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HAPAHE

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Alle erstellten Inhalte von HAPAHE

  1. Was soll der Verband den eurer Meinung nach tun? Er darf weder Verträge aushandeln noch in eurem Namen Verträge unterschreiben. Der Verband ist wichtig für die politische Lobbyarbeit sei es in Berlin oder Brüssel. Auf unser Tagesgeschäft hat er nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten. Verwechselt den Verband nicht mit einer Gewerkschaft – so mächtig ist er (leider) nicht.
  2. Wie man es macht es ist immer verkehrt :blush:
  3. Unterirdisch :shoot2: :mad:
  4. Benutzt einen Profi CD Player, kosten nicht mehr die Welt und können meist auch MP3 direkt vom Stick. Gruß HAPAHE
  5. Na dann pass auf das die Uhr auch richtig geht :mrgreen:
  6. Schlüssel ist gerade eingetroffen. Gültig ab 12.02. 0.01 Uhr Gruß HAPAHE
  7. Ulli du machst da einen Denkfehler. Die haben mehr als eine Vorstellung Täglich im Programm. Bei 3 Vorstellungen Täglich pro Saal (am Wochenende 4) kommst du auf 115 Vorstellungen pro Woche -> 5980 Vorstellungen pro Jahr Das macht bei 160000 Besuchern eine Auslastung von 27 Besuchern pro Vorstellung. Das ist nicht Utopisch. Gruß HAPAHE
  8. Quelle: http://www.ffa.de/index.php?page=presse_detail&news=1172
  9. Die FFA hat am 20. 8. eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Diese wurde u.a. auch im Newsticker des HDF veröffentlicht. Gruß HAPAHE
  10. Auch ein bestehender Tarifvertrag hätte nichts geändert, da bei einem derart geringen Organisationsgrad dieser Tarifvertrag nicht als Allgemeinverbindlich gegolten hätte. Und das wäre für eine Ausnahme notwendig gewesen. Gruß HAPAHE
  11. Zum Tarifvertrag gehören immer zwei Seiten ;-). Warum sollte die Gewerkschaft ein Interesse an einem Tarifvertrag haben der unter Mindestlohnnivau liegt ? Gruß HAPAHE
  12. Ausführlich kann man das im Personal Lexikon bei Haufe nachlesen: Link: Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Gruß HAPAHE
  13. Im Mindestlohngesetz steht ausdrücklich "Brutto". Ist auch klar, da sich der Mindestlohn nicht nur auf geringfügig Beschäftigte bezieht sonder eben eigentlich für die Festangestellten gedacht ist. Es gilt natürlich auch für die geringfügig Beschäftigten. Bei geringfügig Beschäftigten kommt es auf die Vormulierung im Arbeitsvertrag an. Steht dort das Arbeitsentgelt als Nettobetrag ist der Abzug unzulässig, Steht dort "Bruttobetrag" dann dürfen die 2% in Abzug gebracht werden. Dies ist kein unterlaufen des Mindestlohnes, denn bei den Festangestellten handelt es sich ebenfalls um einen Bruttobetrag. Gruß HAPAHE
  14. Kannst Du in der Handlungshilfe des Mittelstandsverbundes nachlesen. Zitat: Die 28-prozentige Pauschalabgabe auf Minijobs ist nicht anrechenbar. Hinsichtlich der Anrechnung der 2- prozentigen Pauschalsteuer bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass dieser Anteil auf den Arbeitnehmer übergewälzt wird. (Seite 5 der Handelungshilfe) Quelle: Mittelstandsverbund Gruß HAPAHE
  15. Zur Klarstellung, natürlich kann man sich auch weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (gilt nur für den Arbeitnehmer) Zitat: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten, können sich jederzeit - auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses - von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben. In diesem Fall bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und ihm steht kein Befreiungsrecht zu. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent (bei Minijobs in Privathaushalten). Der Eigenanteil des Minijobbers fällt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weg. Der Minijobber erhält dann nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und auch das erzielte Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt. Quelle: Minijobzentrale Gruß HAPAHE
  16. Das stimmt nicht ganz. Die 8,50 sind Brutto zu rechnen, der Pauschalsteuersatz von 2% kann in Abzug gebracht werden d.h. aus den 8,50 EUR werden 8,33 EUR. Dies bedarf jedoch einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gruß HAPAHE
  17. Honig im Kopf weit über meinen Erwartungen, vor allen die 18.00 Uhr Schiene läuft richtig gut (gestern fast ausverkauft :-) ) Auch der Hobbit liegt noch gut im Rennen. Darf ruhig so weitergehen. Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr ;-) Gruß HAPAHE
  18. Eine feste IP ist definitiv nicht erforderlich. Unser Integrator wählt sich per VPN Verbindung ein und hat hierfür einen eigenen Router installiert. Fernwartung bzw. Fernzugang ist schon sinnvoll da hierüber schon viel erledigt werden kann. Einen 24 Stunden Zugang gewähre ich allerdings auch nicht da ich schon wissen will was wer an unseren Anlagen durchführt. Gruss HAPAHE
  19. Laut Verleihkatalog ist der Film lieferbar, die Rechte liegen bei Disney. Parc Circus hat die Rechte nur für UK Gruß HAPHE
  20. Ist eine reine Saalvermietung, wie Apollo 13 schon schrieb ist die Puppenbühne der Veranstalter, das dabei vom Kino noch Süsswaren verkauft werden hat damit nichts zu tun. Gruß HAPAHE
  21. Üblich sind normalerweise 10% vom Kartenumsatz als Saalmiete. Je nach angebotenem Programm rechnet sich das. Beim Grüfelo Kind war bei uns die Hütte voll. Ist natürlich vom Umfeld abhängig. Gruß HAPAHE
  22. http://www.mittelbay...n-bewegung.html http://www.kinokolosseum.de/
  23. Kleine Erinnerung: Das Thema heißt " Zurück in die Zukunft" - eine Bestandsaufnahme der Entwicklung des digitalen Kinos" ;-)
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