
carstenk
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Wir haben letztens mal ein Angebot der örtlichen Kreissparkasse eingeholt. Die Kosten sind etwas anders strukturiert, aber mehr oder weniger identisch mit SumUp. Die kennen die Preise der Konkurrenz natürlich.
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Hat jemand ne Idee, wo man die Vorführrechte von 'Das 1. Evangelium – Matthäus' von Pasolini kriegt?
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Sicher, dass das nicht eventuell davon abhängt, ob man kontaktlos oder durch Einstecken der Karte den Zahlvorgang durchführt? Oder eventuell betragsabhängig?
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Wir benutzen SumUp nur gelegentlich. Ich habe zwar das Ende der Maestro-Funktionalität mitgekriegt, aber dass Girokarten nicht mit den SumUp Terminals funktionieren, ist mir neu. Morgen will eine Schluklasse per SumUp bezahlen, ich bin mal gespannt... So erhöht man natürlich nicht die Akzeptanz bargeldloser Zahlungen, mit diesem unerträglichen Kartendurcheinander in Deutschland.
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Der Preis von 1€ gilt offenbar als Leihpreis pro Tag zur Überbrückung. Serie-2 Projektoren wurden ja unlängst noch neu verkauft und die Teile werden natürlich noch voll supported. Nur Serie-1 halt nicht mehr.
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Zumindest im CinemaNext Shop gibt es die LD Boards für NEC noch als Ersatzteil. Halbwegs bezahltbar.
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In dem Fall würde ich mit 3 AES Paaren direkt in das Midas gehen. Das geht vom ICMP aus auch direkt über ein geschirmtes Ethernetkabel zu einem CAT6-XLR Adapter. Ich nehme an, das Midas hat XLR Eingänge für AES3? Das mit dem decodieren verstehe ich weiterhin nicht - der ICMP liefert immer diskrete Einzelkanäle mit 48KHz auf die AES3 Ausgänge - Links und Rechts auf dem ersten Kanalpaar, Center und LFE auf dem zweiten Kanalpaar, SurroundLinks und SurroundRechts auf dem dritten Kanalpaar (In der ICMP Setup-Software im Communicator kannst Du das Kanalrouting ändern, aber in fast allen Anwendungen ist das 1:1 Standardrouting das richtige). Wenn Du das Midas bedienen kannst, musst Du dort nur ein Routing auf eure Endstufen und idealerweise einen Master-Regler für den Kinoton einrichten.
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Bei noch funktionierenden CP750 lohnt es sich, die Innentemperatur zu senken, Deckel ab, Lüfter drüber blasen lassen. Gibt preiswerte 1HE Racklüfter.
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Der ICMP(-X) und der IMS3000 sind zwei technisch vollkommen unterschiedliche Geräte. Der Tonprozessor im IMS3000 taugt nur für sehr grundsätzliche Wald-und-Wiesen-Anwendungen, also wenn das Ding ausschließlich reinen DCP/Kinobetrieb macht, und vor allem, wenn man ATMOS über ihn nutzen will (was aber eine weitere Zusatzlizenz kostet). Insbesondere hat der IMS3000 keinerlei analoge Audio Ein- oder Ausgänge. Kannst Du genauer beschreiben, was Du damit meinst? Der ICMP-(X) hat 8*2 digitale AES-Audioausgänge, so wie jeder Server. Darüber gibt er den Ton von DCPs wieder, als auch lineares PCM-Audio, das über die HDMI Eingänge (oder Displayport beim ICMP ohne -X) ankommt (Notebook, Bluray Player, etc.). Eine externe Digital-Analog-Wandlung braucht man beim IMS3000 ebenso wie beim ICMP-X, man kommt also auch beim IMS3000 nicht ohne externe analoge Schnittstelle zu den Endstufen aus. Nur kann die beim IMS3000 halt ggfs. etwas schlichter ausfallen. Meines Wissens nach kostet die 'normale' 5.1/7.1 Audiolizenz für den IMS3000 um die 2000€, ist also preislich auch nicht attraktiver gegenüber einem konventionellen externen Audioprozessor. Insbesondere da er auch nicht gerade der preiswerteste Server ist. Zum Barco-Projektor, ICMP-X und der Software dazu gibt es von Barco sehr ausführliche PDF Handbücher. Ich nehme an, was ihr bekommt ist ein Barco Phosphor oder RGB Laserprojektor? Was ist das für ein Kino bei euch, stationär, mobiles Kino? Wird die Tonanlage im Raum ausschließlich für den Kinobetrieb genutzt werden? Weil, wenn schon eine Barco-Projektor geliefert wird, muss doch irgend jemand auch einen Audioprozessor o.ä. konzipiert haben.
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Das heisst, z.B. sowas wie Tatort, oder 'Weihnachten bei Hoppenstedts'? Ja, ohne Eintritt und Mindestverzehr dürfen die das, zumindest Öffentlich-Rechtliche Sender. Wenn die nur Titel und Uhrzeit bewerben, könnte wettbewerbsrechtlich möglicherweise dagegen vorgegangen werden, dürfte aber grenzwertig sein.
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Kollege aus Niedersachsen rief mich heute morgen an - momentan läuft sehr erfolgreich 'Konklave' bei ihm, gestern Abend letzte Vorstellung, heute kam der NC900 (ca. 10 Jahre alt) nicht mehr hoch mit folgenden Fehlermeldungen, Neustarts haben nix gebracht. Telefonisch könnte ich ihn bestenfalls durch nen card reseat navigieren. Aber ich fürchte, das Enigma-Board hat das Zeitliche gesegnet, denn er erzählt auch irgendwas von certificate/key und tamper error.
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Meiner Meinung nach dürfte ein Server, auf dem kein Atmos/IAB-System installiert ist, eigentlich keine ATMOS/IAB CPLs abspielen - das verstößt eigentlich gegen die Integritätsansprüche des DCI Systems. Unser Sony macht das aber auch, wir kriegen mittlerweile regelmäßig Atmos/IAB KDMs, und manchmal kommen wir so sogar in den Genuss einer 7.1 CPL, obwohl gar keine separate 7.1 VF geliefert wurde. Blödsinnigerweise fordert die ISDCF auch, dass in ATMOS/IAB DCPs KEIN Fallback-Audio enthalten ist, das ist Teil der RDD-52 Spezifikation. Aber glücklicherweise hält sich bisher kein Verleiher an diese Vorgabe. @Transporterbobby: Was für ein Server ist das bei euch?
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Wer hatte eigentlich die Schwachsinnsidee, den Kopf des Hauptdarstelers auf allen Werbemedien genau unter den Augen abzuschneiden?
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https://www.digitalcinemareport.com/news/malls-india-plan-shrink-cinema-spaces
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Nochmal - Klasse 1 hat nichts direkt mit der Laserleistung zu tun, sondern mit der Strahlungsdichte. Mit einem Klasse 1 Laserpointer kannst Du natürlich keine Leinwand ausleuchten, aber die Strahldichte ist bei so einem Laserpointer bezogen auf ca. 1 Quadratmillimeter unmittelbar beim Strahlaustritt vor dem Pointer. Wenn Du die Energie einer Projektionslaserlichtquelle mit mehreren Watt Leistung vor dem Objektiv auf eine Fläche von z.B. 20*20cm (z.B. im Bereich des Projektionsfensters) verteilst, bleibt lokal nicht mehr viel Strahlungsdichte übrig - dein Auge kann ja nicht die Gesamtenergie dieser 400 Quadratzentimeter auf der Netzhaut kollimieren, sondern kriegt wieder nur ein paar Quadratmillimeter ab - und damit nur wenige Zehntausendstel der Gesamtlaserleistung. Im Innern des Projektors sieht das natürlich ggfs. anders aus, deswegen müssen Techniker u..U. bei Wartungsarbeiten Schutzbrillen tragen, wenn sie an Bereichen arbeiten, wo das Licht noch nicht aufgeweitet ist. Freiwillig guckt man da natürlich nicht rein, aber es gibt halt Situationen, in denen das passiert, und bei sehr hohen Strahldichten reichen eben schon Bruchteile einer Sekunde, bis der Lidschlussreflex greift, und bei höheren Leistungen kann ja auch die Haut bzw. Gewebe geschädigt werden.
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Klasse 1 sagt eben, dass er nach medizinischen Gesichtspunkten unmittelbar ungefährlich ist, also keine Schädigung des Auges eintreten kann. Es kann aber Sekundäreffekte geben. Blendwirkung, Nachbilder, was vielleicht für das Publikum nicht so relevant ist, aber ggfs. für Techniker oder Betreiber bei Installation, Wartung, Reinigung, etc.
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Da bisse sich die Katze in den Schwanz - hätte der Projektor (nicht die Laserlichtquelle darin) NICHT Klasse 1, dürfte er auch nicht im Kino betrieben werden. Die Klasse bemisst sich nicht primär nach der Leistung, sondern nach der Strahlungsdichte, die schon nach wenigen cm Aufweitung vor der Optik vernachlässigbar wird, jedenfalls bei den Projektoren für kleinere Bildwände und bei üblichen Brennweiten.
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Die milderen Laserschutzklassen definieren sich nicht über die Lidschlussgeschwindigkeit des Auges. Reflexe alleine reichen da nicht mehr aus, wenn die Strahlungsdichte zu hoch ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Lidschlussreflex#Lidschlussreflexzeit Es gibt schon Gründe für diese Regelungen. Nun gibt es aber auch Säle, in denen größere Kisten mit erheblicher Leistung über den Köpfen betrieben werden, und dass da mal jemand nach guckt und ein bisschen was reguliert, ist schon kein Fehler. Grundsätzlich war das auch formal nötig, weil die alten Laser-Schutz-Regelungen noch nicht für Projektoren ausgelegt waren und ohne Neufassung oder Ergänzung Laserprojektoren garnicht oder nur mit sehr teuren Auflagen hätten in Kinos betrieben werden dürfen.
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Tendenziell wird man auch bei einem OpenAir den Projektor so einrichten, dass Zuschauer nicht ständig auf dem Weg zu Snackzu- oder -abfuhr durchs Bild laufen. Ich weiss nicht, ob sowas heutzutage schon von den Ordnungsbehörden moniert wird, das Problem gab es auch schon mit Kohle und Xenon, nur waren in klassischen Kinobauten die Strahlengänge da in der Regel weit über dem Publikum. Erst in modernen Kleinstsälen wurde das buchstäblich enger. Ich kenne ein kleines Kino, in dem man nicht nur in der hintersten Reihe das Objektiv ziemlich genau auf Kopfhöhe hat, und da ist sogar ein Sitz davor, also ein Kind könnte da auf dem Sitz stehend mitten in den Strahl gucken, Abstand zum Objektiv dann ca. 50cm, 2*330Watt. Und das ist 2018 zugelassen worden.
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Das ist soweit ich weiss aber kein Ausschlusskriterium. Zum einen lizensiert die MPLC so ziemlich alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, an jede(n), der nicht bei drei auf den Bäumen ist, zum anderen haben wir als Kino bei Bluray/Repertoire-Anfragen z.B. an Disney auch schon von dort den Hinweis bekommen, dass das nur bei der MPLC möglich sei. Das heisst natürlich nicht, dass man alles dort lizensieren kann, bei Einzelanfragen ist es ggfs. schon immer noch von einer konkreten Studiorückfrage abhängig.
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Solange der Hersteller nichts gegenteiliges sagt, würde ich die immer aus schalten. Nur Xenon und UHP Lampen leiden unter Zündvorgängen und dort sollte man einen Ausgleich zwischen Laufzeit, Energieverbrauch und zusätzlichem Zündvorgang finden.
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Strom und Gas - Zuschüsse für Kinos ?
carstenk antwortete auf Kinoteubig's Thema in Allgemeines Board
Na sowas, heute kam ohne jede Ankündigung nochmal knapp 200€ aus dem Kulturfonds Energie aufs Konto. Das war Geld, dass uns im Oktober 2023 schon bewilligt worden war, aber nicht mehr ausgezahlt wurde, nachdem die Umwidmung des Sondervermögens im November 2023 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Eigentlich sollten die bewilligten Gelder damals noch ausgezahlt werden, und für einen Teil hatten wir das auch erhalten, aber da war immer noch ein Restbetrag aus einer Aufstockung offen, bei der bisher nicht zu klären war, warum das nicht mehr ausgezahlt wurde. Offenbar wurde das Geld jetzt gefunden. Hat noch jemand so eine Überweisung erhalten? -
Woraus ergibt sich das, dass man eine Rechnung abwarten muss? Ich habe da kürzlich ein Seminar unserer Steuerkanzlei mitgemacht - soweit ich das verstanden habe bleibt die Gutschrift auch in elektronischer Form umsetzbar. Ob die Verleiher sich irgendwann auf ein anderes System einigen als die Gutschrift, müsste man abwarten. Grundsätzlich wäre es ja simpel, wenn die einfach eine Online-Meldeplattform hätten, und daraus dann automatisiert eine Rechnung erstellt würde. Da es aber vorläufig noch 3 Jahre Übergangsfrist zumindest für Kinobetriebe üblicher Größe gibt, mache ich mir da vorläufig noch keinen Kopf. Formal muss man ab dem 1.1.2025 allerdings schon E-Rechnungen in elektronischer Form manipulationssicher archivieren. Spätestens darüber sollte man sich Gedanken machen. Auch wenn die E-Rechnungen lesbar sind und wie ein normales PDF aussehen, reicht es ab dem 1.1.2025 nicht mehr aus, sie auszudrucken, man muss sie exlizit im Ursprungsformat dauerhaft archivieren. Es gibt von der DATEV übrigens eine preiswerte Onlineplattform, u.a. um E-Rechnungen zu erstellen. Damit kann man zumindest mal rumspielen oder testweise sowas erstellen. https://e-rechnungsplattform.datev.de/?utm_campaignid=21313263786&utm_campaign=GSP(BK)DATEV-UnternehmeneRechnung&utm_adset=alwayson&utm_adid=700406886204&utm_target=unternehmen&utm_objective=traffic&utm_audience=searchintent&utm_source=sea&utm_medium=sum-keywordadvertising&utm_author=m1311&gad_source=1&gclid=Cj0KCQiAo5u6BhDJARIsAAVoDWuiPLJFxkhaPXCYS97zSiC1kBl0R4f7T2NuYjsod02lN3Omjr_oLrwaAuTfEALw_wcB
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https://archive.md/CPAYz
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Laserlicht ist halt nicht für jede Anwendung das beste Licht - auch wenn sich's toll anhört.