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Corona und Kino


Jean

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vor 9 Minuten schrieb tomas katz:

 

Quelle? Ich kann da nichts finden. Es gelten 5 Tage stabiler Wert unter 100, und 2 Tage zur Umsetzung, was immer das sein soll. Wenn die Zahlen wieder nach oben gehen, greift die Notbremse, das ist klar.

Das stand heute im Donaukurier.

https://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Gastro-Kultur-Sport-Inzidenz-muss-fuer-Lockerungen-laenger-unterschritten-sein;art1763,4771547

 

 

 

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Die Zählungen sind merkwürdig. In der Pressemitteilung steht:

 

Zitat

 

Das Gesundheitsministerium informiert die Kreisverwaltungsbehörden über das konkrete Vorgehen und die Kriterien für eine stabile Inzidenz. Der Sprecher erläuterte: „Die 7-Tage-Inzidenz muss insgesamt fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. In der Summe betrachten wir also den Zeitraum einer Woche. Über Öffnungen ab Montag (10. Mai) wird das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun entscheiden. Wer seit Sonntag, 2. Mai, eine stabile Inzidenz unter 100 aufweist, kann Öffnungsschritte umsetzen.“ Über die jeweiligen Öffnungen informieren die Kreisverwaltungsbehörden.

Wichtig dabei ist: Die Öffnung ist kein Automatismus. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen entsprechende Allgemeinverfügungen bei der zuständigen Regierung vorlegen, die dann das Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einholt. Stand Freitagmittag sind 13 Anträge eingegangen und werden zeitnah geprüft und gebilligt.

 

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/presse/bayerns-corona-schutzmassnahmen-wirken-bayerns-gesundheitsministerium-erlaeutert-moegliche/ 

 

Vom 2. bis 10. Mai käme man dann auf die acht Tage, aber 5 plus 2 sind 7. Grübel...

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Da gibts bisher noch nichts Konkretes. Die 50 steht zwar aktuell als untere Grenzinzidenz in RLP, aber für Kinos, Kultur, etc. ist da gegenwärtig nichts Verbindliches beschlossen, die bleiben erstmal noch zu. Kollegin in der Eifel ist sogar bei 36. Auch da ist aber noch nichts mit Öffnungen.

 

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-ermoeglicht-vorsichtige-schritte-nach-vorne-1/

 

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/Bundesnotbremse240421.pdf

 

Ich glaube da werden einige grade ziemlich überrollt von den sinkenden Zahlen.

 

 

Niedersachsen hat gerade bei einer landesweiten Inzidenz von 83 wieder Open-Air-Veranstaltungen bis 250 Personen erlaubt.

 

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/coronaverordnung186.pdf

 

Der Wahlkampf hat begonnen. Die kommenden Wochen werden spannend.

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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https://www.stk.niedersachsen.de/download/168654/Corona_-_Stufenplan_2.0.pdf

 

 

Negative Testnachweispflicht oberhalb von Inzidenz 35, auf den regionalen Wert (Kreis/Stadt) bezogen.

Mindestabstand 1m(!) auf den Plätzen (Schachbrettbelegung), Maske darf am Platz abgesetzt werden.

 

Unterhalb 35 nur noch Maske bis zum Platz und Schachbrett. 

 

Aber: Pflicht für Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Gut, das ist für die meisten kommerziell betriebenen Kinos eher kein Problem, die Frage ist, nach welchen Parametern das geprüft/nachgewiesen werden muss (Luftwechselrate, etc.).

 

 

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vor 4 Minuten schrieb carstenk:

https://www.stk.niedersachsen.de/download/168654/Corona_-_Stufenplan_2.0.pdf

 

Aber: Pflicht für Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Gut, das ist für die meisten kommerziell betriebenen Kinos eher kein Problem, die Frage ist, nach welchen Parametern das geprüft/nachgewiesen werden muss (Luftwechselrate, etc.).

 

 

 

Nein:

Zitat

Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 m möglich, wenn es sich bei geschlossenen Räumen um durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr belüftete Räume handelt.

 Heißt also bei Inzidenz unter 50 kann der Abstand reduziert werden wenn 100% Frischluft sichergestellt ist. sonst gelten weiter die normalen AHA+L Regeln, in dem Fall also 1,5 Meter Abstand. 

 

Bearbeitet von Rince (Änderungen anzeigen)
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vor 4 Minuten schrieb carstenk:

Ja, möglicherweise gilt aber eben auch Maske am Platz, wenn keine qualifizierte Frischluftzufuhr sichergestellt ist. Wird man abwarten müssen.

Ich wüsste nicht, wie man das da rein lesen kann. 

Für Ende Mai ist ein Zwischenschritt geplant für Inzidenz: 50-100:

Zitat

 Öffnung drinnen und draußen
 Max. 250 Personen oder max. 50% Kapazität
 Nur Sitzveranstaltungen
 Zugang nur mit einem negativen Testnachweis
 MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde, medizinische Maske

 

Keine Anforderungen an Lüftung, keine Maske am Platz. Übliche AHA+L Regelungen

 

Bei unter 50 heißt es dann:

Zitat

Zugang nur mit negativem Testnachweis
 MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
 Medizinische Maske
 Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 m möglich, wenn es sich bei geschlossenen Räumen um durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr belüftete Räume handelt.

Hier kann von den AHA+L Regelungen abgewichen werden, wenn für die Säle eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr vorhanden ist. Wieder keine Maske am Platz. 

 

Siehe auch die Vorbemerkungen:

Zitat

AHA+L Regeln behalten weiterhin Gültigkeit. Ausnahmen sind im Stufenplan genannt (z.B. Schachbrettbelegung Kino).

 

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Direkt rauslesen kann man das nicht, das stimmt. Ist halt nicht ganz klar ausgedrückt, was passiert, wenn das Kriterium Frischluftzufuhr nicht erfüllt werden kann, weil auch keine konkreten Luftwechselraten vorgeschrieben sind. Aber da wird sich natürlich im Zweifelsfall an den offiziellen Normen für Kinos/Versammlungsstätten orientiert. Aber es wäre dann halt möglich, dass das Aufbehalten der Maske am Platz als Kompensation gilt. Nicht, dass ich das als wünschenswert erachte. Bei einer der Landkinokonferenzen hatten einige kleinere Betreiber sich ziemliche Sorgen gemacht, was passiert, wenn kontrollierte Lüftung als Öffnungskriterium aufkommen würde.

 

Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass 1m vs. 1.5m Abstand den entscheidenden Unterschied ausmachen, wenn es keine (ausreichende) Frischluftzufuhr gibt.

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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ich verstehe und sehe das Problem. Nur ist das imho von der Formulierung her ziemlich eindeutig als "Privileg" zu lesen. Wenn du 100% Frischluft hast, dann kannst du den Abstand reduzieren, wenn nicht bleibt es bei 1,5 Metern. 

 

Sonst ist 100% Frischluft kein genanntes Kriterium und vor allem keins an welches die Maskenreglung gekoppelt ist. Im Kern ist das imho soweit sinnvoll, um eine Testpflicht wird man aktuell nicht rumkommen und in den nächsten 2-3 Monaten wird die Zahl der vollständig geimpften stark ansteigen und die fallen da raus. 

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Originell finde ich, dass dieses Kriterium Lüftung/Frischluft ausschließlich bei Kinos/Theatern/Konzertsälen 'gefordert' wird. Bei Fitnessstudios, Bars, Gastronomie, Clubs, Diskotheken steht das nicht drin. Das hört sich erstmal nach einer fahrlässigen Unterlassung an, aber möglichweise ist die Essenz davon einfach, dass diese Orte 1.5m Abstand als grundsätzliche Forderung haben, aber ausschließlich in Kinos/Theater/Konzertsälen auf 1m reduziert werden darf, wenn Frischluft garantiert wird. Dann ist es eben keine 'Auflage', sondern eher eine Erleichterung, um die Wirtschaftlichkeit aufgrund geringerer Mindestabstände zu verbessern, wenn man die Bedingung eben erfüllen kann. Wenn nicht, muss man halt die 1.5m einhalten. 'Lüftung' wird also nicht 'gefordert', sondern 'exklusiv' für diese Versammlungsstätten als mögliche Voraussetzung zur Erleichterung der Auflagen 'angeboten'.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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Frischluft - Abstand

Wie immer das in NDS konkret gemeint ist.

Gewisse epidemiologische Basics gelten auch abseits von Stufenplänen:

 

Frischluft soll einer etwaigen Virenkonzentration (Aerosole) in der Raumluft entgegenwirken.

 

Maske und Abstand einer möglichen Infektion via Tröpfchen.

Wie man dann das eine gegen das andere konditionieren kann, fällt mir schwer nachzuvollziehen.

Bearbeitet von achteinhalb (Änderungen anzeigen)
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Dieses mal sind wir mit der Innengastronomie gekoppelt. Wenn der Verzehr im Innenberich der Gastronomie wieder erlaubt ist, dann ist dieser auch im Kino erlaubt, ergo verschwindet auch die Maskenpflicht am Sitzplatz. Ich möchte aber das dies bundesweit beschlossen wird, abhängig von einer einheitlichen Inzidenz. Die jetzigen, bayerischen Auflagen sind einfach inakzeütabel und unwirtschaftlich.

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