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araldo

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Über araldo

  • Geburtstag 01.02.1950

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    http://www.kinoxx.de

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    Nördlich von Wiesbaden
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    Filmgeschichte und Kinotechnik

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  1. araldo

    FILMLAGERUNG

    Hallo Satrodin , Wo lagert man wertvolles TC Filmmaterial ? Natürlich im Kühlraum. Am besten unter 8 Grad Celsius.. Aber wer hat das schon. Nur Produzenten, die eine neue Auswertung des Filmmaterials erstreben. Das kostet !! Oder vielleicht in der Antarktis ? Gruß Araldo
  2. Überblend Konfektionierung Film bei ARD und ZDF Habe in meiner Homepage die Grafiken für die Konfektionierung der Filmrollen dargestellt. siehe www.kinoxx.de/konfekt.htm Gruß Araldo
  3. Ein Hallo an Film Kopieen Sammler ! Was macht Ihr eigentlich mit einer Filmkopie die stark nach Essig riecht und teilweise verklebt ist und gewölbt ? Nach langem hin und her habe ich mich entschlossen die Essig Kopieen nicht länger in der Garage aufzubewahren sondern in den Restmüll zu entsorgen. Ein Mitarbeiter eines Filmlagers hat mir empfohlen : " Die Kopie waschen" ! Aber wer hat schon eine Film Waschmaschine ? Hat jemand eine gute Idee ? Gruß Araldo
  4. Hallo Uwe 1973 ! Freue Dich über Deinen AGFA Movector Super 16. Ein interessantes Gerät. Unter www.kinobauer.de gibt es eine fast komplette Bedienungsanleitung. Diese solltest Du mal studieren. Ozaphan ist ein dünner Film auf Zellophan Basis. Sehr empfindlich ! Am Projektor Schieber auf O stellen. Greifer unbedingt herausdrehen. Aufwickelspule mit Gleitkern verwenden, damit die Aufwickelkraft gering bleibt. Dann Film ab ! Gruß Araldo
  5. Hallo Herr Weber !

    Vorführer Lehmann ist ein alter Bekannter aus der Bauer Filmpost

    von 1955.

    Wenn ich der Einzige oder Erste bin, hätte ich gerne ein Exemplar

    von Ihrem Büchlein.

    Gruß Araldo1298976508_Vorfhrer_Lehmann.thumb.jpg.e4bc57b2ef96350173faaf05d245aade.jpg

  6. Warum Schicht innen ? Ich neige dazu alle meine Filmrollen mit # Schicht außen # Zu spulen und zu lagern. Weil manche ältere Kopien dazu neigen sich an der Schichtseite nach innen zu wölben. Bei # Schicht außen # wird dem entgegengewirkt. Grüße Araldo
  7. Guten Tag Carena 48 ! Kann Ihnen eine von diesen wunderbaren Kameras EUMIG C16 r zum Kauf anbieten. Die Kamera ist wie anderweitig beschrieben von robuster technischer Qualität. Das angebotene Stück ist gebraucht, hat nur geringste Gebrauchsspuren und Ist in einem gepflegten Zustand. Einige Dutzend Filme habe ich mit dieser Kamera erfolgreich gedreht. Die Kamera läuft gut. Der Belichtungsmesser funktioniert. Zubehör wie in den Abbildungen. Beide Vorsatzobjektive. Zwei original Beschreibungen Und vier Dosen mit Leerspulen. Davon ist eine noch mit 16mm Rohfilm gefüllt, um Das Filmeinlegen zu üben. Die Spulen und Dosen brauchen Sie um von einer 122 Meter Rolle die Aufnahmefilme umzuspulen. Dazu noch eine sehr schöne, praktische Tasche Für den Transport und sie sichere Aufbewahrung der Kamera. Gesamtpreis EUR 280,- Euro Dies ist ein Privatverkauf aus einem tier-und rauchfreien Filmer Haushalt. Verkaufsabwicklung wie bei Ebay. Vorkasse via EBAN. Kein Umtausch, Keine Rücknahme. Inclusive versicherter Versand mit Hermes innerhalb Deutschlands. Wenn Sie im Ausland wohnen, dann nach Tarif DHL. Freue mich wenn Sie interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen Araldo
  8. Hi ! Brennt man eine Kohlenpaarung mit Wechselstrom, so bildet sich wegen der wechselnden Polarität weder ein Positvkrater (der das Licht bringt !) noch eine Negativspitze. Es gab aber Dochtkohlen deren Kanal mit Effekt Salzen gefüllt waren. Diese erzeugen dann ein eher bescheidenes Bogenlicht .Zwischen Trafo und einer Kohle sollte noch ein regelbarer Widerstand geschaltet werden, dann kann man die Bogenlampe auf bestes Strom / Spannungs Verhältnis einregeln. Zwischen Vorführgeschwindikeit und Netzfrequenz kann es zu einer art Helligkeitspumpen im Bild kommen. Viel Vergnügen mit Bogenlicht ! Ich mag es sehr gerne ! Araldo
  9. Schrittmotor bei der PB51 ist wohl notwendig, wenn die Maschine nicht „stand alone“ betrieben wird, sondern über eine elektrische Welle mit Cordläufern verkoppelt ist. Bei Start und Stop könnte ein Schupf entstehen. Dieser ist absolut nicht zulässig. Früher hieß das ROTOSYN. Gruß Araldo
  10. Vor dem Abbau ein paar Bilder machen. Wir wollen was sehen ! Araldo
  11. In der Zeitschrift KA-Mann hat ein bekannter Autor einen Aufsatz über Filmkerne verfasst. (Siehe Ausgabe Mai 1992, Seite 82. Den ganzen Aufsatz möchte ich hier nicht wiederholen. Demnach wird der 35mm Bobby mit 50 mm Durchmesser von Kodak als „U-Kern“ bezeichnet. Bei Agfa als CNP-2. Der 75mm als „K-Kern“. In 16mm mit 50mm Durchmesser als „T-Kern“ Der mit 75mm als „Z-Kern“. Es gab noch viele andere Kerne, mit Nase nach innen und viele Andere. Viele sind mir nur als „Kamerakern“ bekannt, weil Rohfilm so geliefert wurde. Dann Gibt es noch die Kameraspulen R90 und R190 für Arri und Bolex. Für 35mm habe ich mal mehre Kerne mit 100 mm und gar mit 127mm Außendurchmesser bekommen. Die habe ich dann „M-Kerne“ genannt. (Monster). Der eingefleischte Kernsammler wirds wissen ! Gruß Araldo
  12. "Der merkwürdige Bauer Kopf" ist tatsächlich ein Teil eines Fernsehfilmabtasters Bosch-Bauer FCL40. Aus den 60iger, siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Hunderte Spielfilme und anderes wurden mit solchen Geräten im Überblendbetrieb gesendet. Auf meiner Homepage habe ich einen kleinen Aufsatz zum Thema Film im Fernsehen geschrieben. Das Magnetton Abtastgerät war eher selten angebracht. Der Ton lief meist vom verkoppelten Bandspieler. www.kinoxx.de/filmimfernsehen.htm Gruß Araldo
  13. Hallo Nerv ! Es gibt da einen Link von einem Spezialisten da ist eine Bedienungsanleitung vom Lampenhaus Hi 75 B zu sehen. lautet wewewe.kinobauer.de Gruß Araldo
  14. Die Preise für die Aufführungen gelten wohl nur für die generierten HD Videos. 35mm wird da erst gar nicht angeboten. Für die HD Videos sind aber neue Rechte entstanden. Gilt das auch für uralten 35 mm Film, der nie neu bearbeitet wurde und noch aus der Entstehungszeit stammt ?. Kann man sich den einfach zum Rechteinhaber über alles Alte ernennen ? Da ist noch eine Frage offen. Aus dem Urheber Recht oder Nutzungsschutz Recht kann ich nichts genaues herauslesen. Vielleicht findet jemand den schlüssigen Satz oder kennt ein Urteil ?
  15. Guten Tag ! Unter den Filmsammlern und Heimkino Betreibern ist wohl mancher, der eine oder mehrere alte Film Wochenschauen besitzt. Bekanntermaßen kann er oder sie, diese jederzeit zum eigenen, privaten Gebrauch im Heimkino anschauen. Ganz anders ist das, wenn man diese Wochenschau – sagen wir mal aus dem Jahre 1960 – In einem Kino, im Rahmen einer Veranstaltung öffentlich vorführt. Greift da noch das Urheberrecht oder nur das Nutzungsschutz Recht. Ist das schon „Public domain“ Oder hat der jetzige Rechte Inhaber noch ein Recht auf Lizenzgebühr ? Hat Jemand aus der Community Erfahrung auf diesem Sektor ? Gruß Araldo
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