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Sind Taschenkontrollen rechtens?


pepu

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Edit: abgetrennt aus folgendem Beitrag: http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopi...0&start=45

Deine Tasche ist privat, da darf niemand 'reinschauen.

 

@T-J: So einfach ist das nicht, wie du denkst oder hier schreibst - wenn jemand eone Eintrittskarte für einen Film erwirbt, dann erkennt er auch die bestehende Hausordnung an und in der kann sehr gut stehen, das auf Grund der vorhandenen Gefahr des Abfilmens von Kinofilmen Taschenkontrollen stattfinden können.

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Im hiesigen Cinedingens muss man größere Taschen und Rucksäcke sogar an der Kasse abgeben; vermutlich um zu verhindern, dass die Leute Lebensmittel mitbringen.

 

Weil es aber keine ordentliche Garderobe oder ähnliches dafür gibt und alles auf einem großen Haufen liegt, bei dem man anschließend hingeht und sagt "der große blaue ist meiner", gehe ich da nicht mehr hin.

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Hallo,

eine Hausordnung gibt niemanden das Recht in private Taschen zu schauen. Allerdings kann einem der Eintritt verwehrt werden, natürlich nur unter Zurückerstattung des Eintrittspreises. Wie es mit den Kosten für die Anfahrt ausschaut, ließe sich wohl nur vor Gericht klären ;-)

 

Es ist schon ein Wagnis für den Betreiber Taschen abzunehmen, um sie an der Kasse aufzubewahren. Ist damit nachher irgendetwas, muss er dafür gerade stehen - er hat ja auf eine Abgabe bestanden.

 

Im Übrigen wundert es mich schon, was sich Kunden alles an gängelei zumuten lassen...

 

Gruß

Guido

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Hallo,

eine Hausordnung gibt niemanden das Recht in private Taschen zu schauen. Allerdings kann einem der Eintritt verwehrt werden, natürlich nur unter Zurückerstattung des Eintrittspreises. Wie es mit den Kosten für die Anfahrt ausschaut, ließe sich wohl nur vor Gericht klären ;-)

Gruß

Guido

 

Ich sehe das anders. Wenn der Kunde die Hausordnung anerkennt, dann habe ich das Recht die Taschen zu kontrollieren - erkennt er sie nicht an, dann muß er gehen - so ist das mal und in meinen Augen nicht anders. Und ich kann in die Hausordnung so einiges schreiben - nur ist die frage, ob ich dann auch Kunden habe.

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Hallo Pepu, wie du auch immer argumentierst:

Wenn der Kunde vor dem Saal steht darf der Einlasser ihm nicht die Tasche abnehmen und gegen seinen Willen durchsuchen. Da kann noch so viel in der Hausordnung stehen. Ob dem Kunden dann der Eintritt verwehrt wird weil er die Hausordnung nicht anerkennt oder weil er die Tasche nicht durchsuchen lassen will dürfte dann zweitrangig sein ;-)

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Odiug, ich habe nicht geschrieben, das der Einlaß dem Besucher einfach die Tasche wegnimmt und dann durchforstet, sondern ich sage nur, das ich das erstens in die Hausordnung schreiben kann und zweitens bedeutet das dann für den Einlaß, das er den Kunden fragen kann, ob er bitte seine Tasche, Rucksack etc. mal öffnet und man reinschauen darf. Verneint der Kunde dies, dann weist man ihn auf die Hausordnung hin und erklärt ihm gleichzeitig, das er gerne sein Geld für die Eintrittskarte an der Kasse zurückbekommt.

Oft wird das folgendermaßen formuliert:

 

Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!

Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich

und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist

eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um

Filmpiraterie im Kino zu unterbinden.

Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder

systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle

Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, daß wir jegliche

Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch

unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

"Schmuggler" sind im Kino unerwünscht!

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren

Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks,

Süßwaren etc. anzubieten.

Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks,

Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem

Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

 

Ist ein Auszug aus einer Hausordnung, die auf meinem Computer rumliegt - war mal ein Vorschlag vom Verband - glaube ich jedenfalls

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Hallo Pepu, wie du auch immer argumentierst:

Wenn der Kunde vor dem Saal steht darf der Einlasser ihm nicht die Tasche abnehmen und gegen seinen Willen durchsuchen. Da kann noch so viel in der Hausordnung stehen. Ob dem Kunden dann der Eintritt verwehrt wird weil er die Hausordnung nicht anerkennt oder weil er die Tasche nicht durchsuchen lassen will dürfte dann zweitrangig sein ;-)

 

 

also ich finde es absolut indiskutabel, einem Kunden in die Tasche zu schauen. Hausordnung hin oder her. Es gehört sich einfach nicht.

ausserdem kann man es trotzdem nicht verhindern, dass essen und Trinken eingeschmuggelt wird, weil wenn ich schmuggeln will, finde ich einen weg ein Bier und eine Tüte Chips so zu verstecken, dass es keiner findet.

Ich habe selbst zB bei einem grossen Open Air in München, wegen der unverschämten Preise, in jeden Kniestrumpf ein Pils gesteckt, und wurde so, trotz Abtasten!!! durch Securities, eingelassen.

Wenn ich für eine kleine cola mit popcorn 4.- Euro zahlen muss, dann schmuggle ich halt. Wenn ich das für 2,50 schön frisch bekomme, dann nicht.

Also dieses Durchsuchen empfand ich als äußerst unangenehm.

Genauso wie die dämlichen Raubkopiererspots.

Wenn wir unsere Kunden so behandeln, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass immer weniger ins Kino gehen.

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Ein Kino, in dem meine Tasche (oder besser: die meiner Frau, ich selbst bin idR nicht mit Gepäck unterwegs) zwangsweise auf einem großen Haufen landen würde? Oder es grundsätzlich keine Möglichkeit gäbe, einer Taschenkontrolle über eine vernünftige kostenfreie (!) Garderobe zu entgehen? Dieses Haus würde mich als zahlenden Kunden definitiv niemals wieder sehen. Schlicht und ergreifend.

 

Übrigens kann per Hausordnung/AGB zwar die MITNAHME von Taschen in den Kinosaalgeregelt werden, ein Recht auf Kontrolle der Taschen entsteht dadurch aber nicht - so sind zB Kaufhausbedienstete nicht einmal im begründeten Verdachtsfall eines Diebstahlsdelikts berechtigt, den Inhalt einer Tasche in Augenschein zu nehmen - dieses Recht obliegt der Polizei. Ist allerdings juristische Spitzfindigkeit, denn ganz gleich, wie es in der Praxis gehandhabt wird - sollte sich ein Besucher sowohl der Abgabe als auch alternativ der Kontrolle der Tasche widersetzen, obwohl dies in der Hausordnung/den AGBs festgehalten ist, kann der Betreiber gegen Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Kinosaal verweigern.

 

Wie das nun aussieht, wenn Hausordnung und AGBs den online reservierenden und per Kreditkarte bereits bezahlenden Kunden NICHT vor Betreten des Kinos in zumutbarer Weise von derartigen Maßnahmen in Kenntnis setzen, würde mich allerdings auch interessieren. Nach meinem Rechtsverständnis müsste der Betreiber in so einem Fall auch für unnütze Aufwendungen (sprich: Fahrtkosten) aufkommen.

 

Edit: Ganz ehrlich übrigens - wenn ein Kino als einziges bierähnliches Getränk nur Becks anbietet, sehe ich die Mitnahme von 1-2 Hellen nicht als Schmuggel, sondern als Notwehr ;-)

 

Nochmal Edit: Wär's denkbar, dass ein Mod die letzten paar Beiträge in einen eigenen Thread "Taschenkontrollen" überträgt?

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Hallo,

natürlich @ Pepu hast du das in der Deutlichkeit nicht gesagt. Mir ging es mehr darum dies etwas deutlicher zu machen, damit nicht der nächste übereifrige Einlasser (Hilfssherrif) nicht über die Stränge schlägt.

 

Nach meinem Rechtsverständnis müsste der Betreiber in so einem Fall auch für unnütze Aufwendungen (sprich: Fahrtkosten) aufkommen.

Meines wissens musst du als Betreiber für Fahrtkosten durchaus aufkommen, wenn z.B. eine Vorstellung aus technischen Gründen ausfällt. In welchen Rahmen weiß ich aber nciht mehr, denn wer würde eine Buskarte schon einklagen.

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Edit: Ganz ehrlich übrigens - wenn ein Kino als einziges bierähnliches Getränk nur Becks anbietet, sehe ich die Mitnahme von 1-2 Hellen nicht als Schmuggel, sondern als Notwehr ;-)

 

Auf dieses Verhalten steht hier im Norden hinterm Deich die Todesstrafe - steht in den Hausordnungen... :wink:

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Die meisten hier sind vom Fach, und wir wissen, welche Mengen an Fremdverzehr eingeschleppt werden.

 

Ich möchte auch nicht in fremde Taschen schauen.

 

Während meiner Grundwehrdienstzeit sollten/mußten wir die mitgeführten Taschen des Küchenpersonals durchsuchen, weil eine Wurst oder eine Packung Kaffee verschwand, ich sah mir diese Taschen nur sehr oberflächlich an, und ich bin Mensch geblieben, was wäre, wenn ich beispielhaft einen Vibrator entdeckt hätte?

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Taschenkontrollen zum Schutz vor Video Piraterie finde ich sinnvoll, allerdings wird die Taschenkontrolle auch oft zur Umsatzsteigerung missbraucht. Wenn mich heute jemand wegen eines selbst mitgebrachten Getränkes oder Gummibärchen nicht in das Kino lässt, Hausordnung hin oder her hat mich dieses Kino zum letzten male gesehen. Für mich ist Kino = Unterhaltung und nicht Kioskverkauf mit Filmbeigabe.

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Wenn dienenigen, die ihren Kram unbeding selber mitbringen müssen, wenigstens so

nett wären, und ihren Müll hinterher im nächsten Mülleimer entsorgen würden, wäre

es ja noch einigermaßen in Ordnung.

 

Ist zwar dann immer noch ärgerlich, den Umsatz nicht selber gemacht zu haben, aber

dann weiß man wenigstens, daß es wirklich an den Preisen liegen könnte oder am Sortiment.

 

Wenn man dann allerdings sieht wie einige Besucher den Saal hinterlassen,

kann ich so manchen Kollegen verstehen, der die Taschen nach mitgebrachten

Speisen und Getränken durchsuchen möchte. Aber das scheint eher ein Erziehungsproblem

zu sein. Ist ja nun nicht gerade Kinospezifisch. Manche Leute sind wohl der Ansicht

"Irgendwer wirds schon wegräumen".

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...wobei Besucher auch eine Neigung zu besitzen scheinen, die erst im Kino erworbenen Speisen und Getränke zur Verzierung der Sitze und Böden zu benutzen... Wobei so manches Beispiel in den Bereich autonomer Selbstgefährdung fällt: so konnte ich unlängst das Entsetzen der Mitarbeiter eines schönen Ein-Saal-Hauses über auf dem Balkon verteilte Scherben und völlig besudelte Sitze nur bedingt nachvollziehen - schließlich waren sie es selbst, die einer Gruppe sichtlich angetrunkener Gäste Wein gleich kistenweise verkauften... ;-)

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Also ich muss ja sagen es ist echt interessant, wie manche hier so denken...

 

Ich find es ziemlich dreist, wenn sich unsere Kunden ihre Snacks etc. selbst mitbringen, denn bei uns kann man sich über die Preise und die Auswahl wirklich nicht beschweren. Abgesehen davon finde ich es auch einfach anstandslos...

 

Denn mal im übertragenen Sinne, wer geht denn in ein Restaurant und bringt sich sein eigenes Schnitzel mit?

 

Und noch nicht genug von dem ganzen nein, die Kunden werden auch noch pampig und unverschämt wenn man Sie HÖFFLICHST darauf hinweist, dass wir es ablehnen.

 

Das mit dem Raubkopierer"schwachsinn" find ich total überzogen, denn die Kunden die ins Kino kommen beweisen doch schon damit das sie zu uns kommen, dass sie keine Raubkopien mögen oder nur zum Teil.

Die meisten Raubkopien werden doch schon an ganz anderen Stellen erstellt. Aber ich weiß darüber streiten sich ja die Fachleute... :lol:

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Den Vergleich mit dem Restaurant finde ich nicht so passend, da der Sinn eines Restaurantbesuchs AUSSCHLIEßLICH darin besteht dort etwas zu verzehren. Wer ins Restaurant geht und sein eignes Schnitzel mitbringt verwehrt dem Restaurant die einzige Einnahmequelle. Das Kino fährt aber zweigleisig und verdient am Eintritt selbst UND an dem Verkauf von Speisen. Wer da selbst mitbringt, schädigt zwar den Kinobetreiber, indem er ihn nicht am Umsatz für Lebensmittel teilhaben läßt, unterstützt ihn aber doch durch den Kauf der Eintrittskarte.

 

Der Vergleich wäre passender, wenn man z.B. formulieren würde: ein Kunde geht ins Restaurant und ißt dort ein Schnitzel und obwohl er im Restaurant auch für 1 € / Einheit am restauranteigenen Apparat telefonieren könnte bringt er sein eigenes Handy mit und telefoniert damit für 9 Cent/Minute.

 

Gibt ja auch Leute, die gar nichts verzehren während eines Kinobesuches. Weder Mitgebrachtes noch Gekauftes. Sollen die dann am Kinobesuch gehindert werden? Ist ja eigentlich schon ziemlich dreist nichts zu verzehren, oder? Oder im Restaurant nicht für 1 € / Einheit zu telefonieren und stattdessen das eigene Handy zu benutzen.

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Speisen oder Getränke mitzubringen, wenn Ihr Verzehr im Saal erlaubt, ist uneingeschränkt gestattet, alles andere wären Koppelgeschäfte mit dem Filmeintritt, die rechtlich unzulässig sind.

Niemand muß sich als Besucher gefallen lassen, die überteuerte Kino Cola oder Chips zu kaufen...

Der Besucher ist jedoch genauso verpflichtet, so wie er die Sachen mitgebracht hat, den Müll auch wieder mitzunehmen, und auf eigene Kosten zu entsorgen.

 

Und zum eigentlichen Thema der Taschenkontrolle, diese steht tatsächlich nur Behördenmitarbeitern zu, nicht uns als Privatpersonen, die wir sogar als Eigentümer eines Hauses sind.

Noch mal zur Erinnerung des Prozederes:

Ein Kino ist ein öffentlich zugänglicher Privatbereich. Ich kann jemand auffordern, eine unerwünschte Handlung zu unterlassen. Das kann das Parken auf meinem Grundstück sein, das videographieren im Saal. Das ist Schritt Eins.

Schritt Zwei wäre, die Grünen zu rufen. Die können der Person auch nur mitteilen, daß sie hier unerwünschtes tut, weitere Rechte bestehen nicht.

Und wenn die Person ihr Handeln fortsetzt, habe ich das Recht die Personalien feststellen zu lassen, und kann dann in Schritt Drei vor dem Amtsgericht eine Unterlassungsklage einreichen. Diese im Eilverfahren durchboxen, und dann erst darf die Polizei eingreifen, indem ich meinen richterlichen Unterlassungsbescheid zeige. (Die Gerichtskosten zahle ich.)

 

Das Verfahren unterscheidet sich nicht von den Unterlassungs- / Abmahnverfahren wie z.B. im Internet.

 

Zum Beispiel ist zunächst Mitvideographieren nicht strafbar! Erst das Veröffentlichen gegenüber Dritten macht daraus einen verbotenen Tatbestand. Und erst dann können polizeiliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Uns als Kinobetreiber stehen hier keine Rechte zu. Wir können nur den Weg der Einstweiligen Verfügung gehen, wenn es um Hausrecht oder AGB geht.

Verweise ich jemand (aus Seiner Sicht unrechtmäßig) des Saales, so muß ich den Schaden ersetzen, der kann (unvorhergesehen) groß werden, wenn jemand vor Gericht beweisen kann, was er beweisen muß. Mit einer U-Bahn Fahrkarte ist es nicht getan. Vorsicht bei "Hausrechtsmaßnahmen" sagte mir ein befreundeteter Dr. jur. . Manche Leute legen es auf diese Sachen an, und wissen sehr genau um ihre Rechte.

 

Stefan

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Endlich ein zutreffender Kommentar!

 

Ihr seit in eurem Kino nicht der "freien Republik xy". Im Gegenteil ihr müßt Euch mit allen Regelungen an die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland halten. Alle privatrechlichen Regelungen - auch Eure AGB - müssen diesen Anforderungen entsprechen.

 

So sind alle Regelungen, die sittenwiedrig sind, diskriminierend oder die persönlichen Freiheitsrecht einschränken durch Euch nicht zugelassen. Wenn Ihr trotzdem solche Regelungen anwendet /durchzusetzen versucht, so sind sie nichtig und können neben dem strarechtlichen Aspekten auch eine zivilrechtliche seite haben (§823 BGB, "Wer vorsätzlich oder fahrlässig...." (Schadensersatz))

 

Wenn Ihr jemanden glaubt entdeckt zu haben, der z.B. heimliche Videoaufnahmen macht, dann könnt ihr ihn maximal bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Jede Durchsuchung ist rechtlich nur über die Exikutive oder Legislative statthaft. Also, nur die Polizei darf ihn durchsuchen. Punktum.

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Das ist falsch das wir es gestatten müssen.

 

Wie schon einige Vorredner von mir geschrieben haben, erklärt sich ein Kunde mit der Hausordnung einverstanden, wenn er eine Eintrittskarte löst. Und wenn ich darin festhalte, dass ich es nicht gestatte, kann ich dem Gast den Eintritt verwehren.

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Liebe "Kinowelt",

 

es sei mir gestattet (als ehemaliger ehrenamtlicher Richter) den Hinweis anzubringen, dass der Kunde nur sehr bedingt Deine Hausordnung anerkennt, wenn er eine Eintrittskarte Deines Kinos löst. Deine Hausordnung muß sich im Rahmen der Rechtsnormen der Bundesrepublik bewegen. Tut sie das nicht, so ist sie nichtig.

Du kannst in Deine Hausordnung provokanterweise z.B. hineinschreiben, dass Angehöriger bestimmter Religionszugehörigkeit Dein Kino nicht betreten dürfen. Trotzdem erkennt der Kunde diese Hausordnung dann beim Kauf der Eintrittskarte nicht an, weil sie schlichtweg rechtsunwirksam ist. Das Beispiel läßt sich beliebig erweitern und ergänzen. Merke - die Vertragsfreiheit ist durch die Rechtsnormen begrenzt.

Ich darf an die Rechtspyramide (absteigend) erinnern:

1) EU-Recht

2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

3) gesetzliche oder vergleichbare Reglungen (z.B. Tarifverträge etc.) auf Bundesebene

4) ggfs. landesrechtliche Gesetze

5) freie Vertragsvereinbarungen.

Die höherwertige Rechtsnorm / Vereinbarung bricht die niedrigere Regelung, wenn sie ihr entgegensteht.

Deine Hausordnung steht also an der alleruntersten, denkbaren und möglichen rechtlichen Rangfolge. Wer's nicht glauben will, wird es allerspätestens beim vor Gericht merken...

 

Volker

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EU-Recht hin oder her - wenn Leute am Eingang stehen mit einem mitgebrachten Kasten Bier kann ich mir nicht vorstellen, dass man die damit ins Kino lassen muss.

 

Und ich würde vermuten, dass irgendwo in dieser Rechtepyramide auch ein Paragraph steckt, der es einem Kinobesitzer ermöglicht Kunden abzuweisen.

 

An Diskotheken gibts doch auch Türsteher.

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EU-Recht hin oder her - wenn Leute am Eingang stehen mit einem mitgebrachten Kasten Bier kann ich mir nicht vorstellen, dass man die damit ins Kino lassen muss.

 

 

Wir sind in dieser Hinsicht ja wirklich kulant und kundenfreundlich, als aber letzten Sommer zwei junge Männer mit 2 (!) Kästen Bier, einem Holzkohlegrill, einem Sack Kohle und einer Kühltasche in Sargformat ins OPEN AIR wollten, da haben wir "NEIN" gesagt --- ansonsten sollte man Augenmaß und gesunden Menschenverstand walten lassen.

 

Wenn eine Familie gerade 2 Erwachsenen- und 3 Kindertickets für 3-D gekauft hat, werde ich denen nicht eine mitgebachte Kartoffel-Chipstüte beschlagnahmen und die Hausordnung vorbeten ... ein "Eigentlich geht das ja nicht, aber ausnahmsweise ...!" reicht, um die Gäste als Kunden zu behalten und Ihnen aber gleichzeitig unseren Standpunkt zumindest angedeutet zu haben.

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Also, ich habe die Hausordnung hier insgesamt mal reingestellt - diese steht auf der Webseite vom HDF und ich glaube nicht, das diese nicht rechtens ist, denn der Verband hat auch seine Juristen und würde auch nichts öffentlich ins Netz stellen, was rechtlich nicht haltbar ist. Lest sie einfach mal durch und dann könnt Ihr weiter über den Sinn und Unsinn, die rechtliche seite und sonstiges diskutieren. Viel Spaß

 

H A U S O R D N U N G

Liebe Gäste !

Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft.

Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden

Kinobesuch in unserem Haus gelten:

 

08/2005

Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf!

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der

Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 1. April 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern.

Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!

Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht ernorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden.

Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, daß wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch

unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

 

"Schmuggler" sind im Kino unerwünscht!

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten.

Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

 

Ohne Eintrittskarte läuft nichts!

Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muß im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- € verpflichtet und erhalten Hausverbot. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen.

Zum Schluss:

Wir haften insbesondere bei Sachschäden - auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.

Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.

Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seinen Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.

Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünschen wir Ihnen:

Gute Unterhaltung und viel Spaß!

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