Es ist so, dass man sich immer an Recht und Gesetz zu halten hat.
Und wie sieht es nun aus?
Die Minderjährige hat das Urheberrecht misshandelt.
Hat nun der Kinobetreiber das Recht der
- Freiheitsberaubung?
- Erpressung eines Gegenstandes?
- Erpressung einer Dienstleistung?
Der Kinobetreiber kann froh sein, dass er nicht von den Eltern vor Gericht gezerrt wurde.
Mag sein, dass die Filmindustrie meint, wer Raubkopien macht, hat keine Menschenrechte mehr (was in dem einen Verbrecher-Spot klar zum Ausdruck kommt).
Aber kann es sein, dass die Filmindustrie jetzt die Kinobetreiber zwingt, unter Missachtung geltenden Rechts ihre Rechte durchzudrücken?
Ich kann ja mal sagen, wie es mir als Musiker geht:
Wenn ich bei der Hochzeit das Filmen untersage, ist das mein gutes Recht. Wenn es sich aber herumspricht, ist das Meinungsfreiheit. Und wenn ich dann nicht mehr gebucht werde, habe ich zwar keine Gage, aber auch keine Sorge, jemand könnte mein Leistungsschutzrecht missachten.