Zum Inhalt springen

Hilfe zur Super 8 Digitalisierung und Bearbeitung


dukemaster05

Empfohlene Beiträge

Liebe Filmfreunde,

heute Nacht habe ich nach tagelangen Suchen im Netz und schweren herzens die Filme in Youtube auf privat gesetzt, obwohl ich eben grade sehe, daß man die Filme trotzdem noch in meinem Forum schauen kann????

Ich bin fix und fertig und mir ist zum Heulen zumute. Sorry, für die Ehrlichkeit und Schwäche, aufgeben werde ich trotzdem nicht.

Jetzt kommt der Hammer:

Obwohl mir Youtube in den Einstellungen und Infos keine Urheberrechtsverletzung anzeigt, die haben ja eine Audiosoftware, wie in den neuen Handys, die jeden Musiktitel sofort erkennt, einnen Titel von Scorpions musste ich vor zwei Woche rausnehmen, selbst das ging automatisiert per Mausklick.

Jedenfalls stellte ich trotzdem die alles entscheidende Frage im Youtube/Google Forum, und zwar wie es sich mit der Hintergrundmusik verhält. Ich habe weder Geld noch die Kraft, mich mit irgendwelchen Gema -und Musikrechtsinstitutionen rechtlich auseinanderzusetzen.

Obwohl die Filme in meinem Youtube Account als okay angezeigt sind, sagte mir der Nutzer im Youtubeforum ich sollte die Musik durch Lizensfreie Musik ersetzen oder Stille walten lassen. Wir ihre alle wisst, was ist ein Film ohne Musik, Musik transportiert Gefühle, Stimmungen und sorgt für Szenenübergänge. Grade im zweiten Lehrerfilm kommt nur Hey Joe von hendrix vor, aber es passt so perfekt, daß es mir das Herz zerreisst es rausnehmen zu müssen.

Wie macht ihr das? Was haltet ihr davon? Kein Musiktitel in allen drei Filmen wird voll ausgespielt, es sind nur Musikschnippsel.

Muss ich dafür eine Lizens beantragen? Wenn ja, wo macht man das, und wie teuer ist das? Ich habe für zwei Webseiten die ich vor 5 Jahren machte 2 Musiklizensen für 30 Euro gekauft bei Björn Lynne, das war noch erschwinglich. War auf der Gemaseite, die macht einem auch nur noch mehr Angst. Ausserdem gibt es zig Lizensen, für große mittlere und kleine Aufführäume, für restaurants, Telefonwarteschleifen, Pornokinos, Pornokabinen und allerlei (scheiss < sorry)...aber für 30 Jahre alte Filme mit 30 bis 40 Jahre alter Filmhintergrundmusik gibt es nix...Soll ich für Schüleramateurfilme Kinofilmmusiklizensen kaufen? Ich glaubs net...

Würde mich freuen, wenn von Euch Experten jemand einen Tipp weiss...Danke für jegliche Hilfe und Inspiration

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vimeo.

 

Da soll es keinen Ärger mit Lizenzen und Gebühren geben ?

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wo etwas zu holen ist sind die dran ;-)

Der Vorfall mit Getty Images wegen eines kleinen Bildes hat immer noch kein Ende gefunden.

Trotz Anwalt senden die immer fleissig weiter heftige sich steigernde Briefe und denen ist der Anwalt egal.

Bei Musik gibt es bestimmt auch solche Abzocker die knallhart vorgehen und dich arm machen können ...

Ich würde auf jeden Fall versuchen neu zu vertonen und Musik ohne diese Lizenzen zu bekommen !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf sowas warten die Abmahn-Abzocker nur und die Rechteinhaber geben nach meiner Erfahrung nicht den winzigsten Schnipsel "ihrer Werke" ohne dicke Verträge frei. Irgendwelches Kunstverständnis ist in der heutigen Musikindustrie leider nicht mehr zu finden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus eigener Erfahrung mit YouTube weiß ich: Ärger gibt's deswegen nicht mit irgendwelchen Abmahnungen (die darüberhinaus nur beim aktiven Knacken eines Kopierschutzes und beim Upload greifen, was kaum einer weiß, weil die bezahlten Lohnschreiber unserer Massenmedien lieber im Auftrag der Contentmafia FEAR, UNCERTAINTY, and DOUBT (FUD) verbreiten), das schlimmste, was passieren kann, ist, daß YouTube deine Videos so sperrt, daß nurnoch du sie ankucken kannst.

 

Für alle Territorien außerhalb Deutschlands hat YouTube übrigens schon entsprechende Verträge mit den Musikgiganten abgeschlossen, die den kostenfreien Musikupload auf YouTube für den kleinen Mann gestatten, solange YouTube pro Klick was an die Rechteinhaber abdrückt, nur die deutsche GEMA kriegt den Hals nicht vollgenug und hat bisher noch keinem solchen Angebot von YouTube zugestimmt. Übrigens: Obwohl es bei den hiesigen Hetzkampagnen auch gerne in einen Topf geworfen wird, ist die nichtkommerzielle Mißachtung des Urheberrechts nur bürgerliches Recht nach BGB per optionaler, vor einem Zivilgericht zu verhandelnder Klage auf finanzielle Kompensation, und nicht Strafrecht nach StGB mit Inquisitionsmaxime, also Verfolgungszwang, und Gefängnisstrafen.

 

Insgesamt ist die momentane deutsche Situation in puncto YouTube aber auch so bizarr und international einzigartig, und die GEMA dürfte inzwischen gemerkt haben, daß sie sich mit ihrer YouTube-Politik zur so ziemlich unbeliebtesten Behörde des Landes gemacht hat, deren Auflösung inzwischen auch und gerade von Künstlern und Rechteinhabern selber fast täglich zornig gefordert wird (wenn wir mal von ein paar geschmierten Dummköpfen wie z. B. Jan Delay absehen, der im Grunde die hirnrissige automatische Sperrung der von seiner eigenen Plattenfirma vorgenommenen offiziellen Uploads rechtfertigt), so daß dieser deutsche Irrsinn kaum noch länger als 2-3 Jahre andauern kann, bis nämlich auch die GEMA sich endlich mal besinnt und eines der zahlreichen Angebote von YouTube annimmt.

 

Bis dahin würd' ich's einfach drauf ankommen lassen, wie lange es dauert, bis sie's merken (bzw. die automatische Software der GEMA irgendwas registriert haben will und automatisch sperrt, was YouTube sogar für viele Plattenfirmen, die die Rechte ja haben, unattraktiv macht), wie's Millionen anderer Leute auf YouTube machen, denn das schlimmste, was dabei rauskommen kann, ist eben die Sperrung des jeweiligen Videos für alle außer dich selber. Blöd halt, wenn du dich dann schon von selber bei denen gemeldet hast. Lizenz ist darüberhinaus bei der Verwendung kommerzieller Werke, wie's diese Songs sind, sowohl für Lizenzgeber wie -nehmer äußerst unattraktiv, wenn kein Geld aus Beteiligung an kommerziellen Einnahmen fließt, und du verdienst mit deinen Filmen ja kein Geld.

 

Wie's bei Vimeo läuft, weiß ich nicht, aber ich weiß, daß in deren AGBs auch steht, daß du selber alle Rechte haben mußt. Und was die sonstige Distribution angeht, kannst du problemlos DVDs oder sonstige Datenträger herstellen, solange du sie nicht im Internet veröffentlichst oder damit Geld verdienst. Filmfestivals wiederum (ob für Film oder Video) als weitere Distributionsmöglichkeit handeln das sehr liberal (sofern's halt nicht die Ebene von Cannes oder Berlinale ist), da darfst du so ziemlich alles, was das Unterlegen mit Musik angeht und nach Möglichkeit die korrekten Rechte im Abspann erwähnst, selbst wenn's ein Preisgeld für die besten Beiträge gibt und du einer der Gewinner bist. Wenn die besten Beiträge des Festivals dann wiederum auf DVD veröffentlicht werden, wird dann aber jede nicht-GEMA-freie Musik, für die keine DVD-Lizenz erworben wird, zwangsweise wieder weggelassen, weshalb so manche Festival-DVDs recht merkwürdig anmutend daherkommen, und dann hin und wieder in einem Filmabspann erwähnt wird, daß die Rechte an der Musik für die DVD-Veröffentlichung fehlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen:

 

Es ist ja eine Sache, privat entsprechende Musik zu benutzen und sich gestalterisch auszutoben, weil sie vielleicht einfach toll zum Film passt - verständlich, dass man sowas machen möchte und dass das Spaß bringt.

Man hat damit aber nicht automatisch auch das Recht, das vollkommen öffentlich (Youtube, etc.) zu zeigen. Klar, dass man anderen hier im Forum seine Werke auch mal zeigen will. Aber man sollte wissen (und einsehen), dass man bei Benutzung entsprechender Musik eben eigentlich gar nicht die Rechte dazu hat, es zu veröffentlichen.

 

Und egal, wie man der ganzen Angelegenheit gegenübersteht, sollte man dabei schon noch sachlich bleiben. "Abmahn-Abzocker" sind die eine Seite, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen die andere.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen:

 

Es ist ja eine Sache, privat entsprechende Musik zu benutzen und sich gestalterisch auszutoben, weil sie vielleicht einfach toll zum Film passt - verständlich, dass man sowas machen möchte und dass das Spaß bringt.

Man hat damit aber nicht automatisch auch das Recht, das vollkommen öffentlich (Youtube, etc.) zu zeigen. Klar, dass man anderen hier im Forum seine Werke auch mal zeigen will. Aber man sollte wissen (und einsehen), dass man bei Benutzung entsprechender Musik eben eigentlich gar nicht die Rechte dazu hat, es zu veröffentlichen.

 

Und egal, wie man der ganzen Angelegenheit gegenübersteht, sollte man dabei schon noch sachlich bleiben. "Abmahn-Abzocker" sind die eine Seite, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen die andere.

 

Wenn man hier schon von *RECHT* spricht, besteht eigentlich nur das Recht (und keine Pflicht!) des Rechteinhabers auf Klage, und auch keine Verfolgungspflicht von Seiten der Exekutive (die mit der nichtkommerziellen Mißachtung des Urheberrechts sowieso nichts zu tun hat), weil wir eben beim BGB sind, und nicht beim StGB. BGB funktioniert im allgemeinen nach dem Prinzip Ruhestörung, was da heißt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich, wer beispielsweise einsam auf dem Land lebt, kann problemlos bis spät in die Nacht Parties mit lauter Musik feiern, weil eben erst eingeschritten wird, wenn sich jemand gestört fühlt und sich daraufhin beschwert.

 

Darüberhinaus ist für jeden Rechteinhaber natürlich auch die Kosten-Nutzen-Rechnung zu beachten, die ein zivilrechtlicher Prozeß mit sich bringt, zusammen mit der Frage, was aus dem Beklagten überhaupt rauszupressen ist, was in den allermeisten Fällen lächerlich gering ist (es gibt sowieso einen reziproken Zusammenhang zwischen der Zahlungskräftigkeit der Konsumenten und der Anzahl der Downloads; wer es sich also leisten kann, der greift in der Regel auch auf die offiziellen Kanäle zurück und bezahlt ordnungsgemäß). Zusammen mit der Unfähigkeit, juristisch hieb- und stichfest nachweisen zu können, wie hoch eigentlich der entstandene fiktive Ausfall an möglicherweise deshalb nichtverkauften Medien aussieht (wir erinnern uns: Fehlt die Kaufkraft, ob individuell oder volkswirtschaftlich, um die von der Industrie verlangten Preise zu bezahlen, desto mehr Downloads gibt's), sowie den für die Allgemeinheit entstehenden Gerichtskosten und dem Mangel an öffentlichem bzw. staatlichen Verfolgungsinteresse gibt es beiderseits des Atlantiks nicht wenige Gerichte, die von vornherein die Klage gegen einzelne Privatpersonen wegen nichtkommerzieller Mißachtung des Urheberrechts, hierbei bevorzugt beim bloßen Download, von vornherein als unbegründet, ja, als frivol zurückgewiesen haben. Die Zivilgerichte verspüren offensichtlich keine große Lust, als Handlanger der milliardenschweren Industrien zur privatwirtschaftlichen Gewinnmaximierung auf Kosten des kleinen Mannes instrumentalisiert zu werden.

 

In den USA hat die Contentmafia, die selber Künstler, Handwerker wie Konsumenten um wesentlich höhere Summen ausbeutet, als durch Downloads angeblich flöten gehen sollen, daraufhin zuerst vor allem mit Sammelklagen gegen tausende Internetnutzer reagiert, bis sie begriffen hat, daß es zur Eindämmung des angeblichen Downloadunwesens viel effizienter ist, einfach eigene kostengünstige Streamingangebote online zu stellen. In Deutschland wiederum wurde das für Abmahngangster lukrative Geschäft der Abmahnung entdeckt, die so, wie sie beim Urheberrecht im Internet momentan zur Anwendung kommt, rechtlich gesehen als zivilrechtlich einzuklagende Rechnung im Sinne der Geldforderung für eine erbrachte Leistung gilt (nämlich für das Produkt, das downgeloadet wurde, ob nun über offizielle Kanäle oder nicht).

 

Gegen diese Abmahnungen kann man ganz einfach vorgehen, indem man rechtzeitig innerhalb der Frist Widerspruch beim Gericht wegen Gegenstandslosigkeit einreicht (schließlich ist nie ein offizieller Kaufvertrag zustandegekommen, man hat beim Kläger nie etwas bestellt oder in Auftrag gegeben), sonst wird die Rechnung rechtskräftig. Zusätzlich schickt man am besten noch per Anwalt ein separates Schreiben an die Kanzlei der Abmahngangster, in dem man seinerseits mit Klage wegen gegenstandsloser Belästigung und/oder groben Unfugs droht. Dann ist für die Abmahngangster im jeweiligen Fall erstmal Schicht im Schacht.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herrje... habt ihr wieder (selbst auferlegte...) Sorgen...

 

Jeder selber schuld, wenn er meint, er müsse seine filmischen Ergüsse gleich global und auf jedem Computer öffentlich zeigen...

Soll er sich eben mit irgendwelchen Gesetzen rumplagen, allenfalls sogar Strafe bezahlen, er will es ja so...

Meine Filme sind privat, für mich und meinen persönlichen Bekanntenkreis... da fragt niemand nach Rechten und solchen Sachen...

 

Rudolf

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@bdv:

...um deinen Post also zusammenzufassen: "Ich nehm' mir, was ich möchte, weil man mich sowieso nicht so richtig bestrafen kann, das kalkuliere ich gleich mit ein. Und wenn dann doch mal jemand was dagegen sagt (oder handelt), beschwere ich mich darüber, dass ich auch noch um Erlaubnis fragen muss, ob ich meine mit der Arbeit von anderen dekorierten Filme öffentlich zeigen darf."

 

Nicht nur bei der Film- und Videotechnik hast du also richtig Durchblick...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ändert sich spätestens dann, wenn er mal so eine "gegenstandslose" Abmahnung nebst anwaltlicher Kostennote in 3-4-stelliger Höhe in die Hand bekommt. Da der Rechteinhaber in diesem Falle zweifellos sein Recht auf Unterlassung einklagen könnte, was die Abmahndienstleister meist gerne i.A. übernehmen, und er als Unterlegener die komplette Gerichtskostenzeche zahlen würde, würde er die Abmahnkosten + evt. Schadenersatz nach anwaltlicher Beratung ohnehin zahlen.

Gesetzt ist Gesetz.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@bdv:

...um deinen Post also zusammenzufassen: "Ich nehm' mir, was ich möchte, weil man mich sowieso nicht so richtig bestrafen kann, das kalkuliere ich gleich mit ein. Und wenn dann doch mal jemand was dagegen sagt (oder handelt), beschwere ich mich darüber, dass ich auch noch um Erlaubnis fragen muss, ob ich meine mit der Arbeit von anderen dekorierten Filme öffentlich zeigen darf."

 

Nicht nur bei der Film- und Videotechnik hast du also richtig Durchblick...

 

(Mal wieder abgesehen davon, daß die Literatur bis auf die E6-Sache jedesmal mit genauen Daten und Fakten, wie z. B. der Erfindung und Verwendung des *PAPIER*-Tonbands ab 1928 und dem ersten Einsatz von Magnetton im Film Anfang der 30er, mir Recht gegeben hat, worauf mir dann geantwortet wurde, daß Literatur von daher nichts wert wäre, wenn sie sich schon im Internet befände.) Ich nehme mal an, daß du dir auch keine Gedanken darüber gemacht hast, in welche Richtung meine volkswirtschaftlichen Ausführungen eigentlich hingehen. Nämlich dahin, wer wesentlich mehr Geld von Künstlern, Handwerkern und Konsumenten klaut als durch sämtliche globale nichtkommerzielle Mißachtung des Urheberrechts zusammengenommen. Nämlich dieselben Konzerne, die auch den Staat soweit ausplündern, daß kaum noch Geld für Bau, Betrieb und Instandhaltung von Infrastruktur wie Straßen, Schulen und Millionen anderer Dinge übrig ist.

 

Soviel zu deinem Durchblick. Und deinem Verantwortungsgefühl. Von Menschen, die aufgrund von Überakkumulation und selbstbewußtem Klassenkampf von oben in Form des Neoliberalismus, wie es u. a. die Hartzgesetze, die Agenda2010, Thatcherismus und Reagonomics ("Trickle-Through", sprich: "Durchsapschen" zu dem Pöbel, dessen Armut einen letztendlich ankotzt) waren und sind, die Hauptschuldigen an der momentanen Weltwirtschaftskrise darstellen.

 

Und dann regst du dich auf, wenn ein paar kleine Leute sich etwas von dem gesellschaftlichen Reichtum zurückholen, den sie als Schicht erarbeitet haben und nicht diejenigen, denen in den letzten drei Jahrzehnten aufgrund von Privatisierung, globaler Maximierung der Umverteilung von Unten nach oben und brutalstmöglicher Zertrümmerung des Sozialstaats, wie er über weite Strecken des 20. Jahrhunderts Bestand hatte, die Gewinne daraus zugeflossen sind.

 

Und schlußendlich habe ich nie was davon gesagt, daß ich etwas gegen das Bezahlen von Waren und Dienstleistungen habe. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe was gegen die momentane Form der Vergütungssysteme und die Art und Weise, wie verkrustete Systeme und Strukturen mit Gewalt der Konzerne gegen die Gesamtbevölkerung und Allgemeinheit aufrechtzuerhalten versucht werden, Strukturen, die nicht zuletzt den Künstlern und Handwerkern, die primär für die eigentlich schöpferische Leistung zuständig sind, ihre gerechte Entlohnung vorsätzlich vorenthalten.

 

Ändert sich spätestens dann, wenn er mal so eine "gegenstandslose" Abmahnung nebst anwaltlicher Kostennote in 3-4-stelliger Höhe in die Hand bekommt. Da der Rechteinhaber in diesem Falle zweifellos sein Recht auf Unterlassung einklagen könnte, was die Abmahndienstleister meist gerne i.A. übernehmen, und er als Unterlegener die komplette Gerichtskostenzeche zahlen würde, würde er die Abmahnkosten + evt. Schadenersatz nach anwaltlicher Beratung ohnehin zahlen.

Gesetzt ist Gesetz.

 

Zeig' mir doch mal das Gesetz, wo im BGB steht, daß nichtkommerzielle Mißachtung des Urheberrechts durch Festlegung eines staatlichen Bußgelds geahndet würde. Ein solches Gesetz existiert nämlich nicht. Was es gibt, sind ein vollkommen fiktiver zivilrechtlicher Streitwert (auch wenn dieser z. T. normiert worden ist, nämlich gerade zur Eindämmung der unersättlichen Maximalforderungen der Contentmafia und Abmahngangster, wie hier von judikativer und legislativer Seite, nämlich Staat, Gerichten, Staatsanwälten etc. argumentiert wurde) zwischen Kläger und Beklagtem, den auch Gerichte mangels betriebswirtschaftlicher Beweisbarkeit oft nicht anerkennen, sowie die Praxis, Abmahnungen (enthaltend eine Reihe an unhaltbaren, aber einschüchternden Drohungen) vollkommen willkürlich durch Abarbeitung des Telephonbuchs zu verschicken, die ohne rechtzeitigen Widerspruch durch die verschreckten Bürger zu einer einklagbaren Rechnung werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist wohl sinnlos, da du ja offenbar nicht mal liest was du von anderen zitierst, sondern lieber irgendwas Passendes aus den Fingern saugst und unterstellst. Wo steht z.B. was von einem "staatlichen Bußgeld"?

Aber gut, der genannte Rechtsanspruch auf Unterlassung und Schadenersatz leitet sich schon ganz allgemein von §1004 Abs.1 S.2 BGB und aus §823 Abs.2 BGB .V.m. §22 KUG ab, speziell für Urheberrechtsverletzung noch §97 UrhG, wie ein einfaches Nachschlagen schnell offenbart.

 

D.h. in der Praxis bei einer unerlaubten Veröffentlichung kann (und häufig wird) der Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung gegen den Verantwortlichen erwirken, wobei diesem erstmal die Kosten auferlegt werden. Kommt es dann doch noch zum Gerichtsverfahren, wird es richtig teuer.

 

Viel Glück bei einem Rechtsstreit mit deinen Kenntnissen und Ansichten. ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Filmfreunde,

bdv hat so hart es klingt, weil wir alle schier gelähmt sind von der Abmahnwelle der letzten Jahre, hat er recht.

Ich habe wieder am Wochende Nächte mich durch Gema Seiten, Musikrecchtsseiten, Foren durchgeschlagen.

bdv hat recht: Youtube erkennt jeden Song, und schlug mir auch vor vom letzten Film, ausgerechnet die Schlussmusik zu entfernen, mit einem Mausklick hab ich sie rausgeworfen.

Der Clou ist, den ihr selbst gleich nachlesen könnt, Gema machte mit Youtube 2007 einen geheimen, (also was die Geldhöhe angeht) Vertrag in der alle in DEUTSCHLAND bei der GEMA lizenzierten Musiktitel von YoutubeUsern benutzt werden dürfen.

Hier der alles entscheidende Link . Und gestossen darauf bin ich hier in diesem Forumthread

Ich hab ja selbst den Beweis, sie entdeckten einen Titel, der von Scorpions und da stand gleich dabei Sony Entertainment under Harry Fox ...also alle Musikrechteverwalter, wahrscheinlich arbeiten ausgerechnet die deutsche Gruppe Scorpions nicht mit der Gema zusammen.

Ich werde es machen wie folgt: Ich lasse die Tonspuren trennen und nochmals digitalisieren, werde soweit ich kann Stück für Stück ersetzen. Trotzdem die Filme drinlassen, jeden Anwalt, sollte er kommen, verweise ich auf die automatisierte Sperrung von der auch bdv sprach und den Kontrakt zwischen den Parteien.

Nur nebenbei als Forum und Chattergaleriebetreiber wurde ich zweimal erfolglos verklagt, also Verfahren schon vor Klage eingestellt, aufgrund Paragraph 22 Kunsturhebergesetz. Aber da gings net um Filme sondern um Fotos, für die ich die Erlaubnis zur Einstellung hatte, was aber der Kläger nicht wusste.

Es ist ein heises Eisen, aber zwischen Gema und Youtube fliesst Geld und habe gestern auch gelesen sie sind trotzdem im rechtsstreit wiedermal, weil es darum geht wieviel 0,0x cent pro song an die gema fliesst.

Ich danke Euch, manchmal ist es gut viele Meinungen zu hören.

Ausserdem gibt es die besondere Klausel, daß mit Schüler/Studentenfilmen oder Filmen die an Schulen oder Kirchen etc entstanden sind sowieso verharmloste Gesetze gelten, auch billigere Tarife bei bestimmten Firmen wo man lizenzfreie Musik kauft.

Danke Euch allen. Ich meine es ist schon ein wichtiges Thema.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bdv hat recht: Youtube erkennt jeden Song, und schlug mir auch vor vom letzten Film, ausgerechnet die Schlussmusik zu entfernen,

 

? Das hat doch niemand bestritten. Und das haben bestimmt schon mehrere hier erlebt. Ich auch. Ich stellte eine Aufnahme einer Kindergartenvorführung (Tanz) als Film rein. Die Musik, die (in ziemlich schlechter Qualität - zum reinen Musikgenuss unbrauchbar) über die Lautspecher während der Veranstaltung in das noch schlechtere Mikrofon des Handys fand - neben 1001 anderen Störgeräuschen, führte dazu, dass Youtube die Musik erkannte und das Video sperrte.

Ein anderes Video (mit fremder Musik unterlegt) ließ Youtube zu und ergänzte einen Link, wo man sich die Musik legal downloaden kann.

Warum mal so und mal so, das weiß ich nicht. Aber die Handhabung an sich ist bekannt und hat auch niemand angezweifelt. Nur die Konsequenzen falls es zum Rechtsstreit kommt. Da sagt bdv sinngemäß: Es kann überhaupt nichts passieren. Wenn ein Schreiben kommt, schreibt man frech zurück "Belästigen Sie mich nicht weiter... § sowieso und Tralala" und dann hat sich das. Keine Gefahr. Und da wäre ich vorsichtig. Weder Irrglaube noch Unwissenheit schützen vor Strafe. Zudem ist die GEMA nur der eine Part, den man abdecken muss, wenn man fremde Musik verwenden will. Das andere ist, sich vom Künstler selbst die Genehmigung einzuholen, dass man das Werk für seinen Zweck verwenden darf.

 

Die Menschen sind unterschiedlich und haben unterschiedliche Gesinnung, Weltanschauung und jeder empfindet etwas anderes als "normal und richtig" und so weiter. Wenn jetzt ein Anhänger der Moon Sekte (der seine Sekte selbstverständlich für "normal und richtig" hält) einen Moon-Werbespot mit Musik von Dieter Bohlen unterlegen will, dann könnte es ja sein, dass der Bohlen was dagegen hat. Nun könnte man sagen: das ist ja klar. Moon-Sekte, das ist einfach brisant. Aber das selbe gilt auch, wenn es um einen Spot für veganes Essen geht und Musik von Volker Rosin oder was weiß ich. Und es gilt auch, wenn es sich um einen Spot handelt für was ganz Harmloses wie Toilettenpapier und das Gejammere von Xavier Naidoo. Auch wenn es um einen Film über ein tanzendes rosa Kaninchen geht und Musik von Helge Schneider. Der Künstler muss vorher gefragt werden, ob er der Verwendung zustimmt oder nicht. Und das machen die allerallerwenigsten.

Nun kann man zwar davon ausgehen, dass Helge Schneider wohl nichts gegen die Unterlegung des rosa Kaninchen Films mit seiner Musik hat, aber das ist nur eine Vermutung. Genauso wie "ich park mal mein Zweitauto auf dem Parkplatz meines Nachbarn, weil der hat ja eh keins (also braucht er auch den Parkplatz nicht) - und ihn fragen tu ich jetzt auch nicht, ich weiß ja, dass kein Auto hat". Kann gut gehen. Muss aber nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man sollte sich da auch nicht unbedingt auf irgendwelche hingeworfenen Links von 6 Jahre alten und längst überholten Artikeln verlassen. Gerade im Medien- und Urheberrecht gibts da ja alljährliche Novellen und Verträge laufen nicht ewig. Das einzige, was einen da vor der Abmahnmeute und teuren Unterlassungserklärungen meist noch schützt, ist die Anonymität von Portalen wie yt. Da sollte man sich nichts vormachen.

 

Von wegen "alle in DEUTSCHLAND bei der GEMA lizenzierten Musiktitel von YoutubeUsern benutzt werden dürfen" - nope

http://www.youtube.com/watch?v=-vsNQE-I6E4

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von wegen "alle in DEUTSCHLAND bei der GEMA lizenzierten Musiktitel von YoutubeUsern benutzt werden dürfen" - nope

 

GENAU - diese Meldungen habe ich schon bis zum Abwinken bekommen ;-)

Ausserdem ist mittlerweile immer mehr auf YT gelöscht oder gesperrt worden !

Die sind echt fleissig geworden mit dem Aufspüren von Inhalten die ihnen gegen den Strich gehen.

Am besten sind diese Verfahren das jeder andere Suchergebnisse in Google bekommt und auch dort

finde ich weit weniger Auswahl als es früher noch der Fall war - Filter über Filter - geht wohl nur noch

mit anderen Suchmaschinen diese zu umgehen . . . schöne neue Welt lässt grüßen . . . You see what

WE want you to see ... UND die Preise machen WIR ... ach und putz mal deine Webcam wieder ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist wohl sinnlos, da du ja offenbar nicht mal liest was du von anderen zitierst, sondern lieber irgendwas Passendes aus den Fingern saugst und unterstellst. Wo steht z.B. was von einem "staatlichen Bußgeld"?

Aber gut, der genannte Rechtsanspruch auf Unterlassung und Schadenersatz leitet sich schon ganz allgemein von §1004 Abs.1 S.2 BGB und aus §823 Abs.2 BGB . V.m. §22 KUG ab, speziell für Urheberrechtsverletzung noch §97 UrhG, wie ein einfaches Nachschlagen schnell offenbart.

 

Quod erat demonstrandum: Der Rechteinhaber hat ein Recht darauf, jemandem zu verklagen, aber keine Pflicht. Was dann dabei aber vor Gericht rauskommt, oder ob die Klage vom jeweiligen Gericht überhaupt angenommen wird, ist wieder eine ganz andere Frage. Das habe ich nämlich gesagt, daß hier nämlich keinerlei Automatismen wie aus dem Strafrecht greifen, was dann eben StGB wäre. Was anderes hast auch du nicht beweisen können.

 

Darüberhinaus noch ein kleiner Fehler, was deine Auflistung angeht: §22 KUG bezieht sich nicht auf die zumeist bei Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Werke im Internet gemeinte Thematik, sondern auf das Recht am eigenen Bild, wenn man z. B. auf der Straße photographiert wird; der Abgebildete hat dann das Recht, die Veröffentlichung des von ihm gemachten Bildes zu untersagen. Auch hier besteht die einzige juristische Durchsetzungsmöglichkeit im Streitfalle in einer Zivilklage, nicht in einer strafrechtliche Automatismen in Gang setzenden Anzeige.

 

Was sind das überhaupt für Rechtskenntnisse in diesem Forum, daß hier immer wieder mit Automatismen und Inquisitionsmaxime wie aus dem StGB hantiert wird, also dauernd StGB und BGB verwechselt werden? Das ist derselbe Unsinn wie neulich, als behauptet wurde, das Finanzamt würde von Selbständigen und Unternehmern grundsätzlich verlangen, Wucherpreise zu nehmen. Darüberhinaus entspricht das übrigens genau der Hetzkampagnen der Contentindustrie, die beim Urheberrecht so gerne in verlogener Weise suggeriert, es ginge ihr erstens um das reine Wohl der Künstler, sowie daß es hier zweitens nicht um bürgerliches, sondern um Strafrecht ginge; das Ergebnis dieser Kampagnen kann man auch wunderbar hier im Forum beobachten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum muss jetzt auch dieser schöne Thread wieder mit unerträglich aufgeblähtem OT-Geseier vollgepampt werden?

@bdv, willst Du Dir nicht vielleicht einfach mal ein Blog zulegen? Fänd' ich sehr hilfreich, denn es würde einiges an Scrollrad-Umdrehungen hier ersparen. Danke.

 

Es wurden Fragen zur Urheberrechtsthematik gestellt, die beantwortet wurden. Daraufhin erfolgten einige auf Mißverständnissen und gewissen Kampagnen beruhende Widersprüche (die auch nicht unbedingt kürzer als meine Beiträge ausgefallen sind), die wiederum durch Behandlung der zugrundeliegenden Thematik beantwortet wurden.

 

Du kannst mir aber glauben, daß mir die Tendenz zum inhaltlich extrem begrenzten (um's mal diplomatisch auszudrücken) Spezialistentum nicht gerade verborgen geblieben ist, das mit wiederholter Relevanzverleugnung und Pochen auf instrumentelle Vernunft reagiert, wenn sich die reale Welt auf das eigene kleine Fachgebiet auswirkt. Das ist das Spezialistentum auf blinden Opportunismus und Jasagerei ausgelegter deutscher Lehranstalten des 19. Jahrhunderts, denen das Faktenwissen über alles geht und die sich über Charakterbildung, die reflektiert, in welcher Realität sich auch das eigene Fachgebiet bewegt und existiert, nur echauffieren können, von der allgemeinen menschlichen Dimension jedes Handelns und Seins noch ganz zu schweigen, die solchem Spezialistentum auch zumeist ein Dorn im Auge ist, weil sie ja die Beschäftigung mit den vermeintlich objektiven Fakten stören würde.

 

Wie objektiv diese Fakten sind, kann man am Ergebnis der von sozialen Agenturen wie der Contentindustrie und allgemein der etablierten Massenmedien geführten Kampagnen sehen. [/sarkasmus aus] Und dementsprechend vorstrukturiert sehen dann Diskussionen aus. Was genau der Grund ist, warum nackte isolierte Fakten und Formeln allein nichts bringen, im Gegenteil, weil sie alle durch die subjektive und irrationale Wahrnehmung gefiltert werden, die wiederum von der ebenjenen Opportunismus erzwingenden Totalität aus Biographie, Gesellschaft und Geschichte bestimmt wird. Und aufgrund dieser Scheuklappen klappt's solange nicht mit Diskussion, wie man diese entsprechenden Hintergründe nicht thematisiert, ja, sie für irrellevant hält, weil ja vermeintlich allein die angeblich so objektiven isolierten Fakten aus einem begrenzten Fachgebiet ohne jeden Zusammenhang untereinander zählen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.