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carstenk

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  1. Naja, soviel Auswahl hat man da ja nicht bei den Objektiven, muss das Bild denn tendenziell größer oder eher kleiner werden? Dann nimmt man das nächste verfügbare Objektiv in der Modellreihe, die findet sich ja noch. Ansonsten ist der einfachste Weg das Projektionsverhältnis - Entfernung Projektor zu Bildwand messen, Bildwandbreite für Flat und Scope. Die Verhältnisse der beiden zueinander sind das Projektionsverhältnis, und so werden auch die Objektive angegeben. Im Grunde brauchst Du aber nur im Lens Calculator irgendeinen 2K 1.2" DLP einstellen (kein 4k!).
  2. Kommst Du denn im Normalzustand an die Kontakte der Einzelzellen ran? Dann wäre die Spannungsmessung unter Last das Einfachste und Schnellste.
  3. Die Dinger haben in der Regel ein serielles Interface, um mit einer Programmiertastatur oder einem Computer über spezielle Software mit Inhalten versehen zu werden, wie der Professor schon schrieb. Die Dinger für Kinoinstallationen oder andere größere Gebäude brauchten aber ein robusteres Interface für größere Kabellängen. Daher, wie auf den Fotos auch abgebildet, haben die ein RS485 Interface, damit gehen etliche hundert bis tausende Meter. Das ist 'auch' ein serielles Interface, aber keine RS232, die lässt sich in der Regel aber leicht adaptieren. Wie man aber an die Software rankommt, und ob die noch auf aktuellen Rechnern läuft... Das wird also ein bißchen mühsam sein. Keine Ahnung, ob es den Hersteller oder irgendwelche Überbleibsel davon noch gibt und ob da noch was zu holen ist. Das Ding muss doch im Kino mutmaßlich von irgendeinem Kassensystem angesteuert worden sein, oder wurden die Inhalte da bei Bedarf manuell drauf geschickt? Weiss der Kinobetreiber eventuell noch was, oder lag das Ding da schon Jahr(zehnt)e im Keller?
  4. Wir haben wartbare Bleiakkus von Hoppecke, bei denen wir selbst Aquadest und nötigenfalls Säure nachfüllen können. Wir haben eine Wartungsanleitung dazu, und ein einfaches 'Dichtemessgerät'. Bei nicht wartbaren geschlossenen Teilakkus wäre die einfachste Möglichkeit, bei einem Belastungstest nach etwa 2-3h die Einzelspannungen der Zellen mit nem üblichen Multimeter zu messen. Die Zellen mit Ausreissern nach unten würde ich dann einzeln austauschen. Spannungen aller Zellen mit Datum in eine Liste sortieren, dann kriegt man auch ein Gefühl dafür. Am besten immer nach gleicher Test-Zeit messen, aber mutmaßlich reicht es, wenn man einfach immer die Schwächste tauscht, sobald die Anlage sich beschwert. Wäre aber mal interessant zu wissen, ob die Beschwerde der Anlage auch mit einer entsprechend verkürzten Standzeit des Packs im Hinblick auf die 3h korreliert. Ich vermute, die Anlage misst auch nicht mehr als den Spannungsabfall bei Belastung. Unsere Akkus hier halten erstaunlich lange, das Pack hat aber gegenüber der Originalaustattung der Anlage eine wesentlich höhere Kapazität, daher halten unsere Akkus im Test auch locker mehr als 5h. In der Regel breche ich nach 3h ab, aber gelegentlich läuft's auch mal länger. - Carsten
  5. War da jemand mal durchgängig bei der dreijährigen Sachverständigenprüfung dabei - was wird dabei alles geprüft? - Standzeit der Akkus - Einhaltung der Mindesthelligkeit im Fluchtweg - Funktionstüchtigkeit aller Leuchten - Funktion der Umschaltung zwischen Netz-, Akkubetrieb und zurück - Funktion von Bedienungselementen und Betriebsanzeigen Und sonst? Prüfen die auch den Akku-Elektrolyten, oder reicht es denen, wenn der die 3h Laufzeit erreicht?
  6. Ebenfalls in NRW seit dem Übergang zur Sonderbauverordnung mit der PrüfVO NRW. Die legt gleichzeitig auch die Anerkennungsumstände der Sachverständigen fest. Die freilich nicht zwangsläufig nur von TÜV oder DEKRA kommen dürfen. Jedenfalls hat die örtliche Aufsichtsbehörde es leicht, seine Anforderung an diesen Verordnungen fest zu machen.
  7. So - die andere große Prüfinstitution hat uns jetzt ein 'besseres' Angebot gemacht, das mit 890€ sagenhafte 60€ unter dem des TÜV liegt. Dafür hat man auf die Angabe eines Zeitrahmens und Stundensatzes verzichtet.
  8. In der aktuellen Sonderbauverordnung NRW steht: 'Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind'. Das kriegt man bei einem reinen Kinobetrieb mit reduzierter Bestuhlung schon hin. Ist eh praktischer für die, müssen sie gar keine Verantwortung mehr übernehmen.
  9. Ich denke, da geht's mehr um die Gesamtkosten/Wartungskosten, ebenso wie bei verfahrbarer Kaschierung. Staub, der ein Brandrisiko darstellt muss sicher nicht zwingend gewaschen werden, da dürfte ein Sauger ebenso wirksam sein. Ein Vorhang, der tatsächlich verfahren wird, dürfte ohnehin kaum in diesem Umfang Staub akkumulieren.
  10. Da deutet sich jedenfalls schon was an, was uns ernsthaft darüber nachdenken lässt, die Anzahl der Plätze auf 200 zu beschränken um dauerhaft aus dem Versammlungsstättenstatus rauszukommen. Ich fürchte, denen fällt sonst regelmäßig ein neues Späßchen ein. Für die wäre das ja auch praktisch, wenn mal was bei uns passiert, können die sagen: 'Keine Versammlungsstätte, sind wir nicht zuständig gewesen, nicht unsere Schuld'.
  11. Dass das Vorhangmaterial permanent schwer entflammbar ist, hat der Brandschützer jetzt nach aktueller Rückmeldung akzeptiert. Er besteht aber darauf, dass der im Laufe der Zeit anhaftende Staub ein eigenes Brandrisiko darstellen würde und fordert regelmäßiges Waschen des Vorhanges und einen Nachweis darüber in bestimmten Intervallen. Nochmal zur Klärung - es gibt diesen Vorhang noch nicht, es gibt Vorgespräche über einen neuen, der aus unserer Sicht eben permanent schwer entflammbar sein sollte, um nicht immer wieder Nachweisprobleme und Kosten zu haben. Selbstimprägnieren sei nicht zertifizierungsfähig, nebenbei. Der jetzige ist mal imprägniert worden, hat aber schwer darunter gelitten (und ist auch unabhängig davon einfach zu alt). Wenn das so weitergeht werden wir uns drauf verlegen müssen, jedesmal nach einer Rechtsgrundlage für seine Auffassung fragen zu müssen, alternativ Nachweise 'gesicherter' Erkenntnis.
  12. Naja, es gibt jedenfalls reichlich Nachweisstellen in Bezug auf dauerhaft schwer entflammbare Textilien. Ist ja wohl sogar eine deutsche Erfindung, jedenfalls der hierzulande zumeist verwendete Stoff: https://www.trevira.de/trevira-cs Bin halt nur irritiert, dass ein Brandschützer davon nix weiss oder nix wissen will.
  13. Imprägnierung gegen Entflammbarkeit oder als Feuchtigkeits/Nässeschutz?
  14. Da es ein Feuerwehrmann ist, sollte ich ihn vielleicht mal fragen, ob die ihre Klamotten auch nach jedem Einsatz waschen und dann neu imprägnieren müssen.
  15. Die Grundlage ist natürlich, dass es auch nachweislich als solches zertifiziert ist. Es geht nicht um einen existierenden Vorhang, sondern um eine zukünftige Beschaffung. Der stellt also grundsätzlich in Frage, dass es sowas wie permanent schwer entflammbare Vorhänge gibt und behauptet, auch die müssten regelmäßig nachimprägniert werden. Ist aber nicht im Grunde das Problem, dass in den DINs nur die Schwerentflammbarkeit an sich definiert wird, aber nicht die Eigenschaft als 'permanent' schwer entflammbar? Ein Anbieter/Material kann sich also doch 'nach DIN' nur auf Schwerentflammbarkeit berufen, nicht auf permanent schwer entflammbar, bzw. könnte die 'Permanenz' nur 'zusichern', aber nicht als geprüft nachweisen? Ich erwarte kein wirkliches Problem in der Angelegenheit, meines Wissens nach sind permanent schwer entflammbare Stoffe und belastbare Zertifikate seit Jahrzehnten Stand der Technik im Veranstaltungsbereich. Hätte mich nur mal interessiert, ob jemand schonmal so einen Einwurf gehört hat. Ich war leicht verblüfft das zu lesen.
  16. Ein Brandschützer stellt die EIgenschaft 'permanent schwer entflammbar' eines Kinovorhanges in Frage. Staub sei auch brennbar, und der Vorhang müsse daher regelmäßig gewaschen werden und verliere dabei seine Schwerentflammbarkeit und müsse daher regelmäßig neu imprägniert werden, inkl. entsprechender Zertifikate. Schonmal jemand sowas gehört? Ist ne Kleinstadt, in der wir im Grunde die einzige Versammlungsstätte mit Vorhang sind, also offenbar auch wenig Erfahrung mit anderen Einrichtungen mit Vorhängen. Allerdings kein Anfänger/Neueinsteiger.
  17. War der Integrator mal wieder zu faul zum Schulen grundsätzlicher Funktionen?
  18. Der Barco Communicator, der DP2K Webcommunicator (light), und das ICMP(-X) Server GUI (Webcommander) haben separate Logins. Barco hätte sich Bezeichnungen einfallen lassen können, die etwas besser unterscheidbar sind. In den S4K Modellen heisst es dann 'Webcommunicator'. Und den Commander gibts auch nochmal als eigene Anwendung.
  19. Können die sich nicht einfach festkleben wie andere ordentliche aufsässige Jugendliche auch? Dann wäre zumindest Ruhe bis zum Filmende.
  20. In den frühen Neunzigern, als diese Steuerungen entwickelt wurden, gab es noch keine EEPROM/Flashspeicher, die so einfach in der Anwendung sind wie heute, daher lag das Programm, dass ja austauschbar/programmierbar sein musste, in einem RAM und musste gestützt werden bei Regelabschaltung und Stromausfall. Heute ist sowas nicht mehr nötig und eine Batterie puffert bestenfalls noch eine Uhr und ein paar Betriebswerte, nicht jede SPS kann sich ja die Uhrzeit so einfach aus dem Netz holen.
  21. Lampen heute gewechselt, Bild 'wie neu'. Also doch 'nur' ein unerwartet früher/schneller Abfall der Lampenhelligkeit. Der Projektor wurde 2014 als Demogerät/leicht gebraucht vom Integrator gekauft. Vielleicht hatte dieser erste Lampensatz auch einfach schon mehr reale Lampenstunden runter als die Zähler angaben. Oder es waren 'Beta-Bulbs'.
  22. Bei den letzten Malen war unsere Aufsichtsbehörde mit 'normalen' Prüfern zufrieden. Diesmal wird explizit die Anerkennung nach Prüfordnung NRW gefordert. Die hat offenbar nicht jeder Sachverständige. Wenn ich mir Sonderbauverordnung NRW und Prüfordnung anschaue, scheint das auch zulässig zu sein. Ich suche aber auch schon nach Nicht-TÜVlern, die diese Anerkennung haben.
  23. Liegt vielleicht daran, dass der TÜV unsere Anlage (noch) nicht in der Datenbank hat, da haben die erstmal 5h geschätzt? Nee, einen Wartungsvertrag für die Anlage gibt es nicht, die ist historisch (von Akkus und Leuchtmitteln natürlich abgesehen 😉 ), funktioniert aber einwandfrei, wir führen ein eigenes Prüfbuch. Ist rein zentral. Und es ist die dreijährige Sachverständigen-Prüfung. Da gibts mittlerweile resultierend aus Sonderbauverordnung und Prüfverordnung NRW sehr spezielle Qualifikations- bzw. Anerkennungsanforderungen an die Prüfer. Ich suche noch nach alternativen Firmen, die das können/dürfen.
  24. Wir haben ein Angebot zur Überprüfung unserer Notbeleuchtungsanlage erhalten, 950€ für ein Einsaalkino. Finde ich ein bißchen arg viel, aber das Angebot wurde meines Wissens nach ohne Vorkenntnis unserer Anlage erstellt, geschätzt wurden 5h Aufwand. Was zahlt ihr so, und wovon ist das ggfs. abhängig?
  25. Danke, der Kollege konnte kurzfristig welche bei CP bestellen. Sind ganz schön teuer geworden. Andererseits, der erste Satz hat bei ihm 8 Jahre gehalten, weil er nicht viele Vorstellungen fährt und für seine Bildwand eine Lampe ausreicht. Gut möglich, dass der zweite Satz jetzt bis zum Ende des Projektors oder des Kinos hält 😉 Jetzt hoffe ich nur, dass das Problem mit dem Lampenwechsel auch behoben ist. Einen anderen Grund kann ich mir bei dem Betriebsmodell des Projektors nicht richtig vorstellen. Der hat 3-4 Vorstellungen in der Woche.
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