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Moin Klaus. Kann ein PC sein, ein Server, ein NAS, halt irgendetwas, was SMB unterstützt. (Ein PC ist ja auch ein "Server" mit Anzeige und ein Server auch nur ein Rechner mit bestimmten Apps drauf.) Es geht mit jedem System, welches Windows File Sharing erlaubt, also auch Apple. Linux, Unix. Am einfachsten ist ein zentraler Server, der als "Film-Speicher" dient, z.B. als Fertig NAS aus dem Handel oder selbst aufgesetzter Server (besser und flexibler). Doch letzteres erfordert mehr Kenntnisse. Die NAS Kisten sind aber idR sehr viel energiesparender, nur weniger leistungsfähig. Macht nichts, sollen ja "nur" Festplatten verwalten und Dateien verwalten. Da laufen keine resourcenfressenden Apps. Carsten hatte hier das Dokument in diesem Thread schon mal verlinkt, spare ich mir daher, das noch einmal einzustellen- Es geht alternativ auch mit FTP, da der Benutzer des Linux-Systems, mit dem Du arbeitest (sms), die Berchtigung hat, die Filmfolder zu lesen und zu schreiben. Allerdings gibt es dann nicht den Klartextnamen zu sehen. Das geht manchmal aber einfacher und sicherer einzurichten, als der Krampf mit dem SMB user... der ist manchmal recht zickig, ohne, dass ich den Grund dafür kenne. Gruß Stefan
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Die Brenner sind keine neue Technologie. Prinzipiell wird die Technik in der Filmprojektion seit ca. 1926 eingesetzt. Im Automobil sitzt die gleiche Technologie drin, allerdings mit Xenon als "Starthilfe" für Sofort Weiss. Die beweisen, bei niedrigstem Kaufpreis, dass viele Schaltzyklen durchaus möglich sind, Autos haben heute einen "Lichtautomat" für das Fahrlicht. Die Brenner mit Spiegel stammen ursprünglich von Ushio, der Rest kam von den Konstrukteuren des Projektors, also Gehäuse und Chip etc. Ich vermute, dass die ersten gelieferten 330 W Brenner tatsächlich noch einen Serienfehler enthielten, der zudem durch ein falsches Kühlmanagement (zu schockartiges Nachkühlen) in Kombination zu kräftigem (falschem) Absauglüfter (200mm Ufo Lüfter direkt aufgesetzt) frühzeitig aufgaben. Durch Spannungen im Glas, die beim erneuten Druckaufbau zum Zerknallen führten. Neue Firmware mit geändertem Kühlmanagement und geänderte Fertigungstechnologie als Reaktion auf das Problem sollten die Sache mittlerweile im Griff haben. Da die Brenner nicht nur 5mg Quecksilber, wie Leuchtstofflampen, enthalten, sondern recht viel, bitte mal in das Sicherheitsdatenblatt des Brennerherstellers schauen, wie im Platzerfall zu verfahren ist (gewesen wäre)... Hg ist nicht ohne! Es gibt die Brenner auch einzeln zu kaufen, fragt beim Fachhandel nach. Kosten natürlich mehr, als ein Stück aus dem 6 Pack. Was mich wundert, daß hier niemand eine Reserve vorrätig zu haben scheint. Man verläßt sich ganz auf das Garantiewesen des Lieferanten. Ich kenne Kinobetriebe, wo in einem Saal nur noch eine Lampe in Ordnung war, die aufgrund des hohen Alters (3100 h) schön grün leuchtete. Aufgefallen ist das miese Bild angeblich niemand. Gut, es gab dort keinen Raumbildfilm. Andere BetreiberInnen erwarten nicht nur die kostenfreie Lieferung einer neuen Lampe (Ausfall bei 2700 h), sondern auch noch den Einbau der selbigen durch einen Techniker des Lieferanten, denn man "habe ja Garantie". Ist schon eine komische Welt, passt aber mein Bild. St
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Zitat Simon aus Amsler: Hauptsächlich falsch wiedergegen wird gerne die zeitliche Abfolge, auch hier. Den genauen Zeitraum müßte ich noch einmal in "Annales Telegrafique der 1850er" Jahre nachlesen, aber zu Korrektur: Der Facsimile Apparat (=Mache Identisch (gleich) ist älter, als der Reiss Fernsprecher oder der von Bell. Der Fernschreibdienst, eine mit 50 Stromimpulsen pro Minuten laufende, wählvermittelte Übertragungstechnik, kommt wesentlich später im 20 Jh. auf. Die Entwicklung erfolgte aus der Morsetelegraphie. Mitte der 30er Jahre bestehen besonders in Deutschland in den Wirtschaftszentren wie Hamburg und der Reichshauptstadt, sowie bei Reichsbahn und Wehrmacht, große Fernschreibnetze. Historisch ist die Reihenfolge: Facsimile, Fernsprecher, Fernschreiber. Das populärwissenschaftliche Autoren das gerne unkommentiert anders übernehmen, mag daran liegen, dass der eigentlich aus deutscher Entwicklung kommende Fernkopierer mit optischer Abtastung, erst über Japan Ende der 1970er/ Mitte der 1980er seinen Siegeszug antrat. Rechtlich gleichgezogen mit der Fernschrift ist die Fernkopie nie. Eine Rechtsverbindlichkeit einer Fernkopie gibt es nicht, ein Ferschreibblatt ist rechtsverbindlich. St.
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Widerspruch! Der Kowa ist ein Zweilinser, und alles andere, als ein brauchbarer Vorsatz. Ziemlich übeles Gerät, auch wenn häufig verbreitet. War in den 90ern ja auch sehr billig! Der kleinere D-Size Proskar bietet bessere Leistungen.
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Du hast REcht. Unsere Immomanager hatten ein altes Fernmeldeamt im Verwalterbestand, welches verkauft wurde. Es kamen zwei Herren in "SS-Mänteln mit Totenkopf" und erbaten Schlüsselgewalt. Der betreuende Immobilienverwalter fuhr mit Ihnen zum Objekt, tauschte die SChlösser, und fragte nach dem Zweck des Kaufs, er hätte was von Ein-Raum Appartements für Studenten gehört. Der eine Mann darauf, "fast richtig, 400 - 450 Asylanten, Vertrag mit der Stadt über 3 Jahre, zu 35 EUR/Tag/Asylant. Macht min 10 Mill. Einnahme. Kaufpreis 1,2 Mio. Nach 3 Jahren ist die (gerade durch Verkäufer renovierte) Bude dann abrißwürdig, und wir sind weg... Ihr seid alle richtig Dumm, warum kauft Ihrs nicht?". Der ist kein Nazi, denn so was würde kein staatl. Vertragpartner sein dürfen. Ja, der Mann hat Recht. Nicht über andere ärgern, selber machen!
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Bell & Howell TQII TQIII Geschwindigkeit regelbar?
stefan2 antwortete auf justus's Thema in Schmalfilm
Nochmal zur Lampe, hab es auf dem Dachboden noch mal nachgesehen: TQ 3, Mod. 1695, hat in Europa die gebräuchliche ELC Halogenlampe, wie der Bauer auch. -
Bell & Howell TQII TQIII Geschwindigkeit regelbar?
stefan2 antwortete auf justus's Thema in Schmalfilm
Du hast Recht, die hier gebräuchlichen TQ 2/3 sind mit geregeltem Gleichstrommotor betrieben, und laufen auf 220 Volt. Die US Version kann einen Wechselströmer mit Netzspannung haben.- und dann eine 120 V / 300 W KL Lampe aufweisen Beide 24V / 250 W Kaltlicht Lampentypen sind absolut gebräuchlich! Da gibt es keine Präferenz für eine bestimmte Type. Weil Bauer wohl lieber ELC - Zweistift G 5,3 bevorzugt, heisst das noch lange nicht, dass dieses die gebräuchlichere Lampe ist/ war. Das sieht im USA und Pazifikbereich ganz anders aus. Teuer sind beide nicht, und einfach zu bekommen. Daran sollte es nicht scheitern. St -
Schafft endlich diese elend langen Endtitel ab!
stefan2 antwortete auf Rabust's Thema in Allgemeines Board
Hallo Matthias. Doch, das Recht gibt es, das haben auch unsere Zentralverbände der Filmwirtschaft immer so kommuniziert. Dass man es durchaus anders machen kann, stelle ich außer Frage, daß eine gewisse Dramaturgie richtig gelebt, einen sehr guten Eindruck hinterläßt. Und auch ich kenne das nur zur Genüge, daß sich schon vor dem ersten Titel Scharen von Besuchern aufmachen, aus dem Saal zu hechten, als müßten sie unbedingt 2 min später die alle 7 min fahrende S-Bahn bekommen. Das Abwägen zwischen berechtigtem Interesse der Zuschauer, sicher den Saal zu verlassen, und jenen (beiden), die den ganzen Film sehen wollen, ist sicher nicht unkritisch. Ich besitze ein altes Dia "Und zum Schluß bitten wir unsere werten Zuschauer, solange sitzenzubleiben, bis die Filmvorstellung beendet ist, und das Licht wieder hell geworden ist. Die Theaterleitung." Schien also auch schon vor 80 Jahren ein Problem gewesen zu sein. Lieber filmempire. Das Vorgehen des ö-r Schrottfunks ist widerwärtig, wie deren ganzer Auftritt. Da stimmte gar nichts. Lüge, Falschmeldung und Depeche, Propaganda, ja daran haben sich alle gewöhnt. Dass Filme reeditiert werden, um in Sendeschemata zu passen, Lauftitel und Einblendungen den Bildgenuß hochskalierten SD Materials zu stören, mag ja vielen egal sein. Mir ist es nicht egal. Wenn schon ÖR Sender, dann nur einen, nicht unterhaltend, informativ und depechenfrei informierend. Der Abspann von Paint your wagon ist toll gemacht. Führe ich mir öfters abens noch vor. Ja, nach dem Paramount-Zeichen kommt der bildlose Teil mit Stereo-Musik. Die bereitet Freude. Sie ist aber als "Walk-out music" zu sehen, soll die Stimmung des Films nach draußen tragen helfen, und mit ihrem "Sing Along" Charakter noch längere Zeit an den netten Abend im Roadshowkino zu erinnern. Das ist aber etwas Anderes, als der heutige Nachtitel. Ein Film ist kein Werk einer einzigen Person, sondern immer das Ergebnis eines Terams. Und da ist der Produktionsassistent genauso wichtig, wie der Buchhalter, der Rechtsberater, die Zeichner der Special FX, ... und der Catering Boy. Alle tragen durch ihre gemeinsame, zielgerichtete Arbeit zur Vollendung des Meisterwerks bei. Und haben damit das Recht auf Nennung ihres Namens. St. -
Sei es doch, wie es sei. Es ist jetzt auch egal, wie die Kopie aussieht. Tatsachen waren: In Berlin gab sich das Personal allergrößte Mühe, keine Schäden, auch nooch allerkleinste, zu erzeugen. Was Dank Teller recht aufwändig war, und viele Ressourcen band. Die letzte Vorstellung lief nur etwas vestaubt, aber kratzerfrei. Die Kopie ging dann woanders hin. Als sie zurück in Berlin war, war sie verkratzt. Clipper lief überblendet in der Benutzerstück Kopie in Berlin während der Festspiele. Ging danach in den Kinoeinsatz, und wies im Kinemathekskino Oslos dann diese ähnlichen Schäden auf. Der Verantwortliche des BArch, der in Oslo zu Besuch war, sagte mir nur, ja "man kann restaurierte Kopien eben nicht an gewerbliche Kinos ausleihen"... "120000 Euro sind zu wertvoll dazu." Aber auch bestimmte Museumseinrichtungen sind nicht gerade für ihren filmschonenden Umgang mit Breitfilm bekannt. Auch dort werden Telleranlagen benutzt. Soviel zur Sache, und ich bin raus. St.
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Schafft endlich diese elend langen Endtitel ab!
stefan2 antwortete auf Rabust's Thema in Allgemeines Board
Ich weiss, die Titel nerven manchen. Aber auch ich bin da schon mal erwähnt worden, und habe das Recht, das auch zu lesen, wenn ich mir "meine" Filne ansehe... Vorhang zu und Licht an, wenn das Gewerkschaftssymbol (IATSE) durch ist. Als zahlender Kunde (gilt sogar, wenn ich aus bestimmten Gründen nicht bezahlt habe) habe ich das Recht, das Filmwerk in der ganzen Länge sehen zu dürfen, sogar bei vollständig verdunkeltem Saal. Als Kinobetreiber gehst Du einen Werkvertrag ein, der mit Einlass in den Saal geschlossen wird. Den gilt es zu erfüllen, wenn nicht, machst Du dich sogar schadenersatzpflichtig, mindestens zur Rückgabe des Kartenpreises, eventuell auch zum Ersatz von Fahrtkosten und u.U. Zeit. Nennt sich Sachmangelhaftungsrecht, und ist gegenüber Endverbrauchern seit 2002 durch EU Vorgabe doch recht kundenfreundlich, gerade um solche Auswüchse zu verhindern. Mal darüber nachgedacht, wie schon oben angesprochen, mehr Zeit zwischen den Vorstellungen einzuplanen. Nun, ggf. kann ja das (belästigende Werbe)- Vorprogramm etwas eingekürzt werden. Das ist nämlich ohne Hinweis darauf nicht Bestandteil des Werkvertrages. Und noch ein Tip: Abweichungen vom Standard der derzeitigen Kinotechnik nach unten kommunizieren, sonst ist der Vertrag nämlich auch nicht erbracht. St -
Und selbst wenn es so wäre, ein Film wird vom Team künstlerisch erstellt. Dazu kann 3D, Immersiver Ton, HDR, HFR, 70 mm,... gehören. Und das ist dann deren Intention. Da ist es doch nur richtig, wenn der Vertrieb darauf achtet, dass diese künstlerische Gesamtleistung unzensiert gesehen werden kann, und nicht Trittbrettfahrer durch Abweichungen nach unten das Werk zensiert zeigen. "Eine Zensur findet nicht statt." Also auch die technischen Anforderungen erfüllen. Ich freue mich darauf, dass sich dieses bald durch die KDM erledigt, Technik nicht vorhanden oder gewartet, Film startet erst mit VOD. Gruss St
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Ich tippe auf Smartphone und die laestige Auto-Korrekturfunktion.
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Oder wende dich an Ronal Rosbeek in Den Haag, der ist wohl der letzte, der als Schüler von Dr. Kotte, und langjähriger Betreiber der Kinoton in Holland, noch richtig gut mit den FPs auskennt, und auch Teile liefern kann. http://www.rosbeekcinematech.com/en/ Grüße Stefan
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Bestandsschutz ist ein schönes Wort. Heute gilt: Es gilt der Stand der Technik und Wissenschaft, und das überprüft erst ein Richter im Fall des Falles. Bestandsschutz gilt aber auch nur bis zur wesentlichen Änderung der Anlage. Diese Art Anlagen hatten einzelne Zellen zu 2 Volt, meist als Reihe von "Glasaquarien". Bei diesen kann ich ungeregelt laden, bis massive Gasung einsetzt, fertig. Durch das transparente Gefäß ist auch der Säurepegel und der Zustand der Elektroden meist gut ablesbar. Und jede Zelle kann einfachst mit dem vor Ort vorhandenen Prüfwiderstand, Aneometer und Thermometer in ihren Parametern überprüft werden. Allerdings erfordert das regelmäßige Wartung, die über Batterie "Enladen" - "Geladen" - Wasser aufgefüllt Dokumentation herausgeht. Wenn ich diese Alt-Einzelzellen durch moderne Blöcke mit 6 oder 12 Volt ersetze, so fordern die heute benutzten AGM Blöcke eine bestimmte Ladetechnik. Diese erfolgt nach I/U Kennlinie gesteuert durch den Laderegler, automatischer Umschaltung auf Erhaltungsladung mit temperaturkompensierter Ladeschlußspannung (Sensor an einem Block). Ein Überladen mit "Gasen", ungesiebtem Gleichstrom, usw. führt zu vorzeitigem Verschleiß der Blocke. Bei den Aquarien hat mann einfach Diwasserstoffoxid nachgefüllt, was bei den verschlossenen AGM Blöcken nicht mehr geht. Insofern ist bei Blöcken nichts mehr mit "Bestandsschutz", da muß dann angepasst werden. Da heute die Verantwortung beim Betreiber liegt, und es gesetzlich geforderte Überprüfungen eigentlich nicht mehr explizit erwähnt werden, sondern nur indirekt aus den Normenwerken abgeleitet werden könnten, wird dem Murks in Bestandsobjekten Tür und Tor geöffnet. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen diese alten Anlagen, deren Handwerkliche Ausführung meist erste Klasse ist. Auch finde ich die roten "Ausgang" Schilder eindeutiger, als die sich durch Betreiben von Herrn Kroschke & Co alle 5 Jahre ändernden Piktogrammen. Ähnlich wie ein rotes "F" in rotem Kreis weltweit früher "Feuer" Ausstattung bedeutete, zwar für alle brandschutztechn. Einrichtungen gleich, und nicht wie heute getrennt nach Pulverlöscher, CO2 Löscher, Brandschlange, Hydrant, Alarmgeber,..., so wr dieses eindeutig und verständlich. Die neuen Symbole, das kann mir keiner verkaufen, werden nicht von jedem Menschen verstanden. Ich betreibe so eine Alttechnik, als Verteilsicherungstafel. Die Ladetechnik muß allerdings einschl. der Prüf- und Überwachungseinrichtung mit Überladeschutz, Tiefentladeabschaltung und Dokumentationsmöglichkeit den heutigen, zum Batterietyp passenden, Anforderungen genügen. Dafür gibt es hinter der Schalttafel ein modernes Steuergerät. Es reicht eben nicht, nur defekte Zellen austauschen, sondern es muß auch das Batteriemanagementsystem angepaßt werden. Gruß Stefan
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Ich habedas genau so mit/ für Freunden im Süden der Republik gemacht. Die Veranstaltungen wurden kostenlos angeboten, der Spaß soll gerade jenen, die sich kein Kino leiten können, ermöglichen, mal Kino zu sehen. Nicht darüber aufregen, nehmt es hin. Das schädigt Euch nicht, sondern ist, wenn richtig gemacht, eine Werbung für Kino. Ist irgendwie komisch, dass es immer jemand stört, wenn eine nette Sache angeboten wird. Macht Amazon eine Veranstaltung, Geschrei, obschon diese auch ihre richtig gute Eigen Serie (übrigend unter gewerkschaftl. Hollywood Standards produziert, im Gegensatz zu dt. AV) mitbringen. Machts das Stadtmarketing, ist es nicht richtig, schädigt vermeintlich das Kino. Aber wenn Unilever (ein ebenso eckeliger Großkonzern) "kostenloses Eis und Film" anbietet, meldet sich keiner zu Wort...
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2008 bis 2015 sind 7 Jahre! Ohne Nachweis durch regelmäßige Wartung mit Prüfbuch und Kapa Test, sind 3 oder 5 Jahre legal. Die Batterien damit recyclingpflichtiger Altstoff. (Du kannst versuchen, sie 2 - 3 Tage mit max. Strom zu laden, bis sie schön "gasen", und dann weiter sehen) Vogel hat Recht. Ohne funktionierende Sicherheitsbelechtung ist kein legaler Betrieb mit Publikum möglich! Ohne funktionierenden Projektor schon. Bitte gönn Dir einen Fachmann. So teuer ist das nicht, und immer dran denken. Wenn was passiert, kommt der Staatsanwalt. Das ist nichts lustiges. Und kostet viel mehr. Grüße Stefan
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OK Sebastian. Ich vermute, die Ausgangsgestein bezog sich auf die Kombis, mit dem kleinen Anamorphotvorsatz, nicht auf zusammengeschraubte Grundoptik mit grossen Vorsatz. Letztlich die Kombination Grundoptik grosser blauer Vorsatz ungeschlagen. Bei den fertig kombinierten 79.6 mm Teilen kenne ich nur die genannten Zusammenstellungen. Blauer Klein Vorsatz mit roter Grundoptik, hab ich nie gesehen.
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Sebastian, die roten Grund Optiken kenne ich nur mit rotem Anamorphot. Zumindest jene, die ich gesehen habe und die in meinem Besitz. Blauer Anamorphot hab ich nur mit goldener Grund Optik im Besitz. St.
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Hatte ich auch gedacht, aber wir verwenden die in Mobiltelefonsystemen in grosser Menge, und sind uberrascht von der Güte. Die Akkus gibt es VdS zertifiziert, ETSI konform (Verband der Telefon Standardisierung in Europa). Garantierte Lebensdauer, je nach Type 9 bis Jahre, laut Normzyklus. Heute kommt es nicht mehr darauf an, wo etwas hergestellt wird, sondern wer dafür geradesteht bzw dahinter steht. Stefan
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Laut Dr. Linge, dem Optikentwickler, ist nur der BlueStar Vorsatz `the real thing`. Das ist der 6 Linser. Die goldenen HD haben 5 Linsen, sind sehr gut, aber immer noch Zensur am Bild verglichen mit den blauen Vorsatz Optiken. Die Kompakt Optiken, rot oder blau mit goldener Grund Optik reichen nicht an die grossen Vorsatzanamorphote heran. Es gibt blaue Kombis mit HD Grund Optik, war die erste Farbversion der roten Kombis. Sind sehr gut, aber selten. Die schwarzen sind nur eine Fortführung der bestehenden Linie in geändertem Design, um die neue Firma kenntlich zu machen, zumindest m.W. nach. Stefan
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Diese Art Batterien ist regelmäßig auszutauschen. Nur wenn durch regelmäßige Wartung mit Dokumentation der Kapazität der brauchbare Zustand dokumentiert wurde, dürfen die Akkus bis zum Erreichen der Lebensdauer Grenze benutzt werden. Ansonsten Tausch nach 5 Jahren, unabhängig vom Zustand. Die Messung hat eine befähigte Person durchzuführen. Einfaches Entladen und Neuladen reicht nicht aus, es ist die Restkapazitaet zu ermitteln. Die Protokolle sind lückenlos nachzuweisen. Allein aus diesem Grund müssen wohl die Akkus getauscht werden. An sicherheitstechnischen Einrichtungen hat auch Regenerierung oder Bastelei nichts zu suchen. Sehr gute Erfahrungen haben meine Kollegen mit Sun- Batterien aus Hongkong gemacht. Preiswürdig und mit sehr guter Qualität. Sun-batteries.com Und über was für Kosten reden wir hier? 200. oder gar 300 Euro? Das ist kein Argument. Gruss Stefan
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Spectre und StarcWars VII sind MDA Immersive Audio Titel. Wer hier Besucher ziehen möchte, investieren in AuroMax, DTS X oder Dolby Atnos. Oder riuchte sein Kino als Dolby Cinema oder IMAX her. Diese Titel werden von den Filmschaffenden bewusst als Tonfilme hergestellt, und nicht um in auch wie immer gestalteten 5.1 Kinos zu laufen. Für Bildwiedergabe gibt es auch Normen. 90° Sehwinkel erste Reihe, min. 36° letzte Reihe. Und Krümmung muss laut RP 169 sein, bei Reflexbildwand mit mittlerem Sehabstand plus Projektionsdistanz geteilt durch 2. Das nennt sich nicht curved screen. Wenn ein Cinemaxx so etwas hat, ist esnur normgerechte Design. Aber gemacht aus anderem Grund. Zur Vermeidung von Hotspot Bildung. Filmproduktion erfolgt für normgerechte Bilder, Deepcurve ist heute nicht mehr vorgesehen. Für den Immersive Faktor sind andere Parameter viel bedeutsamer. Schärfe von Rand zu Rand, Keine sichtbare Konstrukteur/Raster, Bildwandleuchtdichte, gleichmäßige Ausleuchtung und so weiter. Der Blick `durchs geöffnete Fenster` ist nicht an die Krümmung gebunden. Die kann, bei entsprechender Bildgestaltung unterstützen, stört aber laut den US Kollegen bei normaler Gestaltung mehr. St.
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Für eine Kirche. Sektierer sind bestenfalls die Schauburg Fanboygemeinde. :mrgreen: Grüße aus dem sommerlichen West-Berlin
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Mit Kontrastwerten bei Projektion im Kino zu argumentieren, ist schlicht daneben. Egal ob ein Hersteller jetzt 8000:1, ein anderer 1800:1 angibt. Der Unterschied eines neuen SRX gegenüber einem DLP mit Standardoptik ist zwar sehr gut sichtbar, dass er immer wargenommen wird. Mit der Hi-Contrast Aufpreis Linse aber schwer. Doch im Kino beträgt der real gesehene Kontrast, Dank Umfeldbeleuchtung (Stufenlicht, Ausgang, ...) sowie der Rückreflektion vom Zuschauer(gesicht) bei Stadionseating meist kaum mehr, als 200:1. Da ist jeder Fernseher überlegen, auch in der Leuchtdichte. Das grüne Lämpchen am Gefrierschrank hat 600 cd/m², das Dämmerungssehen beginnt bei 100 cd/m². 48 cd{m² für 2D im digitalen Kino ist Dämmerungssehen, kein echtes Farbsehen. Die Norm wird sich glücklicherweise, Dank besserer Projektorkontraste, ändern. Bei 3D mit Farbe zu argumentieren, ist Betrug. Viele Anlagen erreichen 4 - 10 cd/m², "bei der Nacht sind alle Katzen grau". Das Prinzip des Flachschirms, nämlich selbstleuchtend, hat da Vorteile. Und deshalb ist Kino nicht mit Bildschirm vergleichbar. Eine 4k Wiedergabe eines 2k Titels sieht, Dank intelligenter und schneller Skalierungsalgorithmen, heute sehr gut aus, und ist nur sehr schwer von einem echten 4k Quellmaterial zu unterscheiden. Zumal im DCI Standard beide die gleiche maximale Datenrate aufweisen. Dennoch kann ich Ingo verstehen, wenn er hier bestimmte Betreiber, die einfach heute übliche Wiedergabestandards ihrer Projektion, als allegemeingültig verkaufen. Ich finde den Beigeschmack eines solchen Tuns auch widerwärtig. Aber jeder nach seinem Geschmack. Selbstverständlichkeiten müssen nicht angegeben werden, sehr wohl aber die Abweichung nach unten! Was heute 2k Dijektion, kein HFR, kein HDR, kein 7.1 (in Kürze immersiver Ton) bedeutet. Stefan
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Bild und Ton für das Kino der Zukunft?!?
stefan2 antwortete auf Womenzel's Thema in Allgemeines Board
Der Markenname ist das Eine, der verhieß früher nichts besonderes, sondern untere Klasse, Rtg Substandard gewesen. Das ändert sich jetzt. Generell, und nicht auf Einen Anbieter beschränkt. Der Ansatz ist im Wesentlichen der, den die SMPTE Gremien verfolgen. Statt die Sache wie REC 2020, HDR, MDA Audio, neue Helligkeitsvorgaben (150 cd/m2) besserer Kontrast gleich mit dem Aergument "braucht keiner" totzuschlagen, kann ich den Kollegen nur empfehlen, sich mit der Sache auseinanderzusetzen. Unabhängig von Markennamen, denn der DCI Prozess ist offen und ohne an Marken gebunden zu sein. Der hier gewünschte Protektionismus der digitalen Auswertung zuerst im Kino wird an die Erfüllung der Kriterien gekoppelt. D.h. der KDM enthält Anforderungen, die vorliegen müssen, damit das Programm läuft. Ich finde das gut, man kann sich bei Besuch vor VOD Start auf das Besondere Extra freuen. Bicht wegsehen, sondern damit auseinandersetzen und schonm mal über Nachrüstungen nachdenken. Und statt Geld für steuerlich subventionierten Erholungsurlaub in Berlin, Cannes, Leipzig, Venedig, München,... auszugeben, schon mal das Geld zusammenhalten. St.
