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FSK - Kontrolle


CTSchorsch

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Hallo,

es ist schließlich ein Gesetz und keine Kann-Bestimmung. Zumal die 17-jährige Freundin natürlich überall herumerzählen würde, was für einen tollen Typen sie als Freund hat und sie auf diese Weise in Blade war. Da ist doch Ärger vorprogrammiert.

Gruß Heinz

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Hi.

 

Also ich habe mir vor einigen Tagen mal diesen neuen Gesetzentwurf angesehen und im ersten Moment nur mit dem Kopf schütteln können. Wenn wirklich der Wille da ist, etwas zu vereinfachen, aber zugleich die Jugend / Kinder besser zu schützen (=Verschärfen des JSchG?), ist der Passus mit den Kindern unter 12 Jahren, die in Begleitung der Eltern dann doch in einen FSK-12-Film dürfen, völliger Unsinn. Komplizierter geht es wohl nicht mehr.

Den ersten Besucher hatte ich bereits, der mit diesem Gesetzentwurf "unterm Arm" den Zutritt in Spider-man für seinen 8-jährigen Sprößling erzwingen wollte.

Die Folgen einer solchen Regelung wären: Noch mehr Schnittorgien, die noch zerstückeltere Werke zur Folge haben, wodurch noch mehr Leute vom Kinobesuch abgeschreckt werden. Es wird wohl kaum noch 12-er-Filme geben, lieber viel mehr, die ab 6 sind und ein paar, die dann statt dessen ab 16 sind.

 

Auf eine solche Regelung möchte ich gerne verzichten.

 

 

Schaumi

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Hi.

 

Mir hatte in Italien ein Kinobesitzer, die dort geltenden Regeln erklärt:

Ab 0, Ab 14, Ab 18.

 

Filme, in den Kußszenen oder Berührungen vorkommen sind ab 14,

mit weitergehenden sexuellen Darstellungen ab 18,

der Rest ab 0.

Macht irgendwie Sinn, oder?

Kettensägen Massakren für Alle.

 

Stefan

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unsere bestehenden gesetze müßten nur angewendet werden- und bei nichtbeachtung mit entsprechenden geldstrafen?! geahndet werden.

der sprung in der FSK von 6 zu 12 jahren bedarf der bereits vom gesetzgeber entworfenen reform.

 

gewaltdarstellungen werden in print- sowie anderen audio visuellen medien schon genug von minderjährigen konsumiert,

man denke nur an die täglichen nachrichtensendungen und magazine.

--

cu manfred

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Nach der tragischen Geschichte in Erfurt, wurde nur darüber diskutiert ob es etwas mit Gewaltspielen zu tun haben könnte, ob es zuviele Gewalt Filme gibt. Das Problem sind doch wohl kaum diese Sachen, sondern vielmehr das es viele Eltern nicht interessiert was ihre Kinder sich anschauen oder es aber generell verbieten wollen. Ich glaube schon das man Jugendlichen vieles "zumuten" könnte, wenn man wüßte das danach z.B. darüber geredet wird.

Einige werden jetzt vielleicht sagen Gewalt ist Gewalt und hat nicht in die Hände von Kindern oder Jugendlichen zugelangen,

was war denn dann aber mit "Der Soldat James Ryan" der war nicht ab 18 Jahren freigegeben obwohl er doch mehr als nur ein paar brutale Szenen hatte....! Oder "Schindlers Liste"?

 

Ist Gewalt etwa keine Gewalt mehr wenn sie einen guten Zweck hat?

 

Ab 12 Jahren glaube ich sollte man Jugendliche auf das Leben vorbereiten, von den Eltern, in Klasssen oder Jugendgruppen mit ihnen über solche Sachen reden, Gewalt- und Sexszenen gehören zu unserm Alltag egal ob im TV, Kino oder wohl inzwischen hauptsächlich im Internet. Wer etwas sehen will kann es sehen. Wir sollten es diesen Leuten nicht immer schwerer machen so etwas zu sehen, sondern lieber offen und gesprächsbereit auf sie zugehen, statt sie alleine mit solchen Sachen zu lassen.

 

Für viele ist es wohl auch kaum ein Film ansich den sie sehen wollen, sondern einfach der Reiz des Verbotenem!

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Hier der neue Abschnitt im Jugendschutzgesetz.

 

 

§ 11

Absatz (2)

 

Abweichend...darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahre freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.

 

 

zufinden unter dem Link http://www.bmfsfj.de/Anlage20330/Entwur...JuSchG.pdf

 

 

Seite 7 Absatz 2

--

Laß die Finger von Allem was du nicht kennst!

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...nachdem also das Problem der Alterskontrolle bei Kindern//Jugendlichen nicht gelöst wird - kommt nun zusätzlich das Problem, die Sorgeberechtigung der Begleitperson zu überprüfen....

 

Herzlichen Glückwunsch!

 

Lui

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§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,

3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,

4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

 

§ 2 Prüfungs- und Nachweispflicht

(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.

(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.

 

Allerliebst nicht wahr.

 

Finde es aber schön, daß auch Andere sich um die FSK kümmern, ich habe auch schon den Spruch gehört:" Ist mir doch egal, ich brauche das Geld"

 

MfG

 

Fridi

 

--

www.kino-ist-das-groesste.de

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Hi,

 

wenn wir hier schon so sehr über "Gesetzestreue" diskutieren, dann empfehle ich doch einmal einen Blick in das Arbeitszeitgesetz. In der neuesten Fassung aus 1994. Da kommt es täglich bei vielen von uns, ob gewollt oder ungewollt zu erheblichen Übertretungen des Gesetzes. Und die Folgen sind nicht nur Geld- oder andere Strafen, sondern u.U. Verlust der Sozialversicherungsansprüche. Leider wird das zu gerne übersehen, und üpbergangen.

 

Grüße: Stefan

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Hi,

 

hier ein paar Beispiele für das Arbeitszeitgesetz:

 

1. Tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden auf keinen Fall überschreiten (abgesehen von Bereitschaftszeiten z.B bei Ärzten).

 

2. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens 10 Stunden liegen.

 

 

Dann kommen noch tarifvertragliche Sachen hinzu wie z.B.

 

zwei frei Tage zusammenhängend frei (als Wochenendersatz wo viele von uns normalerweise arbeiten).

 

Schichtlänge mindestens 4 Stunden.

 

mehr fällt mir im Moment nicht ein, kann auch nicht garantieren das dies alles so stimmt, wird aber zumindest von unserem Betriebsrat behauptet.

 

:roll:

--

Laß die Finger von Allem was du nicht kennst!

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  • 5 Monate später...

Hallo Ihr!

 

Wegen der FSK könnte ich ein Lied singen. Diese bescheuerten Eltern, sie meinen immer, dass ihre Kinder alt genug seien um in den einen bestimmten Film zu kommen. Ich versteh aber auch nicht die von der FSK, weil manche Filme sollten echt nicht ab 6 oder 12 sein. Manche Filme habens echt in sich.

Das schlimme ist, dass wir als Mitarbeiter das Alter der Kids nicht gut kontrollieren können. Ich hatte schon sehr oft die Diskussion und werd sie bald wieder haben, ich sag nur "Herr der Ringe" und "Star Trek". Ich hoffe Herrr der Ringe ist wirklich ab 16, denn dann haben die Jugendlichen ja Ausweisppflicht und wenn der Ausweis dann nicht vorhanden ist, dann werden die auch nicht in diesen Film reinkommen. Ich bin eine der wenigen Mitarbeiter die darauf sehr achten. Manche sagen, es ist doch egal oder die Theaterleitung fällt einem auch sehr gerne in den Rücken und sagt, lasst sie doch rein und dass kann und darf nicht sein. Auch wenn ein Kind in einer Woche zwölf wird, dann darf es nicht rein.

Aber ich glaube die von der Theaterleitung sehen nur das Geld und nix anderes. Sogar aus dem Harry Potter 2 sind Eltern schon rausgekommen und meinten, dass der ganze Film ein wenig zu hart sei fuer ihre Kleinen. Ich finde jeder sollte sich mal darueber gedanken machen, ob es wirklich so gescheit ist, die kleinen in fast jeden Film zu lassen. Ich hoffe, dass das Gesetz, das es in den USA gibt hier nicht in Kraft treten wird.

 

Gruss Betti

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Umsatzorientiert handeln, die Grenzen des Jugendschutzgesetzes so zu verwischen das man das maximale rausholen kann ist auch eine Alternative, kommt auf den Theaterleiter an. Da lässt man sich dann "breitreden" und lässt gewähren.....

Naja, mich würde mal interessieren, ob es überhaupt mal vorkommt einem sogenannten Kontrolleur zu begegnen, dessen Aufgabe es ist die Einhaltung der FSK zu überwachen. Bei uns kam noch niemand.....

--

"Seien Sie kritisch"

 

 

Ralf Lettow, 1999

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Morpheus@,

 

ja, Polizei hatten wir schon mal wegen FSK-Kontrolle im Haus. Ist aber schon fast 20 Jahre her. Ein Diskobesitzer am Ort hat mir die Polizei geschickt, weil ich angeblich Kinder in 18er Filme reinließ.

Sie kamen mit 2 VW-Bussen, umzingelten das Kino und suchten sich den Saal, mit besagten Film (Lederhosen-Sexkram). Sie fanden darin aber keine Kinder. Ein Mädchen war kurz vor 18 Jahren. Das fand ein Polizist aber nur raus, weil er sie kannte. Sie verließ den Saal, die Polizei zog auch ab und ich hatte nie mehr was gehört.

Das wars.

Servus

Theo

PS: Wir halten uns strikt an die FSK-Freigabe, denn ich möchte meinen Laden noch länger haben.

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Bei uns hing das Jugendschutzgesetz lange zeit im kassenbereich aus.

irgendjemand hat es jedoch abgehängt und "zu den akten" gelegt. oft kaufen ältere personen karten für diejenigen, die sie nicht kriegen würden(Lob an Kassenpersonal).

Das Einlasspersonal gibt auch sein bestes, um die FSK zu beachten(auch hier ein Lob).

Aber wenn überhaupt, kann man sich nur auf das gesetz beziehen. Denn FSK bedeutet immerhin FreiwilligeSelbstKontrolle. Also keine Bindung an Vorschriften, oder gibt es da irgendeine Klausel?

 

Leonard

--

"Wissen Sie, was das Problem ist?

Das Problem ist, ist, ist subjektiv."

 

S.Arbogast, Nov.2000

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Original von moses:

Folgende Situation habe ich erlebt:

16jähriger Schüler kontrolliert "zu jung" aussehende Besucher der Blade Vorstellungen.

Interessanterweise hat sich niemand, auch kein Zuschauer daran gestört. Rein rechtlich hätte er ja nicht mal den Ton im Saal regeln dürfen, tat er natürlich trotzdem.

 

 

na gut, das mach ich allerdings auch,

aber hab ich, warscheinlich im gegensatz zu diesem Jugendlichen, eine Genehmigung dafür, also ist das ganze eine "ehrenamtliche tätigkeit"

na ja, ärger hatte ich deswegen auch schon mal, weil einer der neuen Security´s mich zusammengeschissen hatte und mit mir dann zur Chefin ist, nur bei der gabs dann ärger für den Security :))

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@Leonhard

 

Das mit der FSK ist ganz einfach, wenn ein Film (Videospiel etc.) NICHT zur Bewertung vorgelegt wird, ist das Teil indiziert und darf nicht mehr öffentlich verkauft oder beworben werden.

Da das etwas geschäftsschädigend ist, "rennt" man halt zur FSk nach Wiesbaden und lässt seinen Krams begutachten.

Dazu gezwungen werden kann man nicht, aber ob es sinnvoll ist wenn BVI die Gebühren für die FSK spart und "Der Schatzplanet" auf dem Index steht???;D

 

Die Freigaben sind bindend, und laut einem netten Menschen von der FSK sind im Kino hauptsächlich die Kassenkräfte/Einlasser für die Einhaltung der Vorschriften zuständig (diese üben allerdings auch das Zutrittsrecht aus, wenn die NEIN sagen, dann gibts auch keine Diskussion, ausser mit der TL natürlich :D ).

Die können bei sehr groben Verstössen auch gewaltigen Ärger bekommen.

 

 

Stand-By

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Da hab ich auch einmal eine Frage,

 

wir hatten Mieter im Kino, die indische Hindi Filme öffentlich anbieten und in 35mm Scope vorführen. Da diese Mieter ihre Veranstaltungen auf eigene Rechnung machen, interessiert uns nur der mietrechtliche Teil.

Interessant ist die Frage aber trotzdem, denn diese Filme in OV (teilw. englische UT) haben nicht der FSK vorgelegen, dazu müßte auch eine Übersetzung der Texte mitgeliefert werden. Auch die Juristenkommision der SPIO hat sicherlich nicht einen Meter zu Gesicht bekommen, die könnten ja noch "X", rechtlich unbedenklich, ab 18 J vergeben. (Wie bei Pornos)

Hereingelassen werden von den Veranstaltern "alle Altersklassen", von Kleinkind bis zum Greis.

Ich gehe davon aus, da es sich um öffentliche Filmveranstaltungen handelt,

dürften die Filme nur vor Erwachsenen mit min 18 Jahren Alter, gezeigt werden.

Sollte jemand die rechtliche Unbedenklichkeit anzweifeln (verfassungsfeindliche Inhalte, rassistische Inhalte, Gewalt, ...), so wäre der Veranstalter u.U. gezwungen sich auf seine Kosten einer richterlichen Prüfung zu unterziehen.

 

Oder wie seht ihr die Sache? Denn ich glaube das allgemeine Jugendschutzrecht gilt für alle Gruppen im Staat. Und danach müssen Filme von der obersten Landesbehörde eines Bundeslandes für die öffentliche Vorführung vor Jugendlichen und Kindern freigegeben sein.

 

Grüße:

 

Stefan

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