Jump to content

Lost&Found


carstenk

Recommended Posts

Das lustigste: Ganze Tüte voll Pornos, wurde nie abgeholt.

 

Kann ich verstehen ;-)

 

Das mit dem Fundamt ist ne interessante Frage, bei uns stehen nämlich grade ne Menge Säcke zur Entsorgung an und ich frage mich, ob wir ggfs. verpflichtet sind, die dem Fundamt zu übergeben? Das meiste davon sind Schals und Tücher und sowas, sowas will im Grunde auch niemand mehr haben.

 

- Carsten

Link to comment
Share on other sites

Vor 12 oder 13 Jahren in einem Frankfurter Kino an der Hauptwache ... beim Saubermachen des Kinos zwischen den Reihen gefunden ... eine mit Gummiband zusammengehaltene Rolle Geldscheine im Wert von 16.000 Mark. Der Verlierer kam einige Stunden später, erzählte, dass er in Frankfurt ein Auto kaufen wolle, zahlte einen anständigen Finderlohn und verschwand. In den Wochen danach wurde in dem Kino nach den jewieligen Vorstellungen extrem gründlichst gründlichst saubergemacht.

Link to comment
Share on other sites

Wir heben die Sachen ca. 5-6 Monate auf, danach werden sämtliche Kleider, ja sogar Schuhe!! :shock1: zur Altkleidersammlung gebracht.

Elektrische Geräte kommen in den Müll, Geldbeutel werden beim Fundbüro abgegeben, wenn sich keinerlei Karten darin befunden haben, ansonsten gehen wir damit sogar zu den Banken/Sportvereinen/Krankenkassen/Landratsämtern und geben sie dort ab, die haben den Wohnsitz der Besitzer mit Sicherheit gespeichert :)

 

Tolle Funde waren noch nicht dabei, es lagen schonmal 50,-€ im Saal rum, aber das war es dann schon.

Handys & Geldbeutel sind bei uns die meistverlorenen Gegenstände.

Link to comment
Share on other sites

Wir haben eine Vereinbarung mit dem örtlichen Fundamt: wir legen verlorene Kleidungsstücke, Schirme und den ganzen Kram in eine 'Schlamper-Kiste'. Nach einem Jaher geht das nicht abgeholte Zeugs zum Roten Kreuz.

Kuriosester Fund: eine Geldbörse mit 6.000,--€, sämtliche Papiere wie Ausweise, Kreditkarten, Führerschein etc., einer bekannten Schlagersängerin. Konnte ihr aber gerade mal 100,--€ Finderlohn abzwingen, für die Studentin, die die Börse fand.

 

Ja, ich weiß, Finderlohn wäre mehr gewesen, aber ich wollte diese arme Millionnärin nicht über Gebühr belasten :lol:

Servus

Theo

Link to comment
Share on other sites

Einige Kinder streuen neben das Popcorn noch netterweise ihr Wechselgeld, so hat man wenigstens vom Aufräumen noch was.

 

Auch bei uns beliebt: Regenschirme.

Portemonaies haben häufig den Vorteil, daß irgendwo ein Name drinn zu finden ist, dann kann man da häufig anrufen. Oder vielleicht ne Postkarte senden, Bislang gings aber immer mit Anrufen.

 

Wenn ein Handy noch eingeschaltet ist, such ich nach Einträgen wie "Mutti" oder sowas im Telefonbuch, was erkennen läßt, daß derjenige den Besitzer kennt, und ruf dann da. Da ist dann meist große Freude;) Ist es aus bzw die PIN eingegeben, kann man natürlich nicht anrufen. Ich hatte mal versucht, ob man den Besitzer vielleicht über die Simkarte herausbekommen kann, da spielen aber die Telefongesellschaften nicht mit.

 

Kleinkram wie Schals, Mützen, Handschuhe etc, werden ne weile aufgehoben und dann ab und an entsorgt.

 

Letztens habe ich einen 10 Euro-Schein gefunden, das war bislang das max.

 

Bei dem gefüllten Kondom, das ich mal gefunden hatte, meine ich sogar den ehemaligen Eigentümer zu kennen. Aber auf eine DNA-Untersuchung wollte ich es nicht ankommen lassen *smile*

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.