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Neues Jugendschutzgesetz und die Folgen...


Stand-By

Empfohlene Beiträge

Hallo da draussen,

 

wie sieht es bei euch mit den Änderungen und deren Umsetzung vom Jugendschutzgesetz aus?

 

Bei uns führt das Werbeverbot vor 18:00 Uhr zu einem mittleren Chaos, ich bin forh das ich nicht im Einlass arbeite, die Beschwerden werden wohl stark zunehmen. ;D

 

Berichtet mal eure Erfahrungen....

 

 

Stand-By

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Hi,

 

bei uns läuft alles glatt.... denn bei uns sind sowieso die Kippentrailer am Anfang der VPrg, d.h dann kommen die "erst nach 1800" Trailer auch in den Block. :)

 

Und wie ist das mit den UNION Blöcken?? Die haben bei uns sehr häufig "NOVUM-Erotikfachmärkte" Werbung drinne, darf man die dann jetzt überhaupt noch zeigen??? vor 1800 meine ich jetzt!

 

 

 

Gruß

 

Ciniwa

--

Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten!

"Nur ein Bauer-Projektor ist ein guter Projektor!" oder besser "Kinos von Bauer, Werte von Dauer!"

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Hallo

Da wir sowieso schon seit Monaten die Anweisung haben, alle Alkohol- und Zigarettenwerbung vor 18 Uhr (Ausnahme Filme ab 18, bzw. jetzt ´ohne Jugendfreigabe´) nicht zu zeigen, gibt es für uns keine Umstellungen.

Entsprechende Werbefilme werden vorgespult, und damit hat es sich.

Auch sonst bringt das neue Gesetz nicht viel neues, nur die Regelung der FSK 12 Filme hat sich etwas geändert, zum (meiner Meinung nach) Nachteil.

 

 

 

 

--

gruß sewi

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Hallo,

@ Stand-By

Wieso führt das Werbeverbot zu einem mittleren Chaos? Meines Wissens hat sich dort nicht wesentliches geändert.

 

auch @ Cinewa

Zigaretten und Alkoholwerbung darf wie gehabt erst ab 18:00 Uhr vorgeführt werden, wenn der Hauptfilm unter 18 Jahren freigegeben ist.

Die Werbung der "Novum-Erotikfachmärkte" richtet sich einzig nach deren Altersfreigabe (FSK) und hat nichts mit vor oder nach 18:00 Uhr zu tun. Das gilt im übrigen auch für alle andere nicht Zigaretten und Alkohol-Werbung.

Das bedeutet, dass mit diversen "Altersblöcken" gearbeitet werden muss.

Ich weiß, dass klingt nach viel Arbeit. Hat man aber erst mal diese Trennung drin, ist es gar nicht so schlimm.

Gruß

Man-fred

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Bei uns ändert sich da auch nichts. Wir schalten die Alkohol- und Zigarettenwerbung schon seit meinem Gedenken so, dass sie vor 18.00 Uhr nicht zu sehen ist, kein Problem also.. Ansonsten gilt einfach: auf die FSK achten

--

"Seien Sie kritisch"

 

 

Ralf Lettow, 1999

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Hallo zusammen,

 

das "mittlere" Chaos entwickelte sich aus den Presentern unserer Hausbrauerei, da dieses als letzte vor dem Hauptfilm laufen sollen, waren wir heute damit beschäftigt, Vorprogramme umzubauen, EMK's umzuprogrammieren, usw. ......naja, immerhin verdienen wir damit ja auch Geld :look:

 

Good Night

 

Stand-By

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Gibt es eigentlich irgendjemanden, der in den neuen Regelungen einen durchgehenden Gedanken findet?

Ich finde es ein wenig unsinnig, dass die FSK unsere Bierwerbungen beide mit "freigegeben ohne Altersbeschränkung" ausgezeichnet hat, mithin also keine negativen Folgen für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der lieben Kleinen befürchtet, andererseits darf ich diese Werbungen aber dennoch erst ab 18:00 Uhr vorführen. Nur am Rande bemerkt sei, dass ich gestern Mittag einen Krombacher-Spot im Fernsehen gesehen habe. Warum darf das Fernsehen mit seinem wesentlich breiteren Publikum am Nachmittag Bierwerbung zeigen und wir nicht? :shoot2:

Und wenn man schon befürchtet, dass man auf der Stelle alkoholsüchtig wird, wenn man vor 18:00 Uhr eine Bierwerbung im Kino sieht, warum dürfen dann 6-jährige plötzlich im Kino "Sleepy Hollow" sehen? Beeindruckt sie das weniger???

 

Fassungslos

Yoda (der sich gerade ein gut gekühltes Haake-Beck reinpfeift :drink: )

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Nun, vor 18:00 Uhr keine Zigaretten und Alkohol-Werbung bei jugendfreien Hauptfilmen trotz niedrigerer FSK der entsprechenden Werbefilme ist eine freiwillige Selbstbeschränkung der entsprechenden Branchen und der Kinowirtschaft.

-

-

Gruß, Man-fred

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Das WAR bis Montag so, Man-fred, seit Dienstag IST es Bestandteil des JuSchG:

 

§ 11 Filmveranstaltungen

 

(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr

vorgeführt werden.

 

Also nix mehr mit Selbstbeschränkung, die dürfen nicht mehr.

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...über die rechtsprechung brauchen wir nicht reden, die ist auch mir sogar hinreichend bekannt.

was per gesetz und was als freiwillige beschränkung der FW geregelt war und ist sollte damit gar nichts zu tun haben!

 

ihr wollt mir doch nicht allen ernstes erzählen das ihr allesamt bis dato munter alkohol und zigarettenwerbung vor 18.00 bei einer FSK ab oder unter 12 jahren gezeigt habt????

 

dazu haben WIR nie eine gesetzliche regelung gebraucht, daher verstehe ich eure problematik bezüglich werbevorlauf nicht...

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Original von Man-fred:

Von "allesamt" kann hier ja wohl überhaupt nicht die Rede sein!

-

Der Eine oder Andere hat es aber wohl bis Heute nicht gewußt.

-

Man-fred

 

 

++++++++++++++++++++++++++++++++++++SNIP

 

 

jede einschaltanweisung eines werbemittlers hat die eindeutige anweisung das diese art werbefilme bei der entsprechenden FSK nicht gezeigt werden darf. das dies ein vorführer tatsächlich bisher nicht gewußt haben will, kann man doch nicht ernsthaft glauben...oder.... doch ???

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Ihr habt vielleicht Sorgen und Probleme, bei uns in der Schweiz dürfen wir vor 20.00Uhr (früher vor 19.00Uhr) keine Tabak- und Alkoholwerbung zeigen. Bei uns sind diese Spot`s immer am Anfang des Werbeblock`s montiert (Werbeblöcke werden immer komplett fertig montiert angeliefert). Also immer schön den Film ein Stück vorlaufen lassen, geht ja einfach, Zeit stoppen beim ersten Durchlauf und in den Automat eingeben fertig, oder man kann ja auch mit zwei Folien arbeiten. Noch ein kleiner Tipp, bei Endlostellerbetrieb nach der letzten Folie die Nachlaufzeit so programieren, dass der Film dann bereits an der Richtigen Stelle steht, so muss man dann bei Arbeitsbeginn nur noch alles einschalten bzw. am abend wieder alles ausschalten.

 

Grüsse aus der Schweiz

 

SKYWALKER-SOUND

--

Loud, Louder, Reference-Level !!!

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Wie ists es denn mit §10. Rauchen in der Öffentlichkeit.

 

Wir müssen jetzt verstärkt darauf achten, daß keine unter 16 Jährigen in Raucherzonen rauchen, also ggf. Ausweis verlangen. (Abs.1). Am besten geht dieses durch Deklaration eines (eh fast überall bestehenden) Rauchverbotes und Verlegung der Raucherzone ins Rauthausfoyer, dann hat der Staat nämlich die Kontrollpflicht zurück.

 

§10 Abs (2) fordert eindeutig, daß in der Öffentlichkeit Zigaretten nicht in Automaten angeboten werden dürfen, solange diese für Kinder/Jugendliche unter 16 zugänglich aufgestellt werden.

Eine Aufstellung ist erlaubt, wenn die Geräte eine technische Vorrichtung haben, die nur 16+ jährigen die Bedienung ermöglicht, oder eine permanente Aufsicht dafür sorgt, daß unter 16 jährige nicht an den Inhalt herankommen.

Damit müßte doch Schluß sein mit den überall aufgestellten Automaten?

Zwar hat die Industrie zugesagt, diese bis 2007 "kindersicher" zu gestalten, aber das Gesetz gilt ab 1.4.

Endlich müssen die Dinger weg!

 

Stefan

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In Bayern dürfen wir für Bier Werbung machen, da Bier flüßiges Nahrungsmittel ist und für Nahrung wird man doch Werbung machen dürfen, oder?

Ganz besonders in der Fastenzeit. Da müssen wir Starkbier trinken!!

Servus

Theo

(ist alles nur Spaß; nicht ernst nehmen.

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