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Fifty Shades - Hype oder normal?


UlliTD

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Top-Benutzer in diesem Thema

Nun wurde gerade unser Kino mit DIN A4 Flyer zugeklebt und zum Boykott von "Fifty Shades of Grey" aufgerufen.

 

Wortlaut:

Bitte gehen sie nicht in Fifty Shades of Grey!

der Film (und das Buch) verharmlosen Missbrauch!

 

Das was gezeigt wird ist NICHT BDSM"

 

Sollten sie sich entscheiden diesen Film doch gucken zu wollen, bitte ich sie den Film doch liber online zu sehen.

Sie können Geld sparen, sich eine eigene meinung über den Film machen und der Film wird nicht durch den kauf einer Kinokarte unterstützt.

 

Danke für ihre Aufmerksamkeit.

 

Hat das noch jemand an seinem Kino? Oder ähnliches?

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Boykott-Aufrufe waren immer gut für´s Geschäft. Ich erinnere an Green Beret (John Wayne) oder Rambo 2 & 3. Und wie sagte mein alter Chef immer : hoffentlich haben wir eine schlechte Kritik, dann wird der Film richtig Kohle machen. Also, immer nur die Ruhe bewahren...

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Von wem stammt denn der unsinnige Aufruf?

Irgende ernst zu nehmende gruppe?

 

Abgesehen halte ich den Zettel dann - wenn das so drauf steht - für einen Aufforderung zu einer Straftat § 111 StGB und würde somit Anzeige erstatten.

 

Ansonsten geb ich euch recht... im Allgemeinen macht sowas dann noch neugieriger auf den Film ;)

 

 

wobei der Film echt harmlos ist^^

Und überhaupt Missbrauch? Boah so ein Unsinn^^ ....

 

Wie schon die FSK schreibt:

"Da die Protagonistin sich am Ende klar behauptet und selbstbewusst aus der unterwerfenden Dominanz des Mannes löst, ..."

 

Aber selbst wenn Sie das nicht täte...

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Na, da mußten wohl wieder mal alle frigiden und untervögelten "Weiber", und Kerle, die eh nur zum Reste-poppen kommen, wenn überhaupt, ihren Senf ablassen...

Das Film'chen haut zumindest mich, was das sexuell dargebotene angeht, nicht aus dem Sessel (jaja, gg) , ist aber dennoch sehr, wirklich angenehm schön dargestellt. Wie ich finde hat der Film eindurchaus hervorragendes Niveau, ja sogar das Zeug zum Klassiker,über den man in weiteren Jahrzehnten evtl. noch ähnlich spricht,wie über (die berüchtigte Szene) in Basic Instinct. Irgendwie erinnert er mich auch an eine zeitgemäße "High-End-version" mit etwas härterer Gangart und in anderem Milieu, von dem eher als Schmuddel geltenden "Zandalee", mit N. Cage.

Und ich vergesse nie, als ich diesen Anfang der 90er im kino sah, in Begleitung meiner (damals noch zukünftigen) Frau.

Wahrlich, und sorry, wenn ich kein Blatt vor den Mund nehme, wir lebten das anschließend noch im Kino nach, haha, werde ich nie vergessen...

Und ich werde mit Sicherheit nächste Woche noch einmal in FTOG gehen, diesmal mit meinem Frau'chen, in eine schön späte Vorstellung. Ich denke, dann gewinnt der Film nochmal.... ggg

Alles in allem auf jeden Fall sehenswert, nicht umsonst schreibe ich hier auch nach langer Zeit mal wieder.

Sollte man sich nicht entgehen lassen, nich nur "deshalb".

Nice weekend und volle Kassen an alle Gewerblichen hier.

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Also von den Sexscenen her finde ich, gab es schon eindeutig bessere und interessantere!

 

Ich frag mich nur... warum FSK16!?

Eine Trulla und ein Typ debattieren, ob sie einen Vertrag unterschreibt oder nicht.

 

Also die Vanilla-Sex-Scenen sind ja doch wohl eindeutig bestenfalls FSK 12...

(OK, die Krawatte... ist das schon für 12 jährige zu viel?????)

 

Das Spielzimmer... naja, als skurile Deko ja wohl kaum gefährlich...

Bleibt fast nur noch die eine Scene mit den sechs schlägen.... (Die sie ja haben möchte und noch nicht mal gefesselt ist dabei)

 

Ergo: Sechs Schläge mit dem Gürtel sind FSK 16. Wäre sie erschossen oder erstochen worden... dann FSK 12?

 

FSK:

Da die Protagonistin sich am Ende klar behauptet und selbstbewusst aus der unterwerfenden Dominanz des Mannes löst, entsteht keine negative Vorbildwirkung.
Ich glaube, sie löst sich nicht aus der unterwerfenden Dominanz, denn sie hat sich schließlich dem nie hingegeben. "negative Vorbildwirkung" ???? Kann man aus mehreren Bereichen sehen. Weltanschauungsmäßig stimmts, denn leider gibt's wohl Länder, in denen sowas Alltag ist.
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Iiiiehhhhh, LUMI, ich möchte mir einiges davon, was Du geschrieben hast, nicht vorstellen, vor allem nicht in deinem "Kellerkino", lüfte mal durch!

Ist dein Frauchen eine "Gewerbliche"?

 

Viel Spass mit den Handschellen

der untervögelte Michael

 

 

 

Oder Moment: Wahrscheinlich bin ich auf ein Satire reingefallen. Respekt, so überzeugend einen schmierigen Lustgreis darstellen...

Bearbeitet von EndofCinema (Änderungen anzeigen)
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Abgesehen halte ich den Zettel dann - wenn das so drauf steht - für einen Aufforderung zu einer Straftat § 111 StGB und würde somit Anzeige erstatten.

 

Mal abgesehen davon, dass ich diesen Aufruf für Unsinn halte, weil hier vermutlich verklemmte Zeitgenossen die Welt vor der bösen, bösen Sexualität schützen glauben zu müssen, ist dieser Zettel keine Aufforderung zu einer Straftat. So lange es sich beim Film nur um einen Stream handelt, der teilweise und temporär (also nur zum Anschauen) "zwischengespeichert" wird, ist das Anschauen im Internet vollkommen legal. Das bestätigt auf Nachfrage sogar die GVU.

Illegal sind lediglich (u. a.) die öffentliche Zurschaustellung, die illegale Verbreitung, das Vervielfältigen/Kopieren/Downloaden und die Zugänglichmachung beispielsweise durch einen Link zu so einem illegalen Film.

 

Darüber hinaus verstehe ich die Aufregung nicht. 9 1/2 Wochen besaß ein ähnliches Thema und wurde sogar "Kult". 9 Songs finde ich sogar besser, weil viel offener und unverkrampfter mit der Sexualität umgegangen wird als in 50 Shades of Grey.

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)
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was meint ihr, wie stark wird Shades am 2. WE abbauen?

Eigentlich ist das ein Kandidat, der seine Fans schnell in die Kinos zieht, und somit deutlich nachlassen sollte,

Auf der anderen Seite waren doch einige aufm Fasching, und kommmen dann nächstes WE.

Kann es irgendwie nicht einschätzen, frage mich eben, ob wir immer noch 2 Säle (von unseren 3) dafür brauchen.

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1,3 Mio Besucher ist ja schon recht beachtlich für's erste WE.

 

Interessant - wie so oft - finde ich, wenn man die Zahlen mal vergleicht...

(in der Statistik erscheint da so eine einzelne Leinwand... Die hab ich mal ausgelassen)

 

Kleine Orte haben den niedrigsten Durchschnittspreis mit 8,28 Euro. Großstädte mit 10 den Höchsten.

 

Logisch wäre es für mich ja immer eher andersherum. Großstädte mit den höchsten Preisen , Kleinstädte müssen sich aber analog zu den Großstädten mit deutlich weniger Besuchern zufrieden geben und ihr Kino davon finanzieren. Denn dass in Großstädten die Betriebskosten um 75% höher liegen (Verglichen am Umsatz pro Einsatz) als in Kleinstädten... glaube ich nicht.

 

Ich finde, wir kleinen Standorte sind zu billig.

 

Viel interessanter aber:

Zwar haben wir kleinen Standorte 60% der Einsätze "verbraucht"... Jedoch machen wir so auch die größte Gruppe der Besucherzahlen mit 32,78% aus! Was immerhin die größte Gruppe unter den vieren ist. Durch die niedrigen Eintrittspreise sind wir jedoch leider nur auf Platz 2 gelandet im Umsatz.

 

EIN generelles Fazit daraus für mich:

Die Kosten für die 60% der Einsätze stehen wohl in keinem entsprechenden Verhältnis zum 1. Platz an Besucherzahlen. Warum sollen wir kleinen also nicht generell das spielen können, was wir wollen und wann wir es wollen.

 

- - -

Hm, ich mache nicht so oft Vorverkauf... Aber ich fand erstaunlich, dass zumindest die meisten Besucher bei mir wirklich aus dem Vorverkauf kamen und nur ein geringerer Anteil an der Abendkasse entstand.

 

Bedeutet das, dass der Film hauptsächlich von speziellen Fans besucht wird und daher stark abbauen wird? Oder sagen sich die anderen Besucher einfach: "Oh gottogott, da is ja schon alles ausverkauft, ich warte lieber ne Woche..." und daher wird es kaum runtergehen mit den Zahlen?

Oder: die "mädels" waren - zumindest hier - alle reichlich aufgekrazt nach dem Film... Und allgemein war - wie ich finde - die Stimmung danach gut!: Ergo: Der Film spricht sich rum und bleibt in Folge dessen auf dem Niveau?

 

Schwer zu sagen... ... ...

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ja genau....schwer abzuschätzen wie er weiterläuft.

Ich werde ihn mal zumindest bis Sonntag in 2 Kinos weiter laufen lassen.

danach sollte dann das grosse Haus alleine reichen.

 

Wenigstens dürfen Kinos bis 3LWs die erste Nachmittagsschiene weglassen. Diese war doch sehr schwach besucht.

Generell ist er seeeeeeehr stark Abendlastig.

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ich würde mal sagen so wie es bei uns ist die meisten haben den Film die erste Woche schon geschaut egal ob jetzt Fasching etc war die Zeit haben sie sich genommen...

wer jetzt erst die 2. Woche einsetzt wird wohl nicht mehr allzu glücklich mit dem Film werden , die Kritiken sind teilweise sehr schlecht, Besucher enttäuscht etc. das spricht sich schnell rum...

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ich würde mal sagen so wie es bei uns ist die meisten haben den Film die erste Woche schon geschaut egal ob jetzt Fasching etc war die Zeit haben sie sich genommen...

wer jetzt erst die 2. Woche einsetzt wird wohl nicht mehr allzu glücklich mit dem Film werden , die Kritiken sind teilweise sehr schlecht, Besucher enttäuscht etc. das spricht sich schnell rum...

 

Es ist ja auch tatsächlich so, das viele vor 2 Monate, als der VVK begann, nicht wussten bzw dran dachten, als sie die Karten kauften, das Fasching ist ;-)

Zumindestens sitzen bei uns tatsächlich in den Abendvorstellungen verkleidete Kunden, die wohl danach noch auf Faschingsveranstaltungen gehen.

Unser Standort ist allerdings die Pfalz. Ich glaube im Rheinland weiß jeder, wann der Karneval ist ;-)

 

Aber somit glaube ich fast auch, das er zur 2. Woche einbrechen wird.

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Es ist zwar off-Topic, aber ich möchte an dieser Stelle doch kurz mibere widersprechen, der ja auch ein passendes (ihm aber nicht zustimmendes) Urteil mitgeliefert hat. Ob das Betrachten eines illegalen Streams selbst strafrechtlich relevant ist, ist eben nicht höchstrichterlich geklärt – nicht zuletzt deswegen, weil noch kein Rechteinhaber (oder potenzieller Urheberrechtsverletzer) diese Frage hat ausfechten lassen. Es liegt dabei allerdings durchaus auf der Hand, weshalb nicht.

 

 

Das von mibere verlinkte Urteil bezieht sich ausschließlich (und das wird unter dem Link auch erklärt) auf die Nutzung eines Streams, der rechtmäßig ins Netz gestellt wurde – was in der Presse aber vielfach übersehen wurde. Tatsächlich gab es bereits Entscheidungen, bei denen in Form des sogenannten „obiter dictum“ (also ergänzenden Ausführungen, die nicht Grundlage der Entscheidung sind) das Gericht die Meinung vertrat, das Streamen illegalen Contents sei trotz nur vorübergehender Vervielfältigung eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Dies war z.B. im kino.to-Verfahren der Fall.

 

 

Richtig ist, dass das Bundesjustizministerium aufgrund einer Anfrage der Linken im Redtube-Fall die Einschätzung abgegeben hat, dass fragliche Handlungen nicht strafrechtlich relevant sind – allerdings ohne in eine tatsächliche Tatbestandsprüfung eingetreten zu sein. Vielmehr verwies man auch dort auf die fehlende höchstrichterliche Entscheidung. Soweit ich es noch richtig im Hinterkopf habe, ging es bei Redtube nicht nur um die Frage, wie der abmahnende Anwalt an die Daten kam (ihm wurde mittlerweile wohl die Zulassung entzogen), sondern auch darum, ob für den Nutzer erkennbar war, dass die dortigen Inhalte rechtswidrig veröffentlicht wurden. Das wäre bei einem „Fifty Shades“-Stream zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich der Fall.

 

Ergänzend – und das Entscheidende kommt auf Seite 3:

 

http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/eugh-entscheidung-freifahrtschein-fuer-streaming-a-984780.html

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