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Treuhandmodell - Verleihreaktionen


UlliTD

Empfohlene Beiträge

Die reine Saalvermietung an sich ist ersteinmal zwar kommerziell, jedoch ohne Nutzung des Projektors unschädlich. Tatort (machen das echt viele kinos???) ist Film. MET (ist zwar live aber dennoch auch unter "Film" einzuordnen, Angelreisen aus Norwegen sind meldepflichtig weil Film.^^

 

 

Klar ... Saalvermietung ohne Nutzung des Projektors sind ganz aussen vor ... es geht ja nur um die Projektor-Nutzung. TATORT (machen in unserer unmittelbaren Umgebung 4 Kinos) ist nicht Film, da ja LIVE über Satellit empfangen. MET ist auch nicht Film und daher nicht FFA-abgabepflichtig, da auch LIVE über Satellit. MET und andere Opernevents (BOLSHOI, NT-Live, Oper de Paris, Royal Opera, das Robbie Williams LIVE Event vor einigen Jahren) würde ich z.B. als den klassischen alternativen Content bezeichnen, der der FFA (bei Nutzung des Treuhand VPF Modells) gemeldet und für die das Kino eine VPF zahlen muss.

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MET und sonstige Liveübertragungen sind ja auch explizit als solche angegeben, als unstrittig. Zum Vergleichen aber geeignet. Denn der Unterschied zwischen Life und Film liegt lediglich darin, dass das eine eben live ist und wenn ich die met eine stunde später zeige, ist es ein film... also insofern auch logisch.

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Klar ... ist die Oper "recorded", also liegt sie im Haus auf Festplatte und/oder Receiver vor und wird von dort abgespielt, dann ist das Abspiel FFA-Abgabe pflichtig ...

 

Nur meine Frage war/ist ja: Wenn ich die MET oder eine andere LIVE Veranstaltung oder eine Privatvermietung im monatlichen Alternativen Content Abspiel der FFA melde, was muss ich dafür bezahlen? Sind es Euro 500,00? Oder ein irgendwie ermäßigter Betrag?

 

Bei Euro 500,00 wird es sich ja dann kaum noch lohnen ...

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  • 4 Wochen später...

Es gibt Bewegung im Thread Thema ...

 

Laut AG Kino wurde in einer Neuregelung "VPF-Zahlung im Treuhandmodell 1€ pro Besucher, max. 500,00€ in den ersten 3 Wochen" vereinbart und somit sollte Ablehnung der Belieferung nunmehr zumindest nicht mehr mit der Begründung "zu teuere VPF-Zahlung" möglich sein. Die Praxis wird es zeigen ...

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Preston, mal wieder wieselflink, ich wollte gerade ein Update zum Thema verfassen!

 

Was auch aufhorchen lässt - das Thema 'Drop-outs' ist wieder ganz oben auf der Tagesordnung. immerhin redet man jetzt von Härtefällen. Nur wenig schmeichelhafter. Aus dem InfoFax:

 

Ebenso wichtig ist es, kleineren Kinos den Weg in die Digitalisierung zu

ermöglichen. Wir haben in dieser Woche mit Vertretern des

Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nochmals konkret über die

*Härtefallregelungen* gesprochen.

 

und:

 

In allen Gesprächen fordern wir auch weiterhin eine *technikoffene

Belieferung für Nachspieler*, gerade bei den geförderten deutschen

Filmen. Es gibt auch jenseits des DCI-Standards sichere

Abspielmöglichkeiten und wir halten dies für einen guten Weg, kleinere

Kinos mitzunehmen, aber auch im Bereich der Open-Air-Kinos. Hier stehen

wir auch mit den Verleihern in Kontakt.

 

Vielleicht wird die bluray dan doch noch zum offiziellen Kinovorführmedium geadelt. Wer weiß...

Das mit den VPF Neuregelung ist ja tatsächlich eine Bombe. Das klingt ja nach Startkopien für alle! Kaum zu glaube und deswegen bestimmt auch nicht wahr, doch eine wichtige Angst, nämlich die nach Abschluß eines Treuhandvertrages keine Startkopien zu bekommen und dann auf den 'Strafzahlungen' sitzenzubleiben ist nun ausgeräumt - oder zumindest stark abgemildert. Eine Garantie auf VPFs in einer bestimmten Höhe gibt es natürlich nicht.

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Jepp, Preston.

Beginnend mit den ersten Verleihern die zugestimmt haben (erster Mai - glaube ich oder da in der Ecke ist der Stichtag). Andere folgen nach Unterschrift bis (hoffentlich) bald alle unterschrieben haben.

 

Wobei die Sicht (wohl vieler Verleiher) nach wie vor eine Falsche sein wird:

Die VPF wird als "Kosten" pro Kopie angesehen. Da kommen dann folgende beispielhafte (von Verleihseite erbrachte - nicht wörtliche aber sinngemäße) Rechnungen zustande:

Kosten der Festplatte 100 Euro (ist meinerseits jetzt mal geschätzt). Schlüsselerstellung 15 Euro.

Spielt nun der erste (mit VPF) den Film, entstünden also Kopienkosten von 615 Euro. Wenn nun die Platte weiterversand wird an VPF-Kinos und jemand in der zweiten und dritten Spielwoche hinzukommt, wären wir dann schon bei Kopienkosten von über 1645 Euro... Die Schlussfolgerung daraus: Der Start wird digital sogar teurer, als mit 35mm Kopien (?).

 

Also... da können meiner Meinung nach ja selbst Milchmädchen schon besser rechnen^^

 

Die Koppelung an einen Start hat Sinn, um auf Marktverteilung zu achten sowie die Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu strecken, der sich an dem Umsatz orientiert. Bedeutet: Startet ein Verleih 100 Filme im Jahr, muß er - entsprechend seines Marktanteiles - eben mehr VPF Zahlen als ein Verleih, der nur fünf Filme im Jahr startet. Trotzdem kann der kleine Verleih sich mit der Zahlung genausolange Zeit lassen, wie der Große, obwohl der Gesamtbetrag ein viel geringerer ist und für gewöhnlich auch schneller bezahlt werden würde.

 

Diese Koppelung dient jedoch nur der Steuerung.

 

Die Meinung, das Kino müsse den Betrag von 500 Euro zwingend einspielen können, sonst lohne sich der einsatz nicht, ist falsch. Die von den Verleihern akzeptierten VPF sind ein Beitrag zur Digitalisierung, da die Kinos durch umrüsten hohe Kosten haben, die Verleihe aber gleichzeitig erheblich an Kopienkosten sparen. Da das Verhältnis nicht akzeptabel ist, beteiligen sich die Verleihe an den Kosten. Die Koppelung an einen Film ist dabei nur logistischer Natur. Denn alternativen gäb es viele. (Verminderung des Mietsatzes, Generelle Verteilung über den durchschnittlichen Marktanteil, Besucherbezogene Zahlung (ohne koppellung an die drei Startwochen), etc...

 

Die Kosten der Verleihe an der Digitalisierung sind Gemein-, Fix-, Overheadkosten. Aber keine DCP-Produktionskosten. KEINE Produktionskosten allein schon deswegen, weil es endliche Kosten sind, die unabhängig von den herstellern der Festplattenkopierer und -versender entfallen. (wenn der "Topf" bei der FFA entsprechend gefüllt ist, entfällt die Verpflichtung.)

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  • 1 Monat später...

Update: Hier die Liste der Verleiher, die das Treuhandmodell unterschrieben haben und die Liste, wer auch die optionale 1,00 Euro/Besucher Option bisher anerkannt hat.

 

http://www.ffa.de/downloads/d-cinema/Liste_der_teilnehmenden_Verleiher.pdf

 

Einige (nicht unmaßgebliche Verleiher) fehlen beim 1 Euro Modell noch ...

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Update: Hier die Liste der Verleiher, die das Treuhandmodell unterschrieben haben und die Liste, wer auch die optionale 1,00 Euro/Besucher Option bisher anerkannt hat.

 

http://www.ffa.de/do...n_Verleiher.pdf

 

Einige (nicht unmaßgebliche Verleiher) fehlen beim 1 Euro Modell noch ...

 

Wobei es zumindest bei der Fox und Warner keine Probleme mit VPF gibt. Daher wird die Liste wohl auch demnächst aktualisiert werden...

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Einige (nicht unmaßgebliche Verleiher) fehlen beim 1 Euro Modell noch ...

 

Die fehlen vermutlich entweder deshalb noch, weil irgendeine internationale Muttergesellschaft die Änderung hin und her übersetzen und in drei Gremien absegnen muss. Zumal die Liste ja auch zwei Wochen alt ist.

Oder sie fehlen, weil der eine oder andere Kleinverleih gerade eh keinen Film am Start hat und/oder noch nicht mitbekommen hat, dass es eine Änderung gibt ;-)

 

Für W-Film, Missing Films & Co (bei denen ich es sehr respektabel finde, dass sie überhaupt beim Treuhandmodell mitmachen) ist das neue Modell doch super. Für uns als Filmkunstkino sowieso.

 

Eine Frage ist für mich noch offen: Gilt die 1-EUR-Regelung auch für Einsätze von nicht-teilnehmenden Verleihern, bei denen ja bisher das Kino 500 EUR an die FFA zahlen musste? Das würde bestimmte Arten von Einsätzen, z.B. Mini-Starts von Filmemachern, die ihre Filme selbst herausbringen, wieder ermöglichten (nämlich kalkulierbar machen). Mit solchen Einsätzen verdient ohnehin weder das Kino noch der Filmemacher Geld und man spielt sie, weil man es machen will -- 500 EUR kann man sicherlich nicht drauflegen, einen Euro pro Zuschauer aber durchaus, wenn der restliche Deal stimmt.

 

Jetzt muss nur noch die Masse der Filmkunsthäuser den Arsch hoch bekommen und das Geld abrufen. Wenn alle mitmachen, können die Verleiher diese Kinos nicht mehr ignorieren -- und das Geld ist um so schneller wieder im Topf.

 

Beste Grüße,

Matthias

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
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Eine Frage ist für mich noch offen: Gilt die 1-EUR-Regelung auch für Einsätze von nicht-teilnehmenden Verleihern, bei denen ja bisher das Kino 500 EUR an die FFA zahlen musste? Das würde bestimmte Arten von Einsätzen, z.B. Mini-Starts von Filmemachern, die ihre Filme selbst herausbringen, wieder ermöglichten (nämlich kalkulierbar machen).

JA! In diesem Fall zahlt das Kino 1 € pro Besucher. Wurde auf dem Seminar in Baden-Baden ausdrücklich so bestätigt.

 

Und die Ausrede "wir schicken euch ne Blu-ray, dann sparen wir die VPF" zieht auch nicht. Es gilt der Projektor, nicht das Medium.

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JA! In diesem Fall zahlt das Kino 1 € pro Besucher. Wurde auf dem Seminar in Baden-Baden ausdrücklich so bestätigt

 

Super, danke für die Aufklärung.

 

Also, Arthouse-Kinos: schickt die Verträge zurück, dann ist das Thema in nem Jahr durch ...

 

Schöne Grüße, Matthias

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