, weil der Kassierer vor Stunden einen Fehler gemacht hat - oder das behauptet. Das würde ich als Kunde auf keinen Fall machen, und ich würde ganz sicher auch keinen Bezahlvorgang auf irgendeinem Monitor studieren. Nicht umsonst steht auf vielen Kassen "Sofort nachzählen, spätere Reklamationen zwecklos". Das gilt auch für die Kassenkraft.

Als Kassierer muss man halt aufpassen oder in den sauren Apfel beißen. Ging ja in den letzten Jahrhunderten ohne Überwachungskamera auch.

Und was den vermeidlichen "Trickbetrug" angeht: Trickbetrüger suchen nach dem Betrug sofort das Weite und warten nicht 2 Stunden ganz in der Nähe...

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Du erwartest sicherlich nicht, daß der Kassierer nach jedem Kassenvorgang einen Kassensturz macht^^

 

Ob man sich nach 2 Stunden nun freut oder nicht. Ist ein nachweisbarer Fehler aufgetreten muß das ausgeglichen werden. daran finde ich nichts schlechtes. Ich hätte sie auch aus dem Kino holen können, aber von einem schlichten Irrtum ausgehend muß man die Leute dann ja nicht noch vom Film abhalten^^

 

Der Rest kam mir erst NACH der Reaktion der beiden spanisch vor.

 

Ob Trickbetrüger "sofort das weite" suchen sei mal dahin gestellt. Ohne Kamera wären sie ja auch gut vorbereitet gewesen... Und außer Tankstellen haben viele insbesondere kleinere Läden schlicht keine Kamera. Und auch ich erst seit einem Überfall.

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Vor langen Jahren bediente ich an unserer Schmatzriegeltheke, es kam eine bunt gemischte Familie herein, zwei Mars bitte, und drei Twixx für die Kinder, das macht dann bitte 11,20 Mark.

 

Hier ist ein Fünfziger, hier ist ihr Rückgeld, 38,80 ... Danke.

 

Ach, ich brauche zwei Zwanziger für meine Schwester, können Sie das bitte zurücktauschen ...

 

Zurücktauscherei ist immer ein Alarmsignal.

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Meines Wissens nach ist eine Kamera in einem PRIVATHAUSHALT ohne Hinweis zulässig.

Auch wenn es DEIN Kino ist, ist aber nicht dein privates Heim, sondern ein 'Gebäude mit freizügigem öffentlichem Zugang'. Du erlaubst deinem Publikum, ohne vorherige Einschränkung dein Geschäft zu betreten. Dadurch hast Du auch ein paar Einschränkungen zu beachten. U.a., auch wenn viele das nicht glauben wollen, ist das Hausrecht etwas eingeschränkt - kann z.b. im Unterschied zu deinem Zuhause nicht willkürlich ausgeübt werden.

 

 

Dass die Staatsanwaltschaft Dich diesbezüglich bei der anderen Sache nicht auf die Kamera angesprochen hat, spielt doch keine Rolle, das kannst Du dir doch denken, die haben anderes zu tun.

Erst wenn sich ein Betroffener mal beschwert, könnte es da Ärger geben.

 

 

 

- Carsten

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UlliTD hat folgendes geschrieben:

Du erwartest sicherlich nicht, daß der Kassierer nach jedem Kassenvorgang einen Kassensturz macht.

Ich erwarte, dass ein Kassierer seinen Job macht. Wie er das macht, ist seine Sache, nicht die des Kunden.

Was diesen Fall betrifft: Erst machst du an der Kasse einen kapitalen 50-Euro-Fehler, und dann, als du es wieder geradegebogen hast, unterstellst du den Kunden hier Trickbetrügerei. Das nenne ich eine erstaunliche Uneinsichtigkeit. Ich habe in der Vergangenheit auch schon Kasse gemacht und dabei auch schon Mist gebaut, aber es war immerhin ein Mist, für den ich nicht die Kunden verantwortlich gemacht habe. Die hätten mir auch was gehustet.

Das führt mich zur Frage: Wird es auch in Zukunft immer Trickbetrügerei sein, wenn deine Kasse nicht stimmt?

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Du erwartest sicherlich nicht, daß der Kassierer nach jedem Kassenvorgang einen Kassensturz macht^^

 

Doch, genau das könnte ein Kunde verlangen/erwarten. Angenommen im Supermarkt um die Ecke passiert sowas. Da wird in solchen (ähnlichen) Situationen genau sowas gemacht. Und nach zwei Stunden würde ich mir solches Ansprechen auch nicht gefallen lassen.

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Das ER den Fuffi hatte könnte ganz banal daran liegen das SIE zuvor mit seiner Geldbörse bezahlt hat! Eine leider sehr weit verbreitete Sitte unter den Weibchen!

 

Und zu deiner Kamera: Die ist nur zulässig wenn du mit einen kleinen Hinweis alá :"Dieser Raum wird Videoüberwacht" verziertst. Ansonsten muss sie weg.

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Brillo:

Eigentlich wollte ich nicht antworten, da ich das zu unqualifiziert finde...

In einem gebe ich Dir aber recht: Wenn z.B. eine große Cola bestellt ist, ich eine große auch ausgebe aber in die Kasse nur eine kleine Cola einbuche und das nicht vor dem Bezahlvorgang merke, dann belasse ich es in der Tat auch dabei und "buche" das im Rahmen der Kundenfreundlichkeit für mich aus.

 

Dieser Fall ist ja aber dann doch etwas anders gelagert.

 

Und was "Dich zu Deiner Frage führt" ist in meinen Augen schlicht eine unqualifizierte Aussage.

 

Womenzel:

Wenn es sofort auffällt sollte man das Problem gleich lösen, in der Tat. Ein Kassensturz hilft dabei aber auch nur einen Differenzbetrag zu finden, nicht die Ursache dafür.

 

Da dieser Fall erst zufällig nach dem Einlass aufgefallen ist, ist die Frage auch nicht eher zu lösen gewesen. Und wenn es nicht über die Bilder so derart eindeutig wäre, wäre es wohl in der Tat als verlußt abzuschreiben.

 

- - -

Wie einfach aber hier eine ungerechtfertigte Bereicherung mit doch 50 Euro von manchen abgetan wird, erstaunt mich schon etwas.

Ich kann für mich auch nur sagen, wenn ich als Kunde irgendwo derart eindeutig nachgewiesen bekomme, daß da ein Fehler unterlaufen ist - selbst wenn ich ihn nicht bemerkt habe - habe ich auch hinterher kein Problem damit, das zu korrigieren. Es geht ja nicht um 50 Cent falsches Wechselgeld immerhin!!!

 

Insgesamt angemerkt:

Es ist natürlich etwas schwierig einen Sachverhalt einzig hier zu schildern. Wer die Bilder gesehen hat, wird das sicher noch eher nachvollziehen können.

Im übrigen ist das auch rechtlich nicht zu beanstanden. Fehler können korrigiert werden, auch noch 2 Stunden später. Schilder mit "Wechselgeld ist sofort nachzuzählen" geben keine Aussage über eine rechtliche Einschätzung.

 

Odiug:

Auf den Bildern ist auch klar zu erkennen, daß beide am Anfang und später mit jeweils dem eigenen Portemonaie zahlen. Das eine ist schwarz das andere Beige.

 

Deine Aussage über die Zulässigkeit von einer Kamera ist falsch.

Das ist, wie oben bereits erwähnt, sogar anwaltlich und quasi auch staatsanwaltschaftlich abgeklärt.

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Das ER den Fuffi hatte könnte ganz banal daran liegen das SIE zuvor mit seiner Geldbörse bezahlt hat! Eine leider sehr weit verbreitete Sitte unter den Weibchen!

Genau... Das kenn ich nur zu gut...

 

Und zu deiner Kamera: Die ist nur zulässig wenn du mit einen kleinen Hinweis alá :"Dieser Raum wird Videoüberwacht" verziertst. Ansonsten muss sie weg.

 

Vielleicht nicht ganz richtig. Wenn Du behauptest, sie würden die in Deinem Hause lebenden "Mäuse und Ratten" beobachten, und Du erforscht das Leben der Roden dann geht das schon ohne Hinweis. :roll:

 

Wie viele Andere habe ich auch schon Fehler beim Kassieren gemacht, die Schuld liegt bei mir selbst, und ich würde nie auf die Idee kommen, jemand nachher anzusprechen, es sei, ich hätte dem Kunden zu viel abverlangt. Das ist nämlich denkbar schlechte Werbung.

Eine befreundete Karstadt Kassiererin erzählte vor langem, daß ein positiver Kassenfehlbestand sehr viel Ärger bedeutete, wesentlich mehr, als zu wenig Geld. Denn da wurde offensichtlich ein Kunde "betrogen".

 

St.

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Deine Aussage über die Zulässigkeit von einer Kamera ist falsch.

Das ist, wie oben bereits erwähnt, sogar anwaltlich und quasi auch staatsanwaltschaftlich abgeklärt.

 

Ulli, ein diesbezüglich nicht erfolgter Hinweis von Staatsanwaltschaft, Anwalt oder Polizei dazu aus einem früheren Fall ist keine Abklärung, sondern nur Glück gehabt. Die interessieren sich nicht dafür, solange keiner deiner Kunden ne Anzeige erstattet. Ich habe Verständnis dafür, dass Du nach deinen Erfahrungen ne Kamera da haben willst, aber mach es sauber!

 

 

- Carsten

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carstenk:

Wäre es strafbar, wäre es sicher kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden muß, wenn der Staatsanwalt davon Kenntnis bekommt. "Glück gehabt" kann man hierzu aber sicher nicht sagen.

 

Wenn mir und meinem Rechtsbeistand aber ein entsprechendes Gesetz entgangen ist lasse ich mich gern darüber belehren! Dann aber bitte wirklich mit den entsprechenden Rechtsvorschriften.

 

Und nur, weil einige möglicherweise solche Schilder aufhängen hat das keine rechtliche Bedeutung.

 

- - -

Es gibt auch schöne Schilder zu kaufen auf denen steht "Eltern haften für ihre Kinder". Klingt toll, mehr ist damit aber auch nicht anzufangen.

 

An Straßen findet man manchmal offizielle Schilder, die auf eine Radarüberwachung hinweisen. Diese sind ja nicht etwa da, weil die Radarmessung angekündigt werden muß, sondern um die Leute dazu zu bringen, die Geschwindigkeitsvorschriften einzuhalten.

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Ulli, ich finde das auch sehr seltsam. Das klingt auf jeden Fall nach einem Trickbetrug. Zwei Leute, die an der Kasse rumwuseln und Verwirrung stiften, mehrere Portemonais und Geldscheine zücken. Das Geld was dann bei ihm in der Tasche ist, obwohl sie es eingesteckt hat. Der Mann hat wahrscheinlich kalte Füße gekriegt und versucht schnell da rauszukommen, während sie wohl etwas abgebrühter war und dachte sie kriegts noch hin.

Alle Leute, die ich bisher beim irgendeiner Art von Betrug erwischt habe, haben sich genau so seltsam verhalten. Das Ziel von Trickbetrügern ist doch genau das: Verwirrung und Unsicherheit zu stiften, weil sie wissen, dass du selber so etwas nie mit Absicht tun würdest. Dass die sich merkwürdig verhalten trägt ja auch zur Verwirrung bei. Also für mich klingt das eindeutig. Erzähl doch mal was die Polizei dazu gesagt hat.

Ich finde auch völlig richtig wie du reagiert hast, du hast ihnen ja die Möglichkeit gegeben, mit einem »Oh was für blödes Versehen« da rauszukommen.«

 

 

Achso wie der Trick (oder ein ähnlicher) funktioniert zeigt uns Peter Bogdanovich:

 

 

In diesem Thread wurde schon mal ein Klassiker zum Thema erwähnt, vermutlich ist es der :wink:

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http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html

 

Bundesrecht sticht Landesrecht (oder so ähnlich ;-))

Dort steht unter Abs.2: (2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

 

Der vorletzte Beitrag auf dieser Seite beschreibt es eigentlich ganz ordentlich...

http://www.123recht.net/forum_topic.asp...2&ccheck=1

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airis hat folgendes geschrieben:

Zwei Leute, die an der Kasse rumwuseln und Verwirrung stiften, mehrere Portemonais und Geldscheine zücken.

So eine Situation nenne ich nicht versuchten Trickbetrug, sondern Kinotag. Passiert dann alle paar Minuten. Völlig normal. Na ja, wahrscheinlich üben alle Kunden noch, die sich so verhalten. Die haben alle den beliebten Volkshochschulkurs-Kurs belegt:

"Trickbetrug an der videoüberwachten Kinokasse, danach gemütlich den Film ansehen und auf die Polizei warten".

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Manchmal...

 

Und siehe da, auf den Fotos gut zu erkennen: Eine Frau hat einen 50-Euro-Schein aus dem Portemonaie genommen, hält ihn in der Hand und steckt ihn dann wieder ein. Da ich aufgrund einer kleinen Begebenheit vermutlich etwas abgelenkt war (vielleicht war ich einfach auch nur schlampig), habe ich auf diese 50 Euro rausgegeben, diesen aber nicht verlangt.... So hatte sie ihn also wieder eingesteckt und auch das Wechselgeld genommen.

[...]

 

Das war der Kardinalfehler. Wie machen es Kassierer in Supermärktern und Co:

Sie nehmen explizit den Schein des Kunden an, geben vorher nichts raus und legen den Schein gut sichtbar bei der Kasse ab (aus der Reichweite des Kunden) und geben erst dann das Wechselgeld heraus. Nachdem der Kunde das Wechselgeld empfangen hat, wird der Schein in die Kasse gelegt.

 

Alles ein dummes Mißgeschick? Ich kann mich des leichten Eindruckes nicht erwehren hier gerade noch so einem versuchten Betruges entkommen zu sein. Ich möchte aber auch keinem Unrecht tun!!!

 

Du sagt es selber, daß Du Dir unsicher bist. Sehe es als Lehrgeld und verdächtigte nicht selber Deine Kunden, wenn Dir ein handwerklicher Fehler unterlaufen ist. Das mit dem 50-er im anderen Geldbeutel ist für mich kein Beweis, daß hier offensichtlich betrogen wurde.

Vielleicht war es tatsächlich unbeabsichtigt, gedankenlos oder ähnlich und bemerkten es wenig später und schämten sich dafür und tauschten den Schein untereinander aus, um bei einer evt. Nachfrage nicht als Betrüger dazustehen.

Wie bereits hier bereits angemerkt, das (Wechsel)geld sollte sofort nachgezählt werden, auf beiden Seiten. Nachträgliche Reklamationen sind zwecklos.

 

Eine Geschichte, die mir als Kunde (war noch Schüler) vor sehr vielen, vielen Jahren (verjährt) einmal passiert ist:

Ich hatte in einem Elektronikmarkt als Stammkunde wieder eingekauft, Kleinteile hatte ich in einem kleinen Warenkorb gelegt, zwei Kabel hatte ich aufgrund der Größe am Ärmel baumeln.

An der Kasse legte ich alle Waren aus dem Körbchen auf das Band und bezahlte, die zwei Kabel hatte ich dabei vollkommen vergessen, nicht mehr bemerkt und der Kassierer ebenfalls nicht. Für einen Außenstehenden hätte es so ausgesehen, als ob die Kabel schon beim Betreten des Ladens mir gehören würden, analog z.B. wie eine Tasche oder einen Regenschirm an der Hand.

Erst zu Hause bemerkte ich den Irrtum, weil ich zuviel Geld im Geldbeutel hatte. Mir wurde heiß und kalt, ich schämte mich. Erst wollte ich zurückgehen, den Rest bezahlen, aber ich sah mich in meiner Phantasie dem Chef gegenüberstehen und als Ladendieb behandelt zu werden, inkl. Polizei, Anzeige und Hausverbot. Ich hatte es dann gelassen und die vielleicht 8 DM für mich behalten, aber mit Scham. Wenige Tage später ging ich wieder in den Laden und hatte mir noch etwas anderes gekauft, was ich sonst nicht gekauft hätte.

 

Eine lückenlose Videoaufzeichnung hätte dieses als Ladendiebstahl und/oder als Versuch eines Trickbetrugs oder ähnlich offenbart, mit allen Konsequenzen.

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