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Fox bezuschusst nur verkaufte 3D Brillen


Pudding

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Die Diskussion ist doch schon alt und wird seitens der Verleiher immer mal wieder aufgewärmt. Natürlich verdienen die Kinos selber auch an den Einweg-Brillen, die werden ja nicht zum Selbstkostenpreis abgegeben. Und die Sicht der Verleiher, dass direkt mit dem konkreten Film in Verbindung stehende Umsätze mit ihnen geteilt werden müssen, ist ja auch nachvollziehbar. Oder glaubst Du nicht, einige Heuschreckenkinos würden nicht im Gegenzug sonst den Eintrittspreis reduzieren und dafür die Brillen für 6 Euro verkaufen, weil sie da nicht teilen müssten? Ist halt ein Geben und Nehmen - oder Hauen und Stechen. Das Problem ist hier lediglich, dass bei einem konkreten Release die eher nachhaltigen Mehrwegbrillen benachteiligt werden weil sie der Verleih nicht wie RealD bezuschusst.

 

Polfilterbrillen kosten im übrigen nirgendwo 20 Euro. Das bezog sich auf die Mehrwegbrillen von Dolby oder XpanD. Wenn natürlich irgendwann in ferner Zukunft irgendwelche Freaks ihre persönliche Designer-3D Brille im Kino tragen wollen statt RealD Kassengestell, dann dürfen die die natürlich beim Optiker ihrer Wahl notfalls auch mit Swarovskis bestücken lassen ohne dass der Verleih daran mit verdient.

 

 

 

- Carsten

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  • 4 Jahre später...

Guten Abend allerseits,

um keinen neuen Thread eröffnen zu müssen, grabe ich mal diesen hier aus...

 

Mich würde interessieren wie mittlerweile die Position der Verleiher aussieht. Welcher Verleih bezuschusst welches Brillensystem in welcher Höhe und wo ist das geregelt? Wie wird das dann abgerechnet? Auf der Abrechnung unter "sonstiges" einfach abziehen?

 

 

Gruß

bubbagump

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ohne Anspruch auf Vollständigkeit bzw Richtigkeit:

 

Central: alles abrechnen, und 50 Cent netto in Abzug bringen

Concorde: keine Berücksichtigung von Brilleneinnahmen,

Constantin: alles abrechnen, und 50 Cent netto in Abzug bringen

Disney: 20 Cent netto pro 3D "Mehrweggast" vom Theaternetto abgezogen

Fox: 25 Cent netto pro 3D "Mehrweggast" vom Theaternetto abgezogen

Warner und Sony: Brillenzuschläge müssen nicht abgerechnet werden.

Paramount: 20 Cent netto pro 3D "Mehrweggast" vom Theaternetto abgezogen

UPI: alles abrechnen, und 50 Cent netto in Abzug bringen

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ohne Anspruch auf Vollständigkeit bzw Richtigkeit:

 

Central: alles abrechnen, und 50 Cent netto in Abzug bringen

Concorde: keine Berücksichtigung von Brilleneinnahmen,

Constantin: alles abrechnen, und 50 Cent netto in Abzug bringen

Disney: 20 Cent netto pro 3D "Mehrweggast" vom Theaternetto abgezogen

Fox: 25 Cent netto pro 3D "Mehrweggast" vom Theaternetto abgezogen

Warner und Sony: Brillenzuschläge müssen nicht abgerechnet werden.

Paramount: 20 Cent netto pro 3D "Mehrweggast" vom Theaternetto abgezogen

UPI: alles abrechnen, und 50 Cent netto in Abzug bringen

 

Habe gestern von unserer Disponentin erfahren, das es ab 2014 bei UPI keine Brillen zuschüsse mehr geben wird. Quasi ab 47 Ronin.

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Läuft das nicht auf die Sache heraus, mit dem vor einigen Jahren mal das Werbelose Kino auf die Nase gefallen ist. Lt. Gerichtsurteil bekommt der Verleiher immer seinen prozentualen Anteil an allen Einnahmen, die direkt mit der Kinokarte zusammenhängen. Die hatten damals 50Ct Aufschlag genommen, um die Filme ohne Werbung zu zeigen und mußten davon dann dennoch ihre Prozente abführen. Wenn die UPI jetzt genauso argumentiert, dann will sie wohl die Einnahmen steigern. Sollte man auf einen Gerichtsfall ankommen lassen, denn das ist in meinen Augen eine Zwangsverknüpfung, ohne Brille ja kein 3D, und das kann der Kinobetreiber ja nicht beeinflussen, im Gegensatz zu der Werbung.

Jens

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  • 4 Wochen später...

Wenn Dolby Dir Deine Brillen zuvor geschenkt hat, ist es richtig gedacht.

 

Bei ca. 20,-- Euro pro Brille mußt Du Deine Brillen aber zunächst 40 mal ausgegeben haben, bis Du auf den Kaufpreis der Einwegbrillen kommst. Dazwischen müssen die Mehrwegbrillen aber noch 40 mal gereinigt werden, es darf keinen Schwund geben und es darf keine kaputt gehen.

 

Ob das in der Praxis funktioniert?

 

das ist doch mal eine logische Rechnung!!

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  • 2 Wochen später...

Ich verstehe nicht so recht, wie das mit der Abrechnung überhaupt funktionieren soll, wenn die Brille am Einlaß verkauft wird. Das ist doch nicht nachvollziehbar, welcher Besucher eines bestimmten Filmes nun eine Brille kauft, oder eine bereits gekaufte mitbringt.

 

Was wäre eigentlich, würde man die Brille bei einem Einkauf an der Theke im Wert von 2,50 oder höher einfach "gratis" rausgeben? Oder man verkauft die Brille für 2,50 und das Papierchen worin sie verpackt ist, gilt dann als Verzehrgutschein iHv 2,50? Die Brille wäre dann doch Thekenartikel und außer Reichweite der Verleiher.

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Oder man verkauft die Brille für 2,50 und das Papierchen worin sie verpackt ist, gilt dann als Verzehrgutschein iHv 2,50? Die Brille wäre dann doch Thekenartikel und außer Reichweite der Verleiher.

 

Thekenartikel? Wie Popcorn oder Getränke? Nun ja, Popcorn oder Getränke ect. brauche ich nicht unbedingt für einen Film zu schauen - die 3D-Brille aber schon. Somit gehört sie zum Film dazu. ;-)

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In diesem Fall wäre es aber anders herum - ich würde ja weniger Eintritt nehmen - einfach den Brillenzuschlag weglassen. 1,-€ weniger, den das Publikum am Kiosk ausgeben kann. Dann bleibt von dem 1,-€ für mich mehr über.

Oh, das ist ein Irrtum! Die FFA hat das in Studien festgestellt. Ein güstigerer Eintrittspreis verleitet nicht zu höherem Verzehr. im Gegenteil eigentlich. Wer sich ne teurer Karte leistet, hat auch nix gegen ein wenig mehr Verzehr.
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