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Geschlossenes Royal-Kino in Kassel


Jens-D

Empfohlene Beiträge

Am Kassels Hauptbahnhof gibt es noch das Bali-Kino

 

http://www.balikinos.de

 

Ob es das Kino ist mit den Wasserspielen kann ich nicht sagen.

 

Im Royalkino war ich mal zu meiner Bundeswehrzeit in Kassel (1990/91) als Besucher zum Bundesstart des ersten "Werner"films.

 

Das was ich noch weiß über dieses Kino ist, (allerdings ohne Gewähr!!!) daß die letzten Betreiber ein Konzept hatten, "alte" Filme (ca. 8 Monate nach Bundesstart) zum Einheispreis von 1,50 € zu zeigen für "sozial Schwächere" bzw. die jenigen, die den Film wieder auf der großen Leinwand sehen möchten, obwohl diese zwischenzeitlich auf DVD schon veröffentlicht worden sind.

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EDIT:

 

Das Royal Kino hatte 320 Plätze.

 

Ausserdem gibt es in Kassel in der Friedrich-Ebert-Strasse (auch zentral gelegen) noch das Gloria Kino mit 340 Plätze. Ob dieses Kino noch geöffnet hat, kann ich nicht sagen.

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... und soll jahrelang im Foyer Bauer-U2-Maschinen ausgestellt haben.

 

Vorsicht aber vor Reportagen in dooyoo und ciao/yaahoo, habe mich schon oft darüber geärgert (und Fotos macht dort keiner, schwätzen aber wollen alle, ohne die geringsten Kenntnisse über die Interna). Aber andere Referenzen gibt es ja selten, da über Kinos zu selten brauchbare und individuell reflektierte Reportagen verfaßt werden.

 

Die KASKADE in Kassel ist ja dicht, seitdem die UFA dort ein Multiplex (neuerdings glaube ich sogar mit digitalem Vorprogramm - oder war das Oberkassel?) eröffnete.

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  • 6 Monate später...

Ich entstaube mal kurz dieses Thema, heute (Samstag, 27.05.2006) war ich nach langer Zeit wieder mal in Kassel gewesen, und anscheinend wurde wohl dieses Kino abgerissen. Konnte nichts genau erkennen, da der Eingangsbereich des Royalkinos in einen "Hinterhof" war und wegen der Absperrung ich deswegen nichts genau erkennen konnte...

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  • 3 Monate später...

Guten Tag liebe Kinofreunde!

Ich habe über eine Suchmaschine hierher gefunden.

Suchwort :

Kaskade Kassel

 

Erstmal zur Info:

Die Kinos der Reiß Filmtheater Gmbh(Kinos sind nicht mehr in deren besitz) sind weitesgehend geschlossen! :cry:

Das Kaskade dessen Erhalt ich zu Förden versuche existiert nur noch als Kinosaal der Denkmalgeschützt ist.

Das Royal ist seit einer Woche dem Erdbodengleich!

Wer den Kinosaal des Kaskade sehen möchte kann auf dem Königsplatz das Café No.1 besuchen und dort nachfragen.

Dieses Café ist in den Räumen des ehemaligen Seitenausgang des Kinosaals.

 

Ich persönlich komme aus Kassel bin 27 J. und versuche einen Förderverein zur erhaltung des Denkmalgeschützten Kinosaals zu gründen.

 

Ich werde in ein paar Tagen noch mal einen Link zu einem Zeitungsartikel und Bilder einstellen wenn gewünscht.

 

 

Bei anregungen und Tips bin ich sehr Dankbar.

Bilder des Kaskade such ich dringend für die erstellung einer Wepsite.

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Ebenso gab es damals in der Kaskade eine junge Filmvorführerin die sehr gut über die FH99er Bescheid wusste und in Warburg damals erstma per Telefon beim Aufbau unserer 99er half...da war man schon überrascht...(alles vor meiner Zeit, aber gut das es Erzählungen gibt ;-) )

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@8Ball: Was genau bezweckst du mit deinem Förderverein? Wenn der Saal unter Denkmalschutz steht MUSS er vom Eigentümer erhalten werden, ob der will, oder nicht, ist dabei völlig irrelevant.

Wenn du möchtest, dass der Betrieb weitergeht bzw. wiederaufgenommen wird, ist ein Betreiber vonnöten. Ob das ein Förderverein machen kann, ist eher zweifelhaft, da ein Kinobetrieb ein Fulltime-Job ist und auch etwas Know-How erfordert, ganz zu schweigen von den Investitionen, die von einer Hand voll Hundert-Euro-Spendern sicher nicht gestemmt werden können.

Ich meine das in keiner Weise abwertend und will dich auch nicht demotivieren, schließlich ist es ja eine ehrenhafte Absicht, ein altes Kino zu retten, vielleicht habe ich dich auch einfach nur falsch verstanden. Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück, Spaß und ein paar eiffrige Mitstreiter für dein Vorhaben, halte uns bitte auf dem Laufenden, wie es mit dem Kaskade weitergeht,

Gruß Scrooge

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Wenn der Saal unter Denkmalschutz steht MUSS er vom Eigentümer erhalten werden, ob der will, oder nicht, ist dabei völlig irrelevant.

 

Wer will den Eigentümer dazu zwingen?

 

Die Denkmalschutzbehörde hat keine Möglichkeit einen Eigentümer zum Erhalt seines Gebäudes zu zwingen.

Sie kann allenfalls eine Nutzungsänderung oder den Abriss verhindern. Und das auch nur in eingeschränktem Rahmen.

Ist es zum Beispiel nicht möglich ein Gebäude unter wirtschaftlich vertretbaren Kosten zu erhalten oder instandzusetzen

kann der Denkmalschutz eingeschränkt oder ganz gestrichen werden.

Wirschaftlich vertretbare Kosten sind hierbei ein dehnbarer Begriff.

 

Gruß

HAPAHE

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Hallo

 

Der Denkmalschutz kann auch nicht einem Investor im Wege stehen, in der Verwertung seines Vermögens, daraus ergäben sich Haftungsfragen, für die der Staat einstehen müßte, aber nicht wird.

 

Anders sieht die Sache nur in UNESCO Weltkulturerben, wie Lübeck aus, da gibt es weitreichende Schutzbestimmungen, und nur dort hat Denkmalschutz Macht.

 

 

Stefan

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Also, entschuldigt meine Voreiligkeit, ich hatte ganz vergessen, dass Denkmalschutz und -Pflege Ländersache ist. Ich kann demzufolge nur für Bayern sprechen, und hier sieht das ganze folgender Maßen aus:

 

Zitat:

 

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler:

 

Art.4 Erhaltung von Baudenkmälern

 

(1)1 Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. 2 Ist der Eigentümer oder der sonst dinglich Verfügungsberechtigte nicht der unmittelbare Besitzer, so gilt Satz 1 auch für den unmittelbaren Besitzer, soweit dieser die Möglichkeit hat, entsprechend zu verfahren.

(2) 1 Die in Absatz 1 genannten Personen können verpflichtet werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen ganz oder zum Teil durchzuführen, soweit ihnen das insbesondere unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Aufgaben und Verpflichtungen zumutbar ist; soweit sie die Maßnahmen nicht selbst durchzuführen haben, können sie zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet werden. 2 Entscheidungen, durch die der Bund oder die Länder verpflichtet werden sollen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Obersten Denkmalschutzbehörde.

(3) 1 Macht der Zustand eines Baudenkmals Maßnahmen zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz erforderlich, ohne daß eine vollstreckbare Entscheidung nach Absatz 2 vorliegt, so kann die zuständige Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen. 2 Die dinglich und obligatorisch Berechtigten können zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet werden. 3 Die Kosten der Maßnahmen tragen die in Absatz 1 genannten Personen, soweit sie nach Absatz 2 zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet wurden oder hätten verpflichtet werden können, im übrigen der Entschädigungsfonds (Art. 21 Abs. 2).

(4) Handlungen, die ein Baudenkmal schädigen oder gefährden, können untersagt werden.

 

Zitat Ende:

 

Freilich ist die Zumutbarkeit, die Bedingung für all dies ist, ein dehnbarer Begriff, in diesem Fall dürfte es (natürlich nur, sofern ähnliche Bestimmungen gelten) eine Frage der Solvenz des Eigentümers sein. In Bayern wiederum gibt es für den Fall, dass der Eigentümer oder Besitzer nicht in der Lage ist, für die Erhaltung aufzukommen oder diese schlicht und einfach verweigert das Instrument der Enteignung gegen Entschädigung durch den Begünstigten, also zum Beispiel durch den Förderverein 8)

 

Defacto wird jeder Eigentümer schon im eigenen Interesse an einer Erhaltung des Gebäudes interessiert sein, da er es ja nicht abreißen darf und nur dann einen Nutzen daraus zieht, wenn es in einem tragbaren Zusatand ist, sonst kann er es ja nicht verpachten/die Räumlichkeiten nutzen.

 

Aber wie gesagt, eine Bürgerinitiative zur Schaffung öffentlichen Drucks ist in keinem Fall verkehrt.

 

Gruß Scrooge

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Also, entschuldigt meine Voreiligkeit, ich hatte ganz vergessen, dass Denkmalschutz und -Pflege Ländersache ist. Ich kann demzufolge nur für Bayern sprechen, und hier sieht das ganze folgender Maßen aus:

 

Zitat:

 

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler:

 

Art.4 Erhaltung von Baudenkmälern

...

 

 

Aber wie gesagt, eine Bürgerinitiative zur Schaffung öffentlichen Drucks ist in keinem Fall verkehrt.

 

Gruß Scrooge

 

Der Gesetzes-Text dürfte so- oder ähnlich in allen Ländern lauten. Mir ist bisher kein Fall bekannt, in dem ein Kinotheater vor der Zerstörung bewahrt wurde, Innenstadtlagen sind einfach zu wertvoll, als das sich hier ein Streit mit einem Investor lohnt, bis 1990 mag das anders gewesen sein.

In einem neuen, neoliberalen Deutschland, gilt nur noch das Recht des finanziell stärkeren.

Und daß sich der Staat durch Enteignung eiinen Klotz an das Bein bindet, ist Anbetracht der Kassenlage wohl nicht zu erwarten.

Heute stellt sich niemand gegen einen Investor, es sei denn der öffentliche Druch wird zu groß.

Daher ist die BI ein probates Mittel, wenn sie örtlich genügend Rückendeckung erhält.

 

Stefan

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