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Verleiherbeitrag zur Digitalisierungsförderung


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jep.

jeder, der von der ffa gefördert wurde ist auch für das treuhandmodell zugelassen.

 

 

ich hör aber von immer mehr kinos, die generell aufgrund der bedingungen auf die treuhandförderung verzichten wollen..... sehr spannend!

 

Wir wurden von der FFA nicht gefördert, weil wir nicht erstmalig umgerüstet haben, als wir 2011 die Kisten aus 2005 ausgetauscht haben. Somit wieder nichts.

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[q ] uote name='Pudding' timestamp='1357559940' post='181438']

wird beim Treuhandmodell nachträglich gefördert?

[/quote

 

Ja. 'Förderung' ist natürlich im Grunde genommen schon nicht mehr ganz das richtige Wort dafür. Dass das Treuhandmodell schon vor 3 Jahren diskutiert wurde, war mir neu. Damals stand das gesamte Fördermodell doch noch auf einer ganz anderen Basis (2 Säulenmodell mit einem geplanten direkten Beitrag der Verleiher).

 

 

- Carsten

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Wenn du Kriterienkino bist, du 2011 einen Antrag auf Förderung bei der FFA gestellt hast und dieser positiv beschieden wurde

kannst Du auch am Treuhandmodell teilnehmen. Alle Kinos auf die das zutrifft sollten von der FFA die Antragsunterlagen automatisch erhalten.

 

Gruß

HAPAHE

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@marktgerecht:

doch doch, das ist so! Wer (Stichtag war - ich meine - so September 2009) Wer ab da einen Antrag zur Digitalisierungsförderung gestellt hatte, wurde auch gefördert. Gemäß den alten Richtlinien war eine Beginn der Maßnahme nach Antragseingang möglich. Das ist bei der Digitalisierungsförderung heute ja anders.

 

Grund ist: Die Digitalisierungsförderung war schon beschlossen, jedoch aufgrund der Klagen etc. war das ja ewig auf eis...

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