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Geschrieben

Grundsätzlich darf ein Film mit dieser Freigabe im Kino gespielt werden. Ist dann wie jeder andere FSK 18 Titel.

Wenn "keine schwere Jugendgefährdung" festgestellt wurde, darf er auch beworben werden, wenn er nicht auf dem Index ist. Wäre der Film fürs Kino geprüft worden, hätte er in dem Fall FSK 18 erhalten. Im Kino gibt es nämlich bei leichter Jugendgefährdung FSK 18, im Heimkino nicht. Deswegen ist es die einzige Freigabe, die für das Heimkino nicht automatisch übernommen werden kann, sondern neu geprüft werden muss.

 

Das andere Sigel wäre "strafrechtlich unbedenklich" dann bekäme er auch fürs Kino kein FSK 18. In dem Fall darf er zwar gespielt werden, aber nicht beworben werden.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb stracki:

Nordseepark vergibt allerdings meines Wissens nur nicht-gewerbliche Lizenzen, oder?

 

Also ich habe da schon den ein oder anderen Film für unser Kino gebucht. Ist dann allerdings eine BluRay-Aufführung. 

Ob sie Filme haben, welche nur für "nicht-gewerbliche Vorführungen" Lizenzen haben, weiß ich nicht. Einfach mal nachfragen.

Geschrieben

Ja, sie hat auch manche Produktionen für gewerbliche Aufführung. Weiss nicht, ob sie da immer so genau differenziert. Oder ob man das immer so genau wissen will...

  • Smile 1

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